Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
477 Antworten
Ich hatte es so verstanden, dass das angemeldete Auto mitgenommen wurde und dann erstmal mit KZK auf den neuen Käufer angemeldet wurde und ein paar Tage später mit regulären Kennzeichen.
Wenn es so war, wiie du es beschreibst, macht es natürlich Sinn.
@TE
24 Jahre alte Karre. Durch, breit, fertig. Restwert gegen Null.
Sowas verkauft man höchstens noch an Export- oder Schrotthändler. Wie kommt man dazu das anderweitig zum Verkauf anzubieten?
Den Müll von einem wohl völlig ahnungslosen jungen Käufer zurückzunehmen war richtig. Das es dazu wohl einigen Druck gebraucht hat spricht nicht für dich.
Die Werkstatt die sich weigert sowas auf eigener Achse vom Hof zu lassen verdient Respekt, das hat was mit Verantwortung zu tun.
Und nun mach du das einzig richtige, lass den Schrott von der Werkstatt direkt in die Presse schieben und gut ist.
Sehe ich komplett anders. Der TE hat einen alten Wagen mit frischem TÜV verkauft. Der Käufer hat einen alten Wagen mit frischem TÜV gekauft.
Wenn ich ein Fahrzeug zum verkauf anbiete, biete ich es der Allgemeinheit an. Ob der Käufer es selber fahren will, ausschlachten oder exportieren, ist mir egal.
Wenn der Käufer ein 24 jahre altes Auto kauft, um es selber zu fahren, gehe ich davon aus, dass er weiß, was das im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Reparaturen bedeutet. Als KFZ-Laie habe ich das Auto vor dem Verkauf dem TÜV vorgeführt. Dort war alles in Ordnung. Mehr kann man von einem nicht-sachkundigen Verkäufer nicht verlangen.
Die Werkstatt ist keine amtliche Stelle und hat somit nicht die Berechtigung zu entscheiden, ob ein Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf oder nicht. Sie können die zuständige Stelle informieren, aber mehr auch nicht.
Ich glaube nach wie vor nicht, dass die aufgeführten Arbeiten zwingend sofort zur Erhaltung oder Erlangung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich sind.
@CEO-1993 Um welchen Kaufpreis geht es hier eigentlich? Das kann ja nicht mehr soviel sein bei dem Auto...
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 13. Juni 2021 um 23:41:54 Uhr:
@TE24 Jahre alte Karre. Durch, breit, fertig. Restwert gegen Null.
Sowas verkauft man höchstens noch an Export- oder Schrotthändler. Wie kommt man dazu das anderweitig zum Verkauf anzubieten?
Da fahren aber einige Schrottmühlen rum.... erkennbar am H-Kennzeichen...
Der Wert mag zwar tatsächlich nicht mehr besonders hoch sein. Das Alter allein sagt jedoch gar nichts über den Zustand aus.
Wenn die genannten Mängel tatsächlich vorliegen und der gesamtzustand eher mau ist, dann wäre eine direkte Verschrottung jedoch tatsächlich der günstigste Weg
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Wieso? Der TE hatte seinen Wagen ja erfolgreich verkaufen können. Warum sollte er ihn jetzt auf einmal verschrotten?
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 13. Juni 2021 um 23:41:54 Uhr:
@TE24 Jahre alte Karre. Durch, breit, fertig. Restwert gegen Null.
Sowas verkauft man höchstens noch an Export- oder Schrotthändler. Wie kommt man dazu das anderweitig zum Verkauf anzubieten?
...
Das ist Blödsinn.
Sicherlich gibt es Autos, die deinen Kriterien entsprechen. Viele halten ihr Auto auch im Alter noch einen einen versehrsicheren guten Zustand (wie ich zum Beispiel). Wie der Zustand des Passats vom TE war wissen wir nicht. Wenn der TÜV wirklich frisch war, sollte der Wagen in einem verkehrssicheren Zustand gewesen sein. Somit spricht nichts gegen einen Verkauf.
Ich würde aus Sicht des TE gar nichts machen. Der Wagen ist Verkauft wie gesehen und es wurden keine ihm bekannten Mängel verschwiegen. Somit ist alles rechtsgültig und sollte auch vor Gericht Bestand haben. Ein Kostenvoranschlag über xxxx€ sagt überhaupt nicht aus und eine angebliche Aussage der Werkstatt noch weniger.
Mir ist schleierhaft, warum der TE dem Rückkauf mündlich zugestimmt hat. Aber auch hier kann er ja noch zurück rudern.
Der Verkaufspreis des 24-jänrigen Fz's wurde bisher vom TE nicht offengelegt.
Warum ist der Verkäufer nun so erpicht drauf dass Fz. zurückzunehmen?
Sehe es mehr als eine Art Schuldeingeständnis anstatt "Old School Agreement".
Warum nimmt er das Fz unbesichtigt und zum vollen Preis zurück falls der jetzige Nochbesitzer ggf. mit Geschwindigkeit über Bordsteine geknallt ist und dabei Fahrwerk inkl. Reifen ruiniert hat?
Im KVA steht "Lenkersatz" für € 729.00, mit defektem lässt man kein Fz. auf die Strasse.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Juni 2021 um 07:27:41 Uhr:
Wieso? Der TE hatte seinen Wagen ja erfolgreich verkaufen können.
Eigenwillige Definition von "erfolgreich verkauft". Der TE ist zur Rücknahme des Kernschrotts gezwungen worden. Das ist alles was hier erfolgreich war.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 14. Juni 2021 um 07:42:21 Uhr:
Wie der Zustand des Passats vom TE war wissen wir nicht.
Die Werkstatt wird sich den KV nicht aus den Fingern gesaugt haben.
Und auf welch teils abenteuerlichen Wegen TÜV - Plaketten an Kennzeichen kommen ist auch kein Geheimnis.
Hätte jemand unseren Kindern solch lebensgefährlich Müll angedreht wäre die erzwungene Rücknahme dessen kleinstes Problem gewesen.
Dass es Autos im Bestzustand jenseits von 25 Jahren gibt bestreitet übrigens keiner.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 14. Juni 2021 um 08:23:03 Uhr
Die Werkstatt wird sich den KV nicht aus den Fingern gesaugt haben.
Doch.
Kann durchaus ein Wunschzettel der Werkstatt gewesen sein, nachdem ein junger Kerl mit seiner Mutter ankam und fragte, was man denn so am Auto machen koennte / sollte.
Wurde ja schon gesagt: $-Zeichen in den Pupillen... 😉
Oder:
"Gefaelligkeits-KVA" einer befreundeten Werkstatt, um damit gegen den Verkaeufer vorzugehen.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 14. Juni 2021 um 08:23:03 Uhr:
Eigenwillige Definition von "erfolgreich verkauft". Der TE ist zur Rücknahme des Kernschrotts gezwungen worden. Das ist alles was hier erfolgreich war.
Bei dem Tonfall, den du hier gegenüber dem TE anschlägst, ("Durch, breit, fertig", "Müll", "Kernschrott", "Wie kommt man dazu das anderweitig zum Verkauf anzubieten?"😉 scheinst du ja mehr über das Auto zu wissen als andere, einschließlich des TE. 😉
Grüße vom Ostelch
Man sollte bei der ganzen Geschichte noch bedenken, dass der Verkäufer vielleicht auch noch vergessen hat die Gewährleistung auszuschließen. 😁
Naja als ich hier das letzte Mal jemandem nicht geglaubt habe, wurd ich 2 Tage auf den Strand gesetzt. 😁
Also wenn wir einfach von dem ausgehen, was der TE geschrieben hat, dann
- wurde hier ein altes Auto mit neuem TÜV verkauft
- wir kennen die Inhalte des KV nicht
- wurde dem TE soweit eingeheizt, dass er sich auf einen Rückkauf eingelassen hat
- hat er erst hier gepostet, als es darum ging, dass die Werkstatt das Fahrzeug nicht mehr freigibt
Insofern sind hier alle Kinder doch schon in den Brunnen gefallen, die überhaupt anwesend waren. 😉 Selbst wenn der TE Dreck ab Stecken gehabt hätte, wäre das doch völlig irrelevant. Alte Karre, auch noch mit TÜV, gekauft wie gesehen. Da hätte mir mal jeder Käufer entspannt den Buckel runterruntschen können, egal welche Forderungen und Drohungen er im Gepäck hat. Also ob mit schlechtem Gewissen oder ohne, der TE war leider ein typisches Opfer dieser "Nachverhandler", und nun geht es nur noch darum, wie er den Rückkauf möglichst schnell abwickeln kann. Hier wurden die richtigen Antworten ja schon gegeben. Es muss ihn nicht jucken, wie das Fahrzeug wieder auf seinen Hof kommt, dafür ist der Verkäufer verantwortlich.
Aber mit seinen schwachen Nerven scheint der TE ja auch hier bereits Zugeständnisse gemacht zu haben... Mei o mei... am besten in Zukunft lieber die Finger vom Autoverkauf lassen, egal ob 3 Jahre altes Vehikel oder Schrottmühle. Ein bisschen dickes Fell braucht man dafür schon. 🙂
Nochmal: Ein Kostenvoranschlag besagt genau gar nichts über die Notwendigkeit der Reparaturen. Dies ist lediglich eine Zusage der Werkstatt, die gewünschten Arbeiten zu diesem Preis auszuführen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. Juni 2021 um 08:39:06 Uhr:
Bei dem Tonfall, den du hier gegenüber dem TE anschlägst, ("Durch, breit, fertig", "Müll", "Kernschrott", "Wie kommt man dazu das anderweitig zum Verkauf anzubieten?"😉 scheinst du ja mehr über das Auto zu wissen als andere, einschließlich des TE.
Für meine Einschätzung reicht mir der KV der Werkstatt, in Verbindung mit deren Weigerung das Ding auf eigener Achse vom Hof zu lassen, und der Einwilligung zur Rücknahme.
1 + 1 ist nicht 9.
Der Rest ist Lebenserfahrung.
Und natürlich gebe ich zu, Lichtjahre daneben liegen zu können - genau wie jeder andere hier der das Auto nie gesehen hat und weder TE noch Käufer kennt.