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Frage zu Leihwagen-Regelung innerhalb Werksgarantie

Opel Vectra C
Themenstarteram 3. Februar 2004 um 17:43

Hallo beisammen!

ICH HAB ECHT NEN DICKEN HALS. Heute war es wieder so weit :mad: : BAB um ca. 16 Uhr (da ist bei uns hier fast NULL Verkehr) mit Tacho 180-200 gefahren. Nach ca. 15 km leuchtet (bereits zum 2. Mal innerhalb von 1 1/2 Monaten) das Motor-Lämpchen auf und Leistungsverlust. (dann das übliche: rausfahren, abstellen, warten, anlassen, geht wieder)

Also zum Händler, bei dem ich meinen Vectra als Jahreswagen gekauft habe, und Fehlerspeicher auslesen: 1125 "Kritischer Systemfehler Nr. 2"

Und nun endlich zum Thema:

Der Meister meint, dass er das Auto zum Testen länger als nur ein paar Augenblicke braucht - okay. Ich kann mir aber nicht so einfach tagsüber Urlaub nehmen, um dann Kaffee zu trinken, während der Mensch mein Auto testet. Also Leihwagen: ein Daewoo Nubia (schauder, aber das ist ein anderes Thema ...).

Mein Auto hat EZ 05/02 - es ist also noch Werksgarantie vorhanden. Nun soll ich aber morgen 11 Euro Leihgebühr abdrücken, weil die Opel-Garantie angeblich erst beim 2. Ausfalltag greift. Von einem anderen Opel-Händler, in dem eine Bekannte arbeitet, weiß ich etwas von einer Regelung, die einen kostenlosen Leihwagen innerhalb der Werksgarantie vorsieht, wenn die Reparatur länger als 2 Stunden dauert.

Wer weiß da genaueres? Bitte um Infos!

Danke und Servus,

Cyberherby

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8 Antworten

Hallo,

meine Meinung: sofort Händler wechseln. Bei meinem Händler bekommt man sofort (2 h Regelung) einen Leihwagen (meist die gleiche Klasse oder maximal eine klasse schlechter). Und als mal keine Wagen mehr da waren, hab ich auch schon den Wagen des Verkäufers bekommen.

Gruß

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 13:16

Hi astra2.2DTI,

nachher ist man immer klüger. :( Ich kann momentan nicht aus, da an die Werksgarantie eine Händlergarantie anschließt, die nur dann greift, wenn ich Inspektionen und Werksgarantiefälle bei ihm abwickeln lasse.

Ich hatte ja mit dem Händler vorher nichts zu tun, aber er hatte halt "meinen" Vectra genauso als Jahreswagen dastehen, wie ich mir das gewünscht habe.

Ich werde heute bei der Abholung auf der "2h-Regelung" bestehen und zur Not ein bisschen laut werden. Vielleicht bringt's was...

Danke und Servus,

Cyberherby

lol... da hab ich wohl nen richtig guten händler erwischt.

 

als ich meinen 1.2er corsa gekauft hatte, hat mir mein händler von sich aus felgenschlösser drauf gemacht...

... und leider die schlüssel dafür verschlampt.

also mussten sie mir die schlösser "mit gewalt ziehen" - beim ersten termin hatten sie da aber irgend ein problem, also habe ich von denen aus nen agila bekommen.

beim zweiten besuch war halt viel los in der werkstatt und ich musste warten. als mir mein freundlicher dann ein leihfahrzeug zur verfügung stellen wollte, hab ich im scherz gemeint: "och komm, nach dem stress könnt ihr mir ja eigentlich den speester geben".

die antwort hat mich dann ehrlich gesagt etwas überrascht: "hm... speedster mag die geschäftsleitung nich hergeben (is 2 mal kaputt wiedergekommen), aber das turbo-coupé kann ich dir anbieten"..... oooooooh kay.

also bin ich nen halben tag mit nem blauen astra coupe 2.0T durch die gegend gefahren... mit meinen damals 20 jahren.

war schon schön

(frechheit siegt)

ciao

Ralle

Grundsätzlich gibt es einen kostenlosen Mietwagen innerhalb der Werksgarantie, wenn die Reparatur nicht mehr am selben Tag beendet werden kann.

Wenn der Händler schon bei 2 Stunden einen vergibt, zahlt er das selber.

Wird sicherlich davon abhängen, in welchen Wettbewerbsumfeld er sich befindet, einen Anspruch gibt es nicht.

Sebbi

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 21:54

Hi Sebbi!

Das ist genau das, was mir die Tante am Service-Schalter heute kurz vor Ladenschluss bei der Auto-Abholung auch noch mal erzählt hat. Da der Tag heute wirklich schlauchig war, habe ich keinen Bock mehr auf langes Herumdiskutieren gehabt, hab die 11 EUR berappt und bin abgedüst.

Speziell Opel-mäßig ist im Umkreis von 30 km nichts weiter zu finden. Da hat der Händler dann schon gewisse Freiheiten - denke ich mal.

Danke für Deine Info und Servus,

Cyberherby

Hallo,

auch wenn schon uralt, vielleicht hat sich aktuell ja was verändert...

Mein Insignia steht wegen mehrerer Nachbesserungen beim FOH (Windgeräusche Fenster, Lastwechselklickern, Geräusche OPC-Line Lenkrad).

Mir wurde heute erklärt, dass ein kostenloser Leihwagen von der Schadenhöhe abhängig sei... Dies würde der Serviceleiter entscheiden. Eine Auskunft wann der Wagen fertig wird ist nicht bekannt (sollte eigentlich einen Rückruf erhalten, aber wurde vergessen). Achso, Kosten für den Corsa (ca. 35 Euro pro Tag).

Kennt Ihr neue Regelungen?

Grüße

Hallo,

die "2h-Regelung" gab es noch nie für PRIVATKUNDEN (zumindest nicht ab 2003, seit dem beschäftige ich mich damit), außer es handelt es sich hier um einen Pannenfall über den Opel-Mobilservice.

Pannenfall heißt aber, dass das FZG nicht fahrbereit (KEIN UNFALL) ist und das FZG nicht von dir zum FOH "geschleppt" wird.

Es gibt für manche Kundengruppen eine GARANTIERTE Mobilität, aber das waren glaub' für Nutzfahrzeuge bzw. spezielle Großkunden (kannste auch googeln, da findest du mehr).

Ansonsten ist es wirklich so, dass du erst einen Leihwagen ab dem zweiten Tag bekommst, da der Sinn darauf geht, dass du deinen Werkstattaufenthalt zum einen planen kannst, zum anderen der Leihwagen von Opel eine Dienstleistung ist - worauf kein Rechtsanspruch besteht... (so Aussage von OPEL).

Der Pannenfall ist ja durch z. B. Schutzbrief deiner Versicherung oder durch den Opel-Mobilservice (1 Jahr ab EZ, nur für "Deutsche" Fahrzeuge, keine Re-Importe) abgesichert.

Von der Wertigkeit ist es so, dass du entweder vergleichbares/gleiche Klasse oder drunter bekommst, niemals höher. Wobei das eventuell auch von Händler zu Händler (damit hat Opel nix zu tun) unterschiedlich ist, d. h. dass der eine dann auf seine (Händler)Kosten dir das gibt - wobei das ziemlich selten sein wird, weil die Jungs (also die Händler) eh an der kurzen Leine im Garantiefall gehalten werden (Sucharbeiten werden so gut wie fast gar nicht bezahlt, sondern nur die "erfolgbringende" Arbeit) und der andere verlangt einen "Werkstatttarif", d. h. du bekommst nen Corsa für (keine Ahnung) 25,-- € mit inkl. 50km (nur als Beispiel!!!).

Einen Mietwagen (keinen Leihwagen :)) bekommst du z. B. dann, wenn du um 10 Uhr zum Termin kommst, dann wird bis 15:00 Uhr am Auto gearbeitet und jetzt wird ein Ersatzteil benötigt, dass erst am nächsten Morgen da ist und das FZG so zerlegt ist, dass es nicht fahrbereit ist.

So hat man mir es mal sehr ausführlich erklärt - von drei unterschiedlichen Händler (Stand Sommer 2011).

Grüße

Hallo,

aktuelle Rücksprache...

Einen Leihwagen gibt es nur noch bei "Nichtfahrbarkeit" und/oder bei länger andauernden Reparaturen von sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Ansonsten gibt es egal für welchen Fall keinen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen.

Was die FOH aus Kulanz tun, um Ihre Kunden zu halten steht auf einem anderen Platt.

Grüße

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