Widerruf und Rückabwicklung

Hallo,

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,
Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.
Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.
Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.
Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.
Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.
Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.
Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?
Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

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Der macht doch für alles Werbung,was Geld bringt.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:29:40 Uhr:


Ich war 600 Kilometer von Zuhause weg und da ich dieses Widerrufsrecht auf Grund des Fernabsatzgeschäftes hatte , hab ich das Fahrzeug genommen und bin Heim gefahren.

Nur um nicht wieder mit dem Zug nach Hause fahren zu müssen??

Also so wie sich die Fahrzeugübernahme gestaltet hat, wäre es wohl cleverer gewesen, die Möhre stehen zu lassen.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:37:02 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:29:40 Uhr:


Ich war 600 Kilometer von Zuhause weg und da ich dieses Widerrufsrecht auf Grund des Fernabsatzgeschäftes hatte , hab ich das Fahrzeug genommen und bin Heim gefahren.

Nur um nicht wieder mit dem Zug nach Hause fahren zu müssen??

Also so wie sich die Fahrzeugübernahme gestaltet hat, wäre es wohl cleverer gewesen, die Möhre stehen zu lassen.

Danke für den Tip , habe aber leider keinen Delorean von Dr.Emett Brown gekauft um es jetzt rückgängig zu machen 🙁

Ich muss schauen, dass ich schadenfrei aus dem Schlamassel raus komme.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:32:15 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:09:08 Uhr:


Nach einer "ordentlich" durchgeführten Ozonbehandlung stinkt es auch nicht wieder, da die Geruchsmoleküle zerstört werden.

Nochmal, eine Ozonbehandlung OHNE vorherige extrem penible, nasse Innenraumreinigung bringt nichts.
Um es etwas unterhaltsam zu machen, schau dir den Link an.....
https://m.youtube.com/watch?v=Xf-CAel9afw

Dir ist schon bekannt das Ozon ein Gas ist und in jede Ritze und Polster tief eindringen kann und mit den Geruchsmolekülen reagiert und sie zerstört. Aber die Seife von Sonax mit Rosenblütengeruch ist sicherlich viel besser 😁

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Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:21:59 Uhr:



Wofür steht denn das Fernabsatzgesetz überhaupt, wenn nicht für solche Situationen?

Viel Spaß dich auf ein Gesetz zu berufen, das seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr in Kraft ist. Du wirst wenig Probleme haben das Fahrzeug zu retournieren, du musst nur dem Händler Wertersatz für die gefahrenen Kilometer sowie den merkantilen Minderwert durch einen zusätzlichen Haltereintrag in den Papieren.

In diesem Fall ist jedoch wirklich interessant wie teuer und aus welchem Jahr das Fahrzeug gewesen ist.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:34:30 Uhr:


Jp... Und sonax Werbung....

Gibt s auch als Lesestoff, falls der erste Link zu intellektuell war...
https://www.deine-autoreparatur.de/rauchgeruch-aus-auto-entfernen/

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:40:49 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:21:59 Uhr:



Wofür steht denn das Fernabsatzgesetz überhaupt, wenn nicht für solche Situationen?

... du musst nur dem Händler Wertersatz für die gefahrenen Kilometer sowie den merkantilen Minderwert durch einen zusätzlichen Haltereintrag in den Papieren.

Und auf kulante Rücknahme des Fahrzeugs darf der TE nach solch einer Fahrzeugübergabe wohl eher nicht hoffen.......

Also, wenn es hart auf hart kommt verklage ich den Händler,
Ich habe mir keinen Fehler zuzuschreiben, habe alles so gemacht wie es mit dem Händler vereinbart war, er erfüllt seinen Teil der Vereinbarung nicht , ich habe unterschrieben , habe bezahlt und bin zur Abholung pünktlich erschienen.
Wenn er Lust auf einen Rechtsstreit hat bin ich dazu bereit.

Welche Vereinbarung hält denn er Händler nicht ein?
Solltest du aufgrund §357 BGB den Vertrag widerrufen, dann kannst du nicht auf Nacherfüllung klagen.
Es scheint mir du möchtest nur noch Frust loswerden, weil du einen Fehler gemacht hast und nun merkst, dass es eben keine Möglichkeit gibt ohne Verlust aus dem Geschäft herauszukommen.
Essentiell wäre zu wissen was beweisbar zugesichert worden ist, daher nicht nur er Telefon und um was für ein Fahrzeug es sich handelte. Ein altes Fahrzeug wird unter Umständen bei gewissen Zusicherungen anders behandelt als ein neuwertiges.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:19:38 Uhr:


Das anmelden ist ein Notwendiger Umgang

NEIN

Du hättest Dir einfach ein 5 Tage-Kurzzeitkennzeichen holen können, um das (noch ungesehene) Auto probe- und bei Gefallen heimfahren zu können

(oder sogar nach der Heimfahrt bei Nichtgefallen wieder OHNE zusätzlichen HALTEREINTRAG zurückbringen zu können)

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:19:38 Uhr:


und das kann er mir rechtlich nicht als Wertverlust anhängen.

Klar doch!

Wenn DU zu doof bist, das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen abzuholen, ist das ja wohl DEIN Problem 😉

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 20:05:11 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 20:02:35 Uhr:



Der größte Kostenfaktor wird sein, dass das Fahrzeug nun einen Halter mehr hat und somit natürlich nicht mehr den Wert hat wie vor deiner Anmeldung.

Darüber hat der Händler mich nicht in Kenntnis gesetzt, ...

doch:

er hat Dir eine Widerrufsbelehrung geschickt, in der steht

Zitat:

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust ... aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

wer zu blöd ist, VORHER zu lesen, was er unterschreibt ..

Zitat:

@camper0711 schrieb am 21. Oktober 2019 um 00:03:37 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:19:38 Uhr:


Das anmelden ist ein Notwendiger Umgang

NEIN

Du hättest Dir einfach ein 5 Tage-Kurzzeitkennzeichen holen können, um das (noch ungesehene) Auto probe- und bei Gefallen heimfahren zu können

(oder sogar nach der Heimfahrt bei Nichtgefallen wieder OHNE zusätzlichen HALTEREINTRAG zurückbringen zu können)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 21. Oktober 2019 um 00:03:37 Uhr:



Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:19:38 Uhr:


und das kann er mir rechtlich nicht als Wertverlust anhängen.

Klar doch!

Wenn DU zu doof bist, das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen abzuholen, ist das ja wohl DEIN Problem 😉

Siehe Seite 1. Darauf geht der TE aber nicht ein....

Also damit eins klar ist,
Ich bin in diesem Forum um meine Situation zu schildern und Tips zu Bekommen, ich lasse mich in keiner Form beleidigen und als Doof oder sonst was darstellen.
Ich bin kein Jurist und auch nicht das einzige Opfer der Autohändler.
Also lasst derartige Kommentare bitte stecken.

Auch wenn du dich als Opfer siehst, so muss man dir diesen Zahn ziehen. Ein Opfer unlauterer Methoden bist du sicher nicht, sondern sehr naiv beim Autokauf gewesen.
Du bekommst hier realistische Möglichkeiten aufgezeigt um das Fahrzeug loszuwerden, aber auch welche Wege nicht möglich sind und welche Kostenrisiken auf dich zukommen. Niemand hat dich hier beleidigt, viel mehr hälst du absichtlich essentielle Informationen zurück um die weiter helfen zu können. Es wirkt schlichtweg so, als wolltest du deinen Frust über eher schlechtes Geschäft loswerden.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:42:01 Uhr:


Des Weiteren ist das Fernabsatzgesetz seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr in Kraft.

Na ja, das wird dann aber irgendwie auch zur Haarspalterei. Oder...? 😉

Viel mehr ist es so, dass das Fernabsatzrecht seit dem Jahr 2000 im EU-Recht und seit 2002 im BGB verankert ist. Vorher gab es das Fernabsatzgesetz in anderer, für Verbraucher nicht ganz so vorteilhaften Form...

Seit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierung ist das deutsche Fernabsatzrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 312b bis 312d BGB). Zuvor galt das Fernabsatzgesetz. Durch dieses Gesetz wurde die europäische Fernabsatzrichtlinie umgesetzt.

* * * * *
Zum Thema könnte hier werden, ob die Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Form erfolgte. Das sollte man im Falle eines Falles dann von einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen. Im günstigsten Fall ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, dann hat sich das mit der 14-Tages-Frist...

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 21. Oktober 2019 um 08:36:21 Uhr:


Also damit eins klar ist,
Ich bin in diesem Forum um meine Situation zu schildern und Tips zu Bekommen, ich lasse mich in keiner Form beleidigen und als Doof oder sonst was darstellen.
Ich bin kein Jurist und auch nicht das einzige Opfer der Autohändler.
Also lasst derartige Kommentare bitte stecken.

Eine Unart, die bei MT schon lange Einzug gehalten hat, was des Öfteren dazu führt, dass Neumitglieder nach der ersten Fragstellung wieder verschwinden.

Aber wie schon geschrieben wurde, im Prinzip hast oder hattest Du zwei Möglichkeiten. Den Vertrag über das Fernabsatzrecht zu widerrufen oder im Zuge der Gewährleistung die entsprechenden Mängel anzuzeigen.

Ist die Widerrufsbelehrung rechtlich nicht zu beanstanden, gilt zwingen die bereits genannte 14-Tages-Frist. Hast Du bereits vor Fristablauf davon Gebrauch gemacht?

Wenn nicht, bliebe nur noch die Hoffnung, dass die Widerrufsbelehrung mangelbelastet ist, da in dem Fall die 14-Tages-Frist obsolet ist. Möchte ich jetzt hier nicht abschließend beurteilen, ich finde die Widerrufsbelehrung aus beruflicher Sicht mangelhaft, weil wieder irgendwelcher Humbuk vom Händler hinzugefügt wurde. Aber das sollen andere klären...

Was die von Dir beschriebenen Mängel angeht, so kommt es eben darauf an, wie schon von anderen beschrieben, ob das Fahrzeug im Kaufvertrag oder wenigstens im Angebot als Nichtraucherauto angeboten wurde. Wenn nicht, hast Du eigentlich in dem Punkt schon Pech gehabt.

Wenn ja, steht einer Rückgabe nicht viel im Weg, da Nachbesserungsversuche nicht dazu führen, dass aus einem Raucherauto ein Nichtraucherauto wird. Putzen und Ozonbehandlung reichen da bei weitem nicht aus. Aber wie schon erwähnt, wurde diese Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen, kannst Du eigentlich nicht wirklich viel machen...

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