Wie ist der Vorgang bei Unfallflucht als Geschädigter mit Zeugen?
Hallo zusammen,
als ich am Wochenende wieder auf den Parkplatz gegangen bin habe ich einen Schaden an meinem PKW feststellen müssen. Ein Zettel vom Verursacher habe ich nicht finden können.
Also haben wir die Polizei gerufen, dabei hatte sich ein Zeuge gemeldet, dass ein Wohnmobil in mein Auto gefahren ist,
welches 10 Meter weiter geparkt hatte. Die Besitzer waren leider nicht mehr anzutreffen. Am Wohnmobil konnten wir ebenfalls einen Schaden finden, der evtl vom Unfall stammen könnte.
Meine Frage ist nun, wie läuft das ganze jetzt ab? Was ist wenn der Fahrer seine Tat nicht zu gibt? Die Polizei hat jetzt einen Unfallbericht erstellt und den Fahrer gebeten sich bei Ihnen zu melden...
Da der Wagen nicht Vollkasko versichert ist habe ich Angst auf dem Schaden sitzen zu bleiben
31 Antworten
Dann würde ich mir von der Polizei das Aktenzeichen geben lassen und die Daten zum Unfallgegner - wie schon von anderen Usern empfohlen. Dann entweder den Schaden selbst der gegnerischen Versicherung melden oder direkt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (Letzteres auf jeden Fall, falls Du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest). Vorteil eines Anwalts wäre, dass der, im Gegensatz zu Dir, komplette Akteneinsicht bekommt!
Dann erst mal die Füße still halten - nix vorab reparieren - abwarten, was die Versicherung zu vermelden hat.
- Ggf. Unfallfragebogen der Versicherung bei Inanspruchnahme eines Anwalts nicht selbst einsenden, sondern JEGLICHEN Schriftverkehr über den Anwalt laufen lassen
- Ggf. (falls die Versicherung auf ein Gutachten besteht) EIGENEN Gutachter nehmen. Anwälte haben meistens entsprechende Gutachter an der Hand
- Die gegnerische Versicherung hat KEIN Anrecht, das Fahrzeug von Ihrem eigenen Gutachter begutachten zu lassen. Ich habe selbst schon einen solchen, unaufgefordert geschickten, aufdringlichen Gutachter unter Polizeiandrohung vom Hof gejagt 😉
Die Vorgehensweise bei Unfallflucht wird sich voraussichtlich in naher Zukunft wesentlich vereinfachen - für den Schädiger.
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 5. Februar 2023 um 20:44:30 Uhr:
Da der Wagen nicht Vollkasko versichert ist habe ich Angst auf dem Schaden sitzen zu bleiben
Hallo Hacki, wie ist dieser Fall letztlich ausgegangen?
Zitat:
@BeroFunk schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:25:03 Uhr:
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 5. Februar 2023 um 20:44:30 Uhr:
Da der Wagen nicht Vollkasko versichert ist habe ich Angst auf dem Schaden sitzen zu bleibenHallo Hacki, wie ist dieser Fall letztlich ausgegangen?
Der Verursacher hat die Tat bis zum Ende bestritten. Trotz Zeugen und Unfallspuren. Seiner Aussage nach handelte es sich um einen Altschaden. Außerdem hätte er sich längere Zeit am Unfallort aufgehalten und wurde nicht angesprochen.
Ende war daher dass ich den Schaden und das Gutachten selbst zahlen musste.
Unglaublich das der Herr nicht zu seinem Mist stand. Meine Anwältin meinte wir hätten noch ein Klageverfahren anstreben können. Das hätte ich allerdings auch in Vorkasse zahlen müssen (habe keine Rechtsschutzversicherung).
Für den Wohnmobilfahrer wären es wahrscheinlich die Selbstbeteiligung und eine höhere Versicherungsprämie gewesen.
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Zitat:
@Hacki96 schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:41:15 Uhr:
Der Verursacher hat die Tat bis zum Ende bestritten. Trotz Zeugen und Unfallspuren. Seiner Aussage nach handelte es sich um einen Altschaden. Außerdem hätte er sich längere Zeit am Unfallort aufgehalten und wurde nicht angesprochen.
Irgendwie scheint der Zeuge dann wohl nicht sonderlich glaubwürdig gewesen zu sein. Er müsste dieses Warten doch auch gesehen haben.
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:41:15 Uhr:
Der Verursacher hat die Tat bis zum Ende bestritten. Trotz Zeugen und Unfallspuren. Seiner Aussage nach handelte es sich um einen Altschaden. Außerdem hätte er sich längere Zeit am Unfallort aufgehalten und wurde nicht angesprochen.
Ende war daher dass ich den Schaden und das Gutachten selbst zahlen musste.
Unglaublich das der Herr nicht zu seinem Mist stand. Meine Anwältin meinte wir hätten noch ein Klageverfahren anstreben können. Das hätte ich allerdings auch in Vorkasse zahlen müssen (habe keine Rechtsschutzversicherung).Für den Wohnmobilfahrer wären es wahrscheinlich die Selbstbeteiligung und eine höhere Versicherungsprämie gewesen.
Konnte man den Schaden nicht nachweisen? Was hat das Gutachten ausgesagt?
Wenn der Schaden nicht nachgewiesen werden konnte, dann verstehe ich, dass du auf dem Schaden sitzen bliebst.
Aber das Gutachten müsste doch eine Aussage getroffen haben ob der Schaden durch das Wohnmobil entstanden ist. Ich verstehe die Sache nicht ganz. Denn dann hätte auch die Aussage des "Altschadens" falsifiziert werden können.
Ich denke es ging um das Gutachten für die Schadenshöhe am eigenen Fahrzeug.
Zitat:
@ktown schrieb am 11. Dezember 2023 um 07:55:24 Uhr:
Ich denke es ging um das Gutachten für die Schadenshöhe am eigenen Fahrzeug.
Genau, es ging lediglich um die Begutachtung des Schadens an meinem Fahrzeug.
Das weitere Gutachten, also ob Schaden an meinem Fahrzeug zu dem Schaden am Wohnmobil passen würde hätte ich auch zunächst zahlen müssen.
Wäre der Gutachter dabei allerdings zu keinem genauen Ergebnis gekommen wäre ich auf dem Geld auch noch sitzen geblieben.
Es gibt doch solche Vereine, welche in deinem Fall evtl. sinnvoll wären mal zu benutzen. Die versprechen ja immerhin, dass man trotz fehlender Rechtsschutz kein Risiko haben soll, wenn die aktiv werden sollen bei einem unverschuldeten Unfall.
Und wenn du wirklich einen unabhängigen Zeugen haben solltest, dann würde ich das fast versuchen. Also da mal anrufen und fragen was dein Risiko wäre, nachdem du deinen Fall geschildert hast.
Auf den DaschCam-Kanälen von YouTube macht bspw. Sascha von Fahrnünftig für eine Firma Werbung oder aber auch Leo von Let's Dashcam für eine andere (für die Dashcam-Kanäle mache ich gern Werbung - die Firmen muss man mit Minimaleinsatz selbst finden (stehe mit keinen in Verbindung!)).
Je häufiger ich die Aussage von Hacki96 durchlese umso mehr kommt der Verdacht auf, dass hier die Anwältin eher schwach war. Es scheint kein Prozess gegeben zu haben und die Gegenseite hatte wenig Mühe den eigenen Standpunkt durchzusetzen.
Ein Zeuge ist eigentlich immer eine gute Grundlage für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Es geht ja letztlich nicht um die Frage: Unfallflucht oder nicht? sondern rein um den Ersatz des entstandenen Schaden.
nicht die Anwältin, sondern die vorhandenen finanziellen Mittel. Hat der TE aber auch etwähnt. Das Thema ist gegessen.
Der TE hat jedoch nur erwähnt, dass er für die Klage er weiteres Geld hätte in die Hand nehmen müssen. Ob er das gekonnt hätte oder nicht, wurde nicht erwähnt. Zumindest in
diesemnicht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2023 um 12:50:06 Uhr:
Das Thema ist gegessen.
Da gebe ich dir Recht. Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass ein Zeuge so wenig bewirkt. Ich kenne jetzt mehrere Fälle wo die gegnerische Versicherung nach Nennung eines Zeugen eingeknickt ist und zahlte.
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:41:15 Uhr:
Für den Wohnmobilfahrer wären es wahrscheinlich die Selbstbeteiligung und eine höhere Versicherungsprämie gewesen.
wurde denn das Strafverfahren auch eingestellt? Da werden doch die gleichen Ermittlungen durchgeführt, auf Staatskosten. Wird der Gegner strafrechtlich verurteilt, kann man sich zivilrechtlich dranhängen.
Zitat:
@ktown schrieb am 11. Dezember 2023 um 14:41:03 Uhr:
Der TE hat jedoch nur erwähnt, dass er für die Klage er weiteres Geld hätte in die Hand nehmen müssen. Ob er das gekonnt hätte oder nicht, wurde nicht erwähnt. Zumindest in diesem nicht.
Zitat:
@ktown schrieb am 11. Dezember 2023 um 14:41:03 Uhr:
Da gebe ich dir Recht. Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass ein Zeuge so wenig bewirkt. Ich kenne jetzt mehrere Fälle wo die gegnerische Versicherung nach Nennung eines Zeugen eingeknickt ist und zahlte.Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Dezember 2023 um 12:50:06 Uhr:
Das Thema ist gegessen.
Eine weitere Klage wäre möglich gewesen. Jedoch hätte ich da in Vorkasse gegen müssen. Die finanziellen Mittel dafür habe ich aber nicht gehabt.
Die gegnerische Versicherung (HDI) hat den Zeugen angeschrieben um das ganze zu schildern. Der Zeuge hatte da allerdings scheinbar nicht drauf geantwortet. Seine Schilderung war aber auch im Polizeibericht auf den die Versicherung Zugriff hatte.
Für mich ist das Thema leider gegessen.
Meine Anwältin konnte die Rückmeldungen seitens Verursacher und Versicherung selbst nicht verstehen. Auf Anwaltskosten hat sie daher meinerseits verzichtet.
Finde es nur schlimm in Deutschland so allein gelassen zu werden in einer Situation in die man komplett unverschuldet rein geraten ist und wie man als Verursacher so wenig Anstand haben kann
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Dezember 2023 um 16:37:22 Uhr:
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 10. Dezember 2023 um 17:41:15 Uhr:
Für den Wohnmobilfahrer wären es wahrscheinlich die Selbstbeteiligung und eine höhere Versicherungsprämie gewesen.
wurde denn das Strafverfahren auch eingestellt? Da werden doch die gleichen Ermittlungen durchgeführt, auf Staatskosten. Wird der Gegner strafrechtlich verurteilt, kann man sich zivilrechtlich dranhängen.
Das Strafverfahren wurde eingestellt, da der Verursacher sich nicht eingelassen hat und nicht bewiesen werden konnte das der Halter auch der Fahrer gewesen ist