Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Würde mich auch interessieren.

Da muss man doch nur 1 und 1 zusammenzählen! Wer hat denn ein Interesse daran, ein medienwirksames Urteil zu bekommen, das immer schlechter sein wird als das nicht-öffentliche Vergleichsangebot?

Hm...hilf mir, ich komm gerade nicht drauf!

Ganz einfach - der Anwalt bzw. die Anwaltskanzlei.

Entweder können die alle schlecht rechnen und haben es verzockt, oder der Anwalt hat dem Kläger gesagt, dass er den Schaden übernimmt, falls der Kunde hinterher schlechter dasteht als vorher.

Billiger kommt der bundesweit niemals so lange und so günstig an medienwirksame Werbung.

Falls 2. zutrifft, ist der Kläger doch käuflich und dazu noch ...

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Sehe ich auch so.

Also ich möchte euch alle nur darüber informieren, dass bald die Frist für VW abläuft und ansonsten werde ich VW verklagen.

Ich halte euch gerne auf dem Laufenden.

Welche Frist meinst du?
Im Zusammenhang mit dem Widerruf gibt es doch gar keine.

Zitat:

@arnebanane73 schrieb am 17. Dezember 2017 um 09:14:30 Uhr:


Welche Frist meinst du?
Im Zusammenhang mit dem Widerruf gibt es doch gar keine.

Hier ist das Ganze gut erklärt:

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10142663-diesel-vw-audi-bmw-mercedes-verjaehrung-jahresende-2017-verhindern

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Hier geht es um den Widerruf von Finanzierungsverträgen und diese haben keine Fristen, sind quasi ewig.

Ich vermute, der User ben1022 hier meint "seine" Frist, die er bzw. sein Anwalt VW gestellt hat. Diese ist für gewöhnlich auf 14 Tage beschränkt. Und wenn diese eben verstreicht, droht man mit der Klage.

Aufklären wird aber nur er es können. 😉

Falsch... denn ich bin aktuell mit meinen Rechtsanwalt VW am anschreiben.
Die haben die erste Frist verstreichen lassen und haben jetzt noch bis Montag eine zweite Frist bekommen um zu reagieren.

Also wenn jemand Interesse hat auf den weiteren Verlauf, dann gib ich gerne auch weiterhin Infos.

Zitat:

@leuchtal schrieb am 17. Dezember 2017 um 11:05:13 Uhr:


Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Hier geht es um den Widerruf von Finanzierungsverträgen und diese haben keine Fristen, sind quasi ewig.

Ich vermute, der User ben1022 hier meint "seine" Frist, die er bzw. sein Anwalt VW gestellt hat. Diese ist für gewöhnlich auf 14 Tage beschränkt. Und wenn diese eben verstreicht, droht man mit der Klage.

Aufklären wird aber nur er es können. 😉

Das mit der Frist stimmt! Die ist allerdings verstrichen.

Das ist der übliche Weg. Fristen verstreichen, dann wird Klage erhoben. Meine ist vor drei Wochen zum LG gegangen. Nun heißt es warten.

Haltet uns schön auf dem laufenden 🙂

Selbstredend

Meine ist ebenfalls vor dem LG... mal sehen wie das entschieden wird.

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