Werkstatt verursachte Unfall bei Probefahrt
Hallo, ich brachte am Freitag morgen mein Auto zum FOH um ersten Service (hab jetzt 9000 KM runter) und Reifenwechsel durchzuführen; Am Nachmittag kam der Anruf das ein Mechaniker einen Unfall ("Ausritt" über Bordstein ins Feld - ohne Personenschaden) bei der Probefahrt mit meinem "geliebten" Insi gebaut hat. Ich war geschockt und malte mir die schlimmsten Bilder aus. Ich fuhr sofort zum FOH um mir den Schaden anzuschauen. Als ich ankam wurde ich auch schon vom Chef, Werksattleiter und vom Verkäufer empfangen um mit ihnen mein Auto zu begutachten. Als wir dann vor meinen Insi standen dachte ich "Ach du Schei....", wieso gerade ich, so lange gaspart, immer gehegt und gepflegt und jetzt das. Nach langem Gespräch (wie so was denn passieren könne.....usw.) und den Entschuldigungen der drei Herrn wurde mir versichert das nichts am Rahmen passiert sei, die Reperatur im Haus so sorgfältig durchgeführt werden würde - sodass das Auto schöner wäre als vorher - und auch keine Wertminderung enstehen würde (was für ein Blödsinn - wie ich meine); Die Werkstatt hat auch gleich einen Gutachter beauftragt um den Schaden zu begutachten, und mir einen Leihwagen zu Verfügung gestellt (is ja auch klar). Meine Frage jetzt: Stehen mir weitere Ansprüche zu? Hat jemand von Euch schon mal von so einen Fall gehört oder gar selbst mitmachen müssen (was ich natürlich nicht hoffe)?? Da ich mich nicht so gut ausekenne, würde mich eure Meinung zum Schaden (sofern man auf den Fotos alles gut erkennen kann) - ob ich jetzt Besitzer eines Unfallwagens bin - interressieren;
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
Naja sowas kommt vor, aber ist eben sehr ärgerlich.
Aber es zeigt mal wieder, wie irgendwelche Leute die sich selbst solche Autos nicht leisten könnten sich dann mit anderem Eigentum austoben müssen.
Was ist denn das für ein Quatsch, " sich solche Autos nicht leisten können" ?
Kennst du den Jenigen der die Probefahrt gemacht hat ?
Hast du gesehen wie er mit dem Auto des TE gefahren bzw. umgegangen ist ?
Finde es schade, wenn man auf Grund von Bildern sich eine eigene Geschichte dazudenkt und dann wie wild auf dem Verursacher herumhackt.
Es mag so sein wie du es gesagt hast, daß da etwas übereifrig probegefahren wurde, es können aber auch plötzliche Glätte ( wir haben Herbst ) oder sonstige Umstände dazu geführt haben, daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat. Soll öfters vorkommen, auch wenn es keine Probefahrt, oder wenns dann das eigene Auto ist.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
Yep, genauso. Und alles hübsch über RA, er soll sich emotional komplett rausnehmen.Zitat:
Original geschrieben von Sardsch1
Also wenn DAS nach der Instandsetzung KEIN Unfallwagen sein soll, dann möchte ich bei diesem Autohaus kein Gebrauchtwagenkäufer sein....Ich würde jeglichen Druck ausüben, den Dir das Recht einräumt:
- eigenen Gutachter
- Rechtsanwalt
- schriftliche StellungnahmeLetztlich solltest Du Dir sogar überlegen, Anzeige gegen den Mechaniker zu stellen.
Anhand der Schäden, der Gegebenheiten am Unfallort (den Sie Dir genannt haben!? Wenn nein, dann laß dies tun!) und nachrecherchierbaren Umweltfaktoren (Wetter- und Sichtbedingungen), könnte sich nämlich schwuppsdiwupps eine die Polizei interessierende Angelegenheit ergeben.Zumindest hättest Du mit der lediglichen Androhung ein weiteres Druckmittel zur Hand.
Wenn der RA fertig ist mit seinem Job, ist das AH sicherlich froh den Fall ohne Imageschaden überlebt zu haben, und der Mechaniker ist froh seinen Job behalten zu haben. Der Themenstarter ist froh über seinen Insignia, der wunschgemäss neu von seiner Tür steht. Alle sind dann froh.
Dies geht dadurch, dass man aufzeigt, dass es auch sehr unfroh geht. Danach sind wieder alle froh.
Hast du getrunken?!
Wirklich ärgerlich - tut mir Leid für dich.
Würde diese Werkstatt aber in Zukunft meiden - da sieht man ja wie die mit fremden (!) Fahrzeugen umgehen... man fährt nicht einfach eben mal per Zufall in den Graben... wollte den Insignia wohl mal testen und dann warens ihm wohl doch zuviel PS unter der Haube !?
Eine Wertminderung ist da absolut sicher dabei - bei so einem Schaden... auch wenn alles gegen neuteile getauscht wird...
Und das ist natürlich auch schlecht für den Wiederverkauf später - verschweigen darfst du diesen Unfall ja nicht.
Ich würde mich da bei einem Anwalt informieren - hast du eine Rechtschutzversicherung ? Die helfen da auch weiter.
Viel Glück !
Also ganz ehrlich
Den wagen würde ich nichtmehr behalten wollen.
Maldavon ab ob das nun zu reparieren ist oder nicht.
Schaut euch mal bild 3 genauer an.
Eine derartig verbogene radaufhängung die ja nunmal zum Hauptrahmen gehört hab ich noch nie
bei nem Randsteinknutscher gesehen.
Bei dem Schadesnbild stellt sich eher die frage ob das ding nicht sogar ein Totalschaden ist weil
das sieht fast so aus als ob der Rahemen ebenfalls was abbekommen hat.
Beider schweller krumm, leider sieht man nicht das dach weil dort zeiegn sich dann meist auch
deformationen.
Ich würde hier dringend zu nem anwalt gehen und das per unabhängigen gutachter klären lassen.
Etwas ähnliches habe ich bisher nur einmal erlebt und da wurde ein fahrzeug 5 monta alt 6000Km
zum wrtschaftlichen totalschaden, Verkehrsinsel überfahren auto krumm.
MFG
Meine Herren,
ihr gebt hier 4 Millionen Tips die letztendlich völlig unbrauchbar sind denn es geht nur um eines:
Widerherstellung des Urzustandes und Wertminderung. ggf. kannst du noch Nutzungsausfall erhalten, fertig.
Diesen Anspruch hat man gegen das Autohaus, der Mechaniker hat nämlich "nur" im Auftrage des Autohauses die Probefahrt durchgeführt. Also privatrechtliches Vorgehen gegen den Fahrer ist vergebliche Müh, vor allem was soll oder würde es bringen ? Letztendlich hat man trotzdem nur diese Ansprüche wie oben beschrieben.
Über den Rest wie "ich möchte das reparierte Auto aber nicht mehr und stattdessen einen Neuen" oder Ähnliches kann man sich nur unterhalten wenn die Luft nicht brennt.
@all
wer vermutet, daß bei Probefahrten "geheizt" wird und das Vertrauen nicht in seine Werkstatt hat, der sollte als Vorgabe machen : "Probefahrten nur in meinem Beisein" oder die Werkstatt wechseln.
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Dank an all die Aufmunternden und Fachkundigen Antworten in meiner besch..... Lage, welche mich eigentlich noch wütender bzw. trauriger stimmen was dieser unfähige Mitarbeiter sich da geleistet hat; Ja Rechtsschutzversg. hab ich und bei meiner Versicherung hab ich mich auch schon informiert (Treffen am Mittwoch). Ich hoffe aber immer noch auf die Toleranz des Händlers, der zu diesen Zeitpunkt der Meinung ist das ich mir mein (Unfall)-Auto nach erledigter Reperatur wieder mit Freude mit nach Hause nehmen werde; Ich möchte einfach probieren mit dem Händler (ohne RA) einen Umtausch auf einen Neuwagen zu "erzwingen", da ja keine Wertminderung durch diesen Unfall entstehen würde (Worte vom FOH), und die mich über den aktuellen Wert nach der Reperatur meines Insi´s informieren sollen (bin gespannt was die mir für einen Aktuellen Preis auf´s Auge drücken) - was glaubt Ihr wieviel mein Wagen vor dem Crash wert war (Listenenpreis ca. 33.500 € - damals bezahlt "Barzahler" - ~ 27.000 €);
Ich würde auch die Kirche im Dorf lassen - die sollen den Wagen anständig reparieren und die nächsten 2 Jahren die Servicekosten übernehmen. Ich würde mir auf diesem Weg die "Wertminderung" holen.
Klar kann man sich drüber ärgern - ist aber nicht verpflichtet dazu - es ändert ja auch nichts mehr.
Das ist natürlich eine sch*** Situation für dich.
zur rechtlichen Situation:
Du hast natürlich auch Ansprüche gegen den "Fahrer" aus § 823 BGB. Aber die sind wirtschaftlich natürlich wertlos, weil da idR. nichts zu holen ist. Im übrigen hätte der AN u.U. (abhängig vom Verschuldensgrad beim Unfall) einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Freistellung von deiner Forderung.
Ansonsten wurde schon richtig gesagt, dass du einen Anspruch auf Wiederherstellung des Urzustands hast (Naturalrestitution, § 249 BGB). Dazu bestehen noch Ansprüche auf ggf. den merkantilen Minderwert, den der Gutachter dann feststellt. Ansprüche auf Nutzungsausfall bestehen nur, soweit du den Ersatzwagen nicht in Anspruch nimmst. Da du aber schon einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten hast, scheidet dieser Anspruch aus.
Ein neues Auto kannst du nicht mehr verlangen. Zwar besteht die Möglichkeit grds., aber das gilt nur bei "Neuwagen", die nicht mehr als 1000km runter haben. Das wird bei dir aber wohl nicht mehr der Fall sein. Damit bleibt also nur der Anspruch auf Naturalrestitution, soweit die Wiederherstellung möglich ist. Ansonsten Wertersatz.
Ich würde dir auch raten eine andere Werkstatt zur Reparatur aufzusuchen. Wenn das Vertrauensverhältnis erstmal zerstört ist, dann kann man einfach nicht mehr glücklich werden. Oder man findet wirklich eine Einigung, mit der du zufrieden sein kannst. Da aber vllt. nochmal mit einem unabhängigen Dritten sprechen, ob er das auch so akzeptieren würde. Damit man sich nicht von möglichen Gefühlen leiten lässt.
Ich hoffe bei dir regelt sich alles schnell und zu deiner Zufriedenheit.
VG
Chris
Zitat:
Original geschrieben von little Haenker
Das ist natürlich eine sch*** Situation für dich.zur rechtlichen Situation:
Du hast natürlich auch Ansprüche gegen den "Fahrer" aus § 823 BGB...
Schonmal das Kennzeichen angeguckt? Ich glaube kaum, dass das BGB da irgendetwas zu sagen hat.
Zitat:
Original geschrieben von SemirM
Scheinbar scheinst du des Lesens nicht mächtig zu sein. Ich weiß ja nicht was du unter Neuteile verstehst. Also bei mir haben Neuteile weder Kratzer noch dellen. So langsam fange ich an deine Fähigkeiten als Karosseriebauer anzuzweifeln.Zitat:
Original geschrieben von 46Rossi46
Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich zitiere: "Ein gebrauchter Pkw kann nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden, wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen."
Damit beende ich meine Aussagen in diesem Thread, da es ja scheinbar Leute gibt die es besser wissen als ein Gerichtsurteil (und auch viele mehr).
Ich weiß nicht ob ich mich so undeutlich ausdrücke oder du des deutschen nicht mächtig bist.Im Fall des TE ist es eindeutig, nach der Reparatur ist es ein Unfallfahrzeug, da die Rohkarosse gespachtelt werden muss.
Im Allgemeinen ist es jedoch Fakt, wenn die Rohkarosse nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und einzelne Komponenten, sei es Stoßstange, Motorhaube etc. durch Neuteile auszutauschen sind handelt es sich keinesfalls um ein Unfallfahrzeug.
Wer lesen kann ist klar im vorteil, bin ganz deiner Meinung.
Gruß
Semir
Das doch überaus lächerlich was du da schreibst und entbehrt jedwedes Grundlage. Wenn du die von dir benannten Neuteile Unfallbedingt tauschst entspricht es einem Unfallwagen! Was sollte deiner Meinung nach sonst ein Unfallfahrzeug sein? Nur wenn ein Heckschaden entstanden ist (dort lässt sich nämlich außer der Anbauteile nichts einfach austauschen) oder der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen würde? Da du ja auf das Beispiel mit dem Wildschaden nach wie vor nicht antwortest ein weiteres.
Rechts vor Links Unfall:
Schadensbild:Kotflügel, Motorhaube, Stoßstange, Xeonon SW, Prallträger und Kleinteile beschädigt. Alles Problemlos auszutauschen, kein Rahmen verzogen = keine Richtbank. Schadenskosten inklusive Gutachter und je nach Hersteller ca.4000-5000€.
Nach deiner Theorie und Aussage sollte es sich danach nicht um einen Unfallfahrzeug handeln.
Im übrigen bleibt zu sagen das ich zum Glück von dir kein Auto kaufen würde und das es viele gute Anwälte gibt die dann solche Leute auf Heller und Pfennig verklagen.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Insignia
Schonmal das Kennzeichen angeguckt? Ich glaube kaum, dass das BGB da irgendetwas zu sagen hat.Zitat:
Original geschrieben von little Haenker
Das ist natürlich eine sch*** Situation für dich.zur rechtlichen Situation:
Du hast natürlich auch Ansprüche gegen den "Fahrer" aus § 823 BGB...
Das stimmt wohl, die Österreichische Rechtsprechung ist aber nahezu 1:1 portierbar auch wenn das Gesetzbuch ABGB heißt.
Wiki sagt dazu folgendes:
Zitat:
Die grundsätzlichen Regeln des Schadensersatzrechts nach österreichischem Recht befinden sich in §§ 1293 bis 1341 ABGB. Es gelten dieselben Grundsätze wie in Deutschland, das heißt, dass Voraussetzung ein ursächliches, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln des Schädigers ist. In gleicher Weise ist ein Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen. Auch hier gibt es für bestimmte gefährliche Anlagen und Einrichtungen eine vom Verschulden unabhängige Gefährdungshaftung.
Im Einzelnen wird zwischen positivem Schaden und entgangenem Gewinn und bezüglich der Rechtswidrigkeit zwischen Schadensersatz ex delicto (deliktischer Schadensersatz) und Schadensersatz ex contractu (vertraglicher Schadensersatz) unterschieden. Dies ist im österreichischen Recht insbesondere für die Beweislast, die Gehilfenhaftung und die Haftung für reine Vermögensschäden von Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von 46Rossi46
Das doch überaus lächerlich was du da schreibst und entbehrt jedwedes Grundlage. Wenn du die von dir benannten Neuteile Unfallbedingt tauschst entspricht es einem Unfallwagen! Was sollte deiner Meinung nach sonst ein Unfallfahrzeug sein? Nur wenn ein Heckschaden entstanden ist (dort lässt sich nämlich außer der Anbauteile nichts einfach austauschen) oder der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen würde? Da du ja auf das Beispiel mit dem Wildschaden nach wie vor nicht antwortest ein weiteres.Zitat:
Original geschrieben von SemirM
Scheinbar scheinst du des Lesens nicht mächtig zu sein. Ich weiß ja nicht was du unter Neuteile verstehst. Also bei mir haben Neuteile weder Kratzer noch dellen. So langsam fange ich an deine Fähigkeiten als Karosseriebauer anzuzweifeln.
Ich weiß nicht ob ich mich so undeutlich ausdrücke oder du des deutschen nicht mächtig bist.Im Fall des TE ist es eindeutig, nach der Reparatur ist es ein Unfallfahrzeug, da die Rohkarosse gespachtelt werden muss.
Im Allgemeinen ist es jedoch Fakt, wenn die Rohkarosse nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und einzelne Komponenten, sei es Stoßstange, Motorhaube etc. durch Neuteile auszutauschen sind handelt es sich keinesfalls um ein Unfallfahrzeug.
Wer lesen kann ist klar im vorteil, bin ganz deiner Meinung.
Gruß
SemirRechts vor Links Unfall:
Schadensbild:Kotflügel, Motorhaube, Stoßstange, Xeonon SW, Prallträger und Kleinteile beschädigt. Alles Problemlos auszutauschen, kein Rahmen verzogen = keine Richtbank. Schadenskosten inklusive Gutachter und je nach Hersteller ca.4000-5000€.Nach deiner Theorie und Aussage sollte es sich danach nicht um einen Unfallfahrzeug handeln.
Im übrigen bleibt zu sagen das ich zum Glück von dir kein Auto kaufen würde und das es viele gute Anwälte gibt die dann solche Leute auf Heller und Pfennig verklagen.
Bleib du bei deiner Variante, ich bleibe bei meiner Variante.
Basta!!!
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von aitzi
Das mit dem Anwalt ist so ne Sache (nennt mich Feige) - aber da mein Onkel bei dieser Firma arbeitet und ich da jetzt nicht mit einen Anwalt antanzen möchte ist für mich klar.
Im Grunde genommen ist damit alles gesagt, bzw. die Sachlage klar! Du kannst nicht nur keinen Anwalt einschalten, sondern solltest Dich mit dem zufrieden geben, was Dir angeboten wird!!! (außer, Dein Onkel hatte sowieso vor, die Firma zu wechseln)
Ich würde den Wagen aber auch repariert nicht mehr fahren. Moderne Autos, mit ihren nicht gerade geringen erreichbaren Geschwindigkeiten, entwickeln fast immer nach solchen Unfällen ein "Eigenleben".
Ungleichmäßig abgefahrene Reifen ...ungleich ziehenden und/oder rubblende Bremsen ...Polter und Quitschgeräusche ...stellen sich fast nie sofort nach der Reparatur ein sondern meist Jahre später. Das liegt daran, dass direkt nach der Reparatur die noch straffen Kunststoffbuchsen der Fahrwerksteile vieles ausgleichen...
...aber dauerhaft "in sich ruhend" ist das nicht mehr!
Mein Tip:
Lass den Wagen zu deren Bedingungen reparieren und verkaufe ihn dann sofort!
Gruß!
Zitat:
Original geschrieben von aitzi
- was glaubt Ihr wieviel mein Wagen vor dem Crash wert war (Listenenpreis ca. 33.500 € - damals bezahlt "Barzahler" - ~ 27.000 €);
Unter Berücksichtigung, was mein FOH mir für meinen geboten hat (halbes Jahr älter wie deiner), würde ich sagen, zieh 10tsd von deiner Barzahlung ab, dann bist du schon in der Nähe des Händlereinkaufspreises. Nur nutzen wirds dir nichts,
warum wurde ja bereits ausführlich diskutiert.
xeloR
Zitat:
Original geschrieben von SemirM
Bleib du bei deiner Variante, ich bleibe bei meiner Variante.Basta!!!
Antworte ganz einfach einmal auf das von mir gegebene Beispiel!!!
Oder bist du selbst dazu nicht in der Lage???
Nachtrag:
Übrigens noch ein paar Gerichtliche Urteile, die weiterhin deine Argumente entkräften:
1:
Wurde in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vereinbart, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden aufweist, bedeutet dies nach Ansicht der Gerichte, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Bei sogenannten Bagatellschäden besteht hingegen keine Hinweispflicht des Verkäufers.
Ein Gebrauchtfahrzeug ist auch nicht schon deshalb als Unfallfahrzeug anzusehen, weil es mehrere reparierte Blech- oder Einfachschäden (beim Parken entstandene Kratzer, Schrammen, Streifschäden und geringfügige Blechschäden) aufweist, die jeweils als geringfügig und damit als Bagatellschäden einzustufen sind.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.08.2007 7 U 111/07 OLGR Karlsruhe 2007
2:
Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00€
BGH AZ: VI ZR 365/03
3:
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss ungefragt auf einen nicht unerheblichen Unfallschaden des Fahrzeugs hinweisen. Dabei darf er den Vorschaden nicht bagatellisieren. Mit der Erklärung, der Kotflügel sei einmal ersetzt worden, kommt der Verkäufer seiner Aufklärungspflicht nicht nach, wenn tatsächlich ein Unfallschaden vorliegt
Urteil des OLG Koblenz vom 28.11.2002 5 U 786/02 DAR 2003, 70
4:
Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
BGH Urteil VIII ZR 330/06 vom 10. Oktober 2007
Wir müssen wohl nciht diskutieren, dass das Auto (zumindest in D) ein Unfallwagen ist. Wertminderung ist somit definitiv fällig.
Ich hätte etwas Bauschmerzen bei dem Schweller. Bekommt man das so hin, dass der Wagen nicht 5 Jahre früher rostet als ein Nicht-Unfaller?
Ein Neuer geht nur über den Weg Gutachter und Verkauf/Inzahlunganhme. Ich habe die Rechnung auch gerade bei meinem gleichalten X1
(http://www.motor-talk.de/.../neu-oder-reparieren-t2926777.html?page=1)
gemacht, es lohnt sich einfach nicht. Dazu ist der Wagen genau im ungünstigen Alter, du legst schnell 10tsd drauf.
Amen