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Wie komme ich an den nächsten Ansprechpartner nach meinen FFH ran ?

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 9. August 2017 um 13:40

Langsam bin ich am Verzweifeln :(

Ich habe mit meinen Ford das Problem, das die Leistung nicht der gekauften entspricht (hatte ich ja schon in diesem Forum geschrieben). Nach der 1. Inspektion hat man mir gesagt, der Wagen hat die entsprechende Leistung. Doch dann konnte ich dies doch nicht glauben und habe eine Leistungsmessung durchführen lassen und es waren ca. 40 KW weniger. Damit bin ich zum meinen FFH und es wurde das Diagramm nicht anerkannt, weil die Messung muss bei 6000 statfinden (lt. Diagramm hat er bei 6000 nur noch 88 statt 134 kw). Er wollte mich damit ab wimmeln und bei meiner Nachfrage, wo ich mich denn hinwenden soll. lenkte er ein und sagte, er fragt beim "Ford Service" nach, das ist jetzt auch schon wieder 3 Wochen her. Wenn ich anrufe, ist natürlich klar, das man nicht zurückgerufen wird und man bis zu 2 Tagen braucht, um seinen Ansprechpartner zu bekommen. Als Antwort bekommt man, das sich diese Stelle noch nicht wieder gemeldet hat, das man bei Ford so langsam ist kann ich mir nicht vorstellen).

Wollte vorher noch den Weg über die Ford Page direkt gehen, erst dort die Servicehotline angerufen, dort teilte man mir mit, das man für so was nicht zuständig ist, sondern rein kaufmännisch ausgelegt ist, per Mail die gleiche Antwort.

Kann mir Jemand von Euch noch einen Tip geben, wo ich mich hinwenden kann, wo man den nächsthöheren Ansprechpartner bei Ford bekommt. Denn hilfsbereit und unterstützend wirkt mein FFH nicht :rolleyes:

 

Danke für eine Hilfe.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juni 2018 um 12:23

Jetzt hatte ch mal Zeit und habe diesen auf dem Prüfstand gebracht.

Alte Messung 141,3 PS jetzige Messung 200,9 PS und kein Loch mehr in der Beschleunigung drin.

Ist sogar mehr wie Serie :D

CLOSED

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Frag mal bei AutoBild nach - die haben ein offenes Ohr für solche Probleme;-)

 

Viele Grüß,

Gerhard

@SirBlack

Wenn dem wirklich so ist, und der FFH und Ford auf Durchzug stellen, dann ist dein nächster Ansprechpartner dein Anwalt.;)

Durch die Presse (zum Beispiel AutoBild) dürfte viel einfacher, preiswerter und nervenschonender sein.

Was glaubst Du wie schnell die bei Ford werden, wenn da ein Redakteur anruft und nachfragt...!

Viele Grüße,

Gerhard

am 9. August 2017 um 14:51

Möglicherweise wäre ja ein anderes Ford Autohaus in dieser Hinsicht kooperativer.

Hatte bei meinem langjährigen Ford Partner in Berlin erhebliche Schwierigkeiten Garantieanspüche durchzusetzen und daraufhin kurzerhand die Ford Werkstatt gewechselt.

2 neue Scheinwerfer (Fleckenbildung),Bearbeitung der Türgriffe,knackendes Türfangband und endlich eine korrekt eingestellte Lenkung waren binnen 2 Tagen behoben.

Auch bei deinem Fahrzeug wäre es ja ein Garantiefall und da kann auch ein anderer Ford Händler als Ansprechpartner herangezogen werden.

Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück,denn soviel Minderleistung ist schon heftig.

Themenstarteram 9. August 2017 um 15:07

Wenn keine Reaktion weiter erfolgt werde ich wohl zwangsweise mal bei meiner Rechtsschutz anrufen und nachfragen. Aber bisher habe ich immer versucht auf dem normalen Weg eine Lösung zu finden. Klar ist das der letzte Weg zu einem Anwalt zu gehen (sogar schon einen empfohlen bekommen).

@Onkel Emil

Nicht das es der gleiche Händler in Berlin ist, wo ich auch bin. Das kuriose ist ja, das ich erst bei einem in meiner Nähe war und dieser zwar gesagt hat er würde sich auch darum kümmert, aber der bessere Ansprechpartner ist halt, da wo ich Ihn gekauft habe, wenn es zu einem Austausch kommt.

 

Es muss doch irgendwie möglich sein, das man auch andere Ansprechpartner hat, die über den FFH stehen. Schön finde ich es auch, das es eine beworbene Kundenservicehotline gibt, aber diese nur für kaufmännische Sachen zuständig sind.

Naja, vielleicht hat ja Jemand einen Tip, wo man noch anrufen kann bei Ford ;-)

am 9. August 2017 um 15:08

Im prinzip ist das ein Verstoß gegenüber den Kaufvertrag mit deinem Händler. Ich würde ein Anwalt einschalten und ein Gutachter kommen lassen, weil du die Leistung haben musst was in deinen Kaufvertrag steht. Wenn sich rausstellt das der Motor einwandfrei in ordnung ist und du trotzdem nicht die Leistung hast, geht das alles übers gericht, kannst das Auto zurück geben und bekommst im Normalfall den vollen Kaufbetrag erstattet.

 

Hab ich mal in der ADAC Zeitschrift gelesen :)

fahre zu einem anderen Händler, und lege es vor, der Händler hat zwei versuche den Mangel zu beheben, ansonsten kannst du dein Auto Wandeln, wo hast du den die Leistung messen lassen?, ein anerkanntes unternehmen mit geeichtem Messstand/Prüfstand ?

am besten beim ADAC oder ACE messen lassen, bei dieser Messung kann man viel falsch machen,

aber 40 KW (ca. 54 PS) weiniger wäre wirklich heftig und kaum zu glauben, dann hättest du den falschen Motor drin, deiner ist schon ein 4 Zylinder ?

Leute, Ihr müsst die gesetzlichen Rechte aus der Sachmangel-Gewährleistung von Garantiezusagen seitens Ford trennen. Letztere können bei jedem Ford-Händler in Anspruch genommen werden. Dann spielt man aber nach den Regeln von Ford und ist letztlich Bittsteller. Wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftrat, sind die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer sehr weitgehend. Dieser Weg ist daher dringend zu präferieren. Den Rest verrät Dir Dein Anwalt...

am 10. August 2017 um 15:35

Der stressfreie Weg wäre dieser:

Du einigst dich mit dem FFH auf einen von beiden Seiten akzeptierten Prüfstand.

Stimmen die Werte der ersten Messung zahlt der FFH die Messung und muss dann eine Lösung finden.

Stimmen die Werte der ersten Messung nicht kannst Du versuchen die Kosten für die erste Prüfung zurückzubekommen (auch der erste Prüfstand sollte den zweiten Prüfstand akzeptieren).

Wenn Du Stress und Ärger suchst, musst Du den anderen Weg mit Rechtsanwalt, Gutachter usw. gehen.....

Themenstarteram 10. August 2017 um 16:57

Ich will auch erst mal den stressfreien Weg gehen, zu einem RA kann man immer noch rennen (da das Datum bei einer Einigung später zählt, wo ich dies das 1. Mal bemängelt habe). Der FFH ist ja soweit, das er die nächste Ebene anschreibt (was ich ja auch geschrieben habe), es soll da keinen direkten Kontakt per Telefon mehr geben, sondern nur per Mail und das zieht sich jetzt schon die 4. Woche hin. Der Händler wird dies nicht Alleine entscheiden, da er nicht die Möglichkeit hat eine Leistungsmessung durchzuführen. Wie er sich bei diesem Fall verhalten soll, hat er ja die nächst höher Ebene angeschrieben.

Ich scheue mich auch nicht, bei einem anderen Leistungsprüfungsstand eine erneute Messung durchführen zu lassen. Bei der 1. Prüfstelle, wussten die auch, was ich will und worum es geht. Es wurde doppelt gemessen.

Der Kummerkasten von AutoBild wurde ja auch schon erwähnt, habe ich mir auch schon angeschaut. Das wäre vielleicht der nächste Schritt.

Wenn dein Focus wirklich soviel weniger Leistung hat, kommst du um den Rechtsweg nicht herum. Vor allem, wenn der Händler jetzt schon verhält, wie du beschreibst. Telefonieren hilft dir überhaupt nicht. Du mußt den Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Dann sollte sich dein Händler auch endlich bewegen. Wenn nicht, mußt du mit Hilfe deines Anwaltes den weiteren Weg beraten. Alles andere ist nicht zielführend. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, nutze die Erstberatung. Und suche dir einen Anwalt, der auf diesem Feld schon Erfahrung hat.

me3

Sehe ich auch so, ohne Anwalt bekommt man heutzutage nicht mal nen normalen Auffahrunfall geklärt-ohne das man als Geschädigter Miese macht...

Ich habe meine Wandlung ohne Anwalt geregelt. Aber ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem FFh, was leider nur in seltenen Fällen so ist. Hier allerdings mauert der Händler, so das der TE gar keine andere Wahl hat.

me3

am 12. August 2017 um 17:39

Habe damals auch die Erfahrung gemacht allerdings war dies bei BMW aber ändert nicht daran. Hatte auch Probleme mit dem Fahrzeug das wären letztendlich fast 5000€ Reperaturkosten gewesen. (War ca. 1 Woche nach dem kauf). Der Händler war anfangs noch erreichbar dann hat man beim Telefon gar nicht mehr abgenommen und auch BMW selbst hat nichts gemacht.

Da habe ich dann nen Anwalt eingeschaltet und nach langen 1 1/2 Jahren das Ganze Geld der Reparatur (die ich natürlich in der Zwischenzeit wo anders machen lassen und bezahlt habe da ich das Auto ja brauchte) wieder bekommen.

Allerdings muss ich sagen war das eine sehr lange Nervenaufreibende Zeit da man das ganze immer im Kopf hat sobald man in das Fahrzeug einsteigt und eigentlich gar keine Freude mehr dran hat.

Also kann ich jedem Empfehlen das ganze wenn irgendwie möglich nicht übers Gericht zu Regeln das dauert alles richtig lange.

Grüße

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