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Wie ein Auto ohne Tüv überführen?

Opel Vectra B
Themenstarteram 10. Juli 2015 um 10:25

frage wenn ich ein gebrauchtes auto hole ohne tüv möchte das zu mir stellen wie mache ich das am besten ? weil ohne Tüv darf mann ja nicht mehr abschleppen nach den neuen regeln

Danke in Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jason2002 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:49:34 Uhr:

. . ., es bedarf nicht mein Kommentar hier um solch eine Handlung öfters mal zu sehen, die sind für sich selbst verantwortlich. wie oft habe ich es erlebt. Ein Auto bei Ebay verkauft, kommt der Bursche an, pappt irgend welche Kennzeichen dran und weg ist er.

Indem du es wissentlich zulässt, dass er mit einem nicht zum Fahrzeug gehörenden Kennzeichen wegfährt, machst du dich selbst mitschuldig.

Ich bin nicht sehr zimperlich und wenn ein Käufer irgend eine rote Händlernummer an das Fahrzeug hängt und weg fährt, ist mir das wurscht. Eine fremde schwarze Nummer aber kann nicht zum Fahrzeug gehören und somit mache ich mich der Zulassung einer Straftat mitschuldig, wenn ich ihn damit weg fahren lasse ohne etwas zu unternehmen.

Es kann mich keiner dazu zwingen, dass ich das Wegfahren mit Gewalt verhindere, aber ich müsste zumindest die Damen und Herren der Rennleitung informieren. Fairerweise würde ich dies dem Käufer vor Abfahrt mitteilen und ich gehe daher davon aus, dass keiner so blöd wäre trotzdem weg zu fahren.

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am 10. Juli 2015 um 10:34

Zitat:

@stefan2503 schrieb am 10. Juli 2015 um 12:25:11 Uhr:

frage wenn ich ein gebrauchtes auto hole ohne tüv möchte das zu mir stellen wie mache ich das am besten ? weil ohne Tüv darf mann ja nicht mehr abschleppen nach den neuen regeln

Danke in Voraus

ganz einfach......auf einem Trailer:cool:

am 10. Juli 2015 um 11:10

Tageszulassung oder rote Kennzeichen

Abschleppen durfte man ein abgemeldetes Fahrzeug noch nie, egal ob mit oder ohne Tüv. Kurzzeitkennzeichen darf man ohne Tüv auch nun nicht mehr, rote Kennzeichen dürfen nur noch von Händlern und deren Personal genutzt werden, also bleibt dir nur die Möglichkeit mit dem Trailer.

am 11. Juli 2015 um 11:26

Zitat:

@Flausi75 schrieb am 10. Juli 2015 um 13:17:20 Uhr:

Abschleppen durfte man ein abgemeldetes Fahrzeug noch nie, egal ob mit oder ohne Tüv. Kurzzeitkennzeichen darf man ohne Tüv auch nun nicht mehr, rote Kennzeichen dürfen nur noch von Händlern und deren Personal genutzt werden, also bleibt dir nur die Möglichkeit mit dem Trailer.

SO ISSES:D:D:D

am 11. Juli 2015 um 19:36

Zitat:

@Flausi75 schrieb am 10. Juli 2015 um 13:17:20 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen darf man ohne Tüv auch nun nicht mehr,

Das ist so nicht ganz richtig du darfst sehr wohl mit kurzkennzeichen einen Wagen ohne TÜV fahren aber nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und den auf den direkten Weg zum TÜV oder zur Werkstatt...

Allerdings nur wenn das Fahrzeug Verkehrssicher ist .

Das stimmt lordMarshal. Da der TE aber ein Auto ohne Tüv zu sich nach Hause fahren will, habe ich um Missverständnisse zu vermeiden diesen Aspekt weggelassen. Ja, man darf mit Kurzzeitkennzeichen in die Werkstatt oder direkt zum Tüv fahren, aber in die Werkstatt auch nur mit dem Ziel die HU zu bekommen. Daher ist für ihn die einzige legale Möglichkeit die mit dem Trailer.

am 12. Juli 2015 um 7:52

;) jupp deshalb hab ich auch den Text dazu geschrieben wenn es erlaubt ist....

So wie er es will geht es natürlich nicht..

Da nur Trailer oder Abschleppfahrzeug was ihn Huckepack nehmen kann...

Ergänzung:

Zitat:

... rote Kennzeichen dürfen nur noch von Händlern und deren Personal genutzt werden,

Nicht nur das!

Klare Voraussetzung für die Nutzung der roten Kennzeichen ist die uneingeschränkte Verkehrssicherheit (so, als hätte das Auto einen bestandenen TüV)! Das steht auch so als Disclaimer im Begleitheftchen zur Roten Nummer.

Also mit einem Auto, das (aus welchen Gründen auch immer) keinen TüV kriegen kann, einen Wochenendausflug zu machen, ist ganz klar illegal. (Auch wenn sowas gerne mal gemacht wird...)

Zitat:

@Dix01 schrieb am 12. Juli 2015 um 21:31:22 Uhr:

Klare Voraussetzung für die Nutzung der roten Kennzeichen ist die uneingeschränkte Verkehrssicherheit (so, als hätte das Auto einen bestandenen TüV)! Das steht auch so als Disclaimer im Begleitheftchen zur Roten Nummer.

Also mit einem Auto, das (aus welchen Gründen auch immer) keinen TüV kriegen kann, einen Wochenendausflug zu machen, ist ganz klar illegal. (Auch wenn sowas gerne mal gemacht wird...)

Das war schon immer so.

Auch der Wochenendausflug des Händlers ist verboten, aber . . .

Kennzeichen vom Mamas Auto abnehmen, am neue Schätzlein anpappen, und nach Hause fahren. Fertig

Ich wurde es zwar nicht genau so machen, aber jeder so wie er möchte.

 

Duck und weg ......

Wenn man Bock drauf hat, kann man das machen. Aber in einem öffentlichen Forum solch eine Empfehlung auszusprechen, naja...

Kurzkennzeichen gibt s aber nurnoch wenn das KFZ noch Tüv hat.

Zitat:

@Jason2002 schrieb am 15. Juli 2015 um 13:28:07 Uhr:

Kennzeichen vom Mamas Auto abnehmen, am neue Schätzlein anpappen, und nach Hause fahren. Fertig

Ich wurde es zwar nicht genau so machen, aber jeder so wie er möchte.

Der Unterschied zwischen gutem oder gutgemeintem Rat und Anstiftung ist sehr gering.

Bitte Abstand von solchen Anregungen nehmen, denn die Folgen solcher Tipps kann man sich selbst ausmalen sobald sie sich als "üblich" durchsetzen.

MfG BlackTM

wow, das ging ja schnell !

wiedermal ein Beweis das ich anders denke als euch. War natürlich nicht ernst gemeint, aber das Leben wird im allgemein viel zu ernst gemeint.

Ich setzte ein gewisse gesunde Menschenverstand als Voraussetzung ein Fahrzeug im öffentlicher Verkehr zu führen. Wer tatsächlich zu solche Maßnahmen greift, und glaube mir, es bedarf nicht mein Kommentar hier um solch eine Handlung öfters mal zu sehen, die sind für sich selbst verantwortlich. wie oft habe ich es erlebt. Ein Auto bei Ebay verkauft, kommt der Bursche an, pappt irgend welche Kennzeichen dran und weg ist er.

Lieber BlackTM. Ich bin Enttäuscht das du von mir glaubst ich hätte das als "Gutem" oder gar "Gutgemeinten" Rat verkaufen wollen.

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