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Widerruf und Rückabwicklung

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 9:48

Hallo,

 

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,

Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.

Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.

Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

 

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.

Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.

Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.

Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.

Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

 

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?

Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

 

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

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Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:57:35 Uhr:

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:49:34 Uhr:

Die Frage ist, ob eine Anmeldung des Fahrzeuges auf deinen Namen zur Beschaffenheitsprüfung notwendig gewesen ist. Persönlich würde ich es verneinen und diese Kosten sind nach Widerrufsbelehrung von dir zu tragen. Hier bleibt abzuwarten auf welche Summe diese Kosten veranschlagt werden, ebenfalls stehen dem Autohaus eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu.

Dann bleibe ich halt auf den 50€ Anmeldungsgebühren sitzen.

Und die gefahrenen Kilometer sind der Nachhauseweg und der Rückweg zum Autohaus. Und diese sind auch nicht unnötig gemacht worden.

Der größte Kostenfaktor wird sein, dass das Fahrzeug nun einen Halter mehr hat und somit natürlich nicht mehr den Wert hat wie vor deiner Anmeldung.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 18:05

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 20:02:35 Uhr:

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:57:35 Uhr:

 

Dann bleibe ich halt auf den 50€ Anmeldungsgebühren sitzen.

Und die gefahrenen Kilometer sind der Nachhauseweg und der Rückweg zum Autohaus. Und diese sind auch nicht unnötig gemacht worden.

Der größte Kostenfaktor wird sein, dass das Fahrzeug nun einen Halter mehr hat und somit natürlich nicht mehr den Wert hat wie vor deiner Anmeldung.

Darüber hat der Händler mich nicht in Kenntnis gesetzt, es war nie die Rede von nicht anmelden. Ansonsten wäre ich den Vertrag nicht eingegangen.

Unter Wertverlust verstehe ich Schäden am Fahrzeug.

Außerdem habe ich das Fahrzeug vor der Abholung angemeldet, zu dem Zeitpunkt konnte ich den Zustand des Wagens nicht Kennen.

Der Wagen hätte ja auch defekt sein können oder einen Unfallschaden haben.

Du solltest die Wiederrufsbelehrung genau durchlesen, insbesondere den letzten Absatz. Eine Anmeldung durch dich war zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise eben nicht zwingend notwenig und das du dies vor der Abholung getan hast ist dein Risiko gewesen. Hier wird es im Zweifelsfall darauf ankommen was der Richter entscheidet. Ich würde versuchen eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Deswegen besichtigt man insbesondere gebrauchte Autos bevor man einen KV unterschreibt.

Gruß M

"Denn die Zulassung eines Fahrzeugs und seine anschließende Nutzung gehen über die dem Käufer gemäß § 357 VII Nr. 1 BGB gestattete Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Fahrzeugs weit hinaus.

LG Heidelberg, Urteil vom 09.01.2019 – 1 S 34/18"

Ich denke der Sachverhalt ist mit diesem Urteil sehr klar und die Position des hier fragenden Benutzers steht auf wackligen Beinen.

am 20. Oktober 2019 um 19:43

Was ist denn mit den Reifen nicht in Ordnung? Was steht im Vertrag bezüglich des Lack? Die Sachen waren dir aber anscheinend nicht wichtig wenn du den Wagen trotzdem mitgenommen hast. Bleibt das knarzen was je nach Fahrzeug als normal angesehen werden könnte. Rauchfreies Fahrzeug hat dir auch keiner versprochen. Übrigens kostet eine Ozonreinigung 50-100 Euro und der Rauchgeruch ist weg.

Und natürlich wird dir der Händler beim Widerruf den Wertverlust durch zusätzlichen Halter in Rechnung setzen. Mit 10-15 des Kaufpreis kannst Du locker rechnen.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:43:16 Uhr:

Übrigens kostet eine Ozonreinigung 50-100 Euro und der Rauchgeruch ist weg.

Wenn der Gestank wirklich so extrem ist, wie vom TE beschrieben, bringt auch eine Ozonbehandlung nichts mehr. Es wird vorübergehend besser, nach kurzer Zeit stinkt das wieder aus jeder Ritze.

Um es wirklich rauchfrei zu bekommen, müsste man das halbe Auto zerlegen.

Wird dir aber jeder halbwegs ehrliche und kompetente Aufbereiter erzählen.

am 20. Oktober 2019 um 20:09

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:50:45 Uhr:

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:43:16 Uhr:

Übrigens kostet eine Ozonreinigung 50-100 Euro und der Rauchgeruch ist weg.

Wenn der Gestank wirklich so extrem ist, wie vom TE beschrieben, bringt auch eine Ozonbehandlung nichts mehr. Es wird vorübergehend besser, nach kurzer Zeit stinkt das wieder aus jeder Ritze.

Um es wirklich rauchfrei zu bekommen, müsste man das halbe Auto zerlegen.

Wird dir aber jeder halbwegs ehrliche und kompetente Aufbereiter erzählen.

Nach einer "ordentlich" durchgeführten Ozonbehandlung stinkt es auch nicht wieder, da die Geruchsmoleküle zerstört werden.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 20:10

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:43:16 Uhr:

Was ist denn mit den Reifen nicht in Ordnung? Was steht im Vertrag bezüglich des Lack? Die Sachen waren dir aber anscheinend nicht wichtig wenn du den Wagen trotzdem mitgenommen hast. Bleibt das knarzen was je nach Fahrzeug als normal angesehen werden könnte. Rauchfreies Fahrzeug hat dir auch keiner versprochen. Übrigens kostet eine Ozonreinigung 50-100 Euro und der Rauchgeruch ist weg.

Und natürlich wird dir der Händler beim Widerruf den Wertverlust durch zusätzlichen Halter in Rechnung setzen. Mit 10-15 des Kaufpreis kannst Du locker rechnen.

1.Mir wurde am Telefon gesagt, dass der Wagen auf Allwetterreifen steht mit der alten M S Kennung aber ohne die Schneeflocke. In Wirklichkeit stand er dann auf den Werkssommerreifen da

 

2.Das Fahrzeug wurde mir als unfallfrei verkauft, als ich da angekommen bin mit meinen Kennzeichen und der Zulassung in der Hand hab ich Stoßkratzer im Heck festgestellt,

Da es eine Kunststoffblende war und nicht rosten kann habe ich mich trotzdem nicht für den Widerruf entschieden sondern das später mit smartrepair günstig zu reparieren.

 

3. Der Rauchgeruch war durch ein sehr starkes Raumspray verdeckt , so daß ich es mit meiner frischoperierierten Nase nicht wahrnehmen konnte.

 

Erst gestern Abend nach einer Nasendusche hab ich den Geruch wahrnehmen können.

 

Ich bin dann bisschen mit allen Fenstern offen Gefahren um das Parfum wegzulüften , danach hab ich die Heizung voll aufgedreht, da Kamm dann der pure Zigaretten Gestank zum Vorschein.

Man muss trennen zwischen Widerruf nach Bürgerlichem Gesetzbuchim Sinne des alten Fernabsatzgesetzes oder Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Sachmängel oder fehlenden Eigenschaften. Hier wird beides durcheinander geworfen.

Eine Beule in der Stoßstange oder ein Kratzer kann dennoch ein unfallfreies Fahrzeug sein, die falschen Reifen begründen keine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, zumindest nicht ohne vorherige Möglichkeit der Nacherfüllung und ob das Fahrzeug als Nichtraucherfahrzeug verkauft wurde ist unklar.

Sollte der fragende Benutzer vom Vertrag zurücktreten wollen, so geht dies 14 Tage nach erhalt der Fahrzeuges, jedoch ist dann der Wertverlust durch die Nutzung zu bezahlen. Alle anderen Möglichkeiten sind eher kritisch zu betrachten, insbesondere da niemand weiß um welches Fahrzeug es sich handelt und in welcher Preisklasse.

am 20. Oktober 2019 um 20:20

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:10:02 Uhr:

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:43:16 Uhr:

Was ist denn mit den Reifen nicht in Ordnung? Was steht im Vertrag bezüglich des Lack? Die Sachen waren dir aber anscheinend nicht wichtig wenn du den Wagen trotzdem mitgenommen hast. Bleibt das knarzen was je nach Fahrzeug als normal angesehen werden könnte. Rauchfreies Fahrzeug hat dir auch keiner versprochen. Übrigens kostet eine Ozonreinigung 50-100 Euro und der Rauchgeruch ist weg.

Und natürlich wird dir der Händler beim Widerruf den Wertverlust durch zusätzlichen Halter in Rechnung setzen. Mit 10-15 des Kaufpreis kannst Du locker rechnen.

1.Mir wurde am Telefon gesagt, dass der Wagen auf Allwetterreifen steht mit der alten M S Kennung aber ohne die Schneeflocke. In Wirklichkeit stand er dann auf den Werkssommerreifen da

2.Das Fahrzeug wurde mir als unfallfrei verkauft, als ich da angekommen bin mit meinen Kennzeichen und der Zulassung in der Hand hab ich Stoßkratzer im Heck festgestellt,

Da es eine Kunststoffblende war und nicht rosten kann habe ich mich trotzdem nicht für den Widerruf entschieden sondern das später mit smartrepair günstig zu reparieren.

3. Der Rauchgeruch war durch ein sehr starkes Raumspray verdeckt , so daß ich es mit meiner frischoperierierten Nase nicht wahrnehmen konnte.

Erst gestern Abend nach einer Nasendusche hab ich den Geruch wahrnehmen können.

Ich bin dann bisschen mit allen Fenstern offen Gefahren um das Parfum wegzulüften , danach hab ich die Heizung voll aufgedreht, da Kamm dann der pure Zigaretten Gestank zum Vorschein.

Hättest du auf die richtigen Reifen bestanden und die Übernahme verweigert, hätte der Verkäufer sicherlich die versprochenen Reifen aufgetrieben. Kratzer an der Stoßstange beudeten noch lange keinen Unfall. Rauchfrei war eben nicht zugesichert. Die Rückabwicklung wird für dich teuer. Würde mit dem Händler kommunizieren und versuchen einen Nachlass zu bekommen. In eine gründliche Innenraumreinigung investieren und eine ordentliche 24 stundige (häufig wird aus Zeit- und Profitdruck nur eine kurze Behandlung durchgeführt) Ozonbehandlung investieren.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 20:21

Ich werde den Weg des Fernabsatzgesetzes gehen, ich habe das Auto erst nach dem Kauf und der Anmeldung gesehen und habe den Kaufvertrag NICHT Vorort unterschrieben, sondern wurde mir der Vertrag per Email übersandt und auch unterschrieben per Email zurückgesandt. Also ist es ein Fernabsatzgeschäft.

Es ist kein Rücktritt, es ist ein Widerruf der aus den oben beschriebenen Gründen erfolgt.

Wofür steht denn das Fernabsatzgesetz überhaupt, wenn nicht für solche Situationen?

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 20:29

Ich habe Vorort mit dem Händler diskutiert, seine Antwort war dass ich nach Gründen suche das Auto nicht zu nehmen, als ob ich gerade nichts besseres zu tun hatte als 5 Stunden mit dem Zug zu fahren und dafür noch die Fahrkarte zu zahlen um ein Auto abzuholen für das ich den Kaufpreis bereits überwiesen habe aber dann doch nicht haben will. Bei allen Forderungen die ich gestellt habe hat der Händler mit " Sie können das Fahrzeug auch stehen lassen und wieder gehen" geantwortet.

 

Ich war 600 Kilometer von Zuhause weg und da ich dieses Widerrufsrecht auf Grund des Fernabsatzgeschäftes hatte , hab ich das Fahrzeug genommen und bin Heim gefahren.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 20. Oktober 2019 um 22:09:08 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 21:50:45 Uhr:

 

Wenn der Gestank wirklich so extrem ist, wie vom TE beschrieben, bringt auch eine Ozonbehandlung nichts mehr. Es wird vorübergehend besser, nach kurzer Zeit stinkt das wieder aus jeder Ritze.

Um es wirklich rauchfrei zu bekommen, müsste man das halbe Auto zerlegen.

Wird dir aber jeder halbwegs ehrliche und kompetente Aufbereiter erzählen.

Nach einer "ordentlich" durchgeführten Ozonbehandlung stinkt es auch nicht wieder, da die Geruchsmoleküle zerstört werden.

Nochmal, eine Ozonbehandlung OHNE vorherige extrem penible, nasse Innenraumreinigung bringt nichts.

Um es etwas unterhaltsam zu machen, schau dir den Link an.....

https://m.youtube.com/watch?v=Xf-CAel9afw

am 20. Oktober 2019 um 20:34

Jp... Und sonax Werbung....

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