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wie Anhängelast erhöhen beim Mondeo Kombi?

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo, wie kann ich die Anhängelast beim Mondeo noch erhöhen? Mein Mondeo BNP 1.8TD Bj. 1999 darf nur 1250 kg gebremsten Anhänger ziehen. Das ist nicht wirklich viel. Gibt es noch Möglichkeiten das ganz legal zu erhöhen?

16 Antworten

kommt auf die leistung an und auch was der wagen aushält. bringt ja nichts wenns bergauf geht und dir hinten das halbe auto puttgeht ums mal so zu sagen. also glaube kommt auch auf das grundgerüst vom auto drauf an, das es so belastet werden darf. Damit mit musst du mal zum tüv gehen. aber ich glaube nich das das funktioniert. Kollege von mir hat letztens ein 2t anhänger mit dem mondeo mk2 kombi gezogen da ist fast der kat weg gebrannt. Der hat richtig geglüht

gruß Phil

Hallo, grösserer Motor und grössere Bremsen dann kannst auch mehr anhängen, ich darf bei meinen auch nur 1500 kg bis 8% steigung anhängen.
Gruss Stefan

Also bei meinem 95er 1,8td stehen unter bemerkungen 1500kg bis 8%

Auch bei meinem 1,8td Bauj. 98 steht : 1500 Kg. bis 8 % Steigung, in Ziffer 28, ganz unten.
Aber Achtung!!
Im Rahmen der Beifahrertür steht das Gesamtzuggewicht auf dem Typenschild.
Das bedeutet: Wenn Du einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500 Kg. am Haken hast, verringert sich die Zuladung beim Auto genau um das Gewicht von diesen 250 Kg..
Hat der Anhänger z.b. nur 1400 Kg., verringert sich die Zuladung des Autos auch nur um 150 Kg..
Nicht vergessen, auch die Stützlast von 75 Kg. wird bei der Zuladung des Auto mitberechnet, egal ob jetzt 1250 oder 1500 Kilo am Haken hängen.
Du dürftest sogar einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 1575 Kg. ziehen, weil ( wie oben beschrieben ), die Stützlast dem Auto zu gerechnet wird.
Einen Anhänger mit 1500 Kg. Gesamtgewicht, darfst Du aber nicht nicht 1575 Kg. beladen, weil damit das zul. Gesamtgewicht des Anhänger um 75 Kg. überschritten wird.
Ich hoffe, ich konnte das so einigermaßen verständlich beschreiben, aber das mit den Gewichten ist eine Wissenschaft für sich.

Gruß Klaus

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Mehr Gewicht können unsere Mondis zwar ziehen, leider aber dürfen sie das ganz sicher nicht und es gibt auch keine Chance zur Lasterhöhung.

Auch wenn ich persönlich jemanden kenne, der schon mal einen Mondi mit nem 660 kg schweren Hänger, der selbst sicher zwei davon hätte ziehen dürfen, mal von A nach B mit nur 66 kW überführt hat 😉. Nur ne Kontrolle hätte da ganz schnell die Fahrt beendet.

Der Sharan läßt sich übrigens auf 2,5 Tonnen zul. Anhängelast mit Gutachten (zu kaufen) auflasten, falls das reichen sollte für Deinen Zweck.

Es geht immer nur um die tatsächliche Anhängelast, die gezogen werden darf. Also auch ein 3,5 to Anhänger, der beim Mondi die 1575 kg Zuglast einschließlich Eigengewicht Hänger und Ladung nicht überschreiten darf. Umgekehrt darf er auch nicht überladen werden. Also z. B. kein 1,5 to-Hänger mit 1600 kg Gesamtlast am Zugfahrzeug.
Weitere Größe, zulässiges Gesamtgewicht Zuggespann (Zugfahrzeug plus Anhängelast) darf ebenfalls nicht überschritten werden.

Zitat:

Original geschrieben von butzimondeo


Hallo, grösserer Motor und grössere Bremsen dann kannst auch mehr anhängen, ich darf bei meinen auch nur 1500 kg bis 8% steigung anhängen.
Gruss Stefan

Gilt der Wert 1250 kg denn für 12 % Steigung? Kann ich bei 8 % Steigung denn auch 1500 kg ziehen?

Nur, wenn es unter Bemerkungen Ziffer 23 im Schein Teil 1 auch so drin steht. Falls nicht, prüfen, ob es bei Dir nur vergessen wurde einzutragen.

Bedenke, im bergigen Gelände mit mehr als 8% Steigung würde auch dann nur 1250 kg bis max. 12% Steigung gelten. So gesehen, sind diese Fahrzeuge, so schön sie auch sind, für wirkliche Anhängelasten ungeeignet.

Ich selbst bastele immer noch an einem geeigneten Zugfahrzeug, mit dem ich meinen 3,5 to Hänger voll belastet wirklich ziehen kann und vor allem auch darf. 😉

Eigentlich kommen nur Offroader mit permanentem Allrad und vor allem Automatik in Frage, eigentlich. Nur, die Luft an geeigneten Fahrzeugen, die bezahlbar bleiben, wird in dem Segment immer dünner. Aber da war noch was, das dazu passende Kleingeld...

Hallo artkos,
so schlecht ist die zulässige Anhängerlast beim 1,8td Mondeo ja auch nicht und es kommt nur darauf an, wie viel Kg. der Themenstarter überhaupt ziehen will. 3500 Kg. die Du ziehen willst geht natürlich nicht, da gebe ich dir Recht und Du kaufst dir am besten den Offroader mit permanentem Allrad, wie Du schon geschrieben hast.
Wenn Du mit dem Pferdeanhänger oder einem Lastenanhänger von A nach B fahren willst und 1575 Kg. Anhängerlast reichen, ist das doch in Ordnung.
Ich schreibe jetzt einmal wie wir mit unserem Wohnwagen problemlos in Urlaub fahren:
Zul. Anhängerast 1250 Kg.. bis 8% Steigung 1500 Kg.
Unser Wohnwagen hat ein zul. Gesamtgewicht von 1350 Kg. und ist damit 100 Kg. schwerer, als die normalen 1250 erlaubten Kg. Normalerweise müsste ich jetzt die Zuladung im Auto, um diese 100 reduzieren,wenn ich das Gesamtzuggewicht ausnützen wollte, muss ich aber nicht.
Warum nicht?
Wie im vorigen Beitrag schon geschrieben, wird die Stützlast des Wohnwagen, der Zuladung des Autos zugerechnet. Diese Stützlast habe ich aber bei jedem Wohnwagen und ich muss diese 75 Kg. immer bei der Zuladung für das Auto abziehen ( mitrechnen ), egal ob der Wohnwagen jetzt 800Kg. oder 1575 Kg. Gesamtgewicht hat.
Die tatsächliche Anhängerlast unseres Wohnwagen beträgt also somit nur 1275 Kg. und damit ist der Bereich 1250 Kg. Anhängerlast bis 12 % Steigung nur um 25 Kg. überschritten. Ob ich jetzt wegen den 25 Kg. nur noch Steigungen bis 8% fahren darf, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so genau, wahrscheinlich ja, aber die 25 Kg. sind mir ehrlich gesagt egal. Wann fahren wir mal eine solche Steigung.
Da sich das zul. Gesamtzuggewicht aus dem zul. Gesamtgewicht des Mondeo, plus der normalen zul. Anhängerlast von 1250 Kg. errechnet, sind es in diesem Fall auch nur 25 Kg., die ich weniger Zu laden darf, um das Gesamtzuggewicht nicht zu übersteigen, vorausgesetzt ich nutze alle Gewichte aus.
Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich schreiben, so einfach ist zu erklären ist das ja wirklich nicht.
Gruß Klaus

Ich hab doch im ersten Beitrag geschrieben, daß unsere Mondis sehr wohl mehr können, als sie eigentlich dürfen. Darum geht’s doch hier auch nicht.

Meine Bemerkung zu dem ausgeführten Extremgespann hast sicher auch mitbekommen. Entscheidend ist die rechtlich zulässige eingetragene Anhängelast plus die Stützlast, die max. gezogen werden darf.

Problem des TE ist, daß bei seinem Schein, so wie er schreibt, nur die 1250 kg eingetragen sind, ergo dürfte er nur mit max. 1325 kg Schleppgewicht angetroffen werden, wenn sein Hänger mehr zGG hat. Vermute mal, daß das seine normale Anhängelast bei 12 % Steigung sein könnte. Die weitere Vermutung, es ist bei der Zulassungsstelle möglicherweise der Nachtrag im Schein unter Ziff. 23 nicht mitgetippt worden. Dann könnte er sich um eine Berichtigung dieses Passus bemühen und dürfte dann auch 1500 kg ziehen, allerdings auch nur bei 8% Steigung.

Seine Kernfrage zur Auflastung kann klar verneint werden, falls er deutlich mehr als die 1,5 to ziehen können möchte.

Deine Zurechnung der Stützlast wäre nur zulässig für einen größeren Hänger als Dein Zugfahrzeug ziehen darf.

Beispiel zulässige Anhängelast 1500 kg, Anhänger zul. Gesamtgewicht 1600 kg. Hier darfst Du die Stützlast Deines Wagens oder die des Hängers, je nach dem, welche kleiner ist, hinzurechnen, also beispielsweise 75 kg. Somit darfst Du dann mit dem Hänger 1575 kg ziehen. Gemessen wird im angekuppelten Zustand. Diese Stützlast mußt Du aber von dem zulässigen Gesamtgewicht Deines Fahrzeuges abziehen, wenn Du sie zum Überschreiten des zulässigen Fahrzeugzuggewichtes hinzugerechnet hast. Mehr als der Hänger ziehen dürfte, darfst Du nicht aufladen. Also bei zul. Gesamtgewicht Hänger 1500 kg auch keine Hinzurechnung der Stützlast.

im alten entwerteten KFZ Breif steht es bei mir drin. Ziffer 28 1500 kg bis 8 % Steigung. Im neuen KFZ Brief steht es nicht mehr. Super, problem gelöst. Wurde in dre neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr aufgelistet

Wird wohl auch mit der Bremsanlage zu tun haben. Der TD hat ja vorne kleine Scheiben und hinten noch Trommeln,die werden wohl ganz einfach nicht so viel Geschwicht runterbremsen können.
der V6 z.B. hat Ja vorne große und hinten kleine Scheiben.Die könnten wohl mehr Gewicht runterbremsen...

Aber um das,was ein Auto ziehen könnte gehts hier ja garnicht. Habe mal im Fernsehen einen Test gesehen,wo ein Opel Meriva über 10 Wohnwagen gezogen hat...Ich glaube bei dem 15ten ist dann beim anfahren die Kupplung abgeraucht 😁

Mein Mondeo hat auch hinten Scheibenbremsen. Ob die vier Scheiben ( vorne und hinten ) jetzt groß oder klein sind, weiß ich nicht, davon habe ich keine Ahnung.
Gruß Klaus

Ja der V6 hat vorne größere Scheiben wie die kleineren Motoren.Deshalb kannste auf dem V6 auch keine 14" Reifen drauf machen!
Die kleineren Motoren haben vorne kleine und hinten noch kleinere Scheiben..Und die ganz kleinen Motoren + der TD haben vorne kleine Scheiben und hinten Trommeln.

Hallo robert,
Du schreibst, der td hat hinten Trommelbremsen,
ich habe einen Mondeo 1,8 td ( Bauj 98 ) und der hat auch hinten Scheibenbremsen.
Außerdem hat er ab Werk auch 15er Felgen, mit 195/60/15 Reifen eingetragen.
Ob das Serienmäßig ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall, hat nicht jeder td hinten Trommelbremsen.
Da waren auch noch nie 14er Felgen oder Reifen eingetragen, ich habe noch den originalen Brief.
Durchmesser der Scheiben vorne 260 mm.
Durchmesser der Scheiben hinten 253 mm.
Möglich das die vom V6 größer sind, aber auch mein 1,8 td hat hinten Scheibenbremsen.
Gruß Klaus

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