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Verhalten nach Unfall als Geschädigter

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 6:16

Hallo zusammen,

mir ist gestern mein erster Unfall "passiert".

Gefahren bin ich auf der rechten Spur der, komplett leere Autobahn, mit Tempo 104 (Tempomat war an). Da es bewölkt war, hatte vorher auch geregnet, war das Abblendlicht eingeschaltet.

Plötzlich sehe ich im Rückspiegel ein weiteres Auto auf mich zurasen. Meiner Meinung deutlich schneller als die erlaubten 130kmh. Er hat noch im letzten Moment versucht nach links auszuweichen, mein Auto (vw Up) aber hinten links erwischt. So dass ich Richtung Leitplanke "gedrückt wurde". Von meiner Wahrnehmung des Autos bis zum Knall vergingen vielleicht 2 Sekunden, ich hab ihn gesehen und dann hat es geknallt. Ich hab noch voll in die Bremsen getreten und bin zieich flott zum stehen gekommen. Dank Leitplanke ist mir nichts schlimmeres passiert. Der andereist circa 700 m weiter zum stehen gekommen. Ihm ist nichts passiert, bis auf den Schaden an seinem Auto.

Er behauptet sein Reifen sei geplatzt und das er versucht hat zu bremsen, was die Polizei aber nicht glaubt, diese sagt der Reifen sei erst beim Aufprall kaputt gegangen und das er erst danach gebremst habe.

Die Autobahn verlief komplett gerade und man konnte weit sehen.

Mein Auto hat wohl offensichtlich einen Totalschaden. Versicherung des anderen ist leider die HUK, zudem sprach er kein gutes Deutsch, weswegen man ihn schlecht verstand.

Im Nachgang war ich noch im Krankenhaus wegen Kopf- Nacken- und Rückenschmerzen. Etwas schlimmeres könnte zum Glück nicht festgestellt werden.

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Und wie lange steht mir ein Mietwagen zu. Ich kann, finanziell gesehen, ein gleichwertiges Auto erst nach Erhalt des Geldes bezahlen.

Angewiesen bin ich auf ein Auto, da ich mich momentan im Umzug befinde und die Strecke noch öfter fahren muss. Zudem gibt es in meinem neuen Job ab Januar, keine Bahnverbindung zu meinem Arbeitsort.

Zudem war mein Auto erst letzen Monat in der Werkstatt. Inspektion mit neuer Bremse 560 Euro und neue Winterreifen für 410 Euro.

Was vielleicht weniger schlau war: Ich hab gestern noch im Abschleppwagen mit der HUK (ist auch meine Versicherung telefoniert), da in meinem Tarif kein Leihwagen vorgesehen ist empfahl sie mir den Unfall zu melden. Das habe ich getan mit den Daten des Unfallgegners. Dort sagte man mir ich kann entweder einen Leihwagen vom Kooperationspartner bekommen oder reiche Rechnungen ein. Bisher habe ich das nicht gemacht.

Beste Antwort im Thema

Wenn du dich mit der Abwicklung von Unfallschäden auskennst und auch kundig genug bist um die üblichen Kürzungsversuche der Versicherung zu parieren (und auch noch Zeit und Muße hast, dich um alles selber zu kümmern) brauchst du keinen Anwalt.

Dein Posting zeigt aber, dass das nicht der Fall ist, deswegen:

Unbedingt sofort zum Anwalt! Abgesehen vom Leihwagen (den kann man von der Versicherung direkt annehmen) keine weitere Kommunikation mit der Versicherung. Vor allem keine Werkstatt und keinen Gutachter von der Versicherung aufschwatzen lassen.

Alle weiteren Fragen beantwortet dann der Anwalt.

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Wenn du dich mit der Abwicklung von Unfallschäden auskennst und auch kundig genug bist um die üblichen Kürzungsversuche der Versicherung zu parieren (und auch noch Zeit und Muße hast, dich um alles selber zu kümmern) brauchst du keinen Anwalt.

Dein Posting zeigt aber, dass das nicht der Fall ist, deswegen:

Unbedingt sofort zum Anwalt! Abgesehen vom Leihwagen (den kann man von der Versicherung direkt annehmen) keine weitere Kommunikation mit der Versicherung. Vor allem keine Werkstatt und keinen Gutachter von der Versicherung aufschwatzen lassen.

Alle weiteren Fragen beantwortet dann der Anwalt.

Warum leider die HUK?

Also Anwalt könnte hier alleine schon hilfreich sein, weil der Unfallgegner da so Stories mit dem geplatzten Reifen erzählt hat.

Da der Schaden an deinem Auto ja von der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners/-verursachers getragen werden muss, muss diese Versicherung doch auf für dein Leihwagen aufkommen?!

Leider die HUK ?

Geil! Warum bist dann Du selber auch dabei?

Kein Mitgefühl für Seinen Unfallpartner wenn er selbst mal Fehlerhaft fahren sollte.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:12:09 Uhr:

Leider die HUK ?

Geil! Warum bist dann Du selber auch dabei?

Kein Mitgefühl für Seinen Unfallpartner wenn er selbst mal Fehlerhaft fahren sollte.

Mein Mitgefühl für den, der mir sowohl einen Schaden an meinem Eigentum als auch körperliche Schmerzen zufügt, hält sich sehr in Grenzen. Daher finde ich Deinen Beitrag recht sinnlos, er ist nur dazu da, dem TE erst mal ein schlechtes Gewissen einzureden - was nicht sein braucht.

@TE: Ab zum Anwalt, das einzig richtige Vorgehen, was man Dir raten kann. Vor allem, wenn eventuelle gesundheitliche Schädigungen im Raum stehen und der Unfallgegner bereits von vornherein mit solchen Geschichten wie dem geplatzten Reifen anfängt, kann man als unbedarfter Geschädigter ohne professionelle Hilfe nur verlieren.

Zitat:

@Goldie2509 schrieb am 23. Dezember 2019 um 07:16:45 Uhr:

 

Er behauptet sein Reifen sei geplatzt und das er versucht hat zu bremsen, was die Polizei aber nicht glaubt, diese sagt der Reifen sei erst beim Aufprall kaputt gegangen und das er erst danach gebremst habe.

...

Zudem war mein Auto erst letzen Monat in der Werkstatt. Inspektion mit neuer Bremse 560 Euro und neue Winterreifen für 410 Euro.

Was Polizisten glauben ist nicht von bedeutung. Es sind keine Gutachter. Manchmal ziehen sie einen Wagen wegen einer Kleinigkeit aus dem Verkehr, und manchmal lassen sie Wagen mit einem beschädigten Reifen nach einem Unfall einfach weiter fahren.

Bei vielen Marken-Werkstätten gibst du den Wagen in der Werkstatt ab, unterschriebst die Abtritserklärung, bekommst einen Leihwagen und die Adresse eines Anwaltes. Der Anwalt kümmert sich dann um die Schadensregulierung, und die Werkstatt um den Gutachter und die Reparatur. Nach ca. einem Monat kannst du den Leihwagen wieder gegen deinen Wagen tauschen.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:47:10 Uhr:

Bei vielen Marken-Werkstätten gibst du den Wagen in der Werkstatt ab, unterschriebst die Abtritserklärung, bekommst einen Leihwagen und die Adresse eines Anwaltes. Der Anwalt kümmert sich dann um die Schadensregulierung, und die Werkstatt um den Gutachter und die Reparatur. Nach ca. einem Monat kannst du den Leihwagen wieder gegen deinen Wagen tauschen.

Kenne ich auch so. Aber wie ist es bei Totalschaden? Kann er den Leihwagen behalten, bis ein Ersatzfahrzeug gekauft ist? Bekommt er einen Abschlag von der Gegnerversicherung, um diesen zu kaufen? Das kann ja dauern.

Bei Totalschaden legt der Gutacvhter fest, wie lange es dauert, einen vergleichbaren Wagen zu besorgen. Für die Zeit erhält man einen Leihwagen oder Nutzungsausfall.

Ob dem der Reifen geplatzt ist oder ob er gepennt hat, ist für den Geschädigten doch nciht von belang. Die Versicherung zahlt so oder so. Das mag für den Schädiger bei eienr evtl. folgenden Gerichtsverhandlung wichtig sein.

Zitat:

@Goldie2509 schrieb am 23. Dezember 2019 um 07:16:45 Uhr:

Und wie lange steht mir ein Mietwagen zu. Ich kann, finanziell gesehen, ein gleichwertiges Auto erst nach Erhalt des Geldes bezahlen.

Es ist ganz wichtig, dass du oder deinen Anwalt möglichst bald mitteilst, dass du finanziell auf die Zahlung angewiesen bist, um einen neuen Wagen zu kaufen.

Normalerweise wird mit einer Zeit von etwa 14 Tage gerechnet, um einen vergleichbaren Wagen zu suchen und zu kaufen und für diese Zeit bekommst du Nutzungsausfall oder einen Teilwagen.

Da du aber den vergleichbaren Wagen nicht vorfinanzieren kannst, kannst du ja erst mit der Suche nach dem Fahrzeug beginnen, wenn du weißt, dass die Versicherung zahlen wird und wieviel. Also kannst du eventuell auch für diese Zeit Nutzungsausfall oder einen Leihwagen verlangen. Wenn die Versicherung nicht rechtzeitig weiß, dass du das Fahrzeug nicht vorfinanzieren kannst, wird sie das als Argument nutzen, sich vor der Zahlung zu drücken.

Wenn du nicht den Leihwagen der Versicherung nimmst, sondern woanders leihst, ist wichtig, dass du Preisvergleiche anstellst und dann den günstigsten nimmst. Auch hier könnte sonst die Versicherung mit der Zahlung zicken.

Woher weiß ich das? Das waren die ersten Infos, die mir mein Anwalt gegeben hat, als ich über ihn die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung habe machen lassen. Allein der Tipp, der Versicherung mitzuteilen, dass ich einen vergleichbaren Wagen nicht vorfinanzieren kann, hat fast 1000,- € eingebracht.

Aufgrund dieser Erfahrung und, dass die Versicherung dann auch noch rumgezickt hat, so dass die Ganze Abwicklung 7 Monate gedauert, empfehle ich einen Anwalt zu nehmen. Die Versicherung ist erst eingeknickt, als mein Anwalt Klage eingereicht hat.

 

Gruß

Uwe

Wenn man einen Kredit aufnehmen muss um sich ein anderes Auto zu beschaffen darf die gegnerische Versicherung auch die Zinsen für diesen Kredit bezahlen.

:D Waren bei einem Kollegen ca 11 Monate Dispo, selbst Schuld wenn Sie die Schadenssumme nicht zahlen wollten.

In einem solchen Falle wie beim TE würde ich umgehend zu einem Anwalt gehen, denn wenn schon einer so blind ist eine Auto vor sich zu übersehen können noch ganz andere Sachen ins Spiel kommen.

Und da die HUK immer ganz vorne dabei ist wenn es darum geht Geschädige über den Tisch zu ziehen noch viel mehr.

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 16:48

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:12:09 Uhr:

Leider die HUK ?

Geil! Warum bist dann Du selber auch dabei?

Kein Mitgefühl für Seinen Unfallpartner wenn er selbst mal Fehlerhaft fahren sollte.

Weil das Auto über meinen Vater versichert ist und ich die Versicherung nicht gewählt habe.

Nein, in dem Fall (er ist unverletzt) habe ich kein Mitleid.

 

@all

Ich habe mittlerweile einen Anwalt und zudem einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Einen Leihwagen habe ich auch erhalten (wird direkt über die HUK abgerechnet).

Vielen Dank für eure Hilfe und die aufmunternden Worte. Mir macht das ganze wirklich zu schaffen und bereitet mir viel Stress.

Dann versuch jetzt runter zu kommen und genieße das Weihnachtsfest.

- Kein Geld für kurzfristigen Ersatz

- keine Ahnung /Erfahrung wie ein unverschuldeter Unfall abgewickelt wird

- evtl. Totalschaden

- Hals-/Nackenschmerzen

- gegnerische Versicherung HUK

 

Da dürft es bei der Frage zum Anwalt eigentlich keine zwei verschiedenen Antworten geben.

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