Wichtig für ALLE 2er-Fahrer!! Reinschauen!
Hey leutz! (werd in 14 min 25!, Yippie!!)😁
zum thema, was euch alle angehen wird:
ich habe mich mal wieder mit dem thema scheinwerferhöhe beschäftigt..
okay, kennen wir schon alle..aaaaber:
im §50 Stvzo steht ja:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. (...)"
Soweit bekannt..aber ich habe heute mal diese 'blatt-papier-an-scheinwerfer-halten' durchgeführt und gesehen, das beim abblendlicht ja NUR die obere hälfte des normalen golf2-rundscheinwerfers leuchtet!
so, dann hab ich folgendes gefunden (is ne eu-seite, so nenn ichs mal):
" 1.6.1 . " Leuchtende Fläche eines Scheinwerfers ":
( 1.5.7 bis 1.5.10 ) ist die Parallelprojektion der gesamten Öffnung des Spiegels des Scheinwerfers auf eine Querebene . Hat der Scheinwerfer keinen Spiegel , so gilt die Definition in 1.6.2 . Bedeckt ( bedecken ) die Streuscheibe(n ) eines Scheinwerfers nur einen Teil der Gesamtöffnung des Spiegels , dann gilt als leuchtende Fläche nur die Projektion dieses Teils .
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht ist die leuchtende Fläche an der Hell-Dunkel-Grenze durch die Spur der Hell-Dunkel-Grenze auf der Streuscheibe begrenzt . Sind der Spiegel und die Streuscheiben gegeneinander verstellbar , ist die mittlere Einstellung zu benutzen . "
der golf2-scheinferfer hat einen trennenden spiegel, der abblendlicht vom fernlicht trennt. der paragraph 50 absatz 3 bezieht sich nur auf abblendlicht! ergo, gilt auch nur die kante eben dieses spiegels in der mitte des scheinwerfers als maß!!
so, nun sagt mal was dazu..! bin auf meineungen gespannt!!
grüße!! und vielen dank fürs lesen und nen kopp machen 😉
edition82
3.8.: "Die grösste Höhe über der Fahrbahn ist vom höchsten Punkt der leuchtenden Fläche und die kleinste Höhe über der Fahrbahn vom niedrigsten Punkt der leuchtenden Fläche aus zu messen . Bei Scheinwerfern für Abblendlicht wird die kleinste Höhe über dem Boden vom unteren Rand des Spiegels aus gemessen . "
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
weiste macht was ihr wollt. baut euch xenon in halogenscheinwerfer ein. lasst es eintragen und freut euch.jammert dann aber net wennd ie eintragung ungültig ist und ihr ärger habt
achja arvin seltsam das bei dir die zulassungsstelle autos begutachtet und net der tüv.
die zulassungsstelle arbeitet nur auf das schreiben vom tüv
Sorry,Du bist wie so ein kleines Mädchen!!!Der hat mich geärgert ich red nicht mehr mit dem!!!
In Deutschland gibts soviel Gesetze die nicht eingehalten werden!Da gibts bestimmt auch ein paar wo Du dich nicht dran hältst,od?Für mich ist eingetragen auch in Ordnung.
Und einem Tüv-Prüfer weise ich ganz schnell nach wenn er mal was verkehrt gemacht hat,bzw eingetragen hat was nicht der Strassenverkehrsordnung entspricht.Er unterschreibt seine Abnahme,zumindest hier bei uns in NRW!
falsch das gesetz mit der lichtaustrittskannte wurde 1987 entwurfen und ist am 1.1.1988 in kraft getreten als übergangsbestimmung ist bis heute so festgelegt das fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 in betrieb genommen wurden von dieser reglung nicht betroffen sind.
und du willst dich da auskennen. da muss ich jetzt aber lachen
Zitat:
Original geschrieben von dieter1973
du liegst glaub ich falsch da gesetz lautet das fahrzeuge vor der ez 88 jetzt noch weniger als 50 cm haben dürfen das gesetzt ist erst irgentwann 2002 oder so in kraft getreten
Wenn ich Deinen unverständlichen Satz richtig interpretiere, so ist das genau das, was Himeno geschrieben hat:
Die Lichtaustrittskante darf bei Fahrzeugen mit EZ vor 1988 unter 50 cm liegen.
… und mal so nebenbei: Diese merkwürdigen Punkte und Striche auf der Tastatur sind Satzzeichen! Du darfst sie, ebenso wie die GROSS- und klein-Schreibung, ruhig benutzen. Hast Du in der Schule doch beigebracht bekommen, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Sorry,Du bist wie so ein kleines Mädchen!!!Der hat mich geärgert ich red nicht mehr mit dem!!!
In Deutschland gibts soviel Gesetze die nicht eingehalten werden!Da gibts bestimmt auch ein paar wo Du dich nicht dran hältst,od?Für mich ist eingetragen auch in Ordnung.
Und einem Tüv-Prüfer weise ich ganz schnell nach wenn er mal was verkehrt gemacht hat,bzw eingetragen hat was nicht der Strassenverkehrsordnung entspricht.Er unterschreibt seine Abnahme,zumindest hier bei uns in NRW!
ich darf das ja ach ich bin ja auch ein mädel 🙂=
ja toll aber alleine mit der unterschrift kannste ihm nichts nachweissen der findet schon sachen wie zb das auto sah zum abnahmezeitpunkt anders aus . du musst ihm den fehler nachweisen mit unterschrift ist das net getan
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Wenn man es ganz genau nimmt darfst du sogar deine Front wieder umbauen,da es die original nicht am Golf 2 gab.
Es ist zwar Vw aber eben kein original Golf 2!
Was will er beim Fahrwerk machen?Wenn die Nummern auf den Federn übereinstimmen,kann er nicht behaupten das da was gemacht worden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Wenn man es ganz genau nimmt darfst du sogar deine Front wieder umbauen,da es die original nicht am Golf 2 gab.
Es ist zwar Vw aber eben kein original Golf 2!Was will er beim Fahrwerk machen?Wenn die Nummern auf den Federn übereinstimmen,kann er nicht behaupten das da was gemacht worden ist.
wieso muss ich meine front umbauen? ich lieg locker über 50cm( 55 cm wenn ich mich recht errinnere) damit. ausserdem sind die scheinwerfer typgeprüft und somit zugelassen weil sie nicht verändert wurden udn ausserdem eintragungsfrei dank ihrer typgenehmigung. ich war mit denen mehrmalig vorstellig und die wurden mehrmals begutachtet.
doch er kan zb behaupten das da andere scheinwerfer drin waren zur prüfung die das einhielten usw glaubs mir du kannst denen kaum was nachweisen.
Ich meine nicht wegen der Scheinwerferhöhe sondern generell😁ie gabs im Zweier nicht original.Es ist zwar ein Vw-Bauteil aber nicht hergestellt für den Golf 2.
Ich bin der Meinung, egal wie die Eintragung zustande gekommen ist, bei einer Kontrolle hat man nichts bezüglich einer Anzeige zu befürchten. Das Einzige, allerdings nicht minder ärgerliche könnte sein, daß ein hinzugezogener TÜV-Gutachter die Eintragungen auf der Stelle rückgängig machen darf. Die Konsequenz wäre dann aber nur den PKW per Hänger weg zu bringen und sich eine neue Eintragung zu "besorgen".
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Ich meine nicht wegen der Scheinwerferhöhe sondern generell😁ie gabs im Zweier nicht original.Es ist zwar ein Vw-Bauteil aber nicht hergestellt für den Golf 2.
was hat der scheiss mit dem gesetzen zu tuen?
dann bau auch mal die rallye fronten ab die gabs nur im rallye und die jetta fronten auch die gabs nur im jetta, sowie die derbyfronten.
die scheinwerfer sind ordentlich befestift und verbaut und den gesetzgebungen entsprechend.
@balou
net nur prüfer polizei darf bei verdacht auto beschlagnahmen und auf deine kosten nen sachverständigen vorführen. da braucht net mal ein prüfer dabei sein
Schon wieder wirst zickig!!!
Die Rallyefront gab es aber im Golf 2.
Du verstehst nicht was ich meine!Die Corradofront ist auch nicht legal wenn man es genau nimmt!!!Immer wenn man was schreibt was dir nicht passt wirst du komisch.
Zitat:
Original geschrieben von Pfiffi79
Schon wieder wirst zickig!!!Die Rallyefront gab es aber im Golf 2.
Du verstehst nicht was ich meine!Die Corradofront ist auch nicht legal wenn man es genau nimmt!!!Immer wenn man was schreibt was dir nicht passt wirst du komisch.
Erkläre doch bitte warum der Einbau einer Corrado-Front nicht legal sein sollte, wenn der Einbau fachgerecht ausgeführt wurde und der STVZO entspricht?
rallye front gabs nur im rallye golf 2 und in keinem anderen golf2
die scheinwerfer sind typgeprüft und in keiner funktion oder befestigung verändert . solange sie nicht verändert werden bleibt diese tpygenehmigung erhalten. diese ist auch nicht an den corrado gebunden daher darfst du wenn du sie nicht veränderst in jedes andere auto einbauen und es bleibt eintragungsfrei. veränderst du was an den scheinwerfer erlischt diese typgenehmigung und du musst erst in einem lichttechnischen institut die typgenehmigung wiederherrstellen lassen.
da es corradoscheinwerfer mit einstellschraube und mit lwr gibt kann man sie auch in fahrzeugen nach 1.1.1990 einsetzen, anders die rallye scheinwerfer die über keine lwr verfügen und damit für diese fahrzeuge tabu sind.
Es entfallen auch alwr und swr pflcht da es einfache halogenscheinwerfer sind und bei umbau auf xenon verliert sich wieder die typgenehmiigung da die sein umbau ist. das verhält sich ebenso mit jeden anderen halogenscheinwerfer egal ob linse oder reflektor.
du siehst ich fahre die corrado scheinwerfer völlig legal. sie wurden mehrmals von der dekra begutachtet udn für ok und eintragungsfrei empfunden da sie den gesetzgebungen entsprechen. auch der GTü hat sein ok gegeben obwohl die sowas net prüfen dürfen. ich hab mich für jeden umbau den ich machte vollstens informiert auch in der gesetzeslage somit brauch ich keine panik vor kontrollen haben da alles zu 100% rechtens ist und nichts gegen die stvzo verstösst
Ihr habt Recht und ich hab meine Ruhe!
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
ich darf das ja ach ich bin ja auch ein mädel 🙂=
Und die Erde ist ne Scheibe
Zitat:
Original geschrieben von meiner69
Zitat:
Original geschrieben von meiner69
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
ich darf das ja ach ich bin ja auch ein mädel 🙂=
Und die Erde ist ne Scheibe
was soll das heissen?