Wie lange darfs dauern?
Moin,
ich stelle mir gerade die Frage, wie lange haben Verkehrspolizisten das recht jemanden zur allg. Verkehrskontrolle festzuhalten?
Ich schreibe diese Frage im Astra-F Forum, weil ich mir hier die meisten Leser erhoffe.
Also wer hat einen Gesetzesauszug der als Grundlage dient die max. dauer einer allg. Verkehrskontrolle festzusetzen. Oder weiß jemand, wie lange die Polizei generelle eine Kontrolle durchführen kann? Schließlich können die einen ja nicht stundenlang festhalten, siehe U-Haft.
26 Antworten
muss man den uniformierten gesellen eigentlich in so ner verkehrskontrolle sagen, wo man hin will ?
also ich hab da bis jetzt noch nie gesagt wo ich hin will, aber geht die das überhaupt was an ? vor allem, dürfen diese flachzangen ne zivilstreife hinterherschicken, um zu kontrollieren wo ich hinfahre ?
und was kann die zivilstreife dann machen, wenn ich nicht zum angegebenen ort gefahren bin, den ich bei der kontrolle angegeben hab ?
wenn die dich verfolgen musste aber schon reichlich kriminell aussehen 🙄
denke mal das ist nur small-talk-blabla um mit dir ins gespräch zu kommen
naja, meine anlage war damals noch nich so doll sichtbar ... da hat man nur n verstärker gesehen, mehr nich ... also deswegen werden sicher nich mit mir reden wollen ...
ach ja, so nebenbei ... der nächste ausbau steht an 😁 gleiche komponenten, neue konstruktion ...
ja na aber warum die mich bis zu meinem eigentlichen ziel verfolgt haben weiß ich bis heute nich. vor allem die frage ob ich förster bin, hat mich gewundert ... das hat die dame in grün gerade nötig mich sowas zu fragen ...
gut, also dürfen die mich da nun "beschatten" oder dürfen die das nicht ? is ja rein praktoretisch n eingriff in die privatsphäre oder ?
nö... wenn die die vermutung haben dass du irgendwas kriminelles vor hast können die dich solange bescvhatten wiese wollen... dann bräuchten die nichtmal nen durchsuchungsbefehl für deine wohnung... "gefahr in verzug"
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Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
nö... wenn die die vermutung haben dass du irgendwas kriminelles vor hast können die dich solange bescvhatten wiese wollen... dann bräuchten die nichtmal nen durchsuchungsbefehl für deine wohnung... "gefahr in verzug"
wenn die hinter mir her fahren würden dann würd ich mir ne nächstgelegene stelle suche zum parken und warte bis die abhauen, oder ich fahren einfach n paarmal durch mc drive .... mal gucken wie lange die lust darauf haben 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hannibal_S
wenn die hinter mir her fahren würden dann würd ich mir ne nächstgelegene stelle suche zum parken und warte bis die abhauen, oder ich fahren einfach n paarmal durch mc drive .... mal gucken wie lange die lust darauf haben 😁 😉
problem dabei ist aber dass das dann wieder unnötiges herumfahren ist und die dir das anhängen können 😉
Zitat:
Original geschrieben von Janto
problem dabei ist aber dass das dann wieder unnötiges herumfahren ist und die dir das anhängen können 😉
ne quatsch! da können die dir nix! ist ja nicht auf ner öffentlichen straße, sondern auf dem mc gelände 😉
hast eben die pommes vergessen und beim 2. mal ist dir aufgefallen das die soooo gut schmecken 😁
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Kanns sein, dass der Thread etwas vom Thema abkommt?....
nö, geht doch immernoch um bullen - oder?!
ich würde aussteigen und die fragen ob ich denen meine straßenkarte leien soll weilse ja anscheinend nicht wissen wo sie hinmüssen...
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
"gefahr in verzug"
BEI MIR ??? !!! ???
maximal wegen ruhestörung 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
ich würde aussteigen und die fragen ob ich denen meine straßenkarte leien soll weilse ja anscheinend nicht wissen wo sie hinmüssen...
warum muss ich mir alles was du schreibst immer gleich bildlich vorstellen ? 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
warum muss ich mir alles was du schreibst immer gleich bildlich vorstellen ? 😁 😁 😁
geht doch gar nich... oder weißt du wie bimmel aussieht...? 😁
Re: Wie lange darfs dauern?
Zitat:
Original geschrieben von Taunussteiner
Moin,
ich stelle mir gerade die Frage, wie lange haben Verkehrspolizisten das recht jemanden zur allg. Verkehrskontrolle festzuhalten?
Er kann dich so lange festhalte so lange er brauch um die Maßnahme die er anstrebt durchzuführen. Eine zeiltiche Festsetzungen gibt es nicht.
Die Maßnahme muss verhätnissmäßig sein und ist nur so lange zulässig bis der Zweck erreicht ist oder es sich zeigt, dass der Zweck nicht erreicht werden kann.