Wichtig für ALLE 2er-Fahrer!! Reinschauen!
Hey leutz! (werd in 14 min 25!, Yippie!!)😁
zum thema, was euch alle angehen wird:
ich habe mich mal wieder mit dem thema scheinwerferhöhe beschäftigt..
okay, kennen wir schon alle..aaaaber:
im §50 Stvzo steht ja:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. (...)"
Soweit bekannt..aber ich habe heute mal diese 'blatt-papier-an-scheinwerfer-halten' durchgeführt und gesehen, das beim abblendlicht ja NUR die obere hälfte des normalen golf2-rundscheinwerfers leuchtet!
so, dann hab ich folgendes gefunden (is ne eu-seite, so nenn ichs mal):
" 1.6.1 . " Leuchtende Fläche eines Scheinwerfers ":
( 1.5.7 bis 1.5.10 ) ist die Parallelprojektion der gesamten Öffnung des Spiegels des Scheinwerfers auf eine Querebene . Hat der Scheinwerfer keinen Spiegel , so gilt die Definition in 1.6.2 . Bedeckt ( bedecken ) die Streuscheibe(n ) eines Scheinwerfers nur einen Teil der Gesamtöffnung des Spiegels , dann gilt als leuchtende Fläche nur die Projektion dieses Teils .
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht ist die leuchtende Fläche an der Hell-Dunkel-Grenze durch die Spur der Hell-Dunkel-Grenze auf der Streuscheibe begrenzt . Sind der Spiegel und die Streuscheiben gegeneinander verstellbar , ist die mittlere Einstellung zu benutzen . "
der golf2-scheinferfer hat einen trennenden spiegel, der abblendlicht vom fernlicht trennt. der paragraph 50 absatz 3 bezieht sich nur auf abblendlicht! ergo, gilt auch nur die kante eben dieses spiegels in der mitte des scheinwerfers als maß!!
so, nun sagt mal was dazu..! bin auf meineungen gespannt!!
grüße!! und vielen dank fürs lesen und nen kopp machen 😉
edition82
3.8.: "Die grösste Höhe über der Fahrbahn ist vom höchsten Punkt der leuchtenden Fläche und die kleinste Höhe über der Fahrbahn vom niedrigsten Punkt der leuchtenden Fläche aus zu messen . Bei Scheinwerfern für Abblendlicht wird die kleinste Höhe über dem Boden vom unteren Rand des Spiegels aus gemessen . "
55 Antworten
Es geht doch darum das Scheinwerfer die im 2er verbaut wurden quasi PlugnPlay passen, mit dem jeweiligen Schloßträger, also kann sich darüber keiner aufregen.
Die Corradoumbauten sind nicht passgenau, da musst du dir was zurechtbasteln, damit du die fest bekommst, da gibt es also sicher mehr Gründe für Beanstandungen als bei nem umbau wo du einfach nur Schloßträger und Scheinis wechselst, weil weiter keine Bastelei erforderlich ist.
Richtig,Das meinte ich ja auch,aber ich diskutier da jetzt nicht mehr drüber!
Es ist immer interessant wie Leute mit Gesetzen umherwerfen wenns andere betrifft.Sobald man was sagt wird alles widersprochen.
Ich habe nicht gesagt das es verboten ist,ich wollte lediglich daraufhinaus,wenn da einer mal kommt dem das nicht passt dann kanns Himeno genauso gehn wie bei einem der alles eingetragen hat,aber sie hat nicht verstanden worauf ich hinaus wollte.
Ich will hier niemanden persönlich angreifen!!!
Zitat:
Original geschrieben von ak-g60
Es geht doch darum das Scheinwerfer die im 2er verbaut wurden quasi PlugnPlay passen, mit dem jeweiligen Schloßträger, also kann sich darüber keiner aufregen.
Die Corradoumbauten sind nicht passgenau, da musst du dir was zurechtbasteln, damit du die fest bekommst, da gibt es also sicher mehr Gründe für Beanstandungen als bei nem umbau wo du einfach nur Schloßträger und Scheinis wechselst, weil weiter keine Bastelei erforderlich ist.
das ist klar das es kein plug&play ist.
aber ich hab alle ordentlich gemacht und jede änderung bei der dekra erklärt und die fanden es auch ok wie es gemacht wurde. der schlossträger ist sogar stabiler als vorher und hält mich sogar aus ^^
soll nur einer kommen es sind bei mir alle gesetze und rechtsgebungen eingehalten wurden und mehrmals von prüfern begutachtet wurden. meine umbauten sind mit den prüfern vorher abgeklärt wurden
ich hatte erst samstag 2 kontrollen innerhalb von 5min und die haben sich die scheinwerfer genau angeschaut
Ist ja auch sch....egal, die Frage hier war eine ganz normale und leider schweifen immer alle gleich wieder voll ab.
Wenns der Tüver absegnet ist für mich als Ottonormaltuner die Sache erledigt, da beißt die Maus kein Faden ab.
Solange ich nicht nachträglich wieder was dranrumbastel, hab ich mir nichts vorzuwerfen.
In Deutschland ist es ja so mit dem Gesetz, dass deine Schuld bewiesen werden muss und nicht umgekehrt.
Und wenn du alles ordentlich machen läßt kann dir auch niemand was vorwerfen, so einfach ist das.
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Jut, würd sagen, den thread kann man zu machen..
ich stell ne frage, dann wirds als hohl hingestellt und dann schlagen sich híer alle (naja ein paar) die köpfe ein, wegen ner corri-front??
@himeno: ich war schonmal auf deiner page und habe mir deinen "professionellen" umbau angeschaut..mann, mann! respekt..
und wie gesagt, ich habe ein blatt papier an den scheinwerfer gehalten und da leuchtet bei abblendlicht wirklich nur die obere hälfte! und im §50 steht SPIEGELKANTE und nicht lichtaustrittskante!!
und der 2. (völlig belanglose) auszug, den ich am anfang gepostet habe beschreibt, wie genau 'spiegelkante' lt. eu-gesetzgebung definiert ist! DAS ist der zusammenhang
von wegen "ohne hand und fuß"
und dass dein auto an keine gesetzesgrenzen stößt ist ja nun wirklich auch mehr als offensichtlich. was hast du? 40er federn oder doch echt ein 60/40? tolle räder (die ich nicht mal im winter draufbauen würde)..und hoch wie ein haus die höhle.. also hör bitte auf alle gleich anzukacken, bloß weil sie einen anderen geschmack haben (bzw. weil sie welchen haben)
an alle anderen: einen schönen abend noch!
greetz!!
Na nicht so böse bitte!!!
Himeno ist echt in Ordnung,Sie hat halt nur manchmal ne andere Meinung!😉
Wir sind ja hier um unsere Meinungen auszutauschen od?
Ich mag es auch nicht,wenn ein Golf 2 optisch hinten tiefer wirkt,aber ist auch Geschmacksache!
Das ist aber auch nicht das Thema hier.
ja eben..sie hat meine darstellung also schwachsinn hingestellt und mich völlig falsch zitiert..und von dem thema §50 hat sie scheinbar nicht únbedingt sooo viel ahnung..und dann sollte man doch auch einfach mal die...halten könne. und nicht auf teufel komm raus den besserwisser raushängen lassen, vor allem, wenn mans garnet besser weiß. das ärgert mich einfach, weil ich wirklich lange recherchiert habe und nicht mal schnell gegoogelt und gepostet, verstehst.
das muss doch nicht sein sowas..
Männer (und Männerinnen :-))!!
Jetzt habt euch mal wieder lieb. Ich sehe es so: Wo kein Kläger, da auch kein Beklagter! Also was solls? Wenn einer den Kram einträgt, und das ist dann ein Sachverständiger, dann kann der Laie (und das sind wir alle) doch nicht anders als sich darauf zu verlassen. Niemand erwartet, dass man erstmal ein Jurastudium absolviert becor man sich die Kutsche runterschraubt. Wenn es dann doch nicht legal wäre (man beachte: WÄRE), dann muss man es eben wieder ändern. Aber bis dahin hört auf euch anzuschreien und bleibt vor allem mal SACHLICH! Wer lauter zickt hat nicht immer Recht...
Ach erstmal noch alles Gute zum Geburtstag.War Heut od gestern?
Weißt du ich sehe es so.Wenn was eingetragen ist,ist es eingetragen,da kann maximal kommen das man es wieder umbauen muss!Ich hab schon paar mal gesagt,in Deutschland gibt es soviele Gesetze die täglich gebrochen werden!
Das ganze Gesetz ist wie Gummi und fast jedes ist ein Widerspruch.
Wenn jemand mit 8Kmh zuviel geblitzt wird,muss man normal auch zahlen!Manchmal fällt sowas unter den Tisch weil der Aufwand zu groß wäre,obwohl das Gesetz vorschreibt das bezahlt werden muss!Das ist nur ein Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
achja arvin seltsam das bei dir die zulassungsstelle autos begutachtet und net der tüv.
die zulassungsstelle arbeitet nur auf das schreiben vom tüv
Himeno, das hab ich nie behauptet. Ich kann Deinen Ärger ja verstehen bei dem Kram, der hier durchs Forum läuft, und der übelste Kram (Stichwort Xenon) wird auch noch alle 14 Tage wiederholt. Aber ich hab nie geschrieben, dass die Zulassungsstelle das Auto begutachtet hat. Die Zulassungsstelle hat mir auf die Vorlage des TÜV zum Eintrag die Betriebserlaubnis wiedererteilt, das war damals noch so.
Daher erneut meine Frage: der TÜV hat mir die Bescheinigung für den Eintrag ausgestellt, die Zulassungsstelle hat den Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" auf den Fahrzeugbrief geknallt und den Kram in die Papiere reingeschreibmaschint.
Zigtausend Kilometer später hat mir mal jemand gesagt, dass die Rad-Reifen-Kombination für den 1er unzulässig ist und auch nicht eingetragen werden könne.
Ich behaupte trotzdem (für meinen damaligen Fall): eingetragen und gut. Ich sehe nicht, woraus sich das Gegenteil ergeben könnte. Deswegen ja meine Frage, nachdem Du Dich ja üblicherweise sehr gut auskennst.
Angreifen wollte ich Dich damit jedenfalls nicht.....
Arvin S.
Bei Rad-/Reifenkombinationen sind die Voraussetzungen etwas anders.
Die Auflagen für z.B. die Beleuchtungseinrichtung (Scheinwerfermindesthöhe) kann nicht durch Zusatzarbeiten begünstigt werden, während es bei Rad-/Reifenkombinationen nur auf Freigängigkeit, Radabdeckung und Tachogenauigkeit (eventuell auch Bodenfreiheit) ankommt. Wenn die 4 Sachen passen (egal ob serienmäßig oder durch Umbau) kann legal alles eingetragen werden.
Ach ja, Tragfähigkeit der Felgen und Reifen kommen auch noch dazu.