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Wie kaufe ich richtig privat?

Themenstarteram 25. April 2014 um 6:55

Hallo,

 

ich habe meine Gebrauchten bisher immer beim Vertragshändler gekauft. Die waren immer top. teilweise Pedale und Schaltknauf getauscht, komplett aufbereitet, Steinschäge entfernt etc. Es könnte aber möglich sein, dass Aufgrund des Angebotes mein nächster bei Privat gekauft werden muss. Ich weiß, dass ich dort keine Gewährleistung bekomme. Die Checklisten zum überprüfen der Fahrzeuge kenne ich und etwas bewandert bin ich auch, aber im Motorraum steckt man nun mal nicht drin. Ein bekannter von mir hat auch mal zwei Autos mit unerwähnten Mängeln verkauft. Da 'verkauft wie gesehen' ist nach der Zahlung die Sache für ihn erledigt.

Die Frage ist also, wie kann ich mich bei einem Privatkauf absichern? Eine Gebrauchtwagenzusatzversicherung würde ich eh abschließen wollen. Ich habe primär Angst vor kapitalen Schäden wie Motor oder Getriebe etc. die ja bei manchen Autos schon mal 20.000€+ kosten können.

 

Ich hoffe ja, dass in der anvisierten Sportcoupé Abteilung 300 PS+ viele gepflegte Liebhaberautos dabei sind :-/

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Dann wist du bei 99% aller privaten verkäufer nicht kaufen :rolleyes: Welcher private mit ein bißchen Verstand verkauft ein Auto mit Gewährleistung?

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Gebrauchtwagenverkauf privat nur gegen bar und ohne Gewährleistung.

Gruß Tobias

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Ganz und gar nicht.

Finde ich gut, dass du dich absichern willst. So sollte man es auch machen!

Viel zu oft kommen Leute mit irgendetwas durch.

Die ersten Indizien hast du ja bereits:

Scheckheft & Unterlagen checken -> Ich bspw. hebe alles auf. Auch wenn es nur die Reparatur eines Türschlosses war.

Heißt: Sind die Unterlagen komplett und geordnet fühle ich mich beim Kauf schon sicherer und beim Verkauf habe ich eine andere Ausgangslage.

Andere Indizien: Schau bspw. ob die Autobatterie aus dem Baumarkt ist, oder eine Markenbatterie im Motorraum schlummert (Marke heißt nicht besser, aber ist ein Indiz dafür, dass der Verkäufer keine Kosten scheut Geld für sein Fzg. auszugeben) -> Das alles kannst du dann auch auf alle anderen Bereiche umlegen (Reifen, Rechnungen Bremsen [zb] etc.)

Ich hoffe du weißt jetzt worauf ich hinaus will.

Eine Garantie hast du bei einem Privatkauf nie!!! - egal worauf man achtet oder was man macht.

Mit ein bisschen Menschenkenntnis bekommt man schon das richtige Gefühl, ob die Angaben passen oder nicht.

LG :)

Zitat:

Original geschrieben von schmil

Wie kann ich mich denn absichern? Im Vertrag vereinbarn, dass nur die im Vertrag genannten und ausschließlich diese Mängel abgesprochen sind. Mängel darüber hinaus wären doch dann zu Lasten des Verkäufers, richtig? Trotz Ausschluß der Garantie und Gewährleistung.

Oder aber den Verkauf auf "Band" festhalten, oder reicht ein Zeuge? Oder bin ich ein Korinthenkacker :-)

Von welchen Mängeln genau redest du nun?

Von Mängeln, die unmittelbar nach Kauf auffallen (also schon beim Kauf vorhanden waren), oder von Mängeln, die nach Kauf kommen können (wie ein Motorschaden)?

Du solltest bedenken, dass du ein Gebrauchtgegenstand erwirbst, und dieser in dem Sinne gar nicht mangelfrei sein kann. Soll dir der Verkäufer nun in den Vertrag reinschreiben "5 Kratzer vorhanden" und wenn du zu Hause noch einen 6ten findest, für den Lackierer geradestehen müssen?

Prinzipiell könnte man hineinschreiben, dass Gebrauchsspuren hier und da auffällig sind.

Einfach um sich abzusichern.

Auch wenn es hier wirklich kleinlich wird - mMn.

 

LG :)

Wenn ich schon "Zeugen, Videobeweis, pipapo schriftlich garantieren" würde ich Dich als Verkäufer gleich wieder nach Hause schicken.

Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag und damit müssen dann beide Seiten leben, d.h. die Angaben des Verkäufers müssen stimmen und der Käufer übernimmt das Restrisiko. Wer ohne Mangel kaufen will, soll neu kaufen und Neuwagenpreise bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von mirabeau

Wenn ich schon "Zeugen, Videobeweis, pipapo schriftlich garantieren" würde ich Dich als Verkäufer gleich wieder nach Hause schicken.

Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag und damit müssen dann beide Seiten leben, d.h. die Angaben des Verkäufers müssen stimmen und der Käufer übernimmt das Restrisiko. Wer ohne Mangel kaufen will, soll neu kaufen und Neuwagenpreise bezahlen.

Einen Zeugen bzw. eine Begleitung finde ich normal.

Gebraucht, ohne Mängel - sehe hier kein Problem, wenn man sich bewusst ist, dass es ein gebrauchter Gegenstand ist.

LG :)

Hi,

Gebrauchtwagenkauf ist immer ein Risiko und Privatkauf ist eben ein etwas höheres Risiko darum sind die Preis ja auch niedriger.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst es bleibt ein Risiko vorhanden,und in dieser Fahrzeugklasse ein nicht gerade geringes ;)

Bei einem solchen Fahrzeug solltest du mindesten 3-5t€ "Spielgeld" auf der hohen Kante haben sonst würde ich gar nicht anfangen darüber nachzudenken ein solches Fahrzeug zu kaufen. Außerdem solltest du zusätzlich zu den laufen kosten mindestens 300-400€ jeden Monat beiseitelegen können.

 

Unhänig davon wenn du solche Angst hast kauf den Wagen eben bei einem seriösen Vertragshändler. 100% Sicherheit bietet das zwar auch nicht aber eben mehr als Privat.

 

Gruß Tobias

Letztendlich befindet man sich hier doch eh in einem rechtlich eher schwammigen Bereich. Ich würde dazu lieber einen Anwalt aufsuchen, als in einem Forum nachzufragen.

Ich seh es so:

Ich als potenzieller Käufer gucke mir das Auto an und prüfe es auf Mängel, die ich prüfen kann. Bei allen, was ich nicht prüfen kann, muss ich grundsätzlich erstmal unterstellen, dass der Verkäufer dies auch nicht konnte, und damit nicht verschwiegen hat - es sei denn, ich weiß, dass er KFZ-Mechaniker ist, oder das Auto vorher in einer Werkstatt zum Check hatte o.ä.

Deswegen seh ich die Chance auch eher darin, dem Verkäufer wegen verschwiegene Unfallschäden oder manipulierten Tachoständen ans Bein zu pinkeln, und weniger darin, ihm nun irgendwelche technischen Mängel aufzubrummen.

 

Bei mir hat sich nach meinem Autokauf (10 Jahre alter Opel) nach 3 Tagen die Lichtmaschine verabschiedet. War ein Privatkauf, ohne Gewährleistung. Ich bin deswegen auch gar nicht erst auf die Idee gekommen, mich nun an den Verkäufer zu wenden.

am 25. April 2014 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von JeffsCar

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist der Passus sowieso unnötig.

Ich persönlich würde als Privatperson die Gewährleistung immer ausschließen.

Trotz Wartung und Pflege - was kommen kann ist unvorhersehbar.

Es besteht bspw. die Möglichkeit, dass der Nachfolger mit dem Fzg. an der Verschleißgrenze arbeitet und dann irgendwas auf den Verkäufer abwälzen will.

Deswegen finde ich den Ausschluss als Privatperson nur logisch.

LG :)

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Zitat:

 

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Dann wist du bei 99% aller privaten verkäufer nicht kaufen :rolleyes: Welcher private mit ein bißchen Verstand verkauft ein Auto mit Gewährleistung?

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Gebrauchtwagenverkauf privat nur gegen bar und ohne Gewährleistung.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

 

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Dann wist du bei 99% aller privaten verkäufer nicht kaufen :rolleyes: Welcher private mit ein bißchen Verstand verkauft ein Auto mit Gewährleistung?

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Gebrauchtwagenverkauf privat nur gegen bar und ohne Gewährleistung.

Gruß Tobias

Sehe ich genauso!

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Leider nicht nur unter Käufern.

am 25. April 2014 um 19:18

Wenn ich mir durchlese, was manche Leute für Vorstellungen haben - dass sie den Verkäufer in die Pflicht nehmen könnten, wenn ein Motorschaden auftritt - dann komme ich zu dem Schluss, dass ich einen teuren Gebrauchtwagen nur beim Händler zurückgeben und nicht an Privat verkaufen würde. Da kann man sich eine Menge Ärger sparen. Auch wenn der Käufer vor Gericht verlieren würde, so wüsste ich doch besseres mit meiner Freizeit anzustellen, als mich gerichtlich, oder außergerichtlich "zu streiten".

am 26. April 2014 um 14:50

Also ich rate von Privatkäufen und Verkäufen grundsätzlich ab, und zwar aus folgenden Gründen:

- Keine Seite kann sich sicher sein, nicht auf einen Betrüger hereinzufallen bzw. auf Leute, die "es darauf anlegen" sich nach dem Kauf mit dem Verkäufer über dies und das trefflich zu streiten. Man muss ja nur mal hier ins Forum reinschauen, da wird sich aufgeregt, dass ein beim Händler gekaufter Wagen keine zusätzlichen Winterräder hatte, obwohl doch damals bei der Auslieferung der Erstkäufer diese als Extra-Zubehör mitbestellt hatte ....... und andere "schöne" Dinge, die noch Jahre nach dem Verkauf auf den Verkäufer zukommen könnten, wenns dumm läuft.

Ich kenn einen Fall, wo mein Nachbar noch ca. 10 Jahre nach einer Inzahlunggabe eines Gebrauchtwagens an einen Händler Besuch von der Polizei bekommen hatte, sein Auto wäre angeblich ohne Nummernschild als Wrack in Berlin irgendwo gefunden und entsorgt worden, nun wollte die Stadt Berlin die Entsorgungs- und Bergekosten bitteschön vom letzten registrierten Besitzer kassieren ....... gottseidank hatte mein Nachbar den Beleg über die Inzahlungnahme (Ankauf) dieses Gebrauchtwagens aufgehoben. Der inzwischen nicht mehr existierende Händler hatte den Wagen wohl verkauft, allerdings wurde der dann niemals ordnungsgemäß wieder angemeldet ............

Nur ein Beispiel, was auch Jahre später noch passieren kann.

Andererseits fallen immer wieder Leute auf Betrüger herein, die wie eh und je ihre Krücken an den Mann bringen, mit den seltsamsten Begründungen und Entschuldigungen.

Das Problem ist ganz einfach, dass man als normaler Mensch unmöglich die seriösen Verkäufer/Käufer von den unseriösen unterscheiden kann, also ist das Risiko groß.

Und was hier gesagt wurde, dass man nichts machen könnte, wenn der von Privat gekaufte Wagen nachher Mängel hat, ist mit Vorsicht zu geniessen, ein Kollege von mir hatte mal einen uralten Volvo verkauft für um die 1.000 D-Mark noch mit mehreren Hunderttausend Kilometern auf dem Tacho mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der "wohl etwas Öl braucht", allerdings hatte er versäumt, diesen Fakt auch schriftlich im Kaufvertrag zu fixieren.

Der Käufer hatte dann gegen meinen Kollegen durch 3 Instanzen hindurch prozessiert, mit Gutachten und Gegengutachten und allem PiPaPo ......... beide Seiten hatten eine Rechtsschutzversicherung, die ich sowieso nur jedem empfehlen kann. Am Ende entschied das Gericht, dass das ein Mangel sei, der auch bei einem so alten Auto nicht hinnehmbar sei, mein Kollege musste den Wagen zurücknehmen (und verkaufte ihn umgehend für 1.800,-- D-Mark an einen Afrikaner für den sofortigen Export).

Und das alles nur, weil er diesen hohen Ölverbrauch nicht aktenkundig im Kaufvertrag festgehalten hatte, der hatte darauf vertraut, dass dem Käufer sein Wort genügt, Pustekuchen.

 

Es gibt da so viele Fallstricke, die einem gutgläubigen Verkäufer passieren können, wenn er mit bester Absicht und reinem Gewissen sein "Schätzchen" verkauft, nicht mal ein erfahrener Anwalt kann unmöglich ALLE Tücken kennen geschweige denn sich vertraglich dagegen absichern. Und am Ende kann jedes Gericht jede vertragliche Floskel als nichtig erklären.

Da ist der Kauf/Verkauf über einen seriösen Händler für mich auf jeden Fall vorzuziehen. Man muss eben lange suchen und zäh verhandeln, dann kann man auch mit einem Händler ein gutes Geschäft machen ...... und hat fortan die geringsten Sorgen, wenn der Händler seriös ist.

Grüße

Udo

am 26. April 2014 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

 

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Dann wist du bei 99% aller privaten verkäufer nicht kaufen :rolleyes: Welcher private mit ein bißchen Verstand verkauft ein Auto mit Gewährleistung?

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Gebrauchtwagenverkauf privat nur gegen bar und ohne Gewährleistung.

Gruß Tobias

Vor Jahren habe ich ne A Klasse von Privat mit Gewährleistung erstanden. Wer nix zu verheimlichen hat macht das so.

Inwiefern Verstand vorhanden ist würde ich an deiner Stelle besser nicht spekulieren.

Hi,

das hat doch nichts damit zu tun das man etwas verheimlichen will!?

Bekannte Mängel die man nicht nennt,sind arglistige Täuschung und auch nicht mir einem Gewährleistungsausschluß abgedeckt.

Kein Mensch kann in die Zukunft gucken und wenn in schlimmsten fall der Motor eben nach 3-4 Monaten kaput geht dann ist das eben Pech für den Käufer.

Dabei ist es egal ob der Wagen 10 oder 2 Jahre alt ist da steckt man einfach nicht drin. Für Händler ist das genauso beschissen aber für die ist das Unternehmerisches Risiko.

Und dafür verlangsen sie im allgemeinen auch einen höheren Preis für die Fahrzeuge,eben damit die mit dem Geschäft verbundenen Risiken abgedeckt sind.

Privat verkaufte Fahrzeuge sind ja genau deswegen günstiger weil man als käufer eben im Normalfall ab dem Kauf das Risiko trägt.

Gruß Tobias

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