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  7. Werkstatt verursacht Schaden am BMW, hat mich nicht informiert und einfach repariert ?

Werkstatt verursacht Schaden am BMW, hat mich nicht informiert und einfach repariert ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 21. März 2015 um 5:43

Hallo Zusammen,

Hatte mein Auto in der Werkstatt meines Vertrauens..... Motorelektronik, Autogas Problem.

Habe 2 Wochen darauf gewartet. Beim Abholen hat er mir mitgeteilt. Dass sie die Motorhaube

Nicht richtig geschlossen haben, und bei der Probefahrt die Haube hochgekommen ist und auch das

Dach beschädigt haben. Er hat daraufhin die Haube ausgewechselt, und das Dach ausbeulen lassen,

Angeblich ohne zu spachteln usw.

Ich war ziemlich geplättet. Die Motorhaube schaut zwar ordentlich von Lack aus, aber der Verschlusshaken und die "Innereien" schauen stark gebraucht aus.

Außerdem bin ich sauer, weil er mir den Unfall nicht gemeldet hat, ich nicht gesehen habe wie der Schaden aussah. Und ich somit nun seiner Aussage Vertrauen muss.

Wie geht mal hier nun vor? Der Schaden ist doch definitiv eine Wertminderung an meinem Auto ?

Was würdet ihr tun ?

Danke Euch ! Gruß

Tiger

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10 Antworten

Wertminderung ist gesetzlich glaub ich bei 300€ nach der Reparatur.

mfg

So dramatisch sehe ich das nicht.

Die Haube ist sicher neu, aber warum sollte der Verschlusshaken, Dämmmatte usw erneuert werden?

Ist doch gut, eine neue Haube, bezgl. Rostproblemen an der Kante vorne. Schön konservieren und freuen.

Das Dach kannst doch prüfen lassen, ob es gespachtelt wurde.

Allerdings hast du recht, dass ich auch genau wissen wollte, was gemacht wurde. Bilder, Gutachten oder ähnlich.

Wertminderung steht dir meiner Meinung nach keine zu. Neue Haube und das Dach vom Beulendoktor instandgesetzt, ist doch nix wildes.

Das Verhalten des Händlers ist grenzwertig. Mir hat man auch schon Felgen verschrammt und die defekt bei Abholung präsentiert und Termin für die Behebung vereinbart.

Was ich nur nicht verstehe, wie hatten die die Haube auf? Wenn man am Seilzug zieht hängt die doch an dem Sicherungshaken der noch mal betätigt wird. Und in diese Sicherheitsposition fällt die Haube doch alleine durch ihr Eigengewicht...

BEN

am 21. März 2015 um 6:42

Also informieren hätte er dich müssen. Da ist er sogar gesetzlich mit ziemlicher Sicherheit dazu verpflichtet, da es dein Auto ist an dem ein Schaden entstanden ist, entscheidest nur du, wie repariert wird und nicht die Werkstatt. Du hast in diesem Fall ein Recht auf Neuteile von BMW, was die Haube betrifft, auch wenn es eine Gebrauchte tut. Aber es ist nun mal deine Entscheidung und nicht die seine.

Beim Dach wurde die wohl beste Reparaturmethode gewählt. Es wäre da Unsinn ein neues Dach einbauen zu wollen. Meistens kann im Dach auch wirklich alles schön ausbeulen, so das man nichts von sieht. Da es aber lackiert wurde, hast du dadurch allein eine Wertminderung. Wertminderung sagt ja der Gutachter nach Tabelle. Dürfte bei den hier genannten 300€ liegen.

Zumindest bei der Haube würde ich bei den Anbauteilen auf Neuteile und bei der Haube selbst auf Original BMW Haube bestehen. Wenn dem nicht so ist, ist das halt das Pech der Werkstatt und nicht deines.

am 21. März 2015 um 6:45

Die sind mit ziemlicher Sicherheit bei offener Haube in der Werkstatt irgendwo gegengeknallt. Wenn bei der Probefahrt die Haube abgerissen worden wäre oder aufgeklappt wäre, dann sähe das alles ganz anders aus ;)

Zitat:

@benprettig schrieb am 21. März 2015 um 07:37:21 Uhr:

So dramatisch sehe ich das nicht.

Die Haube ist sicher neu, aber warum sollte der Verschlusshaken, Dämmmatte usw erneuert werden?

Ist doch gut, eine neue Haube, bezgl. Rostproblemen an der Kante vorne. Schön konservieren und freuen.

Das Dach kannst doch prüfen lassen, ob es gespachtelt wurde.

Allerdings hast du recht, dass ich auch genau wissen wollte, was gemacht wurde. Bilder, Gutachten oder ähnlich.

Wertminderung steht dir meiner Meinung nach keine zu. Neue Haube und das Dach vom Beulendoktor instandgesetzt, ist doch nix wildes.

Das Verhalten des Händlers ist grenzwertig. Mir hat man auch schon Felgen verschrammt und die defekt bei Abholung präsentiert und Termin für die Behebung vereinbart.

Was ich nur nicht verstehe, wie hatten die die Haube auf? Wenn an am Seilzug zieht hängt die doch an dem Sicherungshaken der noch mal betätigt wird. Und in diese Sicherheitsposition fällt die Haube doch alleine durch ihr Eigengewicht...

BEN

Seit wann hat man bei einem mindestens 10 Jahre alten Auto das Recht auf Neuteile?! Schadenersatz ist immer so, dass man nicht schlechter steht als vorher. Besser aber auch nicht, und Neuteile sind besser.

am 21. März 2015 um 8:50

Natürlich hast du das Recht darauf. Der normale Weg wäre gewesen, das man dem Kunden den Schaden meldet. Dieser hat dann das Recht sich einen Gutachter zu nehmen, zu Lasten des Schadenverursachers und der Gutachter berechnet den Schaden dann aufgrund von Neuteilen bei BMW und nicht aufgrund von Gebrauchtteilepreisen beim Schrotti um die Ecke. Dann hast du als Geschädigter die Möglichkeit entweder bei BMW reparieren zu lassen oder aber nach Gutachten abzurechnen. Die Tatsache das es in einer Werkstatt passiert ist, ändert absolut nichts an der Schadenregulierungsprozedur.

Und damit man eben nicht besser dasteht, schaut der Gutachter ja auch nach Vorschäden etc. Das Vorgehen der Werkstatt in diesem Fall, beschneidet den Kunden zu 100% in seinem Entscheidungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle ob es ein 1 Jahr, 10 Jahre altes oder 50 Jahre altes Auto ist. Es ist schließlich dein Eigentum, du übergibst der Werkstatt dein Auto und diese muss es dir wieder in diesem Zustand zurückgeben. Wenn das Auto in der Werkstatt gestohlen wird, kommt ja auch die Werkstatt zu 100% dafür auf. Die können dir dann auch nicht einfach ein vergleichbares Auto auf den Hof stellen und sagen, ja tut uns Leid, aber der hier ist genauso gut, wie ihrer.

Wieder was gelernt :)

Ich meine, das Verhalten der Werkstatt ist echt unter aller Sau.

Mein Gott, er hat ne neue Haube bekommen, besser geht das wohl nicht, auch nicht mit Gutachter und allem TamTam und passieren kann immer mal etwas, auch in der Werkstatt.

Natürlich kann man so eine Sache wieder unnötig aufbauschen

Was man der Werkstatt vorwerfen kann ist, daß sie nicht informiert hat

Wenn die Haube auf knallt und das Dach beschädigt ist, müsste die Scheibe auch kaputt sein!

Der Unfallhergang klingt schon etwas merkwürdig.

Ich weiss nicht, ob dir durch dieses Vorgehen, ein direkter Schaden entstanden ist. Ich vermute eher nein. Korrekt ist es vom Ablauf nicht. "Wo gehobelt wird, fallen Späne" - sagt man ja so schön. Man könnte jetzt ein Fass aufmachen, aber die Frage ist halt, mit welchem Ziell. Wenn die etwa dein Auto reparieren und dabei ein Missgeschick passiert, führen die diese Reperatur ja auch weiter durch und beheben es wieder. Trotzdem, Vorgehen ist hier grenzwertig. Ich würde defintiv nachprüfen, ob die hier was zu vertuschen haben. Also Unfallhergang und Schäden und Reperatur, etc. ggf. schriftlich einfordern.

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