Wichtig - Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag

Audi A4 B7/8E

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, habe letzte Woche meine Audi A4 Avant verkauft, da ich leider zum dem Zeitpunkt kein Job mehr hatte. Ich habe das nur aus finanziellen Gründen getan, da ich mich in einigen sachen einschränken mußte und ich davon ausgegangen bin das ich wohl längere Zeit arbeitslos bleibe. Nun habe ich heute ein tolles Vorstellungsgespräch gehabt und auch eine zusage bekommen, nun möchte ich mein A4 nicht hergeben *er bedeutet mir wirklich viel, hoffe Ihr versteht das.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, hab auch schon mit dem Käufer gesprochen und er möchte meinen Audi unbedingt haben. Habe einen Kaufvertrag, wo jedoch ich hoffe zu meinen Vorteil, wir vergessen haben meinen kompletten Namen und Anschrift anzugeben. Ist der Vertrag dadurch nichtig???

26 Antworten

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Job.

Aus dem Vertrag, den du geschlossen hast, kommst du so einfach nicht wieder raus. Man kann ein Auto ja auch per Handschlag verkaufen und hat auch einen Vertrag geschlossen, den man erfüllen muss.

Mit dem, was Thilo so sagt, wäre ich vorsichtig. Vielleicht stellt dir deine Rechtsschutz den Anwalt. Das würde ich erst mal abklären, denn gerade Rechtsschutzversicherungen haben eine ziemlich lange Ausschlussliste. Aber was ist im Fall einer Klage (und der sehr wahrscheinlichen Niederlage) mit den Kosten für Anwalt deines Gegners, dessen eigenen Schadensersatzforderungen und den Gerichtskosten?

Michael

nochmals vielen Dank für eure Beiträge, ich hab das Auto auch nicht günstig verkauft im gegenteil es war recht teuer, nur ich hab jetzt durch den Job wieder eine andere Situation, das ich mein Auto finanziell behalten kann, was vorher ungewiß war.

Zitat:

... die wahrscheinlich durch die vom Verkäufer angebotenen 500,- mehr als abgedeckt sein dürften.

Da gehe ich auch mal stark von aus 😉.

Zitat:

Gab da doch mal so spektalkuläre Fernsehfälle mit Autohäusern, die in Konkurs gegangen waren....

Schaut mal im Volvo Forum vorbei. Da war erst vor kurzem so ein Fall. Dort ging es um eine neuen und voll bezahlten 30.000 Euro Volvo. Der TO hat zwar das Fahrzeug am Ende bekommen, ist aber wohl auf einigen Kosten sitzen geblieben. Das war tatsächlich unfair und evtl. sogar existenzbedrohend.

Zitat:

Du machst es Dir sehr einfach.... 😉

Ja klar 😉.

Ob es fair ist oder nicht wissen wir ja nicht.

Vielleicht war der Preis auch gar nicht so gut und 500,- Euro als "Abfindung" finde ich mehr ordentlich.

Alles andere ist Spekulation.

Letzlich wird hierbei keinem ein echter Schaden entstehen. Der Käufer wird lernen, daß man erst den Schampus aufmacht, wenn der Vertrag beiderseitig erfüllt wurde und der Verkäufer wird das nächste Mal etwas länger über einen Verkauf nachdenken bzw. diesen besser planen.

Am Rande: ich bin vor ca. 8 Wochen 20 km gefahren um einen telefonisch reservierten, gebrauchten TrippTrapp Hochstuhl von Stokke zu kaufen. Als ich dann ankam war der Hochstuhl an jemand anderes verkauft worden.
Ich habe mich saumäßig geärgert und eben oben genanntes "gelernt" 🙁.

Gruß,
Thilo

Zitat:

denn gerade Rechtsschutzversicherungen haben eine ziemlich lange Ausschlussliste.

Die guten nicht. Daher ist es auch wichtig eine RS, welche nicht auf einer "Prüfung auf Erfolgsaussichten" besteht zu wählen.

Zitat:

Aber was ist im Fall einer Klage (und der sehr wahrscheinlichen Niederlage) mit den Kosten für Anwalt deines Gegners, dessen eigenen Schadensersatzforderungen und den Gerichtskosten?

Die übernimmt die RS.

Die Schadenersatzforderungen natürlich nicht, aber diese wollen ja auch erst einmal eingeklagt werden. Das würde dann ein zweiter Prozess werden.

Gruß,
Thilo

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ich bin echt sehr überrascht wie selbstverständlich es alle finden, dass der VK das auto nicht rausrücken will....

wieso in aller welt soll der käufer für die schusseligkeit (um es mal nicht als dummheit zu bezeichnen) des VKs aufkommen? der VK ist at genug selbst zu entscheiden ob er den vertrag unterschreibt und die anzahlung annimmt oder nicht und ich gehe schlichtweg mal davon aus, dass er nicht betrunken war.

nach etwas googeln und BGB lesen bin ich mir nun ziemlich sicher, dass das recht auf der seite des käufers ist. auch wenn ich es schwachsinnig finde die justiz mit solchen "kinkerlitzchen" zu beschäftigen, hoffe ich, dass es zu einer verhandlung kommt und der VK "eins übergebraten" (im juristischen sinn, nicht handfest gemeint) bekommt.

PS: ihr denkt alle vieeel zu kompliziert. mir würden auf anhieb 3 dinge einfallen wie man das auto ohne großen aufwand behalten kann....

schade das es nicht klappt, wollte mich dann auf diesem Wege bei allen A4 Avant Fahrer bedanken, für die sehr guten Ratschläge der letzten Jahre. Bin ja ab jetzt kein A4 Fahrer mehr *macht mich schon sehr traurig:-(

Ich versuche mal nicht so kompliziert zu denken und einen anderen Weg zu finden, hoffe es gelingt mir, ansonsten vielen Dank für eure Beiträge, vielleicht fällt euch auch etwas noch ein, bin über jeden Ratschlag von euch sehr dankbar.

Das mit dem Rechtsschutz würde ich nicht pauschalisieren. Immerhin übrnimmt m. W. kaum eine Rechtsschutzversicherung Fälle, bei denen man vorsätzlich gehandelt hat (was hier ja dann bei Nicht-Übergabe des Fahrzeugs stattfinden würde). D. h. ich könnte z. B. nicht bei ebay anfangen, Leute abzuzocken und dann darauf vertrauen, dass meine RS alle Gerichtskosten trägt - meine würde das nicht tun. Also mal vorher die Versicherungsbedingungen durchlesen.

Ansonsten ist auch meine Auffassung: rechtsgültiger Vertrag.

Zitat:

Original geschrieben von Peruzi


nochmals vielen Dank für eure Beiträge, ich hab das Auto auch nicht günstig verkauft im gegenteil es war recht teuer, nur ich hab jetzt durch den Job wieder eine andere Situation, das ich mein Auto finanziell behalten kann, was vorher ungewiß war.

Zitat:

Original geschrieben von Peruzi


vielleicht fällt euch auch etwas noch ein, bin über jeden Ratschlag von euch sehr dankbar.

Wenn Du das Auto für Dich zum Vorteil verkaufst hast, kaufe Dir doch wieder einen A4. Klar, Dein Herz hängt momentan an dem verkauften, aber "andere Mütter haben auch hübsche Töchter"

Zitat:

Original geschrieben von th3_fr34k


PS: ihr denkt alle vieeel zu kompliziert. mir würden auf anhieb 3 dinge einfallen wie man das auto ohne großen aufwand behalten kann....

@th3_fr34k

Lass und doch mal an deinen Gedanken teilhaben. Vielleicht ist ja wirklich eine Lösung dabei 😉.

Center100

ja klar gibt es schönere Töchter. Aber die erste Liebe ist doch die beste Liebe;-)

1. wenn hier keine Juristen am Werk sind bitte kein Rechtsberatung durchführen

2. du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen bzw. eigentlich besteht ein Kaufvertrag aus 3 Rechtsgeschäften, ein Vereinbarungsgeschäft und die beiden Erfüllungsgeschäfte (kohle her, Auto her). Du kannst auch einen Kaufvertrag nicht einfach ungeschehen machen du kannst wenn überhaupt nur deine Willenserklärung anfechten

3. zu behaupten deine Frau hätte unterschrieben verbessert die Situation in keinster Weise, denn deine Frau kann dein Auto verkaufen, Sie kann auch den Kölner Dom an irgendjemanden verkaufen nur beim Erfüllungsgeschäft wird es halt etwas schwierig und ist somit in diesem Moment schadensersatzpflichtig was ja letztendlich auch auf deinen Geldbeutel zurückfällt

man möge mich verbesseren meine 3 Semester Recht im Studium liegen einige Zeit zurück

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von MattR


(...)1. wenn hier keine Juristen am Werk sind bitte kein Rechtsberatung durchführen
(...)

und daher....

***GESCHLOSSEN***

Rechtsberatung ist nur vom Anwalt zulässig.

Grüße
Schreddi

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