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Werkstatt "ruiniert" Lack in Waschstraße

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 19:07

Habe meinen phantomschwarzen A5 fabrikneu und Swirl-frei mit Collinite 476 eingewachst und seitdem immer per Hand gewaschen (das war vor knapp 3 Monaten). Die Wachswirkung hat leicht nachgelassen, konnte aber immer wieder mit Detailer aufgefrischt werden. Bin mit dem A5 heute zum zweiten Mal in einem ortsansässigen Audizentrum gewesen, um ein bekanntes Problem am Kupplungspedal beheben zu lassen. Wie immer hab ich groß und mit ganz vielen Ausrufezeichen auf den Werkstattauftrag schreiben lassen, dass der Wagen nicht gewaschen werden soll. Nach fast 10 Stunden habe ich auf Nachfrage mein Auto wieder holen können. Der Defekt ist immer noch da, also braucht man einen Nachholtermin. Man macht das Auto jetzt gleich fertig und bringt es mir dann. Nach einer dreiviertel Stunde des Wartens kommt der Werkstattmeister mit dem Schlüssel und entschuldigt sich für die Verspätung, aber es hat an der Waschanlage etwas länger gedauert. Ich habe sofort darauf hingewiesen, dass der Wagen eigentlich nicht gewaschen werden sollte. Daraufhin hat sich der Meister daran erinnert und ist mit mir raus, um nachzuschauen, ob tatsächlich gewaschen wurde.

Und tatsächlich: alles voller Tropfen. Ich hab ihm stinksauer erklärt, dass der Wagen handgewachst ist und jetzt wrsl. alles runter ist. Er hat sich entschuldigt und angekündigt, dass er sich was überlegt. Ich bin mit Wut im Bauch abgedampft, um zu retten, was zu retten ist. Also CG Pro Detailer raus und ran ans Werk. Die Waschstraßenleistung war aber diletantisch. Die Front war nach wie vor voll Insekten. Die Felgen immer noch voll Bremsstaub und das ganze Auto übersät mit angetrockneten Wasserflecken. Das gleiche Ergebnis hätte ich erzielt, wenn ich mit dem Gartenschlauch drüber wäre. Aber zum heulen war mir zu Mute, als die Sonne drauf schien: der einst so tadellose Lack war voller Swirls.

Nach der Behandlung mit dem Detailer habe ich über den Lack gestrichen, aber der Lack fühlt sich immer noch rauh an. Das MFT ist auch nicht wirklich gut drüber geglitten und die Wasserflecken sind immer noch drauf.

Jetzt weiss ich nicht, was ich tun soll. Die Fahrzeugpflege hat viel Zeit und Geld gekostet. Ich gebe den Wagen zwar wegen Leasingendes im Oktober her, hätte mich bis dahin aber gerne noch über den tollen Lack gefreut. Was die Entschädigung vom Autohaus angeht, weiss ich nicht was kommt. Wie soll ich vorgehen? Habe eigentlich keine Lust mehr mir die Mühe zu machen und alles wieder herzurichten. Vor allem müsst ich erstmal die Swirls rauspolieren (in Ermangelung einer Poliermaschine per Hand)! Für Nicht-Pflegeverrückte mögen diese Zeilen verrückt klingen, aber jeder der was davon versteht, weiss was jetzt los ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von radlking

was ist denn nun genau das problem?

[…]

Ich denke, das Problem liegt für den TE darin, dass sich die Werkstatt nicht an klar vorgegebene Anweisungen gehalten hat und dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die nicht gewünschte Wäsche (zusätzliche) Swirls in den Lack gekommen sind.

Ich kann seinen Ärger verstehen, mir ginge es ähnlich, wenn mir mein Schrauber das 850,- €uro teure Swizöl Crystal Rock wieder vom Auto gewaschen hätte, obwohl ich ihm eine Fahrzeugwäsche ausdrücklich untersagt habe. Der Werkstattleiter hätte mir da schon etwas zu erklären gehabt und mit einem Gutschein für die Waschanlage ;) wäre er aus der Nummer sicher nicht wieder herausgekommen.

Der TE wird jetzt nicht gerade ein derartiges Luxuswachs auf dem Lack gehabt haben, aber letztendlich spielt das genauso wenig eine Rolle wie die Zeit, die das Auto noch in seinem Besitz bleibt.

Grüsse

Norske

Edit: Ich würde übrigens gerne mal die Reaktionen der Leute sehen, die hier die ganze Zeit "Stell Dich nicht so an" schreiben, wenn ihnen auf dem Baumarktparkplatz der ältere Herr mit dem Goldring die brandneue Superdupernanoversiegelung auf den Lack kippt und mit einem Usselslappen verreibt. Das selbstverständlich, nachdem sie diesem Herrn mitgeteilt haben, dass er mit seinem Zeug gefälligst von deren Auto bleiben soll… Ich wette, der eine oder andere würde auch dann handgreiflich werden, wenn er das Auto zwei Tage später abgeben müsste.

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am 15. Juli 2011 um 20:06

@ schweizerkracher

Falls du speziell auf meinen Beitrag geatwortet hast, kannst du dir die Mühe in Zukunft sparen. Du stehst schon sein deinem ersten Beitrag hier im Forum auf meiner Ignore-Liste. Und was ich so von dir in Zitaten lese (in Zitaten wirkt es leider nicht) war das eine ziemlich gute Entscheidung.

am 15. Juli 2011 um 20:09

Ne, ich antworte allgemein. Du als Person interessierst mich nicht im geringsten. Aber ratet dem TE ruhig weiter zu wegen 2 Monaten, die er den Wagen noch benutzen darf, ne riesen Welle zu machen und aufwendig aufzubereiten. Ich habe meinen Spass daran.

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 20:19

Hät ich nicht reingeschrieben, dass ich ihn nur noch 3 Monate habe, dann wär alles in Ordnung oder wie? Darf das Auto nicht sauber sein, obwohl ich es nur so kurz habe?

am 15. Juli 2011 um 20:23

Darf es doch. Du darfst putzen und polieren solange du willst, auch noch einen Tag vor der Abgabe, wenn du Erfüllung in dieser Aufgabe findest. Solange du nix kaputtmachst dabei, selbstverständlich.

Dass es allerdings nicht sinnvoll ist, das zu schreiben, diese Freiheit nahm ich mir.

@ascrgolf3

3 Monate hin oder her, wenn du morgens zum Auto gehst und den Lackzustand siehst, fängt der Tag gleich besch.... an. Ich würde deshalb nochmal selbst aufbereiten, trotz der kurzen Haltedauer. Vielleicht nicht mehr so intensiv, aber verbessern würde ich den Zustand auf jeden Fall.

Man muß den Werkstattmeister vor der Übergabe den Lackzustand schon genau zeigen, auf dass er den Unterschied nach einer ungewollten Werkstattwäsche auch wirklich erkennt. Der größte Teil wird dann wohl sagen, dass sie ja "bloß" gewaschen haben und doch alles in Ordnung ist. Die verstehen einfach nicht, was du von denen willst. Für sie gehört die Autowäsche bei Werkstatttermin zum guten Service... Aber mit dem Zettel reinlegen ist eine gute Idee, am besten auf den Tacho pappen, damit sie es auch merken ;)

am 15. Juli 2011 um 21:18

Ich lasse mir auch immer fett in den Auftrag schreiben "FAHRZEUG BITTE NICHT WASCHEN !!!" und dann nochmal mit dem Textmarker drüber. Bisher ging das zum Glück immer gut, aber anscheinend erwischt es irgendwann jeden. Man liest das so häufig.

Zitat:

Original geschrieben von ascrgolf3

Ich werd als nächstes einen Zettel mit der Aufschrift "Nicht waschen!" ins Auto legen, bevor ich ihn abgebe.

In einem anderen Autopflegeforum (.eu) gibt es sogar Schilder mit der Aufschrift "Bitte nicht waschen!" zum Anhängen an den Rückspiegel.

Wäre fast interessant, ob das "Sachbeschädigung" ist, schliesslich stellen sie mit fremden Eigentum ja etwas an, dem ausdrücklich und sogar schriftlich widersprochen wurde. Aber so weit will ich nicht gegen, mal abwarten, was Dein Werkstattmeister sich überlegt.

Zumal sich ja ein Grossteil der Kunden über diesen Service freuen.

Deinen Ärger kann ich verstehen. Auch wenn der Wagen für andere sicherlich noch sehr gut dastehen wird, stört man sich selbst bei jedem Gang zum Wagen dran. Die Frage ist, wie weit Du jetzt wegen 3 Monaten gehen willst? Professionelle Aufbereitung oder Anschaffung einer Poliermaschine samt Zubehör? Oder am soweit ich informiert bin sehr harten Audi Lack von Hand polieren, was mindestens einen ganzen Tag dauert, eher länger?

Ich würde den Wagen von Hand waschen und einen Durchgang mit Pre Cleaner machen. Dann mal sehen wie er aussieht. Anschliessend neu wachsen und die 3 Monate damit leben, wenn auch vielleicht ein bisschen zähneknirschend.

Zitat:

Original geschrieben von ascrgolf3

Der Karren ist nicht besonders schnell und sein Pluspunkt war der Glanz.

Hinter den Satz komme ich nicht. "Hubraum statt Spoiler" ist mir bekannt, aber "Glanz statt Geschwindigkeit" :confused:

Gruss DiSchu

am 15. Juli 2011 um 21:29

Sie haben eine Dienstleistung erbracht, die nicht gewünscht wurde. Der TE kann also zu Recht den Betrag zurückfordern, der für diese Wäsche berechnet wurde. Wenn nix berechnet wurde gibt es logischerweise auch nix zurückzufordern. Eine Sachbeschädigung stellt eine normale Autowäsche mit Sicherheit nicht dar, das ist normale Abnutzung mit der man als Autobesitzer eben leben muss.

@schweizerkracher

Wenn ich als Kunde ausdrücklich erkläre, dass keine Autowäsche durchgeführt werden soll und die Werkstatt macht es dennoch, dass ist das vorsätzliches Handeln. Und wenn sich dadurch die "Sache" verschlechtert, hier also der Lackzustand von einem kratzer- und swirlfreien Lack zu einem stumpferen und leicht zerkratzen Lack, dann liegt eindeutig eine Sachbeschädigung vor.

Die Frage ist nur, wie der Nachweis erfolgt. Deshalb sollte man nach meiner Meinung, dem Werkstattmeister vorher den Lackzustand zeigen und ggfs. auf Details hinweisen. Mag für 95% der Leute übertrieben sein, aber wer sich damit beschäftigt, erkennt auch die Unterschiede.

am 15. Juli 2011 um 21:39

Das mag man vielleicht bei einem Fahrzeug so sehen das nur ausgestellt, aber nicht gefahren wird. Bei einem normal benutzten Alltagsfahrzeug möchte ich den Richter sehen, der hier auf "Sachbeschädigung" erkennen würde. Noch dazu, wo er nicht mal der Besitzer ist. Könnt ihr vergessen.

Ob Besitzer oder nicht, spielt hier keine Rolle. Der TE war Auftraggeber einer klar definierten Dienstleistung, darauf haben die Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss.

Fakt ist, dass der TE den Wagen in schlechterem Lackzustand aus der Werkstatt zurückbekommen hat. Und nochmal, dass Problem ist der Nachweis, den der Kunde erbringen muss.

Ich sehe keinen Zusammenhang, dass ein Auto auch automatisch in die Waschanlage gehört und deshalb daraus keine Schäden abgeleitet werden können. Es kommt schließlich auf den Einzelfall an und der Wagen war hier, nehmen wir an, überaus gepflegt. Also nichts mit normal benutzten Alltagsfahrzeug, sondern überdurchschnittlicher Pflegezustand, der nun verschlechtert ist.

am 15. Juli 2011 um 22:01

Jo, der TE hätte vor der Abgabe ein Gutachten über den Lackzustand bei einem staatlich anerkannten Gutachter in Auftrag geben müssen. Nach der Wäsche ein zweites solches Gutachten um genau zu ermitteln, um wieviel sich der Lackzustand verschlechtert hat. Dann müsste er einen Prozess führen und einen Richter finden, der diese minimale Verschlechterung tatsächlich als "Sachbeschädigung" erkennt und nicht als normale, hinzunehmende, alltagsübliche Abnutzung.

Wenn er dies alles nicht getan hat ist jede weitere Diskussion eh verschwendete Bandbreite weil nichts dabei rauskommt. Ich glaube auch nicht dass jemals irgendjemand einen solchen Prozess geführt, geschweige denn gewonnen hat.

Aber nur zu und Glück auf. Bitte Termin beim Amtsgericht rechtzeitig hier bekanntgeben, den Spass diesen Prozess beizuwohnen wäre mir auch 200km Anreise wert.

am 16. Juli 2011 um 6:31

Also, wenn der Leasinggeber bei der Rückgabe Lackschäden feststellen sollte.....kann es den ein oder anderen € kosten.....für den Leasingnehmer.....;)

 

Da wird aus einer Banalität schnell was anderes......!

 

Bilder vom aktuellen Zustand wären halt gut gewesen....

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 6:53

Bei der Rückgabe werde ich damit keine Probleme bekommen, weil das bei denen Gang und Gäbe ist, dass Waschstraßenfahrzeuge kommen. Es wurden ja keine tiefen Kratzer fabriziert (wär ja noch schöner), sondern nur Swirls, die nur uns "Pflegefreaks" auffallen. Vielleicht sollt ich mir mal eine gute Exzenterpoliermaschine mit Ausrüstung zulegen. Hat wer Vorschläge?

Gelernt hab ich dabei, dass eine bloße Notiz auf dem Werkstattauftrag nicht reicht. Beim nächsten Mal muss ich deutlicher werden. Auch die Farbwahl "schwarz" werd ich mir beim Nächsten zweimal überlegen.

Mit Fotos lässt sich sowas auch schwer belegen, da das Erscheinungsbild je nach Licht variiert und selbst meine DSLR wohl Schwierigkeiten hätte das festzuhalten. Jetzt wart ich erstmal ab, was der Meister sich hat einfallen lassen. Muss ja ohnehin wieder wegen dem Kupplungspedal antanzen.

am 16. Juli 2011 um 8:29

Also manche Leute hier haben Probleme, da kann man mit dem Kopfschütteln gar nicht mehr aufhören... :rolleyes:

Kleiner Tipp: Wer nichts zum Thema beizutragen hat, der sollte einfach die Finger von der Tastatur nehmen.

Irgendeine Form von Schadenersatz sehe ich hier auch nicht. Der "normale" Lackzustand eines gebrauchten Fahrzeugs ist halt voller kleiner Kratzer und Swirls. Das unsereiner den Lack in einem weit besseren Zustand erhält dürfte da keine Rolle spielen.

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