Wie lange Auto ohne TÜV auf der Straße stehen lassen?

BMW 3er E46

Hallo zusammen,

ich bin im Internet nicht fündig geworden, daher möchte euch diese Frage zu der konkreten Situation mal stellen.

Also angenommen, ein Freund hat ein Kfz, das einen Motorschaden hat. Das Auto hat seit November keinen TÜV mehr. Das Auto steht nahe der Wohnung in einem Wohngebiet auf einem ausgeschilderten Parkplatz.
Wie gesagt, der hat einen Motorschaden, die Werkstätten sind die nächsten Monate ausgebucht, also wird der Wagen erstmal da stehen.

Wie lange kann der Wagen da stehen bleiben? Wird das Ordnungsamt den Wagen dort abschleppen lassen oder ein Bußgeld verhängen wenn sie den Wagen ohne Tüv sehen? Wie realistisch ist das?

Er hat kein Grundstück oder Bekannte mit einem Grundstück. Wo kann man den Wagen zb abgemeldet stehen lassen?

Danke schonmal

Mfg
Desmo

57 Antworten

Das wird jetzt zum x-ten mal erklärt , irgendwann wird es hoffentlich auch beim letzten Schnarch ankommen .

Und ich erklär es gerne zum x+1. mal für die Stammtische dieser Welt:

Wer ein Fzg anmeldet, muß dieses in den vorgeschriebenen Abständen zur HU vorführen.

Und nein, es spielt keine Rolle, ob das Fzg genutzt wird, fahrbereit, defekt oder zerlegt ist, ob es im öffentlichen Raum steht, auf Privatgrund, zugänglich oder nicht und auch nicht, ob es gerade zum TÜV gefahren wird.

Man kann ein Bußgeld nur verhindern, indem man das Fzg so abstellt, daß das hintere Kennzeichen nicht gesehen wird und für Fahrten zum TÜV einen Anhänger verwendet und das Kennzeichen abmontiert.

...und das funktioniert nur, weil es in Deutschland nicht gewollt ist die überzieher mit einer einfachen datenabfrage automatisch herauszufinden und zu belangen.

Abwarten!
Da ikfz die vollautomatisierte Zulassung mit automatisch erstelltem elektronischen Bescheid vorsieht, wäre die automatische Prüfung der HU Gültigkeit ein Klacks.
Falsche Adressen werden ja auch schon vom KBA in das lokale Anwenderprogramm eingespielt, genau wie HU Protokolle mit dem Ergebnis VU.
Die HU alle 24 Monate plus x Toleranz abzufragen, ist technisch gesehen eine Lappalie

Ähnliche Themen

Im digital Neuland Schland ... wer es glaubt ...😁

In der freien Wildbahn fällt eine abgelaufene HU relativ zügig auf und wenn es letztenlich aufmerksame Nachbarn sind, die eine OA Meldung per App absetzen ..😁.

Schlummert der Hobel in einer Garage ... kann er keinen Schaden anrichten,KFZ-Steuer und Versicherung (inkl. Versicherungssteuer) laufen aber zwingend weiter ... So ein richtiges Interesse kann der staat garnicht haben, die HU Überzieher, die das komplette Auto vergessen haben, zu maßregeln..😎😛

Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran.
Der Aufwand wäre zu hoch. Es müsste ja dann eine Art Portal geben, wo sich die Fahrzeughalter rechtfertigen können müssen.
Die nötige Software und Hardware müsste entwickelt werden. Nö. Das einzige was elektronisch umgesetzt wurde sind die Steuerangaben. Ein Schelm ...

Postalisch wird sowas in Deutschland mit der Personaldecke nicht funktionieren.

Wenn die Behörden mal richtig aufräumen wollten, könnten sie all den betroffenen Fahrzeughaltern mit unplausiblen Tachoständen einen Brief schicken, denn da verdienen kriminelle richtig viel Geld.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. Dezember 2023 um 10:05:24 Uhr:


Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran.
Der Aufwand wäre zu hoch. Es müsste ja dann eine Art Portal geben, wo sich die Fahrzeughalter rechtfertigen können müssen.
Die nötige Software und Hardware müsste entwickelt werden. Nö.

Die ist doch da. Bei jedem Abruf der Fahrzeugregister wird örtliches und zentrales abgeglichen. Bei Unterschieden gibt es sofort den Hinweis wo Abweichungen sind,hier dann halt die HU

Bei VU ist das automatisch in der wiedervorlagenliste und muss nur noch die BU ausgelöst werden.
In großen Behörden muss jetzt schon kein Brief mehr gefaltet und eingebrieft werden. Falz und Kuvertiermaschine sein dank.

Aufwand geht gegen 0

Wein ein Wagen bei der letzten Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Plakette hatte, soll es laut ADAC auch kein Bußgeld geben. So einen Fall haben wir in der Familie und ich hatte mal vor einiger Zeit dazu recherchiert.

Dann könnte ja jeder der eine Aufforderung zum Nachweis der HU bekommt, mitteilen, dass sich das Fahrzeug im Ausland befinde? (Gleiche Ausrede wie, Fahrzeug steht in der Scheune und wird nicht genutzt)
Die Fzv i.V.m der StVZO geben diese Ausnahme nicht her.

Einzig bei Saisonkennzeichen, wo die Fälligkeit außerhalb der Saison fällt, rutscht die Fälligkeit zur Vorstellung bei der HU in den ersten Monat des Saisonkennzeichens.

Gefunden: https://www.adac.de/.../

Letzter Absatz ganz unten. Scheint diesen Monat aktualisiert worden zu sein, aber die Aussage ist geblieben.

Bitte genau lesen

"Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. "

Das heißt, Du musst nicht zur Fristwahrung Deinen Urlaub unterbrechen und nach D zur HU fahren, entbindet aber nicht vom Nachweis einer HU.
Entspricht das ausländische HU Protokoll der entsprechenden HU Richtlinie, wird dieser in D sogar anerkannt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Dez. 2023 um 14:11:44 Uhr:


Bei VU ist das automatisch in der wiedervorlagenliste und muss nur noch die BU ausgelöst werden.
In großen Behörden muss jetzt schon kein Brief mehr gefaltet und eingebrieft werden. Falz und Kuvertiermaschine sein dank.

Aufwand geht gegen 0

Ich glaube trotzdem nicht dran. 😉

Die meisten Zulassungsbehörden bekommen nicht mal hin, Ersatzplaketten zu machen, wenn z.B. der Fahrzeugschein verloren ist.

Ich finde es aber auch gut, dass da nicht sofort ein Verwarngeld automatisch käme, viele ältere, die ihren Anhänger oder ihr Pkw später zur HU bringen (bspw. Krankenhausaufenthalt usw.) Wären sonst die gelackmeierten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Dezember 2023 um 15:32:51 Uhr:


Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen.

Welche wäre das in der Schweiz?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. Dezember 2023 um 15:41:52 Uhr:


Die meisten Zulassungsbehörden bekommen nicht mal hin, Ersatzplaketten zu machen, wenn z.B. der Fahrzeugschein verloren ist.

Echt? Wo ist da das Problem?

Die Zulassungsstellen die ich kenne haben kein Problem, bei abrufbarer HU eine Ersatz ZB 1 plus Plakette zu erteilen.

Zitat:

@mecco schrieb am 22. Dezember 2023 um 15:57:33 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Dezember 2023 um 15:32:51 Uhr:


Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen.

Welche wäre das in der Schweiz?

Keine Ahnung wer in der Schweiz prüft.
Ich halte es mit den mir bekannten deutschen Prüfern.

Das Schweizer Protokoll der technischen Überprüfung findet natürlich in D keine Anerkennung,da nicht Mitglied der EU und somit natürlich auch keine Übereinstimmung mit der EU RiLi

Bei ADAC stand auch man solle beim Grenzübertritt ohne HU
"Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Dabei kann es sinnvoll sein, vorab einen Termin für die HU zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen."

Davon das es nicht geahndet werden kann, sagt der ADAC nichts.

Deine Antwort
Ähnliche Themen