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Frage zum Parkverbot-Schild

Themenstarteram 17. November 2010 um 11:29

Hallo Zusammen,

ich habe unter dem Schild (s. Bild) trotz Parkscheibe ein Knöllchen bekommen. Bin ich zu blöd oder handelt es sich um Willkür seitens der Politessen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

Völliger Unsinn.

Ein Schild gilt immer ab dem Schild und nicht vorher.

Ein Schild mit den Pfeilen deutet lediglich auf eine Verlängerung bzw. Ende des Verbotes hin.

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warst du zulange mit parkscheibe dort gestanden?

dort darf man ja maximal eine stunde außerhalb der zeiten, die angeschrieben sind, stehen.

An welchem Tag zu welcher Uhrzeit ?

Ich denke das kommt auf die Uhrzeit an.

Ich interpretiere die Schilder mal so:

Innerhalb der angegebenen Uhrzeiten ist dort eingeschränktes Halteverbot, d.h. Du kannst dort zum Be- und Entladen anhalten.

Außerhalb der Uhrzeiten ist das das Parken mit Parkscheibe bis zu einer Stunde gestattet.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Parkscheibenschild eine Ergänzung zum Halteverbot ist, weil es dem Sinn des eingeschränkten Halteverbotes ja entgegen stünde. Daher glaube ich es gilt für außerhalb der Zeiten.

Ist aber auch eine echt dämliche Zusammenstellung der Schilder.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Innerhalb der angegebenen Uhrzeiten ist dort eingeschränktes Halteverbot, d.h. Du kannst dort zum Be- und Entladen anhalten.

Außerhalb der Uhrzeiten ist das das Parken mit Parkscheibe bis zu einer Stunde gestattet.

Jep, sehe ich genauso :)

Und wie will man das anders beschildern?

Wäre parken generell erlaubt und nur zu den Zeiten die Parkscheibe vorgeschrieben würde da ein "P"-Schild stehen und kein Parkverbot.

am 17. November 2010 um 11:53

Ein Zusatzschild kann doch nicht etwas aufweichen, was gar nicht verboten wurde… Es macht außerdem wenig Sinn außerhalb der üblichen Geschäftszeiten das Parken auf eine Stunde zu begrenzen.

Themenstarteram 17. November 2010 um 11:58

Hallo,

ich stand dort von 10.30 bis 11.10 Uhr. Also laut Parkscheibe wäre das o.k.

Ich hatte schon im Verdacht, dass die Richtung wichtig wäre. Der Wagen vor mir hatte auch ein Knöllchen; das Fahrzeug vor diesem aber nicht!?!? Also hinter dem Schild in Blickrichtung.

Kann man wegen der schiulder sowas angehen oder hat das keinen Zweck?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Ich denke das kommt auf die Uhrzeit an.

Ich interpretiere die Schilder mal so:

Innerhalb der angegebenen Uhrzeiten ist dort eingeschränktes Halteverbot, d.h. Du kannst dort zum Be- und Entladen anhalten.

Außerhalb der Uhrzeiten ist das das Parken mit Parkscheibe bis zu einer Stunde gestattet.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Parkscheibenschild eine Ergänzung zum Halteverbot ist, weil es dem Sinn des eingeschränkten Halteverbotes ja entgegen stünde. Daher glaube ich es gilt für außerhalb der Zeiten.

Ist aber auch eine echt dämliche Zusammenstellung der Schilder.

Zitat:

Original geschrieben von Freddy Krueger

ich stand dort von 10.30 bis 11.10 Uhr

Also IMHO zu Recht das Knöllchen bekommen, in der Zeit ist Parken verboten.

Wäre Parken erlaubt und nur in der angegebenen Zeit die Parkscheibe nötig würde das Schild stehen:

http://www.langzeittest.de/.../jb-parken-nur-mit-parkscheibe.jpg

am 17. November 2010 um 12:10

Die Zusatzschilder beziehen sich jeweils auf das Vorschriftszeichen, d.h. Halten in der angegebenen Zeit erlaubt, Parken in dieser Zeit nur mit Parkscheibe und max. 1 Stunde.

Zitat:

Original geschrieben von Freddy Krueger

Hallo,

ich stand dort von 10.30 bis 11.10 Uhr. Also laut Parkscheibe wäre das o.k.

Ich hatte schon im Verdacht, dass die Richtung wichtig wäre. Der Wagen vor mir hatte auch ein Knöllchen; das Fahrzeug vor diesem aber nicht!?!? Also hinter dem Schild in Blickrichtung.

Kann man wegen der schiulder sowas angehen oder hat das keinen Zweck?

mfg

Also ich denk mal, du standes wie im Bild zu sehen vor dem Schild?!

Wenn das so ist müsstest du mal schauen was einige Meter hinter dir / deinem Auto für ein Schild stand.

Das von dir abgelichtete Schild gilt erst hinter dem Schild, also (wenn ich es richtig deute) nicht für dich und den vor dir, sondern erst für das mit Ticket.

Also wenn du gegen das Ticket vorgehen willst brauchst die gültige Beschilderung für deinen Parkplatz und nicht das Schild für 5m weiter!

am 17. November 2010 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Freddy Krueger

Hallo,

ich stand dort von 10.30 bis 11.10 Uhr. Also laut Parkscheibe wäre das o.k.

Ich hatte schon im Verdacht, dass die Richtung wichtig wäre. Der Wagen vor mir hatte auch ein Knöllchen; das Fahrzeug vor diesem aber nicht!?!? Also hinter dem Schild in Blickrichtung.

Kann man wegen der schiulder sowas angehen oder hat das keinen Zweck?

mfg

Also ich denk mal, du standes wie im Bild zu sehen vor dem Schild?!

Wenn das so ist müsstest du mal schauen was einige Meter hinter dir / deinem Auto für ein Schild stand.

Das von dir abgelichtete Schild gilt erst hinter dem Schild, also (wenn ich es richtig deute) nicht für dich und den vor dir, sondern erst für das mit Ticket.

Also wenn du gegen das Ticket vorgehen willst brauchst die gültige Beschilderung für deinen Parkplatz und nicht das Schild für 5m weiter!

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

Das Knöllchen wird der TE leider zahlen müssen.

Das Parken mit Scheibe gilt hier nur ausserhalb der o.g. Zeiten.

cu Darty

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wo hast du denn das bitteschön her???

ich zitier mal für dich aus § 41 StVO:

Zitat:

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrnbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke widerholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Und wie du lesen kannst, kann ein Pfeil den Beginn anzeigen. Wenn dieser (und die beiden Pfeile für die Wiederholung fehlen) fehlt gilt das Verbot ab dem Schild bis zur Aufhebung bzw. zur nächsten Kreuzung od. Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

Also ganz ruhig bleiben und vorallem ruhig mal etwas glauben!

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

 

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

Das Knöllchen wird der TE leider zahlen müssen.

Das Parken mit Scheibe gilt hier nur ausserhalb der o.g. Zeiten.

cu Darty

würde es in beide richtungen gültigkeit besitzen, müsste es doch diesen weißen doppelpfeil haben, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

Völliger Unsinn.

Ein Schild gilt immer ab dem Schild und nicht vorher.

Ein Schild mit den Pfeilen deutet lediglich auf eine Verlängerung bzw. Ende des Verbotes hin.

am 17. November 2010 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ein Schild mit den Pfeilen deutet lediglich auf eine Verlängerung bzw. Ende des Verbotes hin.

Oder auf einen Anfang, wenn nur ein Anfangspfeil da wäre.

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