Wertausgleich bei Autounfall

Audi A3 8P

Hallo,

habe versucht im Internet darüber ein wenig zu recherchieren, aber leider konnte ich nichts passendes finden.
Folgender Hintergrund,.. mir ist ein kleines Kind mit dem Fahrrad ins Auto gefahren. Spiegelkappe, sowie Tür bis hinten zur Rückleuchte wurden von dem Lenkerhorn regelrecht zerkratzt und verbeult. Ich habe eine neue Tür bekommen, hinten wurde es gespachtelt und lackiert. Habe dies in einer Fachwerkstatt machen lassen (steht gerade zur Nachbesserung dort, weil die saumäßig gefuscht haben) und der Schaden beträgt ca. 1.800 €.
Ich würde gerne wissen, wie ich bei der Versicherung vom Unfallverursacher einen Wertausgleich beantragen kann. Soweit wie ich das bisher im Internet gelesen habe, wirkt sich das negativ auf den Wertausgleich aus, wenn man Neuteile bekommt (sprich Fahrertür).
Mit welchen Berechnungsformeln könnte ich somit einen Wertausgleich beantragen? Nicht dass die mich einfach mit einer Pauschale abspeisen und ich nicht angemessen für den Unfall entschädigt bin.
Hat einer Erfahrungen diesbezüglich?
Wäre über eure Mithilfe dankbar!

Ich denke, der Wert des Wagens ist auch ein ausschlaggebender Grund.

Benötigt man einen Gutachter?

16 Antworten

Ja der gutachter macht das

Hängt vom alter und km leistung des wagens ab

und ich kann dir gleich schon mal sagen, wegen nur ner ausgewechselten tür und Lackkratzern kannst du eigentlich nix erwarten, evtl kriegste nen Hunni, hart aber wahr,

schliesslich ist der wagen nach instandsetzung praktisch wieder wie neu

bei mir würde mal was für über 15000€ repariert/ausgetausch und habe wertausgleich von 300€ bekommen
nur mal so zur relation

Hi,

einen Wertausgleich bekommt man meist nur in den ersten beiden Jahren. Ist das Fahrzeug älter gibt es meist nichts!

gruß

Wie alt ist das "kleine Kind" denn. Weil unter 10 Jahre bekommst Du von der Versicherung eigentlich gar nichts.

"Kinder unter 10 Jahren sind grundsätzlich nicht für Schäden verantwortlich, die sie anderen bei einem Verkehrsunfall zufügen. Der Gesetzgeber hat damit gesetzlich festgeschrieben, dass Kinder frühestens ab Vollendung des 10. Lebensjahres die Gefahren des Straßenverkehrs erkennen und sich verkehrsgerecht verhalten. Danach wird Kindern bis zu der genannten Altersgrenze von 10 Jahren grundsätzlich kein Verschulden, auch kein Mitverschulden angerechnet.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat ein Kfz Fahrer vermehrt die Kostenlast selbst zu tragen, wenn das Kind als Schadensverursacher haftungsrechtlich nicht verantwortlich ist und auch eine Haftung der Aufsichtspflichtigen nicht in Betracht kommt."

Das Kind war älter als 10. Der Vater hat es der Versicherung so gemeldet, als hätte er den Unfall verursacht, er meinte, dass würde seine Haftpflicht eher akzeptieren.
Meiner ist EZ 04/04, somit knapp über 2 Jahre und hat 26Tkm runter. Andererseits finde ich schon, dass ein Wertausgleich angebracht ist, da an der Karosserie Arbeiten vorgenommen worden sind.
Schicken die von der Versicherung nen Gutachter, oder muss ich einen unabhängigen engagieren und den der Versicherung in Rechnung stellen?

@langen: Gut, der Schaden zum Wertausgleich bei dir steht überhaupt nicht in Realtion. Das verblüfft mich eigentlich, denn ich hätte mit mind. 2-3T € gerechnet, falls es durch den Austausch von Teilen nicht zu arg gemindert wurde (Schaden).

Hatte einen Schaden von 5000€ Mein Wertausgleich war 500 Euro.

Fahrzeug mit 30tkm und 2 Jahre alt.

Gruß smhb

Zitat:

Original geschrieben von KoOzA


Meiner ist EZ 04/04, somit knapp über 2 Jahre und hat 26Tkm runter. Andererseits finde ich schon, dass ein Wertausgleich angebracht ist, da an der Karosserie Arbeiten vorgenommen worden sind.

Hat das Kind den Wagen mit einem Hammer oder Baseballschläger bearbeitet??? Reine Lackierarbeiten sind nach gängiger Rechtssprechung mittlerweile sogar als Wertsteigerung zu sehen und damit dürftest Du leer ausgehen. Zumal es bereits seit Jahren erfolgreiche Reparaturverfahren unter den Begriffen Smart-, Spot- oder Scratch-Repair gibt.

Von daher sind Reparaturrechnungen mittlerweile auch sehr mit Vorsicht zu genießen. Ein kleiner Neidkratzer kann z. B. mit obigen neuen Reparaturmethoden meistens für unter 200 € ausgebessert werden, wo eine auf dicken Profit fixierte Markenwerkstatt dem Kunden bzw. der Versicherung gerne einen Teiletausch inkl. teurer Karossierarbeiten-Stundensatz in Rechnung stellt, wo man dann locker beim 3-4 fachen Betrag ist. 😉

Ein Wertverlust liegt wohl definitiv vor, da Dein Wagen nun nicht mehr als unfallfrei gilt. Die Höhe des Wertverlust kann wohl allerdings nur ein Gutachter korrekt bemessen. Bevor Du diesen allerdings beauftragst, würde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und die Vorgehensweise abklären. Du bist allerdings nicht verpflichtet einen Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Ein Wertverlust liegt wohl definitiv vor, da Dein Wagen nun nicht mehr als unfallfrei gilt.

Siehe meinen Beitrag von oben. Eine Lackierung von Kratzern, Steinschlägen usw. zählt mittlerweile nach gängiger Rechtssprechung als Wertsteigerung.

Wer eine Lackierung als Wertminderung ansieht dürfte z. B. nur Gebrauchtwagen mit total mit Steinschlägen überzogenen Front oder mit durch Dellen und Lackkratzer von Nachbarfahrzeugen versehenen Seiten kaufen, da Fahrzeuge ohne Stainschlagschäden garantiert im Frontbereich lackiert worden sind.

Für den Ursprungsposter: Einfach mal bei www.google.de nach "Merkantiler Minderwert" suchen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Siehe meinen Beitrag von oben. Eine Lackierung von Kratzern, Steinschlägen usw. zählt mittlerweile nach gängiger Rechtssprechung als Wertsteigerung.

Wer eine Lackierung als Wertminderung ansieht dürfte z. B. nur Gebrauchtwagen mit total mit Steinschlägen überzogenen Front oder mit durch Dellen und Lackkratzer von Nachbarfahrzeugen versehenen Seiten kaufen, da Fahrzeuge ohne Stainschlagschäden garantiert im Frontbereich lackiert worden sind.

Für den Ursprungsposter: Einfach mal bei www.google.de nach "Merkantiler Minderwert" suchen. 😉

Deinen Beitrag habe ich schon gelesen. Aber die Schäden die Du aufführst, liegen unterhalb der Bagatellgrenze. Deswegen ist es da auch ne Wertverbesserung. Bei einer unfallbedingter Reparatur sieht das leider anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Deinen Beitrag habe ich schon gelesen. Aber die Schäden die Du aufführst, liegen unterhalb der Bagatellgrenze. Deswegen ist es da auch ne Wertverbesserung.

Also die Lackierung einer Motorhaube dürfte bei vielen Markenwerkstatt inkl. Aus-, Einbau und Transport zur Lackiererei weit über einer Bagatellgrenze liegen - siehe auch in den Beiträgen zum SFG-Umbau und den dort genannten Preisen.

"Derzeit setzt die Rechtsprechung Beträge zwischen 500 und 1.500 EUR als sogenannte Bagatelle an." Quelle: www.gutachten-sauerbrey.de/.../060125-Mietwagen_Bagatellsch.GA.pdf

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Bei einer unfallbedingter Reparatur sieht das leider anders aus.

Eine Delle mit Lackkratzer durch eine zu heftig geöffnete Tür eines Nachbarfahrzeug ist genaugenommen auch ein Unfallschaden, denn er ist ja wohl kaum gewollt. Nur wer bitte bezeichnet sein Fahrzeug als nicht mehr Unfallfrei weil er eine kleine Delle in der Tür hat???

Dazu siehe auch obige Bagatellgrenze zwischen 500 und 1.500 € - was soll man da ansetzen? Die Reparaturkosten einer - nach übertreiben wir mal - Lackierung bei einem Speziallackierer der sonst nur Ferrari oder Porsche lackiert oder die Kosten beim Lackdoktor???

Die Hauptfrage ist halt in wie weit war das Blech beim Ursprungsposter beschädigt - war z. B. der Austausch der Tür von Seiten der heutigen Reparaturmethoden notwendig oder war es einfach nur "ach bezahlt ja sowieso die Versicherung des anderen und die Werkstatt braucht ja auch was um weiter zu bestehen"??? Diese "wir generieren einfach Umsatz weil es ja sowieso jemand anderes bezahlt" Praktik haben wir hier im Forum doch schon oft genug lesen müssen. 😉 Hier haben manche ja für ne Beule im Seitenteil eine höhere Rechnung bei der Versicherung eingereicht als mancher Tuningfreak für die Neulackierung seines ganzen Auto bezahlt hat.

Also ob die Höhe der Rechnung korrekt ist oder sich eine Werkstatt ne goldene Nase verdienen wollte ist von dieser Stelle aus schwer zu beurteilen. Aber mal davon ausgehend, daß die Schadenhöhe korrekt ist, stellt sich doch die Frage, ob die durchgeführte Wiederinstandsetzung später zu einem geringeren Wiederverkaufswert führt (sprich Wertverlust). Und aufgrund des aufgeführten Umfangs dürfte das in diesem Fall wohl zu bejahen sein. Ich würde zumindest nicht den vollen Preis für einen Wagen zahlen wollen, der aufgrund eines Schadens ne neue Tür und fast die komplette Seite neu lackiert bekommen hat. Bei ner neu lackierten Motorhaube aufgrund von Steinschläge hätte ich keine Einwände. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Ich würde zumindest nicht den vollen Preis für einen Wagen zahlen wollen, der aufgrund eines Schadens ne neue Tür und fast die komplette Seite neu lackiert bekommen hat. Bei ner neu lackierten Motorhaube aufgrund von Steinschläge hätte ich keine Einwände. 😉

Das sind reine psychologischen Probleme und nicht mehr. Der Witz dabei ist nämlich, dass im Werk und beim Transport zum Händler täglich Auto's nachlackiert werden müssen, aber niemand dieser Autobesitzer auch nur einen Cent Wertminderung deshalb bekommt. Bei einem Gebrauchtwagen hingegen will jeder Käufer direkt nen dicken Preisnachlass wenn z. B. ne Tür lackiert werden musste weil ein Nachbarauto die Tür dagegen geschlagen hat.

Wir haben hier in der Nähe so ein Umschlagplatz für Auto's und die haben sogar eine eigene Karosseriewerkstatt und Lackiererei..... und das bestimmt nicht einfach nur aus Jux. 😉

Im TV waren sogar schon öfter Reportagen von solchen Umschlagplätzen und da werden z. T. sogar größere Teileaustausche und richtige Karosseriearbeiten durchgeführt und der Kunde bekommt den Wagen anschließend als Neuwagen zum vollen vereinbarten Preis übergeben und fertig.

Frag doch mal in die Runde wer sich bei Übergabe in Ingolstadt oder Neckarsulm schriftlich die Unfall- und Nachlackierfreiheit seines Neuwagen hat bestätigen lassen..... niemand. Aber beim Gebrauchtwagen will jeder solche Angaben am besten noch notariell mit Bildern und x-Zeugen bestätigt bekommen. Findest nicht komisch, dass Neuwagenkäufer für wesentlich mehr Kohle weniger Ansprüche stellen als Gebrauchtwagenkäufer trotz wesentlich geringerem Preis???

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Das sind reine psychologischen Probleme und nicht mehr. Der Witz dabei ist nämlich, dass im Werk und beim Transport zum Händler täglich Auto's nachlackiert werden müssen, aber niemand dieser Autobesitzer auch nur einen Cent Wertminderung deshalb bekommt. Bei einem Gebrauchtwagen hingegen will jeder Käufer direkt nen dicken Preisnachlass wenn z. B. ne Tür lackiert werden musste weil ein Nachbarauto die Tür dagegen geschlagen hat.

Wir haben hier in der Nähe so ein Umschlagplatz für Auto's und die haben sogar eine eigene Karosseriewerkstatt und Lackiererei..... und das bestimmt nicht einfach nur aus Jux. 😉

Im TV waren sogar schon öfter Reportagen von solchen Umschlagplätzen und da werden z. T. sogar größere Teileaustausche und richtige Karosseriearbeiten durchgeführt und der Kunde bekommt den Wagen anschließend als Neuwagen zum vollen vereinbarten Preis übergeben und fertig.

Frag doch mal in die Runde wer sich bei Übergabe in Ingolstadt oder Neckarsulm schriftlich die Unfall- und Nachlackierfreiheit seines Neuwagen hat bestätigen lassen..... niemand. Aber beim Gebrauchtwagen will jeder solche Angaben am besten noch notariell mit Bildern und x-Zeugen bestätigt bekommen. Findest nicht komisch, dass Neuwagenkäufer für wesentlich mehr Kohle weniger Ansprüche stellen als Gebrauchtwagenkäufer trotz wesentlich geringerem Preis???

Naja, für die Gesetze des Marktes kann ich ja nix. 😉 Und wenn Händler heimlich erhebliche Nachbesserungen vornehmen und die den Kunden verschweigen, dann ist das eher ein anderer Straftatbestand. Ich zumindest würde keinen Neuwagen vom Hof fahren, wenn ich weiß, daß an diesem erhebliche Schäden nachgebessert wurden.

ca. 200€ wertausgleich solltes du wohl bekommen ,bei meinem vater ist die hintere stoßstange und die seite zerkratztz worden beim "ausparken" und es wurde alles lackiert und es hat ca 200 € als wertverlust bekommen.

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