Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
477 Antworten

TE, ich glaube man versucht dich zu betrügen. Nur so ein Gefühl. Hör besser auf die Leute hier die dir raten, erstmal die Füße still zu halten.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. Juni 2021 um 22:00:14 Uhr:



Zitat:

@CEO-1993 schrieb am 13. Juni 2021 um 21:25:42 Uhr

...der Prüf Ing. bestätigte die Echtheit, und das er die HU auch tatsächlich durchgeführt hatte, und schickte ausserdem noch einmal einen HU Bericht mit seiner Unterschrift an den RA des Käufers.

Damit bist Du quasi aus dem Schneider. Ohne ein Sachverstaendiger zu sein, hast Du das Auto im guten Glauben verkauft.
Ob die Polizei den Wagen mit gueltiger HU (und lediglich auf Bedenken der Werkstatt) beschlagnahmen darf, ist unwahrscheinlich.

Ciao
Ratoncita

Nach all den hilfreichen Antworten denke ich aber nun
-und alleine schon um jeglichen Ärger und unangenehme Überraschungen mit der KFZ Firma zu vermeiden-
dass ich das Auto selbst nicht bei der KFZ Firma abholen werde, sondern das dem Käufer bzw. jetzigen Verkäufer tun lassen werde, und das Auto dann bei ihm vor der Haustür abhole

Vorallem alle Felgen neu, ich würde ihm sagen das er wohl mit 80 Sachen den Bordstein hochgefahren ist.

Gegnerische Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zahlst Du nur dann wenn Du mit einer Aktion, zu der es einen Titel gibt, also z. B. eine Rückabwicklung im Verzug bist. Einfach so musst Du meine Anwaltsgebühren zahlen.

Ich sehe auch keine Handhabe des Verkäufers, irgendwie gegen Dich vorzugehen

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Juni 2021 um 21:58:49 Uhr:


Was sollen denn diese Tipps. Er hat doch schon zugesagt, alles wieder rückgängig machen zu wollen. War dämlich und absolut unnötig, aber der Fisch ist doch gegessen.

Diese Tips sollen den TE vor einem Fehler bewahren, der ihn viel Geld kosten wird.

Der Käufer spielt doch irgendein unseriöses Spiel. Angeblich kann er das Auto wegen eines gefältschten TÜV-Berichts nicht anmelden (was die Zulassungsstelle aber verneint). Er meldet es mit Kurzzeitkennzeichen an und ein paar Tage später mit regulären Kennzeichen. Da stimmt doch was nicht. Warum soll man erst in KZK investieren und ein paar Tage später dann die endgültige Anmeldung vornehmen?

Wer so dreist rumlügt und irgendwelche Räuberpistolen raushaut, mit dem würde ich gar nicht mehr reden. Führt eh zu nichts.

Und was der TE mit der Mutter besprochen hat, ist irrelevant oder hat sie den Vertrag unterschrieben? Und selbst wenn, dann könnte ich mich in dem Fall nicht daran erinnern, eine Rücknahme zugesagt zu haben. Wenn jemand so dreist agiert, kann man selber nur dreister reagieren.

Wer weiß, was der Käufer mit dem Auto angestellt hat, dass plötzlich alle Felgen und Aufhängungen kaputt sind.....

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 13. Juni 2021 um 22:05:29 Uhr:


Vorallem alle Felgen neu, ich würde ihm sagen das er wohl mit 80 Sachen den Bordstein hochgefahren ist.

Na ja, das waren vermutlich nur AW, um die Raeder zu demontieren.
Allerdings wurden neue Reifen veranschlagt.
Ich denke mal, auf Wunsch des Kaeufers... 😉

Ciao
Ratoncita

Oh ja, der TE hat schon ein längeren Austausch mit dem Käufer hinter sich, hat sich längst einschüchtern lassen und zugesagt, alles rückgängig zu machen. Und ihr glaubt, dass er nun plötzlich so ne coole Sau wird und nun sogar seine eigene Zusage in den Wind bläst und dem Käufer ganz nun locker die kalte Schulter zeigt?

Auf jeden. 😁

Edit: Nicht falsch verstehen, ich sehe es genau wie Ihr, aber ich glaube der TE hat nicht die Eier dazu. Aber wer weiß, vielleicht wachsen ihm ja noch welche. 😉

Wenn man davon ausgeht, dass der Käufer nicht betrügen will, dann war es wahrscheinlich so, dass er zu eienr Werkstatt gefahrne ist und gesagt hat: Ich habe ein neues Auto gekauft, guckt doch mal, ob und was da so gemacht werden muss.

Und die Werkstatt bekam das Dollarzeichen in den Augen und hat erstmal alles aufgeschrieben, was man machen KÖNNTE. Und das ist bei einem so alten Auto eben eine Menge, weil nichts mehr im Neuzustand ist. heißt aber eben nicht, dass man das alles jetzt sofort machen muß, weil sonst alles auseinander fällt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Juni 2021 um 22:13:06 Uhr:


... Und ihr glaubt, dass er nun plötzlich so ne coole Sau wird und nun sogar seine eigene Zusage in den Wind bläst und dem Käufer ganz nun locker die kalte Schulter zeigt?

Klar doch, aufgrund einer MT-Beratung. 😁 😁

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Juni 2021 um 22:13:06 Uhr:


Oh ja, der TE hat schon ein längeren Austausch mit dem Käufer hinter sich, hat sich längst einschüchtern lassen und zugesagt, alles rückgängig zu machen. Und ihr glaubt, dass er nun plötzlich so ne coole Sau wird und nun sogar seine eigene Zusage in den Wind bläst und dem Käufer ganz nun locker die kalte Schulter zeigt?

Auf jeden. 😁

Da braucht er keine coole Sau werden. Er braucht eigentlich gar nichts machen, außer auf Anrufe usw. nicht mehr zu reagieren und abzuwarten.

Glaube mir, das ist schon zu viel für einige... kein Auge kriegen die mehr zu. 😉

Genau das hatte ich ihm oben schon empfohlen.

Letztendlich muß er sowieso selber entscheiden, was er macht und wie er vorgeht, aber wenn so viele Leute hier schon dazu raten, dann würde ich mir das zumindest mal überlegen.

Es geht hier um ein 24 Jahre altes Auto. Selbst bei vorsichtiger Schätzung dürfte der Kilometerzähler deutlich über 200tkm anzeigen. Bei dem Alter und der Laufleistung kann man (außer bei penibel gepflegten Liebhaberfahrzeugen) eh nicht mehr viel erwarten. Frischer TÜV ist da schon das höchste der Gefühle und das hat er ja.

Daher, stillhalten. Das kann man auch ohne Clint Eastwood oder Charles Bronson zu sein.

Die Angabe, dass die Werke sich quer stellt, kann auch eine Erfindung der Käuferseite sein. Vielleicht macht man sich erstmal einen persönlichen Eindruck davon und entscheidet erst danach.

Ich werde das Gefühl nicht los, der Käufer wollte das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht mehr und suchte nun nach Gründen.
- angeblich gefälschte HU
- Massenweise Mängel

Vielleicht wollte er auch das alte Spielchen mit Nachverhandlungen abziehen.
"Hey Alter, die Karre ist Schrott, ich will 50% vom Kaufpreis zurück".

Dazu müsste man wissen, was Bestandteil der hitzigen Auseinandersetzung war.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 13. Juni 2021 um 22:10:07 Uhr:


Er meldet es mit Kurzzeitkennzeichen an und ein paar Tage später mit regulären Kennzeichen. Da stimmt doch was nicht. Warum soll man erst in KZK investieren und ein paar Tage später dann die endgültige Anmeldung vornehmen?

Warum sollte man sowas nicht machen. Ich habe das früher immer so gemacht, wenn ich mir einen Wagen von privat gekauft habe. Die Kosten sind minimal und man braucht den "Brief" nicht für das KZK.
Nur muss man inzwischen mindestens die Fahrgestellnummer bei der Beantragung der KZK kennen, das brauchte man früher nicht.

Ohne KZK fährt man hin, schaut sich das Auto an, kauft es, nimmt den Brief mit zum Anmelden und fährt nochmal hin.
Alternativ lässt man sich die FIN geben, holt sich ein KZK und wenn einem das Fahrzeug gefällt, nimmt man es gleich mit...erspart Fahrtkosten.

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