Wertminderung bei verstecktem und instandgesetztem "kleinen" Unfallschaden.Wie hoch ist der Schaden?
Hallo zusammen,
im Rahmen einer Reklamation wurde festgestellt, dass der vor 5 Monaten gekaufte premium selection Wagen einen versteckten Unfallschaden hatte, weshalb Wasser durch die Rücklichtdichtung eintrat, da diese rausrutschte und nicht hielt. Angeblich eine Kleinigkeit laut Verkäufer. Die Verrechnung erfolgte zwischen den Niederlassungen für mich ohne Kosten, wie auch der Leihwagen für 1 Woche.
Heute habe ich nach mehrmaligem Nachfragen endlich schriftlich den Umfang der Arbeiten erhalten, kann dies aber nicht so richtig von der Schadenshöhe her einschätzen. Folgende Arbeiten wurde gemacht:
4 Reifen ersetzt AZ:28
Stoßfängerverkleidung abbauen AZ:3
Vorbereirung Lackierarbeiten und Zeitzuschlag für Hauptlackarbeit AZ:3
Abschlussblech instandsetzten AZ:24
Abschlussblech lackieren AZ:29
Heckleuchten beide wieder einbauen AZ:2
Summe Schaden (AZ:61) zu Winterreifen 4x Goodyear 225/45/18 (AZ:28)
Frage:
1.) Wie bewertet man die Verrechnung zwischen den Niederlassungen der AZ-Punkte in EUR? Vier Reifen mit Aufziehen würde ich mit 700Eur ansetzten, dann läge der Schaden bei gut 1.500Eur!?
2.) Über die Kleinigkeit und die Aussage des Verkäufers die Reifen wären teurer als der Rest der Reparartur bin ich schon mehr als irritiert. Wie ist die Wertminderung bei einem gebrauchten 520d (KP:21T€, Bj.8/16, 70tkm) bei diesem Vorschaden anzusetzten!? Ich muss diesen Schaden im Verkaufsfall ebenfalls angeben und damit lässt sich der Wagen nicht unbedingt besser verkaufen.
Wer hat Erfahrung und kennt sich aus wie Niederlassung in solch einem Fall reagieren und dies monetär abwickeln/ev. rückabwickeln!? Die Lust ist mir am Wagen mittlerweile vergangen.
Gruß Christian
22 Antworten
So pauschal lässt sich das nicht berechnen. Es gibt mehrere Lohngruppen. Von 6€ bis 10+€ pro AW (5 Minuten) ist alles dabei. Kommt halt immer auf die Arbeit an und wer sie macht (und wo natürlich auch).
Soweit ich weiß kannst Du das aber in Deiner Niederlassung erfragen. Nicht für diese Rechnung, aber die Preistabelle müsste eigentlich einsehbar sein.
Auch bei einem einfachen Parkrempler kann erheblicher Schaden entstehen.
Auf meinen F10 550d ist mal ein Landrover rückwärts auf einem Parkplatz mit Schrittgeschwindigkeit beim Rangieren draufgefahren und hat mit seiner Anhängerkupplung die Kühlerjalousie usw. zerstört.
Der Schaden betrug gut 4.800 € und es musste auch etwas an der Front lackiert werden.
Die Wertminderung von 10 Prozent ging an die Leasinggesellschaft, zum Glück von der gegnerischen Versicherung.
Uj, ganz schön viel Stückwerk hier.
Ich bin kein Fachmann, habe aber letztes Jahr auch einen verdeckten reparierten Unfallschaden an meinem M550d entdeckt und mich mit dem Thema mehrerer Monate lang befassen müssen, nebst Tauziehen mit dem Verkäufer.
Unfallvorschaden, der nicht vertraglich aufgeführt ist bedeutet grds., dass der Verkäufer seine vertraglich garantierte Leistung nicht erbracht hat UND auch nicht mehr erbringen kann.
Dafür muss der Vorschaden aber erheblich sein. Ergo: Kratzer die lackiert worden sind eher nicht, bei Arbeiten am Chassis eher ja.
Ist der Verkäufer ein Gewerbetreibender, wird auch regelmäßig davon ausgegangen, dass er Kenntnis vom Vorschaden haben musste.
Soweit ich verstanden habe gilt vertraglich ein Fahrzeug auch dann als unfallfrei, wenn kein (erheblicher) Vorschaden im Kaufvertrag erwähnt wurde.
Mit einem "reparierter Unfallschaden" im Kaufvertrag hat der Käufer aber eher keine Ansprüche mehr an den Käufer - außer dieser wurde nicht fachgerecht repariert und dies war nicht zu erkennen.
Darum sollte man als Käufer immer darauf achten, dass der oder die Vorschäden genau im Kaufvertrag aufgeführt werden.
Privat zu privat bin ich mir nicht sicher. Wer aber als Verkäufer "unfallfrei" im Kaufvertrag aufnimmt, hat bei einem nachträglich entdeckten Schaden eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs nicht geleistet. Das ist Fakt und separat von dem bei Privatverkauf möglichen Ausschluss der Gewährleistung zu betrachten!
Die wichtigsten Ansprüche in bei verdecktem Vorschaden, wobei der Käufer die Wahl hat.
1. Rücktritt vom Kaufvertrag. Auto zurück, Geld zurück. Käufer muss aber Nutzungsentschädigung für gefahrene km leisten (i.d.R. vorteilhaft für den Käufer)
2. Minderung. Der Kaufpreis wird nachträglich gemindert. Maßstab hier wird die Wertminderung sein (Wertverlust durch die Tatsache, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt) und die Frage, ob der verdeckte Mangel fachgerecht repariert wurde.
Die Wertminderung wurde mir gegenüber beziffert -als üblicherweise von Versicherungen so berechnet - ein Betrag von 10-20% der Schadenshöhe des verdeckten Vorschadens (was hat es gekostet, diesen zu reparieren). Bei meinem Fahrzeug war der Vorschaden 15-20 TEUR, ergo 1.5 – 4 TEUR.
Ist sicherlich auch etwas abhängig von der Art des Schadens.
Bei nicht fachgerechter Reparatur des Vorschadens könnte man sicherlich dafür noch eine Nachbesserung oder weitere Minderung verlangen.
Aber wie gesagt, der Käufer hat die Wahl. Wenn der Verkäufer nicht genügend mindern will, dann kann man immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings kann es sein, dass man das gerichtlich einklagen muss. Ich habe 4.8 TEUR ausgehandelt und das Fahrzeug behalten. Sonst hätte ich vermutlich klagen müssen.
Wichtig: sobald der Käufer Kenntnis erlangt vom Vorschaden, muss er dies beim Verkäufer rügen! Das heißt nicht, dass man sofort entscheiden muss, was man fordert. Auf jeden Fall alles schriftlich machen!
Gruß
Mario
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Unfallschäden ist immer wieder ein Brisantes Thema. Da gibt es zig Unterscheidungen, aber keine klare Linie.
Manche Reden von >750€. Aber was sind schon 750 Euro..
Wie auch immer. Der Heckschaden hätte drin stehen müssen!!! Ohne wenn und aber.
Grundsätzlich hättest Du jetzt das Recht auf Wandlung bzw auch Minderung des Kaufpreises.
Da Du vom Händler gekauft hast, würde ich dem auch einfach mal Betrug untestellen um Druck aufzubauen.
Nur die AZ kann ich nicht Nachvollziehen. Reifen inkl umziehen dauert niemals 28 AW, das wären ja bei 12 AW Brechnung 2,x Stunden!
Ich brauche mit meiner alten Hoffmann Monty für 4 Runflatreifen mit RDKS Maximal 1 Stunde!
Dann werden 2 Rückleuchten eingebaut, die vorher nicht ausgebaut wurden! Is klar.
Und die Stoßstange wird nur abgebaut und nicht wieder angebaut.
Die ganze Nummer stinkt zum Himmel. Da würde ich auf jedenfall nochmal hin.
Wenn der einen auf den Arsch bekommen hat, bei dem das Heckabschlussblech Instandgesetzt wurde, hat das schon Heftig gerummst.
Vor dem Blech ist noch das Deformationselement, welches sich vorher opfert bevor es auf Chassis geht.
Also, ohne das Auto gesehen zu haben,,,,
Der Schaden wird meines Erachtens min. zwischen 5000 - 8000€ liegen.
Denn bei den AZ sind ja KEINE Ersatzteile aufgelistet
@Vaterx25xe danke für die Rückmeldung! Bei den Reifen hätte ich vermutet, dass dies auch das Material beinhaltet, da die Niederlassungen dies untereinander Verrechnen müssen. Aber das passt dann meines Erachtens auch nicht, denn diese Kosten sicherlich mehr als 350eur inkl. aufziehen!?
Ist denn 1AZ gleich 1AW = 5Min.? Beim Rücklicht könnte man das ja gut sehen?
Weiß nicht was da gekungelt werden kann / wird, aber machen das Niederlassungen untereinander tatsächlich? Ist ja kein Wald und Wiesenhändler und die wollen lediglich den Aufwand ersetzt bekommen!? Ersatzteile gab es ja keine (außer ev. etwas. Lack), es ging ja "nur" darum das Auto wieder dicht zu bekommen indem das Abschlussblech etwas gezogen wurde.
Mein Freundlicher hatte das Auto zum Service und hat auch nix gemerkt, ich auf den Vorschade, der die ganze rechte Seite betraf nicht angesprochen worden. Habe ihn selber nach fast 6 Monaten entdeckt. D.h. wenn keiner sucht, dann findet auch keiner was.
Wenn Du auf Minderung gehst, gibt es noch mehr Argumente was die Höhe anbelangt. Anscheinend wurde der Vorschaden ja nicht fachmännisch behoben, da ein Mangel aufgetreten ist, der damit in Verbindung steht. Darum würde ich auch auf jeden Falle eher 20% bei der Wertminderung ansetzen.
Erst recht, wenn keine Belege existieren über die den Schaden. Weil wenn Du das Auto verkaufst, was willst Du dem Käufer sagen zum Vorschaden? "Irgendwas hinten war kaputt, eine Rechnung gibt es nicht.". Sehr vertrauenswürdig, mindestens 50% der Käufer sind dann schon mal - und da meine ich 50% von denen die überhaupt ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden kaufen würden. Der Rest wird versuchen den Preis zu drücken - bis zum Boden.
Bei der Höhe des urprünglichen Schadens hat Vaterx25xe Recht. Also bei Minderung mindestens 1000-1600 fordern.
Habe bei der DEKRA gefragt, die die Höhe von 10-20% bestätigen, der aber nur von der Schadenshöhe (1500-2000Eur) ausgeht. Hier rechnet man bei der Aufstellung und dem Umfang beschrieben mit 150-400Eur. Er meinte eher bei 150Eur und dafür habe ich ein paar neue Reifen bekommen und war eine Woche mit einem Leihwagen und 1000km unterwegs.
Der DEKRA-Fritze hatte auch kein Bock und meinte da gibt es einen Rechner dazu. Kennt denn jemand den Rechner wo man sowas eingibt?
Es waren bei mir statt der genannten 61 doch 71AW*5min/60 = 6Std. Arbeit also ca. 900Eur, die Reifen wurden mit 28AW an die andere NL verrechnet 28*5*/60 = 400eur (Std. nehme ich mal mit 160eur an). Jetzt sind das interne Aufwendungen die mir auch recht niedrig vorkommen, aber Reisenbeträge kommen da m.E. nicht raus?
Für 1000-1600eur lohnt sich aber schon mal. Frage am WE mal meinen Schwager der in der anderen NL arbeitet, wie die das so handhaben. Kennt jemand zufällig die rechtl. Fristen die man dort einhalten muss oder verfällt der Anspruch normal nach der BGB-Verjährung?