Werksgarantie vorüber - was nun ?
hallo gemeinde,
nächste woche läuft die werksgarantie für meinen gts aus. ich werde mir im anschluss daran eine gebrauchtwagengarantie (da >50.000km) kaufen, damit sind dann wohl hoffentlich die noch zu erwartenden "standard"-fehler wie z.B. at-5 getriebe, radlager, usw. abgesichert.
problem bleibt nur die mobilität. während der werksgarantie bekam ich ja immer kostenlos einen ersatzwagen. nur wie sieht es NACH der werksgarantie aus ? opel hat da doch noch was von mobilitätsgarantie, wer kann das erläutern nach ablauf der garantie ??
bei länger dauernden reparaturen kann ein ersatzwagen ja schon teuer werden wenn ich den bezahlen muss.
weiss jemand hilfe ?? oder gibts versicherungen die einen ersatzwagen mitbezahlen ??
danke für eure hilfe,
gruss,
steffen.
13 Antworten
Was den Ersatzwagen betrifft, kann ich Dir soweit aus eigener Erfahrung folgendes sagen:
Ein Ersatzwagen über die Mobilitätsgarantie (sofern diese noch besteht) steht Dir nur dann zu, wenn das Fahrzeug nach Liegenbleiben nicht innerhalb von 2 (oder waren es 4?) Stunden wieder fahrtauglich gemacht werden kann. Dabei muss der Fehler noch nicht 100% beseitigt sein. Wenn Dir also z.B. der Keilriemen gerissen ist, müsstest Du Dich sogar mit einem Nylonstrumpf zufrieden geben: Auto fährt ja wieder.
Solange Dein Fahrzeug also noch fahrbereit ist (also anspringt und StVO-konform steuer- und fahrbar ist), ist nix mit Mobilitätsservice.
Was den Ersatzwagen bei Reparaturen angeht, ist dies Verhandlungssache zwischen Dir und Deinem FOH. Selbst im Zeitraum der Werksgarantie steht Dir offiziell laut Garantiebestimmungen der Adam Opel AG kein Ersatzfahrzeug zu. Zitat einer KIC-Mitarbeiterin, als ich genau dies gefragt hatte: "Sie können froh sein, dass Sie überhaupt einen Ersatzwagen bekommen haben. Nach den Garantiebestimmungen....steht Ihnen keiner zu."
Sollten dies alles Fehlinformationen sein, bitte ich um Korrektur und beweisende Unterlagen. Gern lasse ich mich von anderen offiziellen Regelungen überzeugen.
@SoD
da hab ich bisher die mobilitätsgarantie total falsch verstanden.
aber ich meine, in den bedingungen für die mobilitätsgarantie steht, die reparatur muss >4h dauern und es müssen alle vorgeschriebenen inspektionen gemacht worden sein. es heisst doch "mobilitäts"-garantie, also garantiert opel meine mobilität.
hier wäre genaue aufklärung von fachseite nötig 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_OVB
...also garantiert opel meine mobilität.
Korrekt. Machen sie ja auch. Im Beispiel "Nylonstrumpf" (sicher ein überspitztes Beispiel - zugegeben) ist Dein Fahrzeug auch innerhalb von weniger als 4 Stunden wieder "mobil". Fahrbereitschaft wiederherstellen bedeutet in dem Falle nicht, dass das Fahrzeug endgültig repariert werden muss. Es kann also passieren, dass Du deinen vertrauten FOH anschliessend trotzdem besuchen musst, um den Fehler vollständig beseitigen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Mobilitätsservice aber schon aussen vor.
Genauso Pech hast Du z.B., wenn Du Dich mit Deinem rumzuckenden Fahrzeug bis zum FOH gequält hast (um z.B. Fehlercodes auslesen zu lassen) und die Karre verreckt Dir dort auf dem Hof: KEIN Mobi-Service mehr!
Und solltest Du wirklich ohne eigenes Verschulden irgendwo auf der Bahn mit dem Wagen liegen bleiben, hast Du nur dann Anspruch auf den Mobi-Service, wenn Du nachweislich ALLE Inspektionen und fahrzeugspezifischen Reparaturen bei (D)einem FOH gemacht hast. Mit fahrzeugspezifische Reparaturen meine ich z.B., dass es sicher keine Probleme macht, wenn Du bei ATU mal neue Bremssteine hast einbauen lassen. Fahrzeugspezifisch verstehe ich z.B. unter Reparaturen/Austausch von Bauteilen, wie z.B. Getriebe- oder Motorteile sowie Kühler usw.
schwieriges thema,
ich meine wenn mein getriebe den abflug machen würde, wäre es dann ein mobilitäts-garantiefall oder muss ich für die dauer der reparatur einen leihwagen bezahlen ??
und wie sieht es bei wartezeit aus, wenn man auf ersatzteile warten muss, weil die bestellt sind aber nicht beikommen ??
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Wenn Dir das Getriebe abraucht (wie z.B. damals bei J.M.G.), tritt natürlich die Mobi-Garantie ein wenn diese noch für Dein Auto gültig ist. In diesem Falle bekommst Du auf Kosten von Opel einen Ersatzwagen. Fraglich ist nur, ob Du dann Anspruch auf einen Vectra hast oder obs dann auch so ein Heckmeck wie bei mir damals gibt und Du Dich Schlussendlich mit nem Astra oder anderm Modell zufrieden geben musst.
Sollte das Erstere der Fall sein, verstehe ich bis heute nicht, warum es bei Garantiereparaturen, die nicht unter Mobi-Service fallen, keinen gleichwertigen Ersatzwagen auf Kosten von Opel gibt.
Selbst im Zeitraum der Werksgarantie steht Dir offiziell laut Garantiebestimmungen der Adam Opel AG kein Ersatzfahrzeug zu. Zitat einer KIC-Mitarbeiterin......
Hey Stephan,
da muß ich mich FRAGEN fahren wir eigentlich die richtige MARKE? oder ist das beim Mitbewerber auch so!!;;;
bei meinem FOH gabs da noch nie ein PROBLEM!!
da muß ich ihn doch mal darauf ansbrechen ;;;;;;;
Steffen, welche Gebrauchtwagengarantie hast Du abgeschlossen? Die von Opel oder die eines Fremdanbieters.
Ich interessiere mich auch dafür (wg den Gründen die Du genannt hast, AT5, Lenkgetriebe usw) allerdings ist meine Werksgarantie ja auch schon abgelaufen. Wie schaut's zB mit der ADAC Versicherung aus? Hat jemand Erfahrungen damit?
Gruss
nobbl
Re: Werksgarantie vorüber - was nun ?
Zitat:
Original geschrieben von Steffen_OVB
oder gibts versicherungen die einen ersatzwagen mitbezahlen ??
danke für eure hilfe,
gruss,
steffen.
Ich hab jetzt auch einige Zeit gesucht wg. Gebrauchtwagenversicherung. Ersatzwagen wird von keiner bezahlt. Die ADAC Versicherung ist nach den Bedingungen und dem Preis die beste Lösung. Du mußt den Wagen allerdings bei einem Händler (Liste ist sehr groß, siehe nachstehenden Link) durchsehen lassen. Ich hab für das dritte Jahr die cargarantie über den Händler. Für die folgenden Jahre werde ich dann die ADAC Gebrauchtwagengarantie abschließen. Eine Sache (z.B. Lenkgetriebe) und du hast die 300 € / Jahr vielfach wieder raus. Außerdem verlieren die ganzen "Standardprobleme" viel von Ihrem Schrecken. Mein Händler bietet übrigens Corsa für 25 Euro am Tag (incl. 100km) an, das fehlende Ersatzfahrzeug kann man da verschmerzen. Ich sage nur ein AT5 = 6500 Euro. 😕
Klick mich: http://www.adac.de/.../default.asp?...
Zitat:
Original geschrieben von Coupe2,2
Selbst im Zeitraum der Werksgarantie steht Dir offiziell laut Garantiebestimmungen der Adam Opel AG kein Ersatzfahrzeug zu. Zitat einer KIC-Mitarbeiterin......
Hey Stephan,
da muß ich mich FRAGEN fahren wir eigentlich die richtige MARKE? oder ist das beim Mitbewerber auch so!!;;;bei meinem FOH gabs da noch nie ein PROBLEM!!
da muß ich ihn doch mal darauf ansbrechen ;;;;;;;
Auch bei den anderen Marken ist die sog. Mobilitätsgarantie mit den gleichen Einschränkungen versehen.
Habe ich mit meinem vorherigen Fahrzeug (VW) erfahren müssen......
Mobilitätsgarntie
Wir konnten bei unserem FOH eine Mobilitätsgarantie
für 29 Euro und immer für ein Jahr abschließen,wo
wir beim Reparaturen einen Ersatzwagen gekommen,Unfallschäden sind davon ausgeschlossen.Wir haben bei der letzten Inspektion als Ersatz gleich einen Vectra Caravan 1,9CDTI bekommen.
AME69
also ich wollte diese woche die gebrauchtwagen-garantie von car-garantie bei meinem händler abschliessen. hat da jemand schon erfahrungen mit gemacht ?
Ich habe noch so eine. Meine deckt nicht alles ab...aber die wichtigsten Baugruppen sind dabei. Ich habe weiter noch einen vorgeschriebenen Selbstbehalt (was man selbst zuzahlen müsste) der sich nach der Laufleistung orientiert. Laß dir am besten eine Kopie von den Garantiebedingungen machen und les sie in Ruhe zuhause durch...
grüsse
Re: Mobilitätsgarntie
Zitat:
Original geschrieben von ame69
Wir konnten bei unserem FOH eine Mobilitätsgarantie
für 29 Euro und immer für ein Jahr abschließen,wo
wir beim Reparaturen einen Ersatzwagen gekommen,Unfallschäden sind davon ausgeschlossen.Wir haben bei der letzten Inspektion als Ersatz gleich einen Vectra Caravan 1,9CDTI bekommen.AME69
Also wenn ich das mit der Mobilitätsgarantie richtig verstanden habe, ist die eher wie ne mitgliedschaft beim ADAC.