Werkstattrechnung
Hallo,
da mir dieses Forum schon arg geholfen hat, wende ich mich mit meiner Frage mal wieder an Euch.
Ich hatte meinen A6 Avant BJ 98 wegen der Klimaanlage in der Werkstatt - wurde nicht mehr kühl. Uns wurde gesagt, es hat nur Kühlflüssiggkeit gefehlt. Rechnung so um die 90 Euro.
Einen Tag später funktionierte die Klimaanlage schon wieder nicht mehr.
Wieder in die Werksatt. Jetzt wurde festgestellt, dass die Kühlung undicht ist. Angeblich hat man das vorher nicht gesehen.
Reparatur ca. 595 Euro.
Heute haben wir den Wagen abgeholt und die Rechnung beglichen.
Was uns jetzt allerdings etwas ärgert ist, warum wurde uns kein Nachlass aufgrund der ersten Rechnung gewährt.
Die erste Reparatur mit dem Auffüllen der Kühlflüssigkeit war ja quasi überflüssig.
Wenn ich darüber nachdenke, ärgere ich mich noch mehr.
Denkt Ihr, man kann da etwas machen (auch im Nachgang)?
Danke & Grüße
BOP
9 Antworten
Hallo?! Na logo! Klär das mit der Werkstatt... Versuchen kann man's, aber die Jungs stellen sich meistens an, wie sonst was...!
Ich seh da nur eine kleine Chance, aber ein Versuch ist es wert. Viel Glück.
Wenn sie dir noch mal Befüllen berechnet haben, kriegst du auf jeden Fall wieder.
MFG Frank
Hallo,
ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da hat es der ADAC für mich geregelt. Ich glaube sogar damals ohne Rechtschutz. Bezahlt habe ich dafür als Mitglied nichts. Falls Du beim ADAC bist und sie sich extrem krumm stellen würde ich es mal darüber versuchen. Die können auch einen ganz anderen Druck ausüben.
Gruß Markus
Hallo BOP,
probieren geht ueber studieren. Einfach mit dme Haendler reden. Ihn auf seine Arbeit aufmerksam machen und Du dne Eindruck hast, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen ist. Ein bißchen schick anziehen nicht zu plump auftreten und schonsollte es funktionieren.
Gruß
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Das muss man immer von zwei Seiten aus sehen, oder wäre es dir lieber wenn demnächst jeder bei dem nur etwas Kühlgas fehlt, gleich einen neuen Kompressor aufs Auge gedrückt bekommt, es gibt halt manchmal solch eigenartige Verknüpfungen, manchmal muss halt der Weg gegangen werden......zumal die Technologie in unseren Autos immer konplexer ( verrückter ) wird, da wird die Fehlersuche immer anspruchsvoller und auch undurchsichtiger....
Zitat:
Reparatur ca. 595 Euro.
Zitat:
Heute haben wir den Wagen abgeholt und die Rechnung beglichen.
Was uns jetzt allerdings etwas ärgert ist, warum wurde uns kein Nachlass aufgrund der ersten Rechnung gewährt.Die erste Reparatur mit dem Auffüllen der Kühlflüssigkeit war ja quasi überflüssig.
In der Konstellation würde ich dir als Werkstattinhaber die Wiederbefüllung nicht berechnen, ganz einfacher Grund, durch die defekte Anlage hast bei MIR genug Umsatz dagelassen (und dich vielleicht als Stammkunde gewonnen..), die paar hundert Gramm Kältemittel kosten nicht die Welt. Anders würde es aussehen wenn bei mir nur die Klimaanlage hättest befüllen lassen, zu einer anderen Bude gerannt wärst, dort die kostspielige Reparatur hättest durchführen lassen und von mir verlangt hättest dass ich deine Klima neu befülle. Ist aber bei dir wohl nicht der Fall.
Zitat:
probieren geht ueber studieren. Einfach mit dme Haendler reden. Ihn auf seine Arbeit aufmerksam machen und Du dne Eindruck hast, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen ist. Ein bißchen schick anziehen nicht zu plump auftreten und schonsollte es funktionieren.
Ja genau, REDEN, der restliche Mist den hier verzapfst ist wirklich nicht nötig und kann man sich ersparen. Arrogantes Auftreten (und sei es nur durch schick anziehen) bringt dir keine Vorteile. Fehlt nur noch der Tip "droh mit Rechtsanwalt", aber auf diese Art gehe ich eh gleich ein.
Zitat:
ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da hat es der ADAC für mich geregelt. Ich glaube sogar damals ohne Rechtschutz. Bezahlt habe ich dafür als Mitglied nichts. Falls Du beim ADAC bist und sie sich extrem krumm stellen würde ich es mal darüber versuchen. Die können auch einen ganz anderen Druck ausüben.
Ja genau, aber jetzt mal die ganze Geschichte, nich nur "so einen ähnlichen Fall". Entweder die ganze Geschichte oder lass es gleich. Halbwahrheit ist und bleibt nicht die ganze Wahrheit, ohne die Begebenheiten zu kennen sowas in den Raum zu stellen ist nicht wirklich hilfreich. Als Beispiel siehe meinen ersten Absatz.
Zitat:
Wenn sie dir noch mal Befüllen berechnet haben, kriegst du auf jeden Fall wieder.
Mit solchen Behauptungen wäre ich mal vorsichtig, auf JEDEN FALL kriegst die sicher nicht, um eine Undichtigkeit an der Klimaanlage feststellen zu können wird als erstes eine Neubefüllung gemacht. Könnte ja sein dass die Vorbesitzer noch nie einen Klimaservice durchgeführt haben und die Anlage durch die Diffusion an den Schläuchen wirklich leer war. Bei der Neubefüllung wird normalerweise ein Lecksuchadditiv zugefügt das bei wirklich vorhandener Undichtigkeit die austretende Stelle "markiert". Sollte die Anlage nach ein ein paar Tagen wieder leer sein fängt erstmal die Fehlersuche an, diese erfolgt durch ableuchten mit einer UV-Lampe, wenn da nix gefunden wurde mit "Stickstoffprüfung".
Was ich damit sagen will, kann der Werkstattbesitzer jetzt was dafür wenn Anlage undicht ist und sein (nicht gerade billiges) Kältemittel in der Umgebungsluft verschwunden ist, denke ich wohl eher nicht. Kulanterweise geb ich meinem Kunden aber das Kältemittel, aber nur weil er die kostspielige Reparatur bei mir hat durchführen lassen. KULANZ ist aber nicht erzwingbar!!!
Zitat:
Versuchen kann man's, aber die Jungs stellen sich meistens an, wie sonst was...!
Wenn man mit so einer Einstellung dort einläuft sehe ich die Chancen eh gleich null. Ganz normal und sachlich reden heisst die Devise. In einer Werkstatt arbeiten Menschen, ja sie wollen Geld verdienen, aber deine höchstpersönlichen Arschgeigen die dir alles schenken sind sie sicher nicht.
MFG
@ s4teufel
Ich muss sagen, ich bin ganz deiner Meinung! Warum gleich so aggressiv! Einfach Freundlich mit der werkstatt reden, und der rest regelt sich von alleine! Und mann kann halt eine Klimaanlage nicht prüfen ohne sie neu befüllt zu haben!
Ärgerlich wäre es allerdings wenn dir die Werkstatt das vorher nicht gesagt hat. Das es nur so zu prüfen geht! Und man halt leider gottes 2 mal die Füllung bezahlen muss!
LG
Wenn nach einer Neubefüllung einen Tag später die Anlage leer ist, war das Leck doch recht groß. Das muß eigentlich bei der Befüllung schon aufgefallen sein. Dort wird natürlich auch gleich geprüft ob die Klima dicht ist. Geht bei modernen Füllgeräten vollautomatisch und simpel auf Kompfdruck.
Allein deswegen sollte die Werkstatt die erste Rechnung voll auf die Rep. anrechnen.
Da hast Du auch einen Ansatzpunkt falls die Werkstatt blockt.
Die Aussagen stimmen nur teilweise. Um die Dichtheit einer Klimaanlage zu prüfen gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Man prüft die Anlage mit Stickstoff.
2. Beim befüllen muss ein Vakum erzeugt werden um die Feuchtigkeit aus der Anlage zu entfernen. Vor den Befüllen wird geprüft ob sich der Unterdruck hält.
Beide Möglichkeiten sind oft nicht erfolgreich.
3. Dabei handelt es sich um die beste Möglichkeit. Die Klimaanlage wird befüllt. Dabei wird ein Lecksuchmittel eingefüllt. Wird die Klimaanlage dann einige Tage benutzt, lässt sich die Undichtigkeit mit UV-Licht leicht feststellen.
Um an der Anlage zu arbeiten muss das Kältemittel wieder abgesaugt werden und neu befüllt werden. Diese Arbeit fällt also doppelt an. Somit sollte sie auch doppelt berechnet werden.
Was in diesen Fall ungünstig war, dass die Werkstatt diesen Rep-Weg nicht vorher abgespreochen hat. Dieser entspricht auch den Vorgaben des Herstellers.
Durch eine Minderfüllung kann zusätzlich der Kompressor geschädigt werden. Wie gesagt KANN.
Wie sollen sich hier die Werkstätten verhalten? Sollen immer dier Komperssor getauscht werden, weil er könnte ja in Zukunft ausfallen.
Für 95% der Kunden überflüssig.
Schönen Tag noch,
Christian