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Wie kaufe ich richtig privat?

Themenstarteram 25. April 2014 um 6:55

Hallo,

 

ich habe meine Gebrauchten bisher immer beim Vertragshändler gekauft. Die waren immer top. teilweise Pedale und Schaltknauf getauscht, komplett aufbereitet, Steinschäge entfernt etc. Es könnte aber möglich sein, dass Aufgrund des Angebotes mein nächster bei Privat gekauft werden muss. Ich weiß, dass ich dort keine Gewährleistung bekomme. Die Checklisten zum überprüfen der Fahrzeuge kenne ich und etwas bewandert bin ich auch, aber im Motorraum steckt man nun mal nicht drin. Ein bekannter von mir hat auch mal zwei Autos mit unerwähnten Mängeln verkauft. Da 'verkauft wie gesehen' ist nach der Zahlung die Sache für ihn erledigt.

Die Frage ist also, wie kann ich mich bei einem Privatkauf absichern? Eine Gebrauchtwagenzusatzversicherung würde ich eh abschließen wollen. Ich habe primär Angst vor kapitalen Schäden wie Motor oder Getriebe etc. die ja bei manchen Autos schon mal 20.000€+ kosten können.

 

Ich hoffe ja, dass in der anvisierten Sportcoupé Abteilung 300 PS+ viele gepflegte Liebhaberautos dabei sind :-/

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Dann würde zumindest ich nie bei dir kaufen ;)

Dann wist du bei 99% aller privaten verkäufer nicht kaufen :rolleyes: Welcher private mit ein bißchen Verstand verkauft ein Auto mit Gewährleistung?

So viel Gauner wie da inzwischen unter den Käufern unterwegs sind!

Gebrauchtwagenverkauf privat nur gegen bar und ohne Gewährleistung.

Gruß Tobias

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Hi,

private Gebrauchtwagenversicherung für ein 300PS Plus Fahrzeug? Eher nicht oder sau teuer und das Papier nicht wert auf dem sie steht.

Was bringt dir z.b. eine Gebrauchtwagengarantie die pro Schadensfall nicht mehr zahlt als 1500€ bei dem erwähnten 20t€ teuren Motor :rolleyes:

Das gilt übrigens oft auch für den Kauf beim Händler,das Kleingedruckte der Gebrauchtwagengarantien ist da oft sehr belustigend (solange man es nur lesen muß und nicht darauf angewiesen ist)

Aber dort hast du zumindest 6 Monate Gewährleistung relativ sicher.

Wenn du also einen Sportwagen oder einen Liebhaberfahrzeug als Privatkauf erstehen möchtest ist vor allem wichtig: Geiz ist nicht Geil. Die billigsten Angebote kosten auch hier meist am Ende mehr.

Ein gepflegtes Fahrzeug aus seriösem Vorbesitz ist auch bei privatverkäufen etwas teurer aber zumeist der bessere Kauf.

 

20t€ für einen Motor oder Getriebe erscheint mir auch in der 300PS Klasse übertrieben (außer vielleicht bei exoten oder ehemaligen Supersportwagen) Auch schwerwiegende Motordefekte lassen sich z.b. durch eine Überholung des defekten Motors vergleichsweise günstig beheben. Man darf halt nicht zum Vertragshändler rennen der nur den Austauschmotor kennt :rolleyes:

 

Gruß tobias

Themenstarteram 25. April 2014 um 7:37

Ich weiß, dass ein V8 Austauschmotor bei einem Audi S5 beim Vertragshändler inkl. Einbau 20.000€ kostet.

 

Ich habe gehört, dass wenn man mit dem möglichen kandidaten für den privatkauf zu einer Werkstatt fährt kann man einen Check machen lassen und die Werkstatt belasten, falls doch Fehler auftreten? Ich selber glaube nicht daran, aber ich habe es gehört?!?!

Zitat:

Original geschrieben von schmil

Ein bekannter von mir hat auch mal zwei Autos mit unerwähnten Mängeln verkauft. Da 'verkauft wie gesehen' ist nach der Zahlung die Sache für ihn erledigt.

Das ist ein populärer Rechtsirrtum. Der Verkäufer haftet für verschwiegene Mängel.

Zitat:

Original geschrieben von mirabeau

Zitat:

Original geschrieben von schmil

Ein bekannter von mir hat auch mal zwei Autos mit unerwähnten Mängeln verkauft. Da 'verkauft wie gesehen' ist nach der Zahlung die Sache für ihn erledigt.

Das ist ein populärer Rechtsirrtum. Der Verkäufer haftet für verschwiegene Mängel.

Das stimmt exakt!

Zitat:

Original geschrieben von mirabeau

Das ist ein populärer Rechtsirrtum. Der Verkäufer haftet für verschwiegene Mängel.

Wie schaut es aber mit der Beweispflicht aus? In den ersten sechs Monaten ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen, dass ein vom Käufer gefundener Mangel erst nach Abschluss des Kaufvertrages zustande gekommen ist. Nach den ersten sechs Monaten ist der Käufer hingegen in der Beweispflicht, dass ein (arglistig verschwiegener) Mangel bereits vor Abschluss des Kaufvertrages vorhanden war. Demzufolge -> nach sechs Monaten keine Chance mehr. Stimmt das?

Nein. Das was du meinst, ist die Gewährleistung. Die gibts beim Privatkauf gar nicht. Poste doch einmal ein paar Links zu Fahrzeugen, meistens kann man anhand der Anzeigen schon erkennen, ob es seriös ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von schmil

Ich weiß, dass ein V8 Austauschmotor bei einem Audi S5 beim Vertragshändler inkl. Einbau 20.000€ kostet.

 

Ich habe gehört, dass wenn man mit dem möglichen kandidaten für den privatkauf zu einer Werkstatt fährt kann man einen Check machen lassen und die Werkstatt belasten, falls doch Fehler auftreten? Ich selber glaube nicht daran, aber ich habe es gehört?!?!

Ich habe gehört, Elvis sei noch am Leben. Ist beides, also das von Dir und das von mir Gehörte in etwa gleich, was den Wahrheitsgehalt angeht ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Nein. Das was du meinst, ist die Gewährleistung. Die gibts beim Privatkauf gar nicht.

Danke. Ja, dass es diese beim Privatkauf nicht gibt, ist mir auch klar.

Gruß

Es ist ganz einfach: Bei Privatkauf ist es dein Schicksal, wenn irgendwann nach Kauf der Motor hopps geht. Dafür wirst du niemanden belangen können.

Privatverkauf folgt meist unter Ausschluss von Gewährleistung. Und dann hast du nur eine Chance, wenn du dem Verkäufer beweiskräftig vorwerfen kannst, dass er Mängel verschwiegen hat. Aber wie soll das bei einem Motorschaden gehen? Den kann kann man ja nicht riechen, sondern im Grunde i.d.R. nur feststellen, wenn es dann schon zu spät ist.

am 25. April 2014 um 9:19

Die Floskel -> Gekauft wie gesehen ist auch nicht gültig, soweit ich mich erinnere.

LG :)

Zitat:

Original geschrieben von JeffsCar

Die Floskel -> Gekauft wie gesehen ist auch nicht gültig, soweit ich mich erinnere.

LG :)

Natürlich, bei Privat schon, es sei denn, du kannst dem Verkäufer beweisen, dass er dir einen schweren Schaden verheimlicht hat. Wurde doch oft genug gesagt. Der Nachweis ist das Problem.

am 25. April 2014 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Nein. Das was du meinst, ist die Gewährleistung. Die gibts beim Privatkauf gar nicht. Poste doch einmal ein paar Links zu Fahrzeugen, meistens kann man anhand der Anzeigen schon erkennen, ob es seriös ist oder nicht.

Natürlich gilt auch bei Privatkäufen die Gewährleistung. Diese kann aber ausgeschlossen werden bei Privatkäufen.

Bei 20000 € würde ich aber nicht dazu raten.

http://www.it-recht-kanzlei.de/...e-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

am 25. April 2014 um 9:54

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist der Passus sowieso unnötig.

Ich persönlich würde als Privatperson die Gewährleistung immer ausschließen.

Trotz Wartung und Pflege - was kommen kann ist unvorhersehbar.

Es besteht bspw. die Möglichkeit, dass der Nachfolger mit dem Fzg. an der Verschleißgrenze arbeitet und dann irgendwas auf den Verkäufer abwälzen will.

Deswegen finde ich den Ausschluss als Privatperson nur logisch.

LG :)

Themenstarteram 25. April 2014 um 10:01

Wie kann ich mich denn absichern? Im Vertrag vereinbarn, dass nur die im Vertrag genannten und ausschließlich diese Mängel abgesprochen sind. Mängel darüber hinaus wären doch dann zu Lasten des Verkäufers, richtig? Trotz Ausschluß der Garantie und Gewährleistung.

 

Oder aber den Verkauf auf "Band" festhalten, oder reicht ein Zeuge? Oder bin ich ein Korinthenkacker :-)

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