Werkstatt verursachte Unfall bei Probefahrt
Hallo, ich brachte am Freitag morgen mein Auto zum FOH um ersten Service (hab jetzt 9000 KM runter) und Reifenwechsel durchzuführen; Am Nachmittag kam der Anruf das ein Mechaniker einen Unfall ("Ausritt" über Bordstein ins Feld - ohne Personenschaden) bei der Probefahrt mit meinem "geliebten" Insi gebaut hat. Ich war geschockt und malte mir die schlimmsten Bilder aus. Ich fuhr sofort zum FOH um mir den Schaden anzuschauen. Als ich ankam wurde ich auch schon vom Chef, Werksattleiter und vom Verkäufer empfangen um mit ihnen mein Auto zu begutachten. Als wir dann vor meinen Insi standen dachte ich "Ach du Schei....", wieso gerade ich, so lange gaspart, immer gehegt und gepflegt und jetzt das. Nach langem Gespräch (wie so was denn passieren könne.....usw.) und den Entschuldigungen der drei Herrn wurde mir versichert das nichts am Rahmen passiert sei, die Reperatur im Haus so sorgfältig durchgeführt werden würde - sodass das Auto schöner wäre als vorher - und auch keine Wertminderung enstehen würde (was für ein Blödsinn - wie ich meine); Die Werkstatt hat auch gleich einen Gutachter beauftragt um den Schaden zu begutachten, und mir einen Leihwagen zu Verfügung gestellt (is ja auch klar). Meine Frage jetzt: Stehen mir weitere Ansprüche zu? Hat jemand von Euch schon mal von so einen Fall gehört oder gar selbst mitmachen müssen (was ich natürlich nicht hoffe)?? Da ich mich nicht so gut ausekenne, würde mich eure Meinung zum Schaden (sofern man auf den Fotos alles gut erkennen kann) - ob ich jetzt Besitzer eines Unfallwagens bin - interressieren;
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.
Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.
Was ist denn das für ein Quatsch, " sich solche Autos nicht leisten können" ?
Kennst du den Jenigen der die Probefahrt gemacht hat ?
Hast du gesehen wie er mit dem Auto des TE gefahren bzw. umgegangen ist ?
Finde es schade, wenn man auf Grund von Bildern sich eine eigene Geschichte dazudenkt und dann wie wild auf dem Verursacher herumhackt.
Es mag so sein wie du es gesagt hast, daß da etwas übereifrig probegefahren wurde, es können aber auch plötzliche Glätte ( wir haben Herbst ) oder sonstige Umstände dazu geführt haben, daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Soll öfters vorkommen, auch wenn es keine Probefahrt, oder wenns dann das eigene Auto ist.
78 Antworten
Hallo,
falls Deine RV-Versicherung nicht zahlen sollte,
kommt evtl. eh nur das Honorar für ein Beratungsgespräch auf Dich zu, das hier in D um die 100 EUR liegt,
also kein Beinbruch.
Aber die Aussage Deiner RV-Vers. kommt mir komisch vor, denn Du hast doch freie Wahl eine Rechtsanwaltes...*kopfschüttel*
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von aitzi
Leider hat sich die Sache noch nicht geklärt (naja - wobei eigentlich doch), da ich langsam das Gefühl bekomme als hätte ich meinenZitat:
Original geschrieben von Hitchi
Ehrlich das "Rumgezicke" nervt schon mega...Was mich viel mehr interessieren würde ist, ob der TE nun Neuigkeiten zum ganzen Vorgang hat. Was ist bisher passiert?
(eigentl. Neuen-) Wagen selbst demoliert. Hatte gestern Telefongespräch mit einen RA (Da meine Versicherung scheinbar zu blöd ist und mich eigentlich komplett im Stich läßt - da man ja so einen Fall noch nie gahabt hätte... blablabla....) - der RA informierte mich wie folgt -
1.) Anspruch auf einen Neuwagen sowieso NICHT; (außer AH würde mitspielen)
2.) was mir zustehen würde ist ein sogenannter "Mehrkantiler Minderwert" - welcher 5 - 15% (abhängig vom Schaden) abzüglich Laufzeit, welcher dann vom Gutachter berechnet wird!!!
3.) Man soll sich natürlich alles Schriftlich geben lassen was AH behauptet, da man bei einem Weiterverkauf unbedingt VERPFLICHTET sei den Schaden einen evtl. Interressenten anzugeben!!!!!
Am Ende des Telefongesprächs fragte mich der RA dann nach meiner Versicherung (Rechtsschutz) und Kennzeichen, da dies ein RA-Beratungsgespräch gewesen wäre, und meiner Rechtsschutzvers. verrechnet werden müßte; Als ich dies später meiner Vers. mitteilte - meinte diese wieder das würde nicht in meine KFZ-Rechtsschutzversicherung fallen (da dies ein RA war welcher nicht mit meinen Rechtsschutz zusammenarbeite) und ich die Kosten entweder selber tragen müße oder evtl. das AH - falls eine Wertminderung am KFZ festgestellt wird;
Was soll ich noch sagen (bin voll Angep.....) - Freude am Auto ist sowieso hinüber;
Hallo,
da hast Du ja wirklich Pech. Vielleicht war es nicht der geeignete Anwalt. Anwaltskosten musst Du in diesem Fall nicht selber bezahlen, auch nicht Deine Rechtsschutzversicherung. Bei einem Schaden über 1.500 €, den ein anderer Deinem PKW zugefügt hat, kanns Du immer einen eigenen Anwalt beauftragen. Die Kosten trägt dann, normalerweise (bei einem Unfall mit anderem PKW) die gegnerische Versicherung (des Gegners, der Unfallverursacher ist). In diesem Fall die Versicherung des Autohauses, da hier der Mitarbeiter des Autohauses den PKW beschädigt hat. Lass Dir vom Autohaus die Versicherung nennen, dann nehme mit dieser Kontakt auf. Wie gesagt, ich würde es aber nur, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, nur über einen Anwalt machen.
Andere Frage: Wurde die Polizei eingeschaltet von dem Fahrer, dem Autohaus?
Ich wünsche Dir viel Erfolg. Wenn alles gereglt ist, wird auch die Freude wieder am Fahrzeug kommen.
Ich persönlich hätte die Sache ganz anders geregelt.
Ich hätte das Auto dort weg geholt, und die RV benachrichtigt.
Dann hätte ich das einem Gutachter meiner Wahl übergeben und den Schaden bei der Werkstatt eingeklagt.
Das Auto hätte ich dann woanders Reparieren lassen.
Den das AH wird den Schaden für sich so gering wie Möglich halten. Was bedeutet, das Teile, die eigentlich ausgetauscht werden müssten, Repariert werden. (Z.B. Ausbeulen und Spachteln)
Wetminderung hast Du auf jedenfall.
Mir is einer beim Spurwechsel in unseren Vectra gefahren. Schaden 2170€ zzgl 250€ Wertminderung. Eigentlich is nix weiter kaputt, ausser dem Kotflügel.
Nun stecke ich mur die Kohle ein, und lasse den in einer Lackierwerkstatt wieder fertig machen. (Ausbeulen und Spachteln.)
Und genauso würde ich es auch bei Deinem Auto machen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von little Haenker
wieder schlauer geworden, Danke
Noch zur Ergänzung:
Standard ist SW Schrift auf WS Grund, zB. "BL 574 BP", Zulassungsbezirk dann der alfanumerische Teil
Wunschkennzeichen SW Schrift auf WS Grund zB. "BL Susi 6"
Dann gibt es noch die Überstellungskennzeichen, wie schon erklärt Grundfarbe blau Schrift weiss.
Das ganze mit Grundfarbe in grün, = Zollkennzeichen mit Ablaufdatum, zB wenn du nach Ö übersiedelst und dein Auto auch, kleiner Trick, kann Steuern sparen.
Auch sieht man roten Grund, das sind Überdeckungskennzeichen. Vorallem bei Sattelaufleger oder Hänger. Wird benötigt, wenn der Hänger im Ausland zugelassen und Zollware geladen hat, aber von einem Ö Fahrzeug gezogen wird.
In Österreich ist alles anders 😉