Werkstatt verursachte Unfall bei Probefahrt
Hallo, ich brachte am Freitag morgen mein Auto zum FOH um ersten Service (hab jetzt 9000 KM runter) und Reifenwechsel durchzuführen; Am Nachmittag kam der Anruf das ein Mechaniker einen Unfall ("Ausritt" über Bordstein ins Feld - ohne Personenschaden) bei der Probefahrt mit meinem "geliebten" Insi gebaut hat. Ich war geschockt und malte mir die schlimmsten Bilder aus. Ich fuhr sofort zum FOH um mir den Schaden anzuschauen. Als ich ankam wurde ich auch schon vom Chef, Werksattleiter und vom Verkäufer empfangen um mit ihnen mein Auto zu begutachten. Als wir dann vor meinen Insi standen dachte ich "Ach du Schei....", wieso gerade ich, so lange gaspart, immer gehegt und gepflegt und jetzt das. Nach langem Gespräch (wie so was denn passieren könne.....usw.) und den Entschuldigungen der drei Herrn wurde mir versichert das nichts am Rahmen passiert sei, die Reperatur im Haus so sorgfältig durchgeführt werden würde - sodass das Auto schöner wäre als vorher - und auch keine Wertminderung enstehen würde (was für ein Blödsinn - wie ich meine); Die Werkstatt hat auch gleich einen Gutachter beauftragt um den Schaden zu begutachten, und mir einen Leihwagen zu Verfügung gestellt (is ja auch klar). Meine Frage jetzt: Stehen mir weitere Ansprüche zu? Hat jemand von Euch schon mal von so einen Fall gehört oder gar selbst mitmachen müssen (was ich natürlich nicht hoffe)?? Da ich mich nicht so gut ausekenne, würde mich eure Meinung zum Schaden (sofern man auf den Fotos alles gut erkennen kann) - ob ich jetzt Besitzer eines Unfallwagens bin - interressieren;
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.
Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.
Was ist denn das für ein Quatsch, " sich solche Autos nicht leisten können" ?
Kennst du den Jenigen der die Probefahrt gemacht hat ?
Hast du gesehen wie er mit dem Auto des TE gefahren bzw. umgegangen ist ?
Finde es schade, wenn man auf Grund von Bildern sich eine eigene Geschichte dazudenkt und dann wie wild auf dem Verursacher herumhackt.
Es mag so sein wie du es gesagt hast, daß da etwas übereifrig probegefahren wurde, es können aber auch plötzliche Glätte ( wir haben Herbst ) oder sonstige Umstände dazu geführt haben, daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Soll öfters vorkommen, auch wenn es keine Probefahrt, oder wenns dann das eigene Auto ist.
78 Antworten
Shit happenz....
Ich würde das auch so machen wie meine Vorredner. Nur mit Reparatur alleine ist der Schaden nicht abgegolten.
Alleine wenn man was lackiert hat, auch wenn es nur ein Teilbereich ist: Der Lack sieht nicht mehr so homogen aus wie früher.
War bei mir auch so, und ich hatte nur n Kratzer am Radkasten.
Bei einem Wiederverkauf ist man dann in Erklärungsnot. Spätestens dann wird man entweder runter gehandelt oder findet für einen normalen Preis keinen Käufer.
Zitat:
Original geschrieben von SemirM
Das hieße nach deiner Auffassung, auch wenn nur die Stoßstange beim Unfall minimal beschädigt wird, du sie aber durch eine komplett neue originale Stoßstange austauschst, gilt das Auto dennoch als Unfallwagen. Das ist Schwachsinn.
Ich habe das ganze nach einem Unfall mit meinem alten Auto mit einem befreundeten Lackierer und meinem Anwalt durchgekaut. Solange die Rohkarosse nicht in Mitleidenschaft gezogen ist, und beschädigte Teile durch Originalteile ersetzt werden könne, wie Stoßstanen, Motorhaube, Kotflügel, dies auch ersetzt wird, gilt das Auto als Unfallfrei!Aber wenn wir uns schon nicht einig sind können wir uns ja mal bei Versicherungen bzw. bei Sachverständigen informieren.
Gruß
Semir
So ist das Selbstverständlich nicht gemeint, denn dabei handelt es sich höchstens um einen Bagatellschaden.
Und wenn dir das dein Anwalt gesagt haben will, dann solltest du dich vielleicht nach einem Neuen umschauen, denn mit einer solchen Begründung kommst du bei keinem Gericht weit.
Dies würde ja bedeuten das ein Fahrzeug mit einem Wildschaden unfallfrei wäre da man alles wechseln kann.
Um deine Argumentation und die deines angeblichen Anwalts zu entkräften lies dir mal das Gerichtsurteil des OLG Köln durch
Somit schließt sich der Kreis wieder mit dem oben schon genannten Sprichwort "Schuster bleib bei deinen Leisten" 😁Du scheinst meine Beiträge entweder nicht zu lesen oder du verstehst micht nicht.
"Spachtelaufträge an beiden Türen der linken Seite, Wertminderung 150 - 200 EUR" so heißt es in deinem Link. Natürlich gilt ein Auto als Unfallwagen, wenn eine Unfallstelle gespachtelt werden muss. Ich habe immer geschrieben, wenn ein beschädigtes Teil durch ein komplett neues Originalteil ersetzt wird z. B. Stoßstange vorne, dann gilt das Auto noch als Unfallfrei, von Spachtelarbeit war bei mir keine Rede.
Also bleibt es dabei:
Wenn ein beschädigtes Teil durch ein neues Originalteil getauscht wird gilt es noch als Unfallfrei, das ist Fakt.
Da es beim TE leider die Rohkarosse erwischt hat, ist das natürlich hinfällig, bei ihm wird es ein Unfallwagen bleiben.
Und nichts anderes habe ich in meinen zwei Beiträgen davor gesagt, du hast es einfach nicht verstanden.
Gruß
Semir
Allzu viel Toleranz ggü. dem Autohaus würde ich hier nicht zeigen. Onkel, hin oder her. Das AH hat ja schon seinen "bad boy", er braucht auch einen, sonst wird er vermutlich über den Tisch gezogen. Klingt mir alles zu lieb. Also entweder Neuwagen für Mini-Zuzahlung, sonst Krieg (Anwalt - SV - ... - alles was hier geschrieben wurde). Der Onkel kann ja seinen Helm aufziehen.
Zitat:
Original geschrieben von SemirM
......Also bleibt es dabei:
Wenn ein beschädigtes Teil durch ein neues Originalteil getauscht wird gilt es noch als Unfallfrei, das ist Fakt.Ja Ja schon klar, ein Wildschadenfahrzeug ist auch Unfallfrei, weil alles durch Orginalteile ersetzt wird und der Rahmen (die Rohkarosse nicht beschädigt ist, es sei denn man trifft ein Wildschwein.😉
Da es beim TE leider die Rohkarosse erwischt hat, ist das natürlich hinfällig, bei ihm wird es ein Unfallwagen bleiben.
Und nichts anderes habe ich in meinen zwei Beiträgen davor gesagt, du hast es einfach nicht verstanden.
Gruß
Semir
Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich zitiere: "Ein gebrauchter Pkw kann
nicht mehrals "unfallfrei" verkauft werden,
wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen."
Damit beende ich meine Aussagen in diesem Thread, da es ja scheinbar Leute gibt die es besser wissen als ein Gerichtsurteil (und auch viele mehr).
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Zitat:
Original geschrieben von 46Rossi46
Auch das ist nicht wirklich richtig, nach den Fotos zu urteilen muss hier überhaupt nichts eingeschweißt werden oder der gleichen, das ganze wird "herausgezogen" indem man eine "Nase" aufschweißt, notfalls erwärmt und zieht.Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
.....Der Schaden ist nicht wirklich gering, der komplette Einstiegsbereich ist im Eimer und dort müssen Reparaturbleche eingeschweißt werden. Den ganzen Plastikkrams am Unterboden/Stoßstange usw. kann man ja relativ einfach ersetzen.
Anhand der Bilder würde ich den Schaden auf 8.000 Euro schätzen. Halt uns mal auf dem laufenden.
Oder man kann von innen ausbeulen, oder, oder, oder.
Eingeschweißt muss hier aber beileibe nichts.@ TS, wie es schon gesagt wurde, dem Autohaus ein weiteres arbeiten an dem Fahrzeug untersagen, einen unabhängig von dir bestimmten Gutachter an das Fahrzeug lassen und das Autohaus schriftlich um eine Stellungnahme bitten.
Weiterhin würde ich wohl auch mit dem Fahrer sprechen wollen, aber nur im Beisein eines Anwalts.
Bevor du hier andere als ahnunglos hinstellst erkundige dich mal oder schau die Bilder nochmal an. Beifahrerseite unter der Vordertür. Sowas konnte man vielleicht bei Autos vor 10 oder 20 Jahren heiß machen und rausziehen wie ne Delle. Aber hier wirst du garantiert nichts ziehen beim Insignia. Es geht hier ja nicht nur um die Einbeulung sondern der ganze Einstieg ist nach oben gestaucht. Der Insignia ist in diesem Bereich verstärkt für den Seitenaufprall beim NCAP Crashtest gegen den Pfahl.
Zwar wird der Crashtest auf der Fahrerseite durchgeführt aber die Beifahrerseite ist identisch aufgebaut. Das Teil dient der Überlebenszelle für die Insassen... da möchte ich sehen wie du das 1. überhaupt rausziehen möchtest und 2. welche Werkstatt solch einen Pfusch verantwortet.
Allgemein noch, das Auto ist definitiv ein Unfallwagen nach Reparatur.
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
Bevor du hier andere als ahnunglos hinstellst erkundige dich mal oder schau die Bilder nochmal an. Beifahrerseite unter der Vordertür. Sowas konnte man vielleicht bei Autos vor 10 oder 20 Jahren heiß machen und rausziehen wie ne Delle. Aber hier wirst du garantiert nichts ziehen beim Insignia. Es geht hier ja nicht nur um die Einbeulung sondern der ganze Einstieg ist nach oben gestaucht. Der Insignia ist in diesem Bereich verstärkt für den Seitenaufprall beim NCAP Crashtest gegen den Pfahl.
Zwar wird der Crashtest auf der Fahrerseite durchgeführt aber die Beifahrerseite ist identisch aufgebaut. Das Teil dient der Überlebenszelle für die Insassen... da möchte ich sehen wie du das 1. überhaupt rausziehen möchtest und 2. welche Werkstatt solch einen Pfusch verantwortet.Allgemein noch, das Auto ist definitiv ein Unfallwagen nach Reparatur.
Noch einmal, ich bin Karosseriebauer und bei jedem modernen Fahrzeug handelt es sich bei diesem Bauteil um ein tragendes Teil der Sicherheitszelle.
Da du mir hier ja nahelegst mich zu erkundigen, möchte ich doch ganz gerne wissen ob du auch Karosseriebauer bist und mit Unfallinstandsetzung beruflich zu tun hast, oder woher du dir das Recht nimmst jemanden der eine bestimmte Qualifikation vorweist, diese abzusprechen.
Gerne auch per PN
Zitat:
Original geschrieben von aitzi
Hi Signum FanZitat:
Original geschrieben von SignumFan
Hallo,das ist sehr sehr ägerlich. Da scheint wohl der Techniker mit dem Wagen etwas überfordert gewesen zu sein.
Mein Rat, wie oben von vielen auch schon genannt:
1. Dringend Fahrzeug "sicherstellen", sprich, Werkstatt soll keine Veränderungen mehr vornehmen können/dürfen.
--> Wagen sofort zu einem eigenen, beauftragten Gutachter bringen lassen oder den Gutachter vorbeischicken. Auf einen freien Gutachter schauen, der nicht mit der Werkstatt zusammenarbeitet.Deshalb:
2. Sofort Anwalt einschalten und mit Ihm alles regeln, Gutachter etc.Für mich stellt sich hier auch die Frage, ob nicht Opel selbst eingeschaltet wird. Wie alt ist der Wagen? Ev. Tausch gegen "Neuwagen" unter Abzug der bisherigen Wertminderung (vor dem Unfall) und der aktuellen Wertminderung, ggf. hebt sich das auf?!?! (Sprich, keine Aufzahlung für einen Neuwagen).
Warum ich das so sehe? Ich finde den Schaden mehr als erheblich. Da ist ja nicht nur die Felge, sondern viel viel mehr kaputt.
Viel Erfolg!!!
Das mit dem Anwalt ist so ne Sache (nennt mich Feige) - aber da mein Onkel bei dieser Firma arbeitet und ich da jetzt nicht mit einen Anwalt antanzen möchte ist für mich klar. Das mit dem Tausch auf einen Neuwagen ist mir auch schon in den Sinn gekommen, aber ob das so einfach ist; Mit welcher Wertminderung kann man nach ca. 1 Jahr rechnen? (ich weiß, da gibt es schon diverse Threads - werd mich da auch mal umgucken).
es geht um DEIN GELD,onkel hin oder her,da es ja offensichtlich das verschulden der werkstatt ist,kann dein onkel dir schlecht böse sein.ich denke mal um anwalt und eigenen gutachter wirst du nicht drum herum kommen.
wenn der gleiche typ schon damals dein auto gequält hat,hätte ich diesen vor allen mal so richtig angeschnauzt.
vorallem sieht man die farbunterschiede bei nachträglich lackierten plastikteilen,wie stoßstange und co.
mfg
André
@ 46Rossi46
da geb ich dir Recht, dass das Fahrzeug nach der Reperatur des SEITENSCHWELLERS ein UNFALLFAHRZEUG sein wird.
Aber bei einem Fahrzeug bei dem bspw. die VORDERE STOßSTANGE aufgrund eines größeren Kratzers durch einen Kompettaustausch der Stoßstange ( d.h. alte Stoßstange runter und neue drauf ) der Schaden repariert wird, kann man nicht sagen dass es sich hierbei um ein UNFALLFAHRZEUG handelt!!
Dann wäre bspw. ein normaler Insignia bei dem die vordere Stoßstange, aus Designgründen gegen die OPC Stoßstange getauscht wird, auch eine UNFALLWAGEN und dass kann beim besten Willen nicht der Fall sein ;-)
Gruß
Bojan
Zitat:
Original geschrieben von Insignia-OPC
@ 46Rossi46da geb ich dir Recht, dass das Fahrzeug nach der Reperatur des SEITENSCHWELLERS ein UNFALLFAHRZEUG sein wird.
Aber bei einem Fahrzeug bei dem bspw. die VORDERE STOßSTANGE aufgrund eines größeren Kratzers durch einen Kompettaustausch der Stoßstange ( d.h. alte Stoßstange runter und neue drauf ) der Schaden repariert wird, kann man nicht sagen dass es sich hierbei um ein UNFALLFAHRZEUG handelt!!
Dann wäre bspw. ein normaler Insignia bei dem die vordere Stoßstange, aus Designgründen gegen die OPC Stoßstange getauscht wird, auch eine UNFALLWAGEN und dass kann beim besten Willen nicht der Fall sein ;-)
Gruß
Bojan
Also nocheinmal zum Verständnis, wenn es sich dabei um einen Austausche/Nachbesserung/Lackierung wegen eines Kratzers usw. handelt dann ist es ein Bagatellschaden und selbstverständlich KEIN Unfallwagen, genauso wenn man nen Parkrempler hat.
Aber zu sagen, wenn ein Fahrzeug durch originale Ersatzteile wieder instandgesetzt wird handelt es sich NICHT um einen Unfallwagen ist SCHLICHTWEG falsch.
Das beste Beispiel dafür wäre ein Wildschaden, den man i.d.R. durch Austausch Stoßstange, Scheinwerfer, Kotflügel und u.U. Kühler + Kleinigkeiten beheben kann.
Nach der Theorie des Users wäre es kein Unfallfahrzeug.
Dem ist aber definitiv NICHT so (im übrigen ist mein ... Rechtsanwalt für Verkehrsrecht 😉 )
So und nun klinke ich mich definitiv hier aus, wer noch etwas wissen möchte dann per PN
Zitat:
Original geschrieben von 46Rossi46
Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich zitiere: "Ein gebrauchter Pkw kann nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden, wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen."Zitat:
Original geschrieben von SemirM
......Also bleibt es dabei:
Wenn ein beschädigtes Teil durch ein neues Originalteil getauscht wird gilt es noch als Unfallfrei, das ist Fakt.Ja Ja schon klar, ein Wildschadenfahrzeug ist auch Unfallfrei, weil alles durch Orginalteile ersetzt wird und der Rahmen (die Rohkarosse nicht beschädigt ist, es sei denn man trifft ein Wildschwein.😉
Da es beim TE leider die Rohkarosse erwischt hat, ist das natürlich hinfällig, bei ihm wird es ein Unfallwagen bleiben.
Und nichts anderes habe ich in meinen zwei Beiträgen davor gesagt, du hast es einfach nicht verstanden.
Gruß
SemirDamit beende ich meine Aussagen in diesem Thread, da es ja scheinbar Leute gibt die es besser wissen als ein Gerichtsurteil (und auch viele mehr).
Scheinbar scheinst du des Lesens nicht mächtig zu sein. Ich weiß ja nicht was du unter Neuteile verstehst. Also bei mir haben Neuteile weder Kratzer noch dellen. So langsam fange ich an deine Fähigkeiten als Karosseriebauer anzuzweifeln.
Ich weiß nicht ob ich mich so undeutlich ausdrücke oder du des deutschen nicht mächtig bist.
Im Fall des TE ist es eindeutig, nach der Reparatur ist es ein Unfallfahrzeug, da die Rohkarosse gespachtelt werden muss.
Im Allgemeinen ist es jedoch Fakt, wenn die Rohkarosse nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und einzelne Komponenten, sei es Stoßstange, Motorhaube etc. durch Neuteile auszutauschen sind handelt es sich keinesfalls um ein Unfallfahrzeug.
Wer lesen kann ist klar im vorteil, bin ganz deiner Meinung.
Gruß
Semir
Letztens, in einem anderen Thread noch darüber gesprochen, das ich mir bei einen so teuren Auto immer etwas unsicher sei, was die Mechaniker in meiner Abwesenheit machen, und nun hat es einen erwischt.
Ohweija ... wie kann man denn bei einer Probefahrt über einen Bordstein hämmern und dann im Feld parken?
Naja, ich glaub das Vertrauen in die Werkstatt ist erstmal hinüber.
Hallo,
Zu aller erst würde ich den Wagen dort abholen lassen und zu einer anderen Werkstatt geben. Das ist ja so, als würde mir einer ins Auto fahren, und ich überlasse dem zur Reparatur mein Fahrzeug. Was glaubt Ihr, wo dann die Priorität liegt?
Und die würden mich auch nie wieder in der Werkstatt sehen. Wer so mit meinem Eigentum umgeht, kann mein Vertrauen nicht mehr erwarten.
Also Wagen raus, Anwalt und eigenen Gutachter. Vielleicht würde ich den Vorfall auch direkt bei Opel melden.
Gruß, Michael
den abschuss finde ich ja, daß der schadensfahrer offenbar nichts lernt und wiederholungstäter ist. wurde vom te im frühjahr schonmal erwischt. da wäre mir mein onkel scheißegal, und wenn ich onkel wäre, wäre es mir hochnotpeinlich, daß so´ne plinse im betrieb ist und auch noch geld dafür kriegt. und würde himmel und hölle in bewegung setzen, damit dieser kunde & verwandte nicht rumtratscht.... und der probefahrer gehört sofort gefeuert. sofort. 🙁
ist doch nicht zu glauben, wenn der zudem noch ´ne fehlermeldung im cockpit gehabt haben will, fahre ich doch erst recht vorsichtig, oder? zumal ich ja als probefahrender fachmann eine gewisse sachkenntnis besitzen sollte, sonst würde ich wohl kaum zu probefahrten eingesetzt werden, oder? die sache stinkt zum himmel...
lieber te, laß dir bitte nichts einreden und dich nicht von verwandten oder verwandtschaftsverhältnissen einlullen, hier geht´s schnell um ein paar tausend euroi, die du u.u. aber erst in ein paar jahren, beim wiederverkauf, zu spüren bekommst. zähle jetzt eins und eins zusammen, erkläre deinem onkel, warum du so handeln wirst, wie du handeln mußt (nämlich so, wie es dir hier alle raten), und ich bin sicher, er wird dich verstehen. ausreichende gegenleistung deinerseits ist schon, den betrieb noch nicht ausgeplaudert zu haben. wenn sowas publik wird, ist der betrieb schnell dicht...
viele grüße,
ticconi
Also wenn DAS nach der Instandsetzung KEIN Unfallwagen sein soll, dann möchte ich bei diesem Autohaus kein Gebrauchtwagenkäufer sein....
Ich würde jeglichen Druck ausüben, den Dir das Recht einräumt:
- eigenen Gutachter
- Rechtsanwalt
- schriftliche Stellungnahme
Letztlich solltest Du Dir sogar überlegen, Anzeige gegen den Mechaniker zu stellen.
Anhand der Schäden, der Gegebenheiten am Unfallort (den Sie Dir genannt haben!? Wenn nein, dann laß dies tun!) und nachrecherchierbaren Umweltfaktoren (Wetter- und Sichtbedingungen), könnte sich nämlich schwuppsdiwupps eine die Polizei interessierende Angelegenheit ergeben.
Zumindest hättest Du mit der lediglichen Androhung ein weiteres Druckmittel zur Hand.
Zitat:
Original geschrieben von Sardsch1
Also wenn DAS nach der Instandsetzung KEIN Unfallwagen sein soll, dann möchte ich bei diesem Autohaus kein Gebrauchtwagenkäufer sein....Ich würde jeglichen Druck ausüben, den Dir das Recht einräumt:
- eigenen Gutachter
- Rechtsanwalt
- schriftliche StellungnahmeLetztlich solltest Du Dir sogar überlegen, Anzeige gegen den Mechaniker zu stellen.
Anhand der Schäden, der Gegebenheiten am Unfallort (den Sie Dir genannt haben!? Wenn nein, dann laß dies tun!) und nachrecherchierbaren Umweltfaktoren (Wetter- und Sichtbedingungen), könnte sich nämlich schwuppsdiwupps eine die Polizei interessierende Angelegenheit ergeben.Zumindest hättest Du mit der lediglichen Androhung ein weiteres Druckmittel zur Hand.
Yep, genauso. Und alles hübsch über RA, er soll sich emotional komplett rausnehmen.
Wenn der RA fertig ist mit seinem Job, ist das AH sicherlich froh den Fall ohne Imageschaden überlebt zu haben, und der Mechaniker ist froh seinen Job behalten zu haben. Der Themenstarter ist froh über seinen Insignia, der wunschgemäss neu von seiner Tür steht. Alle sind dann froh.
Dies geht dadurch, dass man aufzeigt, dass es auch sehr unfroh geht. Danach sind wieder alle froh.