Werden wir als PHEV-Kunden gehört?
Ich habe ja schon die These vertreten, dass Hersteller hier mitlesen.
Es schauen aber auch andere Medien, Fachleute und Multiplikatoren im weitesten Sinne mit rein.
Ein Beispiel:
https://www.kfz-rueckrufe.de/ford-spannt-geduldsfaden/8193/
Wir sind in einem öffentlichen Forum. Jeder kann unsere Diskussionen verfolgen.
Hilft’s? Was kommt an?
Beste Antwort im Thema
Wir haben als PHEV-Kunden zusammengefasst im Wesentlichen doch zwei Anliegen:
1. Eine auf Langfristigkeit/Langzeit-Nutzung angelegte Behebung der Mängel. Keine Wiederholung schneller, billiger Lösungen mehr (mit weiter auf Risiko und ggf. ein vierter Rückruf).
2. Eine Entschädigung für die Fahrer, die Aufwand mit Rückrufen schon hatten und nicht laden können; ebenso für diejenigen Kunden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (mindestens bis zum Zeitpunkt vor ca. drei Wochen - Brand in Wiesbaden) bestellt haben, als die weiterhin unzureichenden Nachbesserungen und die verzögerten Lieferzeiten bekannt wurden. Letztere sind spätestens dann als Privatkunden ohne MWSt.-Abzugsmöglichkeit erheblich mit betroffen, wenn Lieferung/Übergabe erst nach dem 31.12.2020 erfolgt, u. U. auch mit einem zusätzlichen Wertverlust-Abzug durch den Händler für ein angenommenes/anzunehmendes Fahrzeug.
Eine Entschädigung in Höhe von 350.- €, egal für welche der genannten Kunden-Gruppen, reicht hierfür bei Weitem nicht aus und geht auch als Gutschrift bei Vielen fehl, u. a. bei jenen, die einen Leasing-Vertrag mit inkludierter Wartung haben.
Dies scheint aus allen bisherigen Diskussionen der kleinste gemeinsame Nenner zu sein.
Wer sich hierin unter Punkt 2. nur zum Teil wiederfindet, sei aufgerufen, sich mit den anderen solidarisch zu zeigen, wie die anderen es dann auch für ihn tun.
Falls ich hier etwas übersehen habe, bitte gerne ergänzen.
So viel fürs erste.
Ich würde dann im weiteren Verlauf eine konkretisierte Wunschliste/Forderungsliste zu 1. und 2. vorschlagen, zu der jeder beitragen kann.
Mein Vorschlag wäre, hier Stimmen zu sammeln und dies dann Ford direkt zukommen zu lassen.
Wer’s nicht probiert, hat schon verloren.
179 Antworten
Wir sind insgesamt schon alle sehr geduldig und verständnisvoll hier.
Ganz offensichtlich ist der Druck für Ford im Rest Europas wesentlich größer als bei uns. Anders lassen sich die unterschiedlichen Kompensations-Angebote nicht erklären.
Gegenüber meinem Händler möchte ich auch fair bleiben. Die können wirklich nichts dafür. Aber wiederum ganz an den Händlern vorbei kann ja von Kundenseite auch nichts geschehen.
Das Problem der Besteller sind dabei ohnehin die eingeschränkten Möglichkeiten bei der üblichen Vertragsgestaltung „unverbindlicher Liefertermin“.
Die ihn schon haben/fahren, könnten derzeit mehr Druck machen. Davon wollen ihn offensichtlich aber die Wenigsten auch tatsächlich abgeben.
Also bleiben für die meisten unter dem Strich nur die Forderungen nach Anpassung der Kompensation seitens Ford. Wie dies schon am Beginn auf Seite 1 dieses Threads verwegen vorgeschlagen wurde.
Dass dies nicht ganz abwegig war/ist, zeigt die jetzt bekannt gewordene Schlechter-Behandlung deutscher Kunden gegenüber anderen Ländern.
Vor dem Hintergrund jetzt aktuell von Ford beantragter 500.000.000 € an Hilfen (ich musste die Nullen nachzählen) vom deutschen Staat wirkt das irgendwie... etwas ungerecht?
@Armedgeddon Das Problem an der ganzen Sache ist die von dir beschriebenen Nachteile als Schaden gegen Ford geltend zu machen. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe...und das weiß auch Ford...Schlimmer ist der Image Schaden für Ford durch diese Misere,deswegen denke ich werden die alles dran setzen um dieses Problem diesmal richtig zu fixen...was auch zwangsläufig heißt die bereits im Feld befindlichen Fzg um- bzw Nachzurüsten...alles andere wäre auch nicht mehr vermittelbar nach der Geschichte.
@ FordLader das liegt leider am deutschen Recht...wie schon geschrieben, bis auf eine höhere Benzinrechnung haben wir Kuga Fahrer im Moment keinen weiteren Schaden...dafür hat Ford eine Kompensation von 350 Euro angeboten, erst wenn deine Benzinrechnung diesen Betrag übersteigt könntest du evtl auf mehr Schadensersatz klagen...Aber glaub mir das ist nicht so einfach wie du vielleicht denkst...ich hab meine Rechtsschutz nicht umsonst...aber das deutsche Recht ist sagen wir es mal so nicht sehr Kundenfreundlich...
350€ sind kein Freibrief aus rechtlichen Ansprüchen zu kommen. Bei aller Fairness mit unseren FFH ist dieser letztlich unser Vertragspartner und nicht die Ford-Werke. Die Händler müssen Druck machen und ich bin sicher, dass sie das im Rahmen ihrer Möglichkeiten machen. Mängelrügen und Fristen helfen da evtl. zusätzlich
Ford hatte jahrelang ein Erfolgswelle durch alle Fahrzeugklassen, was für das Ingenieurwesen spricht
So hoffen ich, dass das Problem bald GUT analysiert wurde und es eine klare Kommunikation und technische Lösung gibt
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@ Papa75 Wir haben das Recht auf Beseitigung des Mangels. Völlig Richtig. Da es für mich der erste Rückruf ist seit sich der Kuga in meinem Besitz befindet, hat Ford rein rechtlich gesehen 3 mal die Möglichkeit den gleichen Fehler zu beseitigen bevor du überhaupt an Wandlung etc. Denken kannst.Was ich nicht weiß wie lange ein Hersteller Zeit für die Beseitigung hat? Das wäre evtl zu erfragen bzw welche Fristsetzungen ab wann rechtlich zulässig sind...
O.k. dann könnte ich eine erste Frist bereits jetzt schon setzen...ich ruf morgen mal bei meiner Verkehrsrechtschutz an und mach mich schlau welche Möglichkeiten es gibt...
Naja. So pauschal ist das mit „zwei Wochen“ etwas zu einfach. Die Frist muss schon „angemessen“sein. In diesem Fall könnte das etwas knapp sein (gefühlt, bin Ingenieur, nicht Jurist). Es ist ja nicht so, dass es ein simples Problem
ist (Tauschen eines einzelnen defekten Akkus gegen einen funktionierenden).
Allerdings gilt natürlich auch: beliebig lange darf das nicht dauern.
“Eine Frist von 10 oder 11 Tagen ist bei einer normalen Reparatur auch durchaus üblich und meist angemessen.
Gleichwohl legt das Landgericht dar, dass eine Frist auch mehrere Monate dauern kann, wenn der Verkäufer den Zeitraum für die geforderte Art der Nacherfüllung bei objektiver Betrachtung benötigt. Das sei eine Frage des Einzelfalls. Bei der Angemessenheit der Frist müssen die Interessen des Käufers und des Verkäufers berücksichtigt werden. Im Alltagsgeschäft dürfte das Interesse des Käufers an einer kurzfristigen Reparatur oder dem sofortigen Austausch der mangelhaften Sache überwiegen. Bei aufwendigen Reparaturen muss die Zeit zugestanden werden, die bei objektiver Betrachtung benötigt wird. “
Das ist ein Ausschnitt aus:
https://www.anwalt.de/.../...-nachbesserung-gesetzt-werden_132135.html
Ich denke auch das wir da im Moment wenig Handhabe haben, mach mich morgen trotzdem einmal schlau welche Möglichkeiten es gibt, da es mich jetzt selbst interessiert...
Es geht mir ja auch eher darum überhaupt den Händler offiziell/juristisch in Verzug zu setzen um nicht einfach abzuwarten...
Nochmal: für mich wäre das ein Weg um Druck aufzubauen... der FFH kann nur indirekt als vertreibende Kraft etwas für die Misere... ist aber halt unser „Gegenpol als Vertragspartner „
Ich denke in der jetzigen Situation wäre die Lösung mit Frist setzen/2 Wochen zur Nachbesserung die beste/fairste. Ich habe bereits 2 Rückrufe durch und wenn nach dem 3. keine dauerhafte Lösung kommt oder ein 4. Rückruf dann bin ich rechtlich sowieso auf der sicheren Seite.
Der Ford-Händler Frey (einer der grössten Deutschlandweit) hätte eigentlich genug Potenzial um Druck aufzubauen scheint daran aber auch nicht wirklich interessiert..
Für alle die den Wagen weiterhin haben wollen, heisst es weiter tanken und fahren...
@Armedgeddon
Bei aller Verärgerung bist Du mit Leasing noch relativ gut dran. Du hast sozusagen bereits ein garantiertes Rückgaberecht, ohne künftig ein evtl. noch mängelbehaftetes Fahrzeug ggf. auch bekanntes nachgebessertes „Ford-Versuchsfahrzeug erster Serie“ an den Mann bringen/verkaufen zu müssen. Von daher liegst Du mit Deinen Bedenken aus meiner Sicht im realistischen Bereich. Aber Du hast doch zumindest mit Leasing alles richtig gemacht ! Im Gegensatz zu mir...
Ich würde an Deiner Stelle noch abwarten, was kommt an technischen Änderungen und Kompensations-Angeboten. Dann erst entscheiden.
Außer Du siehst einen klaren Vorteil im Wechsel. Im vorliegenden Fall Wandelung bereits nach 2. erfolglosem Versuch (bei Dir doch schon der Fall) oder kostenloser Leihwagen, wie vor einigen Seiten als Info hier von mir mitgeteilt (Aussage meines Händlers laut Ford Händler-Info). Also kein dritter Versuch mehr erforderlich.
Wird nicht jeder Händler gerne so weitergeben. Aber so scheint es nach dieser Info zu sein.
Wenn Du Antwort vom Händler bekommst und dieser das auch bestätigt, wäre sicher interessant für andere hier.
Ich prüfe die Umstellung auf Leasing, wenn mir die technischen Änderungen nicht weit genug gehen und eine Langzeit-Nutzung bei Kauf guten Gewissens auf 7-8 Jahre nicht vorstellbar wäre.
Wenn Lieferung erst in 2021, ohne Übernahme der zusätzlichen MWSt. durch Ford, dann Rücktritt für mich. Nächste Serien-Überarbeitung abwarten oder Mitbewerber. Bis dahin wird’s auch mehr geben.
@Fordlader
Ich weiss dass ich mit dem Leasing natürlich in relativ sicheren Gewässern fahre und mich nach 3 Jahren von dem Wagen trennen kann.
Inzwischen habe ich Rückantwort vom Verkauf, dass ein Recht auf Wandlung erst nach dem 3. erfolglosen Versuch besteht. War nicht anders zu erwarten..ich werde nochmal im persönlichen Gespräch versuchen meine Beweggründe zu erläutern, ansonsten halt Fristsetzung über Anwalt, wenn auch ungerne.
Mit dem Leihwagen kann ich insofern nichts anfangen, als ich ja einen mehr oder weniger funktionsfähigen Kuga fahre und der Benzinverbrauch auch relativ gesehen gering ist.
Ich würde dir auf jedenfall zur Umwandlung auf Leasing raten, da ich davon ausgehe dass die technischen/konstruktiven Probleme erst mit einem Facelift gelöst werden können. Der Tank ist deshalb so nah an der Batterie weil das Ladegerät noch unzureichend geschützt davor liegt...dieses sollte woanders eingebaut werden, dann kann man die Batterie vorsetzen und 2 Probleme lösen...
Ich bin gespannt was Ford sich überlegt an Lösungen und Kompensationen...
Auf der ADAC Seite gibt es ein Formular zum Download mit dem jeder seinem Händler eine Frist setzen kann zur Beseitigung des Mangels. Laut telefonischer Beratung kann das jeder Besitzer eines Kuga machen. Damit ist zumindest der Mangel und die Forderung auf Beseitigung dessen schriftlich fixiert. Ich kann das Formular hier leider nicht verlinken...