Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Und dann aber jammern, wenn andere einem selbst gegenüber ihren Vertrag auch nicht erfüllen wollen.
Welch eklige Doppelmoral.
Recht muss Recht bleiben.
Wenn die Bank (oder wer auch immer) einen Fehler gemacht hat ist es durchaus legitim, dass sie - unserer Verbraucherrechte und -schützer sei Dank - auch zur Rechenschaft gezogen wird. Ginge es in die andere Richtung, würde keiner nachfragen, sondern einfach machen.
Ich finde es nur ein wenig eigenartig zu lesen, wie hier einige "Gutmenschen" (ich hasse dieses Wort, aber es passt einfach!) so strikt dagegen sind und es doch so arg verteufeln, wenn Bürger ihr Recht geltend machen. Als damals das BGH Urteil gefällt wurde, dass die Bearbeitungsgebühren bei Autokrediten unzulässig sind, ist doch sicherlich jeder, der einen solchen Kredit hatte, losgelaufen und hat sich einen Scheck der Bank ausstellen lassen.
Das war dann nicht moralisch verwerflich? Das die Bank mit den zu Unrecht eingezogenen Bearbeitungsgebühren hat wirtschaften können, war ok? Gab es hier für die Verbraucher eine Entschädigung? (Verzinsung?) - nein, dass war alles ok!
Wenn aber jetzt ein Betroffener genau in die selbe Kerbe schlägt, wird er als moralisch fragwürdiges, mit Ellbogen um sich schlagendes Individuum betitel. Ganz großes Kino!
Recht muss Recht bleiben.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 8. Juni 2017 um 09:34:40 Uhr:
Recht muss Recht bleiben.
Genau. Und ein Vertrag wird von beiden Seiten eingehalten. DAS ist Recht.
Hier geht es ja nicht darum unzulässige Gebühren, die man wiederhaben will und hier geht es ja auch nicht darum, daß man ja den Vertrag widerrufen hätte wenn nur die Belehrung richtig gewesen wäre.
Es ist ja dem Kreditnehmer kein Schaden entstanden. Es hätte sich nichts geändert wenn die Widerrufsklausel anders gelautet hätte.
Nein, hier will jemand seinen Vertrag einfach nicht erfüllen und will für eine erhaltene Leistung nicht bezahlen. Und das nach mehreren Jahren, wo er ja klaglos, also zufrieden den vertraglichen Verpflichtungen nachkam!
Das die Banken dem Kunden aber als Laien ein nicht verständliches und verklausuliertes, dabei noch falsches, Dokument zur Unterschrift vorlegen und es als richtig darstellen, ist dann ok? Wenn man jetzt auf sein Recht besteht und dieses unterzeichnete Dokument widerruft, weil eben falsch, ist das nicht ok?
Das dann die Verträge / Widerrufsbelehrungen seit mehr als 2 Jahren "falsch" im Umlauf sind, ist dann auch nicht das Problem des Kunden. (es hätten ja genauso gut nur wenige Monate oder Wochen sein können; man hat es halt eben jetzt erst herausgefunden.)
Letztendlich muss man doch unterstellen, dass der Kunde die Belehrung nicht unterschrieben HÄTTE, wenn er im Vorfeld gewusst HÄTTE, dass sie falsch ist.
Das es jetzt Juristen gibt, die das - leider jetzt erst - aufgedeckt haben, darf auch nicht das Problem des Kunden sein. Das ist dann schlicht Pech für die Bank. Diese hätte dem Kunden gegenüber die Pflicht gehabt, gesetzeskonforme Vorlagen zu verwenden. Hat sie aber offenbar nicht - und wenn dann die Juristen und Richter entscheiden, dass es dafür keine Entschädigung für die Nutzung geben darf, auch nicht nach 2 oder mehr Jahren, dann ist das geltendes Recht.
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Ich habe mir mal so eine "fehlerhafte" Widerrufsbelehrung durchgelesen. Ich kann deutsch, habe sogar Bankkaufmann gelernt. Ich finde dort keinen Fehler.
Es ist eine reine Wortklauberei von Juristen.
Und sowas darf sich nicht durchsetzen, damit wird jeder Vertrag anfechtbar, unrechtens, weil irgendwas wird ein findiger Jurist dann immer finden. Vertragssicherheit ist dann nicht mehr gegeben. Wenn es dann mal zum Nachteil des Verbrauchers ist, dann ist der Aufschrei groß. Was wenn es dann heißt, das Darlehen hat einen Formfehler x, wir bekommen jetzt den doppelten Zins. Oder bei einer Miete, wir bekommen für 10 Jahre Summe x? Und alles weil ein windiger Rechtsverdreher die Gewinne von Unternehmen xy aufbessern will.
Und da wundere ich mich bei meiner eigenen Immobilienfinanzierung, das die 2 Darlehensverträge mit ihren Bedingungen einen Ordner füllen... War anders zu meiner Lehrzeit.
Recht muss Recht bleiben. Und eine ansich verständlich ausgedrückte Belehrung darf nicht den ganzen Vertrag nichtig machen, nur wegen einer Wortklauberei. Demnächst fehlt ein Komma und der Vertrag ist ungültig? Autokauf nur noch über einen Notar?
Zitat:
@leuchtal schrieb am 8. Juni 2017 um 10:20:37 Uhr:
Letztendlich muss man doch unterstellen, dass der Kunde die Belehrung nicht unterschrieben HÄTTE, wenn er im Vorfeld gewusst HÄTTE, dass sie falsch ist.
Eben nicht! Nach 2 Jahren kann man eh nicht mehr einfach den Vertrag rückabwickeln.
Das ist nur eine blöde Behauptung! Jeder weiß, daß er Verträge unter bestimmten Umständen und mit bestimmten Fristen widerrufen kann. Hier will nur jemand einen billigen Trick suchen um sich um Zahlungen zu drücken bzw. schon geleistete Zahlungen zurückzubekommen.
Das Auto hätte er so oder so finanziert. Niemand liest sich ernsthaft das ganze Zeugs durch. Hauptsache Rate und Zinsen sind ok.
Aber hey, vielleicht sollte ich mich mal mit dem Arbeitgeber und dem Vermieter desjenigen in Verbindung setzen. Wir finden bestimmt einen Trick wie man ihn fristlos kündigen und aus der Wohnung schmeißen kann. Aber dann bitte nicht aufregen. Die machen nur das Gleiche. Gleiches Recht für alle!
Eben. Wer widerrufen will nach der Unterschrift, der tut das. Zumal eine Widerrufsklausel vorhanden ist. Es ist einfache Wortklauberei. Und auf der anderen Seite wird bemängelt, dass Amtsdeutsch, Bankdeutsch und Versicherungsdeutsch so schwer zu verstehen ist. Hier legt man aber plötzlich Wert darauf.
Ich hoffe, dass die zuständigen Richter das auch so sehen und der liebe Kunde die nicht unerheblichen Verfahrenskosten bei den Streitwerten tragen muss. Und hoffentlich führen die Banken für solche Querulanten eine Blacklist ein.
Nun, die Aussage ist ja, dass die Widerrufsklausel aufgrund von Fehlern ungültig sein soll und deswegen die 14tägige Frist nie losgelaufen ist und man folglich bis heute Widerrufen kann. Das zumindest haben diverse Kanzleien inkl Richter herausgefunden. (Siehe Test.de)
Irgendwas muss da ja dran sein...
Zum Wunsch, das der Kläger die Kosten zu tragen hat *kopfschüttel*:
Keine seriöse Kanzlei zieht vor Gericht, wenn die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind. Sie lehnen es sogar ab. Wer allerdings eine Versicherung hat, hat hier nichts zu befürchten.
Wir werden sehen, wo das Ganze hinführt. Es bleibt spannend. Ich stehe dem ganzen aufgeschlossen (und gänzlich ohne Emotionen) gegenüber.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 8. Juni 2017 um 10:20:37 Uhr:
...Letztendlich muss man doch unterstellen, dass der Kunde die Belehrung nicht unterschrieben HÄTTE, wenn er im Vorfeld gewusst HÄTTE, dass sie falsch ist.
...
Da behaupte ich erst einmal, dass sich 95% die Verbraucherinformationen und Belehrungen gar nicht erst durchlesen. Von den 5% wären 80 % die "falschen bzw unzureichenden" Belehrungen dann nicht aufgefallen.
Hier versuchen nur ein paar Winkeladvokaten Geld zu machen.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 8. Juni 2017 um 13:16:52 Uhr:
Zitat:
@leuchtal schrieb am 8. Juni 2017 um 10:20:37 Uhr:
...Letztendlich muss man doch unterstellen, dass der Kunde die Belehrung nicht unterschrieben HÄTTE, wenn er im Vorfeld gewusst HÄTTE, dass sie falsch ist.
...
Da behaupte ich erst einmal, dass sich 95% die Verbraucherinformationen und Belehrungen gar nicht erst durchlesen. Von den 5% wären 80 % die "falschen bzw unzureichenden" Belehrungen dann nicht aufgefallen.
Hier versuchen nur ein paar Winkeladvokaten Geld zu machen.
Ja? Und? Findest du das dann gut? Spricht dich oder deinen Vertragspartner das "nicht lesen wollen" von den Rechten und Pflichten frei? Ich glaube - und hoffe - das nicht!!
Es gibt da so einen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." - der passt wie "Arsch auf Eimer". ;-)
Aber ja... in den meisten Fällen wird das wohl (leider) so sein.
Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass VW durch eine Gesetzeslücke bzw. einen Trick bei der Übernahme von Porsche mal eben Schlappe 1,5 Milliarden € (!) an Steuern gespart hat.
Und weil jetzt ein paar Privatleute ihre Kaufverträge widerrufen wollen, weil es inhaltliche Fehler am Vertrag gibt, wird hier ein Fass aufgemacht...
Dabei scheinen die meisten der Rückabwickler eh vom Dieselskandal betroffen zu sein und suchen somit vermutlich nur nach einer Möglichkeit, um etwas Schadenbegrenzung zu betreiben.
Quelle zur Steuerersparnis:
http://www.sueddeutsche.de/.../...cke-im-wert-von-milliarden-1.1402443
Wenn jemand seinen Vertrag widerrufen hätte und dies nur nicht getan hat, weil er dachte die Frist sei abgelaufen, dann ist es vollkommen OK, wenn er es jetzt auf diesem Weg versucht und erreicht.
Wenn aber jemand nie die Absicht hatte seinen Vertrag zu widerrufen und jetzt nur versucht, sich auf diese Weise eine Leistung zu erschleichen, dann ist das in meinen Augen asozial. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 8. Juni 2017 um 14:10:59 Uhr:
Wenn jemand seinen Vertrag widerrufen hätte und dies nur nicht getan hat, weil er dachte die Frist sei abgelaufen, dann ist es vollkommen OK, wenn er es jetzt auf diesem Weg versucht und erreicht.Wenn aber jemand nie die Absicht hatte seinen Vertrag zu widerrufen und jetzt nur versucht, sich auf diese Weise eine Leistung zu erschleichen, dann ist das in meinen Augen asozial. Nicht mehr und nicht weniger.
Für dich ist somit alles schwarz und weiß, oder? Graubereiche gibt es nicht. Nein, alle sind Assis!
Das es hier aber Kunden gibt, die durch den Abgasskandal in gewisser Weise geprellt worden sind und so nun ein probates Mittel haben, aus dem Vertrag möglichst kostenneutral herauszukommen, ist für mich nachvollziehbar. Ist VW auch assozial? - Ich denke schon. Abgaskandal und das "Vorführen" des Kunden spricht dafür.
Das die Dieselfahrer in GÄNZE (ja, auch die EUR6 Diesel sind davon betroffen) bereits jetzt schon einen herben Wertverlust ihrer Fahrzeuge verzeichnen, weil das eben alles diese unsäglichen Diesel-ist-doof-Diskussion und zuletzt dem Abgasskandal geschuldet ist, wird ausgeblendet.
Das nun eben diese Leute versuchen, aus der Diesel-Nummer best möglich herauszukommen und kein Mitleid mit dem Konzern haben, ist wohl mehr als verständlich. Zumindest ich kann das nachvollziehen!
Erst die Banken, jetzt die Hersteller. Wer kommt als nächstes?
Nein, für mich ist nicht alles schwarz oder weiß, aber ein Unrecht rechtfertigt kein anderers Unrecht.
Vorschlag zur Güte: Das Geld für den neuen Wagen erst ansparen, dann muss man auch nicht den Banken das Geld in den Rachen werfen und hinterher mit halbseidenen Methoden arbeiten.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 8. Juni 2017 um 14:58:01 Uhr:
....aber ein Unrecht rechtfertigt kein anderers Unrecht.....
Mit der Wortwahl wäre ich vorsichtig. Auch eine - möglicherweise - falsch ausgestellte Widerrufsbelehrung könnte als "Unrecht" durchgehen, oder? 😉 - Ist es dann Unrecht, mit Recht das Unrecht zu bekämpfen? Fragen über Fragen.....