Wertminderung durch Lackierung (~ 750 Euro)?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

leider wurde mein Fahrzeug (hintere Tür auf der Fahrerseite zerkratzt) durch eine Waschstraße beschädigt. Die zuständige Haftpflicht-Versicherung des Betreibers hat den Schaden anerkannt und nun bin ich am überlegen, ob ich eine Wertminderung wegen der Lackierung geltend machen kann? Schließlich ist durch den Schaden der tatsächliche Originalzustand nicht mehr gegeben. Zur Info: Der Schaden wurde ich einer VW Werkstatt behoben (original Text lt. Rechnung: TÜR HINTEN LACKIERT).

Wenn ich eine Wertminderung geltend machen kann, woran orientiere ich mich bezüglich der Höhe?
Die Reparaturkosten betragen 750,-€ (brutto). Das Fahrzeug (EZ 02/2012 1.6 TDI, ca. 24.500km) hat noch bestimmt einen Wert von 16.000-17.000€. So ziemlich Vollausstattung bis auf Leder.

Würde mich mal interessieren was Ihr dazu denkt bzw. wisst!

Gruß

Beste Antwort im Thema

jaja, die bösen Sachverständigen von den Versicherern. Die lügen und betrügen alle...
man man man, wann hören solche Kommentare endlich mal auf..

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Hohes Ansehen bei den Vorgesetzten genießen selbstverständlich solche Mitarbeiter die das meiste Geld an Geschädigte auszahlen.

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 21. Februar 2015 um 18:38:57 Uhr:


Hohes Ansehen bei den Vorgesetzten genießen selbstverständlich solche Mitarbeiter die das meiste Geld an Geschädigte auszahlen.

Bist Du vom Fach??

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 21. Februar 2015 um 18:38:57 Uhr:


Hohes Ansehen bei den Vorgesetzten genießen selbstverständlich solche Mitarbeiter die das meiste Geld an Geschädigte auszahlen.

oh man...

Aus (wenn auch kurzfristiger) eigener Erfahrung weiß ich das - zumindest bei uns - andere Ziele im Vordergrund stehen, die da z.B.

  • fallabgezogene Bearbeitung,
  • Einhaltung der Guidelines
  • und wirtschaftliches Verhalten (Kosten-Nutzen-Abwägungen).

wären.

Gerade letzter Punkt kann sogar diametral zu einer Nichtauszahlung stehen, wenn es z.B. darum geht 200€ präjudizlos mehr auszuzahlen als notwendig, wenn dem gegenüber ggf. zusätzliche SV-, RA-Kosten und/oder und zusätzlich Aufwand stehen, weil der Vorgang nicht fallabgeschlossen bearbeitet werden kann.

phaeti

Phaeti, hoffentlich hast Du ihn mit Deiner Antwort nicht überfordert.🙂

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Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Februar 2015 um 20:32:04 Uhr:


Phaeti, hoffentlich hast Du ihn mit Deiner Antwort nicht überfordert.🙂

Auf das niedrige Niveau persönlicher Anfeindungen lasse ich mich nicht herunterziehen.

Du wirst also mit Dir selbst spielen müssen.

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