Wie ein Auto ohne Tüv überführen?
frage wenn ich ein gebrauchtes auto hole ohne tüv möchte das zu mir stellen wie mache ich das am besten ? weil ohne Tüv darf mann ja nicht mehr abschleppen nach den neuen regeln
Danke in Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jason2002 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:49:34 Uhr:
. . ., es bedarf nicht mein Kommentar hier um solch eine Handlung öfters mal zu sehen, die sind für sich selbst verantwortlich. wie oft habe ich es erlebt. Ein Auto bei Ebay verkauft, kommt der Bursche an, pappt irgend welche Kennzeichen dran und weg ist er.
Indem du es wissentlich zulässt, dass er mit einem nicht zum Fahrzeug gehörenden Kennzeichen wegfährt, machst du dich selbst mitschuldig.
Ich bin nicht sehr zimperlich und wenn ein Käufer irgend eine rote Händlernummer an das Fahrzeug hängt und weg fährt, ist mir das wurscht. Eine fremde schwarze Nummer aber kann nicht zum Fahrzeug gehören und somit mache ich mich der Zulassung einer Straftat mitschuldig, wenn ich ihn damit weg fahren lasse ohne etwas zu unternehmen.
Es kann mich keiner dazu zwingen, dass ich das Wegfahren mit Gewalt verhindere, aber ich müsste zumindest die Damen und Herren der Rennleitung informieren. Fairerweise würde ich dies dem Käufer vor Abfahrt mitteilen und ich gehe daher davon aus, dass keiner so blöd wäre trotzdem weg zu fahren.
25 Antworten
Jason hat leider nur vergessen, das entsprechende Icon am Ende seines "gut gemeinten Rates" anzufügen. 😉😎
Mir kommt da etwas in den sinn wie Faust aufs Auge aber ich bekomme es nicht mehr zusammen. Jason, help pls! 😎
Zitat:
@Jason2002 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:49:34 Uhr:
. . ., es bedarf nicht mein Kommentar hier um solch eine Handlung öfters mal zu sehen, die sind für sich selbst verantwortlich. wie oft habe ich es erlebt. Ein Auto bei Ebay verkauft, kommt der Bursche an, pappt irgend welche Kennzeichen dran und weg ist er.
Indem du es wissentlich zulässt, dass er mit einem nicht zum Fahrzeug gehörenden Kennzeichen wegfährt, machst du dich selbst mitschuldig.
Ich bin nicht sehr zimperlich und wenn ein Käufer irgend eine rote Händlernummer an das Fahrzeug hängt und weg fährt, ist mir das wurscht. Eine fremde schwarze Nummer aber kann nicht zum Fahrzeug gehören und somit mache ich mich der Zulassung einer Straftat mitschuldig, wenn ich ihn damit weg fahren lasse ohne etwas zu unternehmen.
Es kann mich keiner dazu zwingen, dass ich das Wegfahren mit Gewalt verhindere, aber ich müsste zumindest die Damen und Herren der Rennleitung informieren. Fairerweise würde ich dies dem Käufer vor Abfahrt mitteilen und ich gehe daher davon aus, dass keiner so blöd wäre trotzdem weg zu fahren.
Wir sind in einem öffentlichen Forum. Hier sind die Forenbetreiber für den Inhalt verantwortlich, deren langer Arm sind die Moderatoren. Von daher völlig in Ordnung.
Du kannst nicht einfach sagen, die sind doch selbst verantwortlich. Passiert was, am besten noch unversichert, weil ohne Plakette, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken, wenn die Blauen rausfinden, das du den verkauft hast und davon wusstest. Zumindest unangenehmen Fragen wirst du dich Stellen müssen.
Boah Leute, bleibt etwas locker.
Aber gern las ich mich beraten in wie fern ich mit verantwortlich bin das jemand mit falsche Kennzeichen weg fährt. Welches Gesetz habe ich damit verletzt und in wie weit geht eine Meldepflicht?
Jetzt kein gefährliches Halbwissen bitte, nur Fakten und Quellen zum nachlesen.
Also los...
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Zitat:
@Jason2002 schrieb am 19. Juli 2015 um 22:39:21 Uhr:
Aber gern las ich mich beraten in wie fern ich mit verantwortlich bin das jemand mit falsche Kennzeichen weg fährt. Welches Gesetz habe ich damit verletzt und in wie weit geht eine Meldepflicht?
Es weiss jedes Kind, dass man nicht einfach irgendein Kennzeichen an ein Auto schrauben darf. Daher weist du automatisch, dass einer der irgendein schwarzes Kennzeichen ans Auto hängt eine Straftat begeht.
Somit ist das "Zulassen einer Straftat" (Kennzeichenmissbrauch). Den § kannst du dir ja ergooglen, falls er dich interessiert.
Locker bleib ich immer, denn hier wird ja nur geschrieben. Die "Bösen" sind wo anders. 😉
Ich möchte bezweifeln, daß durch die "stillschweigende Duldung" ich in einem solchen Falle gleich zum Mittäter mit strafrechtlichen Konsequenzen werde. Wenn ich einen Ladendiebstahl beobachte, bin ich ja auch nicht zur Verfolgung und Anzeige verpflichtet und mache mich bei Unterlassung keineswegs strafbar. Irgendwo gilt da doch die Selbstverantwortung des eigentlichen Straftäters. Wir leben ja nicht (mehr) in einer Gesellwschaft mit Sippenhaftung!
Daher stelle ich mich ganz bewußt auf die Seite von Jason! 🙂
Zitat:
@Flausi75 schrieb am 10. Juli 2015 um 13:17:20 Uhr:
Abschleppen durfte man ein abgemeldetes Fahrzeug noch nie, egal ob mit oder ohne Tüv. Kurzzeitkennzeichen darf man ohne Tüv auch nun nicht mehr, rote Kennzeichen dürfen nur noch von Händlern und deren Personal genutzt werden, also bleibt dir nur die Möglichkeit mit dem Trailer.
Das stimmt so nicht.
Man durfte früher ohne behördliche Genehmigung ein betriebsunfähiges Fahrzeug Abschleppen. Mittlerweile braucht man dazu eine behördliche Genehmigung, die man vom Landradtsamt o.ä. bekommt.
Ich habe früher öfters Fahrzeuge ohne Motor abgeschleppt (mit Stange).
gruß
Zitat:
@LordMarshal schrieb am 11. Juli 2015 um 21:36:51 Uhr:
Das ist so nicht ganz richtig du darfst sehr wohl mit kurzkennzeichen einen Wagen ohne TÜV fahren aber nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und den auf den direkten Weg zum TÜV oder zur Werkstatt...
Allerdings nur wenn das Fahrzeug Verkehrssicher ist .
Das ist auch nicht richtig:
Man kann mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle innerhalb des bzw. zum angrenzenden Zulassungsbezirkes fahren. Man braucht hierzu allerdings einen Versicherungsnachweis und die Kennzeichen müssen ordnungssgemäß befestigt sein.
Interessant hieran ist, dass es keine deutlich Regelung gibt, welches Kennzeichen vom alten Fahrzeug zu nehmen ist. Es muss halt mal auf dem Fahrzeug gewesen sein.
Somit bräuchte man nur das Kennzeichen, was zuletzt im Brief stand.
Man sollte aber nicht zu blauäugig sein und nur zu den Zeiten fahren, wo die Zulassungsstelle bzw. der TÜV offen hat. Und nur auf dem direkten Weg dahin.
Ich hatte nie Probleme mit den Grünen, wenn ich mit entstempelten Kennzeichen mit den Fahrzeugen zum TÜV hin und zurück gefahren bin. Nach der Untersuchung beim TÜV bekommt man ja einen TÜV-Bericht, aber keine Plakette, weil kein gültiges Kennzeichen. Ich bin, als ich noch in M gewohnt habe, durch die halbe Stadt mit entstempelten Kennzeichen gefahren.
Was aber nicht geht, ist das Fahren mit einem enstempelten HH-Kennzeichen in B oder M...
Gruß
@hlmd: Ein betriebsunfähiges Fahrzeug ist aber nicht gleichzusetzen mit einem abgemeldeten Fahrzeug und das noch ohne Tüv. Und bevor hier jemand noch irgendwas falsch versteht, sollten wir dieses Thema auch nicht weiter ausschlachten. Und was man vor 20 oder 30 Jahren evtl. mit oder ohne Genehmigung vielleicht durfte, ist doch auch nun egal. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man damals irgendwann mal abgemeldete Fahrzeuge durch die Weltgeschichte ziehen durfte. Heute auf jeden Fall nicht mehr.
Der TE dürfte sein Problem mittlerweile auch irgendwie gelöst haben.
@flausi75
Doch, heutzutage geht das auch, aber ausschließlich mit 'nem Wisch vom Landratsamt. Früher ging's ohne.
Man sollte nicht immer davon ausgehen, was nicht sein kann auch nicht sein darf.
Es hilft, sich mal die StVZO genauer anzuschauen...
Gruß
Ich weiss ja nicht wo du wohnst, aber hier Kreis Lippe geht es nicht. Vielleicht gibts da regionale Unterschiede. Hatte nämlich mal nen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren und habe direkt beim Stva nachgefragt. Ein Landratsamt gibt es hier nicht. Mir blieb daher auch nur der Trailer.