Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@MIchi240281 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:36:32 Uhr:


Ich bin gerade in der Vergleichsphase und es wird auf die Freigabe der RSV gewartet. Ist das denn nur eine Formalität oder gibt es Fälle/muss ich befürchten, dass die RSV bei dem Vergleich nicht mitgeht?

Normal nur eine Formalität, sagte man mir vor 2 Wochen als ich selbst bei meiner RSV angerufen habe.

Mein Vergleich ist unterschrieben und mein Auto wird spätesten Ende Oktober abgegeben. Hat ziemlich genau 50 Wochen gedauert

Hallo,
mein VW Vertrag ist von 2018 Januar.
Hat das jemand auch.
Heute kam Ablehnung von VW
Raum Stuttgart LG Stuttgart ?

Hallo Leute,
Ich wohne in Hanau das Gericht war aber LG Braunschweig.
Eine namhafte Kölner Kanzlei konnte da auch nicht helfen, da ja sowieso ein anderer ansässiger Anwalt aus Braunschweig ins Gericht kommt. Ergebnis: Klage abgewiesen.
100 € für Rechtsschutz, +150€ Selbstbeteiligung =250,- in Sand gesetzt.
Mein Rat: wenn Ihr mit dem Auto zufrieden seid, dann spart Euch das Geld.

Zitat:

@kes83 schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:50:12 Uhr:


Gibt es schon Gerichtsurteile Pro-Verbraucher aus LG Braunschweig? Oder hAt dort VW ein Heimrecht?

Da ich dort auch verloren habe, würde es mich auch interessieren...

Ähnliche Themen

Zitat:

@xiaomi schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:43:54 Uhr:


Hallo Leute,
Ich wohne in Hanau das Gericht war aber LG Braunschweig.
Eine namhafte Kölner Kanzlei konnte da auch nicht helfen, da ja sowieso ein anderer ansässiger Anwalt aus Braunschweig ins Gericht kommt. Ergebnis: Klage abgewiesen.
100 € für Rechtsschutz, +150€ Selbstbeteiligung =250,- in Sand gesetzt.
Mein Rat: wenn Ihr mit dem Auto zufrieden seid, dann spart Euch das Geld.

Das ist ja Mal krass. Mit welcher Begründung wurde die Klage denn abgewiesen?

Zitat:

@kinofan90 schrieb am 23. Oktober 2019 um 14:14:17 Uhr:



Zitat:

@xiaomi schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:43:54 Uhr:


Hallo Leute,
Ich wohne in Hanau das Gericht war aber LG Braunschweig.
Eine namhafte Kölner Kanzlei konnte da auch nicht helfen, da ja sowieso ein anderer ansässiger Anwalt aus Braunschweig ins Gericht kommt. Ergebnis: Klage abgewiesen.
100 € für Rechtsschutz, +150€ Selbstbeteiligung =250,- in Sand gesetzt.
Mein Rat: wenn Ihr mit dem Auto zufrieden seid, dann spart Euch das Geld.

Das ist ja Mal krass. Mit welcher Begründung wurde die Klage denn abgewiesen?
[/

Das interessiert mich auch!!

Ich füge hier mein Urteil ein. Wenn es Euch interessiert, könnt Ihr gerne nachlesen.

Zitat:

@kinofan90 schrieb am 23. Oktober 2019 um 14:14:17 Uhr:



Zitat:

@xiaomi schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:43:54 Uhr:


Hallo Leute,
Ich wohne in Hanau das Gericht war aber LG Braunschweig.
Eine namhafte Kölner Kanzlei konnte da auch nicht helfen, da ja sowieso ein anderer ansässiger Anwalt aus Braunschweig ins Gericht kommt. Ergebnis: Klage abgewiesen.
100 € für Rechtsschutz, +150€ Selbstbeteiligung =250,- in Sand gesetzt.
Mein Rat: wenn Ihr mit dem Auto zufrieden seid, dann spart Euch das Geld.

Das ist ja Mal krass. Mit welcher Begründung wurde die Klage denn abgewiesen?

Mit gesundem Menschenverstand.

Zitat:

@xiaomi schrieb am 23. Oktober 2019 um 17:27:29 Uhr:


Ich füge hier mein Urteil ein. Wenn es Euch interessiert, könnt Ihr gerne nachlesen.

DU gehst aber doch jetzt sicherlich in die 2. Instanz oder? Dass man in Braunschweig in 1. Instanz verliert, ist ja fast zu erwarten. Also aus meiner Sicht hast du dein Geld nicht in den Sand gesetzt, weil es ja jetzt am OLG weitergeht...

Kommt ja sicher drauf ab ob die RSV das zulässt..

DU gehst aber doch jetzt sicherlich in die 2. Instanz oder? Dass man in Braunschweig in 1. Instanz verliert, ist ja fast zu erwarten. Also aus meiner Sicht hast du dein Geld nicht in den Sand gesetzt, weil es ja jetzt am OLG weitergeht...

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:29:22 Uhr:


Kommt ja sicher drauf ab ob die RSV das zulässt..

DU gehst aber doch jetzt sicherlich in die 2. Instanz oder? Dass man in Braunschweig in 1. Instanz verliert, ist ja fast zu erwarten. Also aus meiner Sicht hast du dein Geld nicht in den Sand gesetzt, weil es ja jetzt am OLG weitergeht...
[/quote

Hierzu solltest du deinen Anwalt fragen, ob deine RSV noch in der Eintrittspflicht sei und die möglichen Kosten für das Verfahren vor dem OLG auch übernommen werden.

Das OLG kann tatsächlich zu einem anderen Urteil kommen als das LG!

Zitat:

@klima2007 schrieb am 24. Oktober 2019 um 20:52:04 Uhr:



Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:29:22 Uhr:


Kommt ja sicher drauf ab ob die RSV das zulässt..

DU gehst aber doch jetzt sicherlich in die 2. Instanz oder? Dass man in Braunschweig in 1. Instanz verliert, ist ja fast zu erwarten. Also aus meiner Sicht hast du dein Geld nicht in den Sand gesetzt, weil es ja jetzt am OLG weitergeht...
[/quote

Hierzu solltest du deinen Anwalt fragen, ob deine RSV noch in der Eintrittspflicht sei und die möglichen Kosten für das Verfahren vor dem OLG auch übernommen werden.

Das OLG kann tatsächlich zu einem anderen Urteil kommen als das LG!

Hiervon bin ich noch meilenweit entfernt.. derzeit tut sich gar nichts..

Wie sauber muss mein wagen sein bei der Übergabe? Reicht es wenn man alles raus saugt und mal drüber wischt oder muss ich es "wie geschleckt" aussehen?

Zitat:

@etron2017 schrieb am 22. Oktober 2019 um 15:37:56 Uhr:


Wenn die Leasingrückgabe zwischenzeitlich fällig wird, kann man dann die geforderte Nachzahlung einbehalten?

Mit welchem Recht? Du hast einen gültigen Vertrag und den mußt du erstmal erfüllen.

Hat schon jemand mit einem Benziner bzw mit einem Vertrag aus 09/2017 es zu einem Vergleich oder zumindest Vergleichsangebot geschafft ?

Ich versuche herauszufinden bei welchen Fällen VW es auf die Gerichte ankommen lässt und bei welchen sie zu Vergleichen bereit sind.

Mein Verfahren läuft seit 05/19 und wurde jetzt vom örtlichen LG nach BS verwiesen. Ich wäre schon allein mit der Rückgabe und Beendigung der Verträge ohne Zahlungen/Forderungen zufrieden.

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