Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Bei der Berechnung des Nutzwertersatzes gehen die Gerichte teils unterschiedliche Wege.
Variante 1 ist die bereits hier genannte. Dabei wird die Fahrzeugklasse / Typ als zu erwartende Laufleistung angesetzt. Man kann davon ausgehen, dass ein moderner und neuer Diesel mit 300.000 km angesetzt wird.
Kaufpreis * Gefahrene Kilometer / (gewöhnliche Gesamtlaufleistung (typischerweise 250.000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000) - Tachostand bei Kauf)
Beispiel:
Kaufpreis 30.000 EUR
Gefahrene Kilometer: 20.000 km
Zu erwartende Laufleistung: 250.000 km
Tachostand bei Kauf: 10.000 km
Variante 1:
30.000 EUR * 20.000 km / (250.000 km - 10.000 km Tachostand bei Kauf) = 2.500 EUR Nutzwertersatz
Variante 2 (vereinfachte Rechnung) sieht einfach vor, dass pauschal 9 cent je gefahrenem Kilometer berechnet werden.
Variante 2:
20.000 km * 9 Cent / km = 1.800 EUR Nutzwertersatz
Im genannten Beispiel wäre also die vereinfachte Rechnung des Nutzwertersatzes am günstigsten für den Verbraucher.
Soweit mir bekannt erhalten generell die "Widerrufer" erstmal ein Ablehnungschreiben der Bank, mit der Begründung, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen wäre.
Das die Bank nun im Vorfeld schreibt, dass sie "prüft" und sich dann wieder meldet, finde ich interessant. Könnte aber auch reine Verzögerungstaktik sein.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 21. Februar 2018 um 09:44:56 Uhr:
Das "wir prüfen", ist imho lediglich eine Posteingangsbestätigung.
Gut möglich. Liegt aber auch vielleicht an der jeweiligen Bank.
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Wenn ich richtig recherchiert habe, hat die Bank bzw. Banken vor dem Urteil zu Gunsten des Verbrauchers, die Widerrufe einfach mit der Begründung abgelehnt( 14-Tage Frist ist rum) Ohne vorheriges Schreiben (wir prüfen den Widerruf auf Wirksamkeit) also gehe ich davon aus, dass die Bank hier jetzt nicht mehr einfach pauschal ablehnt, sondern aufgrund der Urteile den Ernst der Lage erkannt hat?! Da hier ja keine Frist im Verzug steht, sollte eine „Hinhaltetaktik“ der Bank kein Vorteil verschaffen!
Meine Ablehnung basierte nicht darauf das die Frist abgelaufen sei sondern das Sie nicht nachvollziehen können das ich nicht korrekt zum Widerrufsrecht informiert wurde.
Hast du direkt eine „Ablehnung“ erhalten oder auch so ein Schreiben wie ich? wie lange hat die Resonanz der Bank gedauert? Sorry, falls ich hier doppelte Antworten erwarte aber habe nicht den ganzen Chatverlauf verfolgt.
Wann hast du den Widerruf ausgesprochen?
Zitat:
@mixery13384 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:00:52 Uhr:
Hast du direkt eine „Ablehnung“ erhalten oder auch so ein Schreiben wie ich? wie lange hat die Resonanz der Bank gedauert? Sorry, falls ich hier doppelte Antworten erwarte aber habe nicht den ganzen Chatverlauf verfolgt.
Wann hast du den Widerruf ausgesprochen?
Das war die erste Antwort von Audi und kam direkt nach 3 Werktagen.
Audi-Bank o Vw-Bank? Wann ist der Vertrag abgeschlossen worden? Wurde er schon von einem Anwalt geprüft? Meiner ist von Nov-2016!
Zitat:
@mixery13384 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:10:23 Uhr:
Audi-Bank o Vw-Bank? Wann ist der Vertrag abgeschlossen worden? Wurde er schon von einem Anwalt geprüft? Meiner ist von Nov-2016!
Audi-Bank. Mein Vertrag ist aus Jul-2015. Der Vertrag wurde vorher von 3 Kanzleien geprüft.
Meiner wurde auch von drei Anwälten geprüft und sehr viele Fehler gefunden.: das Recht ist auf unserer Seite (nur eine Frage der Zeit) ich kann mir nur vorstellen, dass die Bank jetzt einen „Eskalationsplan“ erarbeitet und die eingereichten Widerrufe intern prüfen lässt und Ihre Chancen somit ausloten und individuell entscheiden.
Die wissen genau, dass es sinnlos ist, eine klatsche nach der anderen vor Gericht zu erhalten und zusätzlich kosten für eigene Anwälte+deinen Anwalt+Gerichtskosten usw. tragen. So sehe ich das
Naja, vor der ersten Instanz schrecken die wohl nicht zurück. Da wird eher spekuliert, dass der Kunde die Kosten für das Verfahren nicht tragen will/kann.