ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Widerruf und Rückabwicklung

Widerruf und Rückabwicklung

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 9:48

Hallo,

 

Ich habe nach langem suchen und ausprobieren das perfekte Fahrzeug gefunden,

Da der Händler zu weit entfernt war, bin ich zu einem Händler in meiner Nähe und bin mit dem gleichen Model, gleiche Ausstattung Probe gefahren.

Als ich dann 100% sicher war, dass es dieses Fahrzeug sein soll, hab ich den Händler kontaktiert und nachdem mir das Fahrzeug als unfallfrei und Mängelfrei beschrieben wurde hab ich es per Fernabsatzgeschäft gekauft.

Natürlich bin ich auch über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften informiert worden und habe das entsprechende Schriftstück auch erhalten.

 

Bei der Abholung des Autos sind dann doch paar Schönheitsmängel sowei eine andere Bereifung als beschrieben ans Licht gekommen, soweit alles gut war auch nicht schlimm für mich.

Auf dem Weg nach Hause ist mir dann aufgefallen das die Tür hinter dem Beifahrer auf der Autobahn klappert, hab mir gedacht OK hab eh noch Garantie.

Die böse Überraschung Kamm erst als ich Zuhause angekommen bin.

Meine Frau steigt ins Auto und ist kurz davor sich zu übergeben, das Fahrzeug stinkt penetrant nach Zigarettenrauch.

Wegen meiner Nasennebenhöhlen OP vor einer Woche ist mein Geruchsinn noch nicht 100% wiederhergestellt, zudem war das Fahrzeug auch sehr stark parfümiert ( angeblich wegen Aufbereitung). Nun steht es fest, der Kauf muss widerrufen werden.

 

Hat jemand einen Tipp auf was ich achten muss?

Wie ist es mit den entstandenen Kosten für Anmeldung und Abmeldungen des Fahrzeugs?

 

Beste Antwort im Thema

Für was? Eine Entschädigung dafür, dass Du Dir ein Auto nicht vorher ansiehst? Oder dafür dass Du ohne Riechfähigkeit den Kasten abholst, obwohl das ja scheinbar ein wichtiger Punkt ist?

Und dass Du das Auto selbst anmeldest sagt nichts über den Zeitpunkt der Anmeldung aus - diese hättest Du nach Prüfung des Angebots durchführen können. DU hast die Entscheidung getroffen, den Wagen vor der Prüfung anzumelden. Weil DU sparen wolltest, oder weil DU es einfacher für DICH gestalten wolltest hast Du bewusst die wertmindernde Haltereintragung vornehmen lassen. Und auch DU hast die Entscheidung getroffen, die Karre einige hundert km entfernt zu erwerben (wahrscheinlich weil DU dadurch zum Angebot des örtlichen Händlers gespart hast insgesamt). Für was sollte DIR eine Entschädigung zustehen?

Ich sehe es auch so, dass DU eine Entschädigung zahlen musst. Für die gefahrenen km und für den wertmindernden Haltereineintrag. Wenn der Händler das anders sieht - Glück gehabt. Ich würde das als Händler jedenfalls von Dir fordern. Aber DU kannst das ja dann abwenden wenn Du möchtest, Du musst den Wagen ja nicht zurück geben.

Aber es ist immer wieder erstaunlich - es wird sich für nix interessiert, das billigste Angebot blind gekauft, und jetzt ist der Andere dran Schuld. Aber ganz sicher keine Schuld bei einem selbst. Typisch für unsere Gesellschaft heute - immer auf die anderen weisen. Man muss immer drauf achten einen Schuldigen zu haben, und tunlichst darauf es nicht selbst zu sein ...

171 weitere Antworten
Ähnliche Themen
171 Antworten

Der Händler möge Dir das Vorgehen schriftlich bestätigen. Auf ein Telefonat würde ich nicht bauen.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 17:13

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 18:51:29 Uhr:

Dann halte uns auf dem Laufenden ob der Toyota-Händler den RAV4 wieder ohne Abzug zurücknimmt.

Wie kommst du auf Toyota und dann noch Rav 4?

Kannst du mir vielleicht noch Farbe und Ausstattung schreiben ? Oder noch besser die Fahrgestellnummer?

 

Ich habe nichts von Toyota oder RAV4 erwähnt und es ist auch keiner.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:15:00 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Oktober 2019 um 16:12:20 Uhr:

Steht den Nichtraucher- Fahrzeug als zugesicherte Eigenschaft im KV?

Oder gibt's noch andere Gründe weshalb Du widerrufen möchtest?

 

Ansonsten beginnt in vielen Bundesländern morgen wieder die Schule und und hier schreiben nicht nur kinderlose.

Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, weshalb man ein Auto ohne vorherige Besichtigung kauft. Wenn es zu weit weg ist,dann halt etwas mehr ausgeben und in der Nähe suchen. Und wenn Deine Frau so ein sensibles Näschen hat,weshalb hast sie zum Abholen nicht mitgenommen ? Dann wäre ihr die Räucherkiste gleich aufgefallen und Du hättest mit dem Verkäufer verhandeln können.

Wenn die einzige Beanstandung der Geruch ist und Nichtraucher Fahrzeug nirgends zugesichert wurde, sieht das nicht so rosig aus mit der Rückgabe.

Gruß M

Ich kann Dich durchaus verstehen, aber eine stornierung des Kaufs wirst Du aufgrund der von Dir genannten Mängel wohl nicht bekommen.

Die klappernde Tür, falschen Reifen etc. wird der Händler Dir aufgrund der Gewährleistung nachbessern, sprich reparieren bzw. ändern müssen.

Bleibt einzig der Qualmgeruch. Der wiederrum ist kein Mangel, außer es wurde ausdrücklich z.B. Nichtraucherfahrzeug angegeben.

Du hast zudem noch einen wirklich gravierenden Fehler gemacht, und der könnte Dir spätestens vor Gericht das Genick brechen: Du hast keine Probefahrt gemacht, nichtmals eine Besichtigung vor Ort. Dann wäre Dir der Geruch sofort aufgefallen. Und wenn Du eben im Moment nicht riechen kannst, dann hättst Du halt jemand mitnehmen müssen der es kann. Man sollte Gebrauichtwagen sowieso nie allein besichtigen. 4 Augen sehen halt mehr wie 2 (und 2 Nasen riechen mehr wie eine)

Das Einzige was dich da evtl. noch retten kann ist die Wiedrreufsmöglichkeit bei Fernabsatz, da sind die Vorgaben aber recht eng. Da kommt es unter Umständen auf Kleinigkeiten an, die ich nicht kenne.

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:13:36 Uhr:

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 18:51:29 Uhr:

Dann halte uns auf dem Laufenden ob der Toyota-Händler den RAV4 wieder ohne Abzug zurücknimmt.

Wie kommst du auf Toyota und dann noch Rav 4?

Kannst du mir vielleicht noch Farbe und Ausstattung schreiben ? Oder noch besser die Fahrgestellnummer?

Ich habe nichts von Toyota oder RAV4 erwähnt und es ist auch keiner.

https://www.motor-talk.de/.../...cherung-rav4-hybrid-t6708998.html?...

Kürzlich hast du uns jedenfalls mitgeteilt, dass du dir einen 2017er "zugelegt" hast.

Aber vielleicht war das ja der Zweitwagen... sei s drum.

Bin gespannt wie das Ganze ausgeht!

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 17:27

Zitat:

@StephanRE schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:16:08 Uhr:

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 17:15:00 Uhr:

 

Ich kann Dich durchaus verstehen, aber eine stornierung des Kaufs wirst Du aufgrund der von Dir genannten Mängel wohl nicht bekommen.

Die klappernde Tür, falschen Reifen etc. wird der Händler Dir aufgrund der Gewährleistung nachbessern, sprich reparieren bzw. ändern müssen.

Bleibt einzig der Qualmgeruch. Der wiederrum ist kein Mangel, außer es wurde ausdrücklich z.B. Nichtraucherfahrzeug angegeben.

Du hast zudem noch einen wirklich gravierenden Fehler gemacht, und der könnte Dir spätestens vor Gericht das Genick brechen: Du hast keine Probefahrt gemacht, nichtmals eine Besichtigung vor Ort. Dann wäre Dir der Geruch sofort aufgefallen. Und wenn Du eben im Moment nicht riechen kannst, dann hättst Du halt jemand mitnehmen müssen der es kann. Man sollte Gebrauichtwagen sowieso nie allein besichtigen. 4 Augen sehen halt mehr wie 2 (und 2 Nasen riechen mehr wie eine)

Das Einzige was dich da evtl. noch retten kann ist die Wiedrreufsmöglichkeit bei Fernabsatz, da sind die Vorgaben aber recht eng. Da kommt es unter Umständen auf Kleinigkeiten an, die ich nicht kenne.

Genau die gleichen Bedenken hatte ich auch bei der ganzen Sache, doch der Händler hat mir versichert, dass ich durch das Fernabsatz Widerrufsrecht abgedeckt bin sollte etwas mit dem Wagen nicht stimmen.

Ohne Widerrufsrecht hätte ich es auch nicht gekauft.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 17:30

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:26:23 Uhr:

Zitat:

@AnastasiosHC schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:13:36 Uhr:

 

Wie kommst du auf Toyota und dann noch Rav 4?

Kannst du mir vielleicht noch Farbe und Ausstattung schreiben ? Oder noch besser die Fahrgestellnummer?

Ich habe nichts von Toyota oder RAV4 erwähnt und es ist auch keiner.

https://www.motor-talk.de/.../...cherung-rav4-hybrid-t6708998.html?...

Kürzlich hast du uns jedenfalls mitgeteilt, dass du dir einen 2017er "zugelegt" hast.

Aber vielleicht war das ja der Zweitwagen... sei s drum.

Bin gespannt wie das Ganze ausgeht!

Ne den wollte ich mir holen aber hab es doch nicht gemacht auf Grund der Versicherung.

Hätte ich es doch gemacht ich Idiot :(

dann hätte ich diese Raucherkiste jetzt nicht am Halls.

Hat eigentlich niemand das als Anlage gepostete Widerrufs-Formular gelesen?

Die Frage war doch, ob er den Kaufvertrag auf Grund des Fernabsatzgesetzes widerrufen kann...

Die Widerrufsbelehrung wurde am 26.09.2019 von Dir unterzeichnet und an den Händler zurück geschickt. Von diesem Tag an läuft 14 Tage lang die Widerrufsfrist. Diese ist also am 10.10.2019 abgelaufen. Heute ist der 20.10.2019.

Klare Antwort daher: Nein. Ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz ist nicht mehr möglich. Punkt. Aus.

Möglich wäre evtl. eine Rückabwicklung wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dafür müsstes Du als Käufer aber beweisen, dass "Nichtaucher" oder "Rauchfrei" als Eigenschaft fest zugesichert war. Ich sehe da kaum eine Chance für Dich.

"Ich hab es vergessen zu erwähnen ich habe mir nicht das 2019er Modell zugelegt sondern den Vorgänger."

Dann habe ich diesen Teil deines letzte Threads wohl falsch interpretiert!

Zitat:

@NSchuder schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:34:38 Uhr:

Hat eigentlich niemand das als Anlage gepostete Widerrufs-Formular gelesen?

Die Frage war doch, ob er den Kaufvertrag auf Grund des Fernabsatzgesetzes widerrufen kann...

Die Widerrufsbelehrung wurde am 26.09.2019 von Dir unterzeichnet und an den Händler zurück geschickt. Von diesem Tag an läuft 14 Tage lang die Widerrufsfrist. Diese ist also am 10.10.2019 abgelaufen. Heute ist der 20.10.2019.

Klare Antwort daher: Nein. Ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz ist nicht mehr möglich. Punkt. Aus.

Möglich wäre evtl. eine Rückabwicklung wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dafür müsstes Du als Käufer aber beweisen, dass "Nichtaucher" oder "Rauchfrei" als Eigenschaft fest zugesichert war. Ich sehe da kaum eine Chance für Dich.

Dann passt das ja vom Datum her auch mit dem Toyota...... :):D

In diesem Fall wird es natürlich schwierig. Müßte dann schon im Vertrag fixiert sein, dass es sich um ein Nichtraucherfahrzeug handelt. Auch alle anderen "Mängel" waren offensichtlich, bzw. hätten bei einer Probefahrt auffallen müssen.

Der Händler hätte dann natürlich auch erstmal die Möglichkeit nachzubessern.

Zitat:

@NSchuder schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:34:38 Uhr:

Hat eigentlich niemand das als Anlage gepostete Widerrufs-Formular gelesen?

Du hast es ganz offensichtlich nicht gelesen, denn erst ab Erhalt der Ware, daher ab Übernahme des Fahrzeuges, beginnt die Frist zu laufen.

Des Weiteren ist das Fernabsatzgesetz seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr in Kraft.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 17:45

Zitat:

@NSchuder schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:34:38 Uhr:

Hat eigentlich niemand das als Anlage gepostete Widerrufs-Formular gelesen?

Die Frage war doch, ob er den Kaufvertrag auf Grund des Fernabsatzgesetzes widerrufen kann...

Die Widerrufsbelehrung wurde am 26.09.2019 von Dir unterzeichnet und an den Händler zurück geschickt. Von diesem Tag an läuft 14 Tage lang die Widerrufsfrist. Diese ist also am 10.10.2019 abgelaufen. Heute ist der 20.10.2019.

Klare Antwort daher: Nein. Ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz ist nicht mehr möglich. Punkt. Aus.

Möglich wäre evtl. eine Rückabwicklung wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dafür müsstes Du als Käufer aber beweisen, dass "Nichtaucher" oder "Rauchfrei" als Eigenschaft fest zugesichert war. Ich sehe da kaum eine Chance für Dich.

Da steht ab Erhalt der Ware 14 Tage und die Ware habe ich am Freitag abgeholt also hab ich noch 12 Tage Zeit.

Die Frage ist, ob eine Anmeldung des Fahrzeuges auf deinen Namen zur Beschaffenheitsprüfung notwendig gewesen ist. Persönlich würde ich es verneinen und diese Kosten sind nach Widerrufsbelehrung von dir zu tragen. Hier bleibt abzuwarten auf welche Summe diese Kosten veranschlagt werden, ebenfalls stehen dem Autohaus eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu.

dann wiederruf halt den kauf, und zwar so schnelle wie möglich.

im Kleingedrucketn steht ja:..ohne Angabe von Gründen...

schreib ihm vorab eine Mail und dann das ganze nochmal per post (Einschreiben Rückschein) dann weißt Du das er es bekommen hat.

alles weitere wird sich dann zeigen.

Wie oben schon geschrieben: Über Sachmängelhaftung ist nur etwas zu machen wenn ausdrücklich ein Nichtraucherfahrzeug verkauf wurde.

Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 17:57

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:49:34 Uhr:

Die Frage ist, ob eine Anmeldung des Fahrzeuges auf deinen Namen zur Beschaffenheitsprüfung notwendig gewesen ist. Persönlich würde ich es verneinen und diese Kosten sind nach Widerrufsbelehrung von dir zu tragen. Hier bleibt abzuwarten auf welche Summe diese Kosten veranschlagt werden, ebenfalls stehen dem Autohaus eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu.

Dann bleibe ich halt auf den 50€ Anmeldungsgebühren sitzen.

Und die gefahrenen Kilometer sind der Nachhauseweg und der Rückweg zum Autohaus. Und diese sind auch nicht unnötig gemacht worden.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Oktober 2019 um 19:49:34 Uhr:

Die Frage ist, ob eine Anmeldung des Fahrzeuges auf deinen Namen zur Beschaffenheitsprüfung notwendig gewesen ist. Persönlich würde ich es verneinen und diese Kosten sind nach Widerrufsbelehrung von dir zu tragen. Hier bleibt abzuwarten auf welche Summe diese Kosten veranschlagt werden, ebenfalls stehen dem Autohaus eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu.

Nachdem ich das dem TE auf Seite 1 bereits mitgeteilt habe, war er sich ja ziemlich sicher, dass ihm das Autohaus diesbzgl. nichts kann.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Widerruf und Rückabwicklung