Wie bezahlt man im Autohaus ?

BMW 1er

Hallo zusammen,

wenn man einen Neuwagen im Autohaus kauft und Barkauf vereinbart, wie funktioniert dann alles weitere?

Bezahlt vom im voraus die ganze Summe? Kann man das überweisen oder bedeutet Barkauf wirklich, dass ich mit ~ 35.000€ in Cash dort erscheinen soll?

Oder zahlt man eine Anzahlung und überweist dann den Rest vor der Auslieferung?

LG Crusherle

Beste Antwort im Thema

Ist es so schwierig ihm eine einfache Antwort zu geben und keine pampige? - Das hilft ihm auch nicht weiter.
Normal ist es so, entweder kurz vor der Übernahme zu überweisen oder Barzahlung bei Abholung.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Zitat:

@dieselschwabe schrieb am 30. Mai 2016 um 11:43:37 Uhr:


Also bei Barzahlung möchte ich auch mal sehen welches Autohaus solche Summen annimmt.

Für das AH besteht ein sehr hohes Risiko durch eventuelles Falschgeld, und grössere Bargeldsummen im Tresor stellen auch ein grosses Sicherheitsproblem für das AH dar.

Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel (und zwar genau genommen sogar das einzige). Wenn das Autohaus damit nicht umgehen kann, dann müssen sie halt eine Frittenbude aufmachen. 😉

Meines Wissens nach ist gesetzlich nur die Annahmepflicht von Münzen auf 50 beschränkt.

viel Spass an alle Barzahler, beim gemeinsamen Ausfüllen des Formulares zum Geldwäschegesetz.

Der Offenbarung, der Auskunftpflicht und der damit einhergehenden Meldung beim örtlichen Finanzamt.

@Jens Zerl Jupp, aufgrund der Annahmeverpflichtung müsste der Händler Bargeld in unbegrenzter Höhe annehmen.

Du vergisst aber, dass er vorher mit dir erstmal einen Kaufvertrag macht. Dazu besteht keine Verpflichtung und in dem Vertrag werden üblicherweise Zahlungsbedingungen vereinbart.

Zitat:

@airforce1 schrieb am 30. Mai 2016 um 13:23:53 Uhr:


viel Spass an alle Barzahler, beim gemeinsamen Ausfüllen des Formulares zum Geldwäschegesetz.

Der Barzahler muss lediglich seine Identität nachweisen, zu mehr ist er nicht verpflichtet.

Auch für den Verkäufer ist der Aufwand überschaubar, er muss die Identität lediglich in seinen Unterlagen dokumentieren ... für ein Autohaus ist das täglich geübte Praxis.

Gruß
Der Chaosmanager

Ähnliche Themen

Zitat:

@airforce1 schrieb am 30. Mai 2016 um 13:23:53 Uhr:


viel Spass an alle Barzahler, beim gemeinsamen Ausfüllen des Formulares zum Geldwäschegesetz.

Der Offenbarung, der Auskunftpflicht und der damit einhergehenden Meldung beim örtlichen Finanzamt.

Habe mich jetzt nicht überfordert gefühlt vom ausfüllen von den notwendigen Dokumenten xD

Zitat:

@dieselschwabe schrieb am 30. Mai 2016 um 13:37:41 Uhr:


@Jens Zerl Jupp, aufgrund der Annahmeverpflichtung müsste der Händler Bargeld in unbegrenzter Höhe annehmen.

Du vergisst aber, dass er vorher mit dir erstmal einen Kaufvertrag macht. Dazu besteht keine Verpflichtung und in dem Vertrag werden üblicherweise Zahlungsbedingungen vereinbart.

Das ist zwar richtig, nach meinem Wissensstand kann Barzahlung jedoch von Gesetzes wegen gar nicht ausgeschlossen werden. Gesetzlich ist es vielmehr umgekehrt: Der Zahlungsempfänger kann sehr wohl eine Banküberweisung oder Scheckzahlung ausschließen und auf Barzahlung bestehen.

Das mag vielleicht nicht praxiskonform sein, entspricht aber nun mal der geltenden Gesetzeslage.

Solltest Du eine belastbare Quelle nennen können, die dem widerspricht, lasse ich mich gern überzeugen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Mai 2016 um 14:34:23 Uhr:



Solltest Du eine belastbare Quelle nennen können, die dem widerspricht, lasse ich mich gern überzeugen.

hier auf die Schnelle dir rechtliche Lage in Österreich:
https://www.oenb.at/oenbImDialog/fragen/show/412.page

Jede Wette dass es in Deutschland und auch im sonstigen Euro Raum nicht anders ist.

In meinem letzten Kaufvertrag vom BMW Händler stand auch als Zahlungsmodalität explizit "Überweisung XX Tage vor Abholung BMW Welt"

Zitat:

@dieselschwabe schrieb am 30. Mai 2016 um 14:52:12 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Mai 2016 um 14:34:23 Uhr:



Solltest Du eine belastbare Quelle nennen können, die dem widerspricht, lasse ich mich gern überzeugen.

hier auf die Schnelle dir rechtliche Lage in Österreich:
https://www.oenb.at/oenbImDialog/fragen/show/412.page

Jede Wette dass es in Deutschland und auch im sonstigen Euro Raum nicht anders ist.

Sorry, aber in dem Link geht es um die Annahme von 200 € und 500 € Banknoten und nicht um die generelle Annahme von Bargeld (den entsprechenden Hinweise sehe ich jeden Tag an Tankstellen). Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit der Barzahlung generell.

Zitat:

In meinem letzten Kaufvertrag vom BMW Händler stand auch als Zahlungsmodalität explizit "Überweisung XX Tage vor Abholung BMW Welt"

... und stand da auch drin, dass Barzahlung ausgeschlossen ist?

Dass eine Überweisung bei Abholung in der BMW Welt zweckmäßiger ist, stelle ich auch überhaupt nicht in Frage.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Mai 2016 um 15:02:33 Uhr:


Sorry, aber in dem Link geht es um die Annahme von 200 € und 500 € Banknoten und nicht um die generelle Annahme von Bargeld (den entsprechenden Hinweise sehe ich jeden Tag an Tankstellen). Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit der Barzahlung generell.

Das macht keinen Unterschied. Es besteht kein Vertragszwang, steht da eindeutig. Wenn der Händler dir nur einen Vertrag mit Überweisung als Zahlungsweise anbietet, dann kannst du das annehmen, oder dein Auto wo anders kaufen.

[

Der Barzahler muss lediglich seine Identität nachweisen, zu mehr ist er nicht verpflichtet.

Auch für den Verkäufer ist der Aufwand überschaubar, er muss die Identität lediglich in seinen Unterlagen dokumentieren ... für ein Autohaus ist das täglich geübte Praxis.

G

nicht ganz.

5-seitiges Formular.

Kopien alle jew. 3x Kasse, Buchh. + Geldwäschebeauftragte/n von

-Rechnung
-Kaufvertrag
-Ausweiß
-Dokumentationsbogen

und vor Ausl. Meldung dessen an die/den Geldwäschebeauftragte/n.

Macht ja nix. Ist alles keine Arbeit für die, welche es nicht machen müssen.

Zitat:

@dieselschwabe schrieb am 30. Mai 2016 um 15:05:39 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Mai 2016 um 15:02:33 Uhr:


Sorry, aber in dem Link geht es um die Annahme von 200 € und 500 € Banknoten und nicht um die generelle Annahme von Bargeld (den entsprechenden Hinweise sehe ich jeden Tag an Tankstellen). Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit der Barzahlung generell.

Das macht keinen Unterschied. Es besteht kein Vertragszwang, steht da eindeutig. Wenn der Händler dir nur einen Vertrag mit Überweisung als Zahlungsweise anbietet, dann kannst du das annehmen, oder dein Auto wo anders kaufen.

Du kannst mich wie gesagt gern mit einer belastbaren Quelle überzeugen ...

Ich bin gewiss kein Verfechter der Bargeldzahlung, aber ich wüsste eben gern von Dir, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass Barzahlung ausgeschlossen werden kann.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@airforce1 schrieb am 30. Mai 2016 um 15:09:19 Uhr:


nicht ganz.

5-seitiges Formular.

Kopien alle jew. 3x Kasse, Buchh. + Geldwäschebeauftragte/n von

-Rechnung
-Kaufvertrag
-Ausweiß
-Dokumentationsbogen

und vor Ausl. Meldung dessen an die/den Geldwäschebeauftragte/n.

Das Formblatt gemäß Geldwäschegesetz umfasst lediglich eine Seite und bei einer natürlichen Person, die einen Lichtbildausweis vorlegt, müssen nur wenige Kreuze gemacht werden. Zumindest ist das in D so.

Dass die Rechnung und der Kaufvertrag archiviert werden, ist nicht nur bei Barzahlung so 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Naja, Zeiten ändern sich.
Ich habe bei meinem letzten Kauf eine Mitteilung vom Autohaus erhalten, dass maximal € 2.000 in bar akzeptiert werden.
Für mich eh ok, da ich nach Erhalt des KFZ Brief per Überweisung voll bezahle.
Bei MB, wo ich mein letztes Fahrzeug kaufte war es gleich.

Feinstes Kabarett hier ...

Bei mir war es so: Auto kam überraschend am Freitag, 22.03.2013 beim Händler an, ich konnte jedoch an diesem Tag nicht mehr hin. Am nächsten Tag am Nachmittag hin und durch die Glasscheibe den Wagen von hinten gesehen (Betrieb hatte bereits geschlossen). Abholung wurde bereits am Tag zuvor für 02.04. vereinbart, da es teils noch winterlich war, und ich wollte den Wagen auf Sommerrädern ausgeliefert haben. Daher stand der Wagen von der Ankunft bis zur Übernahme durch mich 10 Tage beim Händler. Hab den Wagen erst bei der Übergabe am 02.04. gesehen, mir vorher telefonisch bestätigen lassen, dass alles OK ist. Den Geldbetrag von ca. 34.400 € hab ich bereits eine knappe Woche vor der Übernahme des Wagens überwiesen, weil ich wollte, dass das Teil endgültig mir gehört. War ein psychologischer Effekt, und ich hab dem Händler auch voll vertraut. Der hatte den Wagen wirklich 10 Tage lang in der Garage eingesperrt und bis zur Übergabe 2 oder 3 mal geputzt.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Mai 2016 um 15:21:41 Uhr:



Zitat:

@airforce1 schrieb am 30. Mai 2016 um 15:09:19 Uhr:


nicht ganz.

5-seitiges Formular.

Kopien alle jew. 3x Kasse, Buchh. + Geldwäschebeauftragte/n von

-Rechnung
-Kaufvertrag
-Ausweiß
-Dokumentationsbogen

und vor Ausl. Meldung dessen an die/den Geldwäschebeauftragte/n.

Das Formblatt gemäß Geldwäschegesetz umfasst lediglich eine Seite und bei einer natürlichen Person, die einen Lichtbildausweis vorlegt, müssen nur wenige Kreuze gemacht werden. Zumindest ist das in D so.

Dass die Rechnung und der Kaufvertrag archiviert werden, ist nicht nur bei Barzahlung so 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Es ist, wie es ist. Es sind 19 Kopien zusätzlich (Zeit, Geld, Aufwand).

Deine Antwort
Ähnliche Themen