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Werksgarantie ab wann?

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 17:29

Hallo,

nun mal ne Frage

ab wann fängt die Werksgarantie an zu laufen?

Ab Ez oder ab dem Stempel der vorne im Serviceheft drinn ist?

Danke

Gruss Michi

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30 Antworten
am 1. Mai 2005 um 18:00

zumindest bei Fiat beginnt sie mit Datum der Erstzulassung.

Das mußte ich leidlich erfahren, als ich einen EU-Neuwagen gekauft hatte, der eine Tageszulassung in Italien hatte und dann ein knappes Jahr abgemeldet rumstand.

Die Garantie begann jedoch bereits mit der Tageszulassung zu laufen, obwohl ich im deutschen Brief der 1. Besitzer war. Aber dort war eben als Erstzulassung das Datum der ital. Tageszulassung eingetragen.

Aber möglicherweise handhabt das Opel anders.

von EZ!

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 19:33

@V77

Sicher??

auf der opel Hp steht halt eben,ab Ez oder Lieferung durch den Händler je nachdem was früher eintrifft

Das ist mein Problem mit der Sache,wie ich dass verstehen soll

und von den verschiedenen Händlern gibt unterschiedlich aussagen

nun weiss ich gar nimma was ich glauben soll

Gruss Michi

Die Werksgarantie beginnt dann tatsächlich ab der Auslieferung des Autos durch den FOH an den Kunden, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht auch gleich an diesem Auslieferungstag (Fahrzeugübergabe an Kunden) anmeldet.

Im Nomalfall bekommt der Kunde aber das Fahrzeug vom FOH angemeldet übergeben, womit Lieferzeitpunkt und Erstzulassungszeitpunkt identisch sind.

Opel möchte mit dieser Regelung u.a. standzeitbedingte Schäden, welche dann möglicherweise auf Garantie behoben werden müßten,verringern.

Übernimmt also der Kunde das Fahrzeug vom FOH beipielsweise im Winter (...das "Winterauto" wird aber gerade gefahren, der neue Opel ist das gute "Sommerfahrzeug...könnte ja sein...) und stellt es sich 3 Monate ohne Erstzulassung in die

Garage, dann läuft auch schon die Garantiezeit.

Insgesamt finde ich das aber legitim.

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 20:31

@vectoura

ja klingt so ok.

wie kann ich nun feststellen wie es in meinem Fall ist?

Konkret

Das neue Astra Cabrio meiner Frau

Stempel im Serviceheft von Opel Rüsselsheim 22.4.2004

>Ez auf Opel Rüsselsheim!!!!28.10.2004

War ein Wrksfahrzeug und hat 3400 km drauf

Wie schauts denn da aus Fzg ging ja so nie an den Kunden

Frage nur weil ich rechtzeitig vor Ga Ablauf ne 2.jährige Anschlussgarantie abschliessen will

Fragen über Fragen ich weiss

Hilft es sich an Opel direkt zu wenden??

Gruss Michi

Die Werksgarantie beginnt mit dem Tag der ersten Zulassung.

So wurde bei mir auch das Fahrzeug auf Garantie repariert.

(EZ: Jan./03)

(Herstellungsdatum Aug./02)

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 20:52

@Bochen

mir geht es nicht um das Herstellungsdatum

Bei uns steht im Serviceheft als Datum der Ablieferungsdurchsicht eben April 2004

nun ist meine Frage gilt das Ablieferungsdatum,oder die Ez

Versteh das auf der Opel-Hp so

das frühere datum gilt,wenn das Fzg an den Endverbraucher geht

hm,alles etwas kompliziert

Gruss Michi

in der Tat kompliziert bei dir...

 

schreib mal eine E-Mail an:

kunden.info.center@de.opel.com

am besten gleich mit Fahrgestellnummer... vielleicht bringt die denen was...

Da wird dir sicher geholfen... ob dein FOH das richtig weiß, bin ich unsicher...

Prinzipiell würde bei dir die Garantiezeit ab dem 28.10.2004 (Erstzulassung) beginnen, da sich die Regelungen im Serviceheft auf "echte Kunden" beziehen (Endverbraucher), der Erstservice wurde ja vor der tatsächlichen Lieferung des Fahrzeuges an einen (externen) Kunden vorgenommen.

Soweit die Erklärungstheorie...

Aber: Bei dem Informationschaos und zeitweise dürftigen Wissenständen diverser "Stellen" bei Opel würde ich mir an Deiner Stelle unbedingt eine schriftliche Stellungsnahme über diesen Sachverhalt von offizieller Seite (Opel Kunden Center oder ähnliches) besorgen, damit du dann später nicht sinnlosen Ärger bekommst und Nerven läßt.

Bei der Anschlußgarantie gibt es übrigens häufig 2 Varianten. Einmal gibt es eine günstige Variante mit gestaffelter Selbstbeteiligung ( je älter das Fahrzeug und je mehr Kilometer es hat ,um so höher ist die Eigenbeteiligung). Doch es gibt auch eine (ca. doppelt so teuere?) echte "Vollgarantie" ohne Selbstbeteiligung, welche sich doch rechnen kann, falls man das Fahrzeug länger fahren möchte.

Bei beiden Anschlußgarantie-Varianten sollte man darauf achten, welche Baugruppen von Garantieleistungen abgedeckt sind, je nach Versicherer ist zum Beipiel manchmal der Klimakompressor nicht dabei und ähnliche Fallstricke. Auch gibt es Kilometerbegrenzungen, meistens ist bei 150.000 KM "Schluß", vereinzelt sind 200.000 Km / 5 Jahre ab Erstzulassungsdatum (also 2 Jahre Werksgarantie, dann, nach Ablauf der Werksgarantie 3 Jahre "Anschlußgarantie...) möglich.

Grüße, vectoura

am 2. Mai 2005 um 6:10

Ich denke nicht, daß das Service-Heft relevant ist.

Wie ich schon weiter oben beschrieben habe, wurde mein Fahrzeug in IT bereits für einen Tag zugelassen.

Das deutsche Serviceheft wurde erst ein Jahr später bei der Einfuhr nach DE angelegt. Als Datum wurde hier die Erstzulassung in IT eingetragen.

Wenn jemand sein Service-Heft verbaselt, woher soll dann der FOH wissen, was er dort einzutragen hat ? Er wird dann sicher das Datum der EZ eintragen. Daher dürfte nur dieses Datum relevant sein, egal ob Opel, der Kunde oder der Papst das Auto zuerst zugelassen hat.

Oder anders herum: Der Kunde hat ein früheres Datum im Serviceheft stehen, als die EZ.

So könnte er ja sonst die Garantie quasi verlängern, wenn der das Service-Heft als Verlust meldet, dann würde bei einem neuen ebenfalls das Datum der EZ eingetragen und die Garantie würde um die Differenz zwischen Eintragung im alten Heft und EZ verlängert. Das kann nicht passieren, wenn auf jeden Fall die EZ gilt.

Nebenbei...

Jede Fahrzeugzulassung wird von den nationalen KBA registriert, die zuständigen Ämter vor Ort haben die genauen Daten dazu. Innerhalb der EU läßt sich vom Hersteller leicht herausfinden, Wer? Wann? Wo?Welches? Fahrzeug zugelassen hat.(Bei Rückrufen etwa wird das genutzt...)

Die Übergabe von Fahrzeugen durch Händler wird ebenfalls dokumentiert (Kaufvertrag etc.).

Zitat:

Original geschrieben von silbersurfer

Das neue Astra Cabrio meiner Frau

Stempel im Serviceheft von Opel Rüsselsheim 22.4.2004

>Ez auf Opel Rüsselsheim!!!!28.10.2004

War ein Wrksfahrzeug und hat 3400 km drauf

Wie schauts denn da aus Fzg ging ja so nie an den Kunden

Die Werkfahrzeuge fahren ohne öffentliche Zulassung (siehe Bild) auf dem Gelände. Daraus abzuleiten, daß die Garantiefrist nicht läuft, halte ich für falsch. Sind ja schließlich nach 3400 km keine Neufahrzeuge mehr.

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 20:55

Hallo,

ist so nicht richtig

Mein Vecci ist auch ein Werksauto und für 4 Mon. mitt GG-Nummer

und das cabrio meiner Frau nun hatte auch ne ganz normale GG-Zulassung

Hab nun ne Mail an Opel geschrieben mal sehen was die antworten,wenn überhaupt ne antwort kommt

DEr eine FOh sagt Zulassung zählt und der andere sagt Stempel,der nächste wieder Zul,der andere keine Ahnung muss mal fragen,also das ist schon traurig

Gruss Michi

am 4. Mai 2005 um 5:21

Aber es wird doch auch für die Werksfahrzeuge ein Fahrzeugbrief ausgestellt, ungeachtet dessen, wo sich das Fahrzeug bewegt, dort steht zumindest ein Ausstellungsdatum des KBA drin.

Wenigstens dieses kann dann im Zweifelsfall als Startdatum der Garantie angesehen werden.

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