Wertminderung nach Vollkaskoschaden
Guten Abend,
hatte ja letztens meinen ersten selbst verschuldeten dummen Blechschaden... Okay shit happens...
Alles offiziell gemeldet sowie bereits reguliert... Ca EUR 6000,- inkl Steuer. (an meinem Fahrzeug)
In dem "Standardbrief" seitens der BMW Bank soll ich eine etwaige Wertminderung überweisen...
Die Regulierung ging aber übers / vom Autohaus direkt mit der Versicherung und ich konnte mich da raus halten... Meine Versicherung hat jedoch kein Gutachten anfertigen lassen und es einfach reguliert und somit ist auch keine Wertminderung ersichtlich...
Wie kann ich denn jetzt eine Minderung feststellen bzw die Summe die ich an die BMW Bank zu überweisen habe? Kann man da mit den 10% der Rechnungssumme rechnen von den man so liest?
Der ganze Vorgang wurde natürlich auch zur BMW Bank gesendet... Meldet sich diese bei mir zwecks Minderung? Oder wird bei Übergabe ( Leasingende abgerechnet)
Sorry für die evtl blöden Fragen, aber da es mein erster Unfall war kenn ich mich da nicht so aus... Wie sind da die Erfahrungswerte?!
Danke Euch
LG
19 Antworten
Zitat:
@frncsc schrieb am 1. Januar 2020 um 23:47:23 Uhr:
Zitat:
@Thomas TDI schrieb am 1. Januar 2020 um 19:31:10 Uhr:
Den Grund dafür gibt ja das Zitat der BMW Bank von 4r7ur weiter oben treffend wieder.
Thomas
Das Zitat sagt gar nicht: 10% ist gesetzlich geregelt als maximale merkantile Wertminderung, nicht von BMW.BMW verzichtet auf der Wertminderung wenn du bei BMW reparieren lasst.
Quatsch - um es jetzt mal deutlicher zu sagen. Das regelt dein Händler bei der Rückgabe. Das steht auch in dem Zitat von BMW. Wenn er noch Luft bei der Kalkulation des Neuen hat - gut für dich. Sonst zahlst du natürlich den Wertverlust. Und der Gesetzgeber regelt da gar nichts.
Thomas
Wenn ich spreche tue ich aus Erfahrung, quatsche nicht und sage auch nicht dass Andere Quatsch sagen.
Du mag eine andere Erfahrung haben: wenn so ist zeigt oder erzählt sie, wenn nicht fragt dich selber wer quatscht.
Hier kann man die Berechnung lesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/merkantiler-minderwert/
Wer nicht mal den Unterschied zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung kennt, sollte mit dem Äußern seines Halbwissens unter Zugrundelegung seiner „Erfahrungen“ zumindest vorsichtig sein.
Thomas
Endeffekt ist hier gleich und nicht zur Diskussion relevant, außerdem es ist eine reine Spekulation deiner Seite.
Deine direkte Erfahrung damit bitte?
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