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Wie lange gilt ein Strafzettel im Parkverbot?

Themenstarteram 12. September 2013 um 12:52

Hallo,

Wer weiß Bescheid?

Nächste Woche muss ich mich wegen dringender Arbeiten in ein Parkverbot stellen, der Strafzettel ist so gut wie sicher.

Wegen Transporte und Werkzeug geht es auch nicht weiter weg zu parken.

Es handelt sich um ein eingeschränktes Halteverbot, also Zeichen mit einem Balken.

Wie lange gilt so ein Strafzettel?

Wenn ich täglich einen bekomme, ist das in Ordnung, das ist einkalkuliert.

3x am Tag wäre etwas viel.

Gilt ein Strafzettel für 24 Stunden?

Ich muss dort fünf Tage hintereinander parken, ich rechne also mit fünf Strafzettel, oder gibt es mehr?

Für eine Sondererlaubnis ähnlich Umzug fehlt mir die Zeit.

Danke

Gruß Richard

Beste Antwort im Thema
am 12. September 2013 um 13:12

Du hast wirklich Eier in der Hose, hier so einen Thread zu eröffnen. :eek:

Jetzt kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich irgendwelche Gutmenschen und Regelfetischisten angeschissen und werfen Dir wegen Deines geplanten Parkvergehens vor, für den Untergang des Abendlandes verantwortlich zu sein, garniert mit der Forderung, die Bußgelder für lächerlichste Vergehen müssten drastisch erhöht werden, weil es ja immer noch so verantwortungslose Verkehrssünder wie Dich gibt, die das Ganze auch noch vorsätzlich tun und nur durch drakonische Strafen zur Einsicht gebracht werden könnten... :rolleyes:

Zum eigentlichen Thema:

Wenn das Ticket sich noch am Wischer befindet und das Fahrzeug offensichtlich nicht bewegt wurde muss man davon ausgehen, dass der Falschparker noch nicht am Fahrzeug war. Also kann auch kein zweiter Strafzettel ausgestellt werden. Du solltest also pro Tag auch nur einen bekommen.

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Ich würde den alten Strafzettel immer wieder an den Wischer hängen. Entweder lassen sie es dann sein oder wenn es blöd läuft schleppen sie dich ab.

Zur "Gültigkeit" kann ich nichts sagen.

Allerdings: renitentes Falschparken, also vorsätzlich und immer und immer und immer wieder, könnte Dir bei anderer Gelegenheit "auf die Füße fallen". Noch zwei dumme Blitzerfots in der Woche drauf und dann könnte es durchaus Probleme geben, was die Einschätzung deiner Eignung zum Führen eines KFZ angeht. Kein Vorwurf, nur ein Hinweis. ICH würde versuchen, solche Situationen zu vermeiden. 

am 12. September 2013 um 13:12

Du hast wirklich Eier in der Hose, hier so einen Thread zu eröffnen. :eek:

Jetzt kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich irgendwelche Gutmenschen und Regelfetischisten angeschissen und werfen Dir wegen Deines geplanten Parkvergehens vor, für den Untergang des Abendlandes verantwortlich zu sein, garniert mit der Forderung, die Bußgelder für lächerlichste Vergehen müssten drastisch erhöht werden, weil es ja immer noch so verantwortungslose Verkehrssünder wie Dich gibt, die das Ganze auch noch vorsätzlich tun und nur durch drakonische Strafen zur Einsicht gebracht werden könnten... :rolleyes:

Zum eigentlichen Thema:

Wenn das Ticket sich noch am Wischer befindet und das Fahrzeug offensichtlich nicht bewegt wurde muss man davon ausgehen, dass der Falschparker noch nicht am Fahrzeug war. Also kann auch kein zweiter Strafzettel ausgestellt werden. Du solltest also pro Tag auch nur einen bekommen.

Themenstarteram 12. September 2013 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Ich würde den alten Strafzettel immer wieder an den Wischer hängen. Entweder lassen sie es dann sein oder wenn es blöd läuft schleppen sie dich ab.

Danke für die Meinungen, der Strafzettel kommt am Abend weg, wie gesagt, ich wäre mit einem Strafzettel pro Tag durchaus zufrieden.

Zusätzlich werde ich noch einen netten Zettel ins Fahrzeug legen, für den Text lasse ich mir noch was einfallen.

Fahrzeuge kann ich auch tauschen, damit nicht immer das gleiche Fahrzeug da steht.

Ich denke mal nicht, dass es einen Vormittags und Nachmittagsstrafzettel gibt.

Sehe gerade, die Antworten kommen schnell.

Ja ich stelle mich mit Absicht in ein Parkverbot und zahle dann die Strafe wenn ich erwischt werde, ich will niemanden betrügen, das ist eine Notlösung.

Die Strafe ist eingerechnet.

Dazu sei noch gesagt, dass der Straßenverkehr an dieser Stelle nicht behindert wird.

am 12. September 2013 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

Zusätzlich werde ich noch einen netten Zettel ins Fahrzeug legen, für den Text lasse ich mir noch was einfallen.

Damit wäre ich vorsichtig. Wenn da etwas in der Art von "Ich hatte keine andere Wahl als im Parkverbot zu parken" draufsteht, dann wird Dir wohl Vorsatz unterstellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

Fahrzeuge kann ich auch tauschen, damit nicht immer das gleiche Fahrzeug da steht.

Das halte ich für eine gute Idee.

Ganz Kreative lassen sich vom Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen und gehen damit einem Knöllchen aus dem Weg.:D

Hallo TE,

da hier ein Vorsatz vorliegt, könnten und werden die Maßnahmen mit Sicherheit härter ausfallen. Ich wäre da etwas vorsichtig !

Warum versuchst Du nicht bei der Stadt od. Gemeinde eine Sondergenehmigung zu erhalten. Kostet zwar auch etwas aber ist dann legal. Natürlich muss es sich um eine begründetet Maßnahme handeln, die Dich dort zum parken zwingt.

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

Nächste Woche muss ich mich wegen dringender Arbeiten in ein Parkverbot stellen, der Strafzettel ist so gut wie sicher.

Dann ist doch der morgige Freitag noch ausreichend sich mit dem OA zu einigen.

(Fax mit Bitte um Ausnahmegenehmigung; Gründe rein und fertig; Bitte um dringliche Bearbeitung; Faxantwort erbitten und eine Kopie davon ins Auto)

Zitat:

Wegen Transporte und Werkzeug geht es auch nicht weiter weg zu parken.

Wäre doch ne tolle Begründung für die Ausnahmegenehmigung.

Zitat:

Wie lange gilt so ein Strafzettel?

Ich rechne mal damit, dass dieser Zettel dann eventuell teurer wird (mit jeder Kontrolle pro Tag).

Zitat:

Wenn ich täglich einen bekomme, ist das in Ordnung, das ist einkalkuliert.

Das könnte dann natürlich ab dem zweiten Feststellungstag auch teurer im Sinne von Vorsatz werden bzw. im Abschleppvorgang enden.

Zitat:

Gilt ein Strafzettel für 24 Stunden?

Definitv nicht.

Zitat:

Für eine Sondererlaubnis ähnlich Umzug fehlt mir die Zeit.

Danke

Gruß Richard

Siehe meine erste Antwort. Ich denke mal der zeitliche Aufwand für das Fax bzw. einen Anruf beläuft sich auf 10min. Ich würde mir mit der Aussicht auf eine Ausnahmegenehmigun die Zeit nehmen. Die Bearbeitung deines Ersuchens könnte natürlcih etwas Geld kosten (ich hatte so was auch mal, hat dann 23,xx € gekosten = weniger als bis zu fünf Strafzettel).

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Jetzt kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich irgendwelche Gutmenschen und Regelfetischisten angeschissen...

Ohne das ich mich angesprochen fühle: Was bis du denn dann?

 

Zitat:

Zum eigentlichen Thema:

Wenn das Ticket sich noch am Wischer befindet und das Fahrzeug offensichtlich nicht bewegt wurde muss man davon ausgehen, dass der Falschparker noch nicht am Fahrzeug war. Also kann auch kein zweiter Strafzettel ausgestellt werden. Du solltest also pro Tag auch nur einen bekommen.

Es würde wahrscheinlich tatsächlich kein zweiter kommen, jedoch würde der erste Zettel in der Strafhöhe nach oben berichtigt werden.

Plus eben ggf. die Gefahr des Abschleppens.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Du hast wirklich Eier in der Hose, hier so einen Thread zu eröffnen. :eek:

Jetzt kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich irgendwelche Gutmenschen und Regelfetischisten angeschissen und werfen Dir wegen Deines geplanten Parkvergehens vor, für den Untergang des Abendlandes verantwortlich zu sein, garniert mit der Forderung, die Bußgelder für lächerlichste Vergehen müssten drastisch erhöht werden, weil es ja immer noch so verantwortungslose Verkehrssünder wie Dich gibt, die das Ganze auch noch vorsätzlich tun und nur durch drakonische Strafen zur Einsicht gebracht werden könnten... :rolleyes:

 

Zum eigentlichen Thema:

Wenn das Ticket sich noch am Wischer befindet und das Fahrzeug offensichtlich nicht bewegt wurde muss man davon ausgehen, dass der Falschparker noch nicht am Fahrzeug war. Also kann auch kein zweiter Strafzettel ausgestellt werden. Du solltest also pro Tag auch nur einen bekommen.

Bisherige Anzahl an Gutmenschen & Regelfetischischten: 0 (in Worten: Null)!

Nur solide Tipps & Einschätzungen. Einziger Ausreißer, räusper, hmmm, nun gut ... :eek:

Manchmal ist die Welt halt anders als man denkt, selbst im Verkehr & Sicherheits-Forum :D 

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Du hast wirklich Eier in der Hose, hier so einen Thread zu eröffnen. :eek:

Jetzt kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich irgendwelche Gutmenschen und Regelfetischisten angeschissen und werfen Dir wegen Deines geplanten Parkvergehens vor, für den Untergang des Abendlandes verantwortlich zu sein, garniert mit der Forderung, die Bußgelder für lächerlichste Vergehen müssten drastisch erhöht werden, weil es ja immer noch so verantwortungslose Verkehrssünder wie Dich gibt, die das Ganze auch noch vorsätzlich tun und nur durch drakonische Strafen zur Einsicht gebracht werden könnten... :rolleyes:

In der Schule hatten wir auch son kleinen Stänker der immer in der Ecke saß und gestichelt hat in der Hoffnung jetzt gehen 2 andere aufeinander los.

Zum eigentlichen Thema:

Kannst Du nicht alles was Du brauchst ausladen, den Wagen umparken, Abends wieder einladen...?

Ansonsten würde ich mir eine Genehmigung holen, allerdings kann ich mir nicht mehr vorstellen das das morgen noch klappt.

Parkst Du wirklich jeden Tag dort kommt es drauf an wie oft dort überhaupt kontrolliert wird. Wird täglich kontrolliert freut sich täglich das Ordnungsamt. Bei schneller Suche über Google habe ich div. Urteile gefunden die nur ein Ticket pro Tag zulassen. Allerdings kann die Spende ,wenn Deine Hartnäckigkeit auffällt täglich ansteigen. Inwiefern es gerechtfertigt ist bei bewusster täglicher Wiederholung, ohne Behinderung (wie Du schreibst) das Auto abzuschleppen kann ich nicht beurteilen, es ist bestimmt Ermessenssache bzw. eine Entscheidung des kontrollierenden Mitarbeiters wie gut er kontakte zu Abschleppfirma hat. Ich würde es nicht ausprobieren.

am 12. September 2013 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Bisherige Anzahl an Gutmenschen & Regelfetischischten: 0 (in Worten: Null)!

Aber nur, weil ich vorsorglich meinen Beitrag verfasst habe. Andernfalls hätte man dem TE schon (virtuell) die Rübe runtergerissen, jetzt trauen sie sich nicht. ;)

Wie Du siehst prügeln sie ja jetzt auf mich ein. :p

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

 

Zusätzlich werde ich noch einen netten Zettel ins Fahrzeug legen, für den Text lasse ich mir noch was einfallen.

Damit belegt man ein vorsätzliches Falschparken. Würde ich nicht tun.

Im Bussgeldkatalog heisst es dazu:

Parken [...] soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder

untersagt ist 15 Euro

Parken an genannten Stellen mit Behinderung 25 Euro

Parken länger als eine Stunde 25 Euro

Das ist doch eigentlich eindeutig, oder?

Ob du irgendwann abgeschleppt wirst?

Glaube ich nicht (aber glauben kann mann bekanntlich in der Kirche)

probiers aus ;)

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