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Werkstatt fordert Standgebühr? Normal?

Themenstarteram 21. Dezember 2011 um 21:49

Hallo!

Habe gerade mein Auto in der Werkstatt aufgrund eines Getriebeschadens. Das Getriebe hab ich dort ausbauen lassen und dann zu einer Firma die das überholt gebracht. Dies hat ein wenig länger gedauert da Teile nicht zur Instandsetzung beigekommen sind.

Die Rede ist hier von einem Grande Punto in einer Vertragswerkstatt von FIAT. Dauer der ganzen Sache ist seit 1. Dezember bis morgen.

Nun will die Werkstatt mir eine Standgebühr des Fahrzeugs in der Werkstatt abkassieren. Ist das allgemein üblich?

MfG und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Also du hast die Standzeit in der Werkstatt ja selbst verursacht. Wenn die hingegen selber so lange gebraucht hätten könnten sie nichts von dir verlangen.

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Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Der aus der Werkstatt hat halt gestern zu mir gesagt ich muss was für die Standzeit in der Werkstatt bezahlen...

Stand der Wagen denn wirklich die ganze Zeit in der Werkstatt oder zwischenzeitlich auch mal auf dem Hof?

Ja denke das er schon die ganze Zeit in der Werkstatt stand, jedoch so viel Betrieb ist in der Werkstatt auch nicht, also da arbeitet ein Meister und ein Lehrling in der Regel. Mindestens 4 Hebebühnen haben sie auch...

Zitat:

Original geschrieben von psporting

 

Ja denke das er schon die ganze Zeit in der Werkstatt stand, jedoch so viel Betrieb ist in der Werkstatt auch nicht, also da arbeitet ein Meister und ein Lehrling in der Regel. Mindestens 4 Hebebühnen haben sie auch...

ja und? in parkhäuser arbeitet keiner...

du hättest die karre ja auch nach hause nehmen können bis das getriebe da ist :p

Zitat:

Original geschrieben von psporting

Der aus der Werkstatt hat halt gestern zu mir gesagt ich muss was für die Standzeit in der Werkstatt bezahlen...

Meine Frage bezog sich auf die obige Anmerkung des Werkstattmitarbeiters. Offensichtlich nimmt man es dort mit dem Standort sehr genau.

Hallo,

Ich finde eine Standgebühr in deinem Fall völlig normal.

Seelze 01 

Wenn mit dem Werkstattbesiter vereinbart wurde, dass das Getriebe durch ihn aus- und eingebaut wird, die Reparatur aber in einem anderen Betrieb durchgeführt wird, kann m.E. eine Standgebühr nur erhoben werden, wenn der Werkstattbesitzer vorher darauf hingewiesen hatte.

Man kann nicht Leistungen (hier: Verwahrung des Fahrzeuges) zusagen, aber die anfallenden Kosten verschweigen und dann am Ende des Vertrages Geld kassieren. Dies ist Täuschung des Kunden.

 

Jeder, der etwas haben will, muss die Anspruchsgrundlage nennen. Also soll der Werkstattbesitzer sagen, auf was er sich bei seiner Forderung beruft (ggfs. AGB).

 

O.

Ich habe mal ein Lenkgetriebe tauschen lassen, das habe ich auch selber besorgt und einbauen lassen.

Die Zeit stand der Wagen auch bei der Werkstatt rum, aber draußen. Ich musste nur den Einbau + andere nötige Arbeiten und Betriebsstoffe zahlen.

War die Vertragswerkstatt. und ich war da zum ersten mal.

Zitat:

Jeder, der etwas haben will, muss die Anspruchsgrundlage nennen. Also soll der Werkstattbesitzer sagen, auf was er sich bei seiner Forderung beruft (ggfs. AGB). 

So ist es!

In den, vom ZDK empfohlenen AGB, die bei rund 90% aller Werkstätten übernommen werden, heißt es wie folgt:

 

"..bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer eine ortsübliche....."

 

Sollten diese ABG gelten, stellt sich die Frage, ob du im Abnahmeverzug warst, also die Werkstatt dir gesagt hat, dass dein Fahrzeug soweit (= Getriebe ausgebaut) fertig ist und du dein Auto abholen kannst...

Wurde ggf. für den Ausbau schon gleich eine Rechnung geschrieben?

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