Werksgarantie ab wann?
Hallo,
nun mal ne Frage
ab wann fängt die Werksgarantie an zu laufen?
Ab Ez oder ab dem Stempel der vorne im Serviceheft drinn ist?
Danke
Gruss Michi
30 Antworten
Ein Briefausstellungsdatum ist aber keine amtliche Erstzulassung und für Kunden der Adam Opel AG gilt (u.a.) das, was in den Garantiebedingungen steht. Und da steht: Erstzulassung ODER Auslieferung durch einen HÄNDLER an den KUNDEN.
Opel hat das Fahrzeug aber nicht an sich selbst "ausgeliefert" und eine EZ für den Straßenverkehr wird meines Wissens für Werksfahrzeuge (???) auch nicht erteilt.
Aber wie schon gesagt, Opel ist immer wieder für eine Überraschung gut, also ist eine schriftliche bestätigung des Sachverhaltes ratsam.
@vectoura
vielleicht hab ich das falsch ausgedrückt
Mit Werksfahrzeuge meinte ich Autos,die direkt auf
Opel Rüsselsheim zugelassen sind
Diese haben dann auch ne Zulassung
Gruss Michi
Ach so,
ja...klar, diese Fahrzeuge nehmen ja auch am Straßenverkehr teil.
Grüße, vectoura
so hab nun ne mail vom Kundeninfocenter bekommen
Sehr geehrter Herr
blabla
Neuwagengarantie gilt entweder ab Ez oder bei Lieferung durch den Händler an den kunden,je nachdem was eher eintritt.
und weiter blabla
nun so schlau war ich auch schon,steht ja so auch auf der Hp von Opel.
Versteh ich das nun richtig,das für mich also die EZ in frage kommt,da die Lieferung an den Kd,also mich ja erst vor einer Woche war?
Weil Opel ist ja kein Kunde von sich selbst,oder versteh ich das falsch?
Gruss Michi
Ähnliche Themen
Was steht denn im Fahrzeugbrief, bist Du Erstbesitzer?
Jetzt habe ich mal mein Serviceheft rausgekramt.
Bei der Ablieferungsdurchsicht (Seite 6) steht bei mir gar kein Datum, nur ein Stempel. Allerdings, und das ist entscheidend, steht eine Seite vorher unter Internationale Service-Urkunde und da bei 1. Besitzer das "Datum der Lieferung an den Erstbesitzer im In- oder Ausland oder der Erstzulassung und Beginn der Garantie" mit eingetragenem Datum. Wenn man jetzt ganz spitzfindig ist, muß man feststellen, das der Besitzer nicht der Eigentümer sein muß.
Auf Seite 87 wird ausgeführt, daß die Garantie ab Lieferung läuft, wenn dies vor der EZ lag (außer in der Schweiz).
Ich tippe mal auf den 22.04.2004 als Beginn der Neuwagen-Garantie.
Hallo,
tja und bei mir steht unter Lieferung an den 1.Besitzer auf Seite 5 gar nix drinn
da steht das auch mit Beginn der Garantie
Und nun???
Ned mal von Opel selbst bekommt man ne eindeutige Aussage,toll oder?
Na vielleicht ist er ja nie ausgeliefert worden;-))
Der Händler wo ich ihn her hab sagt,bei diesen Werksautos gilt die Ga ab Ez
und andere sagen ab übergabe,und Opel schreibt nur blabla,wie ich oben schon geschrieben hab
Gruss Michi
Vor Gericht, auf hoher See und bei Auskünften von Opel an Kunden sind wir alle in Gottes Hand!
Meine Meinung in deinem Ffall: EZ gilt!
Weil Stempel im Serviceheft kein Nachweis von Auslieferung an "Kunden" ist bzw. weil "vorher" keine "Auslieferung" an Kunden erfolgte.
Trotzdem, gehe den Plinsen beim Opel Kundencenter weiter auf die Nerven und bitte energisch um eine individuelle Antwort auf dein Problem und weise gleich vorsorglich daraufhin, daß du keine 0815-Standardschreiben als Antwort akzeptierst.
Aber: NETT, ausdauernd und nervenstark bleiben...
Grüße, vectoura
Grantiebeginn
Tja hallo erst mal,
sehr informatives Forum mir hier. Hab schon viel gelernt in den letzten Tagen. Aber nun muss mich als "Neuling" (bisher Vectra B) mal zu Wort melden. Ich hab vor zwei Wochen meine Werkswagen erhalten und muss nun fetsstellen, dass das Datum der Übergabe (02.2004) im Serviceheft Seite 6 und Datum der Ez (08/2005) weit auseinader liegen. Sprich, wenn das erste Datum Grantiebeginn ist, ist meine Werksgarantie den Bach runter. Gilt der Tag der Ez habe ich noch 1 1/2 Jahre Ruhe.
Mein FOH meint auch, dass ich gekniffen bin, da das erste Datum gelten würde. Bevor ich nun auch noch einmal eine Mail an Opel sende, wollte ich frage, ob es mittlerweile eindeutige Erkenntnisse gibt
DANKE!!!!
Ansonsten ist es schön einen Astra zu fahren!
Auch in deinem Fall gilt: das frühere Datum, also die Übergabe/Auslieferung, ist Garantiebeginn.
Mein Tip: Versuche noch, eine Anschlußgarantie abzuschließen, geht vor Ablauf der Werksgarantie, bei Opel dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 40.000 Km runter hat. beeil dich, jeder Tag zählt und manches (Garantieabschluß Anschlußgarantie) läßt sich ein paar Tage rückdatieren.
Viel Glück,
vectoura
@ vectoura
Zitat:
Mein Tip: Versuche noch, eine Anschlußgarantie abzuschließen, geht vor Ablauf der Werksgarantie, bei Opel dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 40.000 Km runter hat
Wo steht das mit den 40.000 km?
In meiner Neuwagen-Anschlussgarantie von CarGarantie steht davon nichts.
Gruß
Helmut
Das ist seit Ende letzten Jahres bei Abschluß einer "Opel-Anschlußgarantie" so formuliert (nachzulesen auch bei opel.de). Man kann natürlich auch beim FOH eine Anschlußgarantie eines anderen Anbieters abschließen, diese haben dann andere Klauseln (KM-Begrenzungen).
Grüße, vectoura
Fragt doch einfach bei euerem Opel Händler nach.
Wenns der Verkäufer nicht weiß, sagt ihm er soll den Garantiesachbearbeiter fragen.
Der kann bei der GWL-Hotline anrufen und innerhalb von 2 Minuten habt ihr den Garantiebeginn.
Hinterher könnt ihr dann immer noch mit Opel rumstreiten. Erstmal schauen was bei Opel gemeldet ist.
Grunsätzlich:
Garantiebeginn ist Erstzulassung oder Auslieferung. Je nachdem was zuerst eintrifft.
XY kauft nen Neuwagen. XY fährt am 01.02. für 3 Wochen in Urlaub und stellt das Auto solange bei sich in die Garage. (damit keine Kratzer hinkommen, Steuern und Versicherung sparen...) Am 24.02. lässt XY das Fahrzeug zu.
EZ 24.02. aber Garantiebeginn 01.02.
Wenn das Auto solange beim FOH stehen würde wären Garantiebeginn und EZ gleich... 😉
Garantiestart?
Hier geht's ja richtig zur Sache!
Erstmal Folgendes: Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland ist nur das ausländische Service-Heft entscheidend. Der deutsche FOH darf kein neues Heft ausstellen, er darf auch keine Eintragungen in dem ausländischen Heft vornehmen. In diesen Fällen kann der FOH eine telefonische Garantiestartanfrage an die Gewährleistungs- Hotline stellen und bekommt sofort das wirkliche Garantiestartdatum genannt. Diese Verfahrensweise ist auch für die Fahrzeuge möglich, die unklare Eintragungen im Service-Heft haben. Das Datum der Erstzulassung spielt (erstmal) keine Rolle und ist somit zu vernachlässigen. Vorsicht, wenn kein Datum im Service- Heft steht, ist äußerste Vorsicht nötig. Natürlich kann ein FOH-Mitarbeiter auch mal ein Datum vergessen, aber nicht alle Quellen sind sauber. Fragt bitte immer euren FOH, der kann das klären. Mein FOH hat da viel Erfahrung durch starke EU-Händler in der Nachbarschaft. Ggf. bitte die komplette Fahrgestellnummer per PN an mich, ich leite das dann gerne weiter.
PS: Die Diskussion hier ist sehr "variantenreich" und mancher FOH sieht die Dinge differenziert. Aber: es gibt Richtlinien, in denen mit schwarzen Buchstaben auf weissem Papier steht, was richtig ist. Und diese Richtlinien sind entscheidend.
Und wenn dann mal das Service- Heft verlustig ist, müssen wir das Ganze neu aufrollen. Aber ohne schriftliche Bestätigung von der Adam Opel GmbH würde ich ein solches Auto nicht kaufen, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht. Wenn sich natürlich "Lieschen Müller" beim FOH "Adam Opel" einen neuen Vertra kauft und diesen nach 3 Jahren wieder verkaufen will, aber das Service-Heft verklüngelt hat, dürfte das kein wirkliches Problem sein. Da kann dann der FOH "Adam Opel" sicher helfen und die Neuwagen- Rechnung an "Lieschen Müller" hat ja auch noch eine Aussagekraft.