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Werden wir als PHEV-Kunden gehört?

Ford Kuga DFK
Themenstarteram 19. September 2020 um 20:04

Ich habe ja schon die These vertreten, dass Hersteller hier mitlesen.

Es schauen aber auch andere Medien, Fachleute und Multiplikatoren im weitesten Sinne mit rein.

Ein Beispiel:

https://www.kfz-rueckrufe.de/ford-spannt-geduldsfaden/8193/

Wir sind in einem öffentlichen Forum. Jeder kann unsere Diskussionen verfolgen.

Hilft’s? Was kommt an?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. September 2020 um 10:18

Wir haben als PHEV-Kunden zusammengefasst im Wesentlichen doch zwei Anliegen:

1. Eine auf Langfristigkeit/Langzeit-Nutzung angelegte Behebung der Mängel. Keine Wiederholung schneller, billiger Lösungen mehr (mit weiter auf Risiko und ggf. ein vierter Rückruf).

2. Eine Entschädigung für die Fahrer, die Aufwand mit Rückrufen schon hatten und nicht laden können; ebenso für diejenigen Kunden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (mindestens bis zum Zeitpunkt vor ca. drei Wochen - Brand in Wiesbaden) bestellt haben, als die weiterhin unzureichenden Nachbesserungen und die verzögerten Lieferzeiten bekannt wurden. Letztere sind spätestens dann als Privatkunden ohne MWSt.-Abzugsmöglichkeit erheblich mit betroffen, wenn Lieferung/Übergabe erst nach dem 31.12.2020 erfolgt, u. U. auch mit einem zusätzlichen Wertverlust-Abzug durch den Händler für ein angenommenes/anzunehmendes Fahrzeug.

Eine Entschädigung in Höhe von 350.- €, egal für welche der genannten Kunden-Gruppen, reicht hierfür bei Weitem nicht aus und geht auch als Gutschrift bei Vielen fehl, u. a. bei jenen, die einen Leasing-Vertrag mit inkludierter Wartung haben.

Dies scheint aus allen bisherigen Diskussionen der kleinste gemeinsame Nenner zu sein.

Wer sich hierin unter Punkt 2. nur zum Teil wiederfindet, sei aufgerufen, sich mit den anderen solidarisch zu zeigen, wie die anderen es dann auch für ihn tun.

Falls ich hier etwas übersehen habe, bitte gerne ergänzen.

So viel fürs erste.

Ich würde dann im weiteren Verlauf eine konkretisierte Wunschliste/Forderungsliste zu 1. und 2. vorschlagen, zu der jeder beitragen kann.

Mein Vorschlag wäre, hier Stimmen zu sammeln und dies dann Ford direkt zukommen zu lassen.

Wer’s nicht probiert, hat schon verloren.

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Ich habe schon das Gefühl dass hier mitgelesen wird, aber ob es ankommt ist eine andere Frage.

Die PR-Abteilung von Ford wäre gut beraten dass hier ernstzunehmen denn viele Kunden sind enttäuscht und verunsichert, und dass bei der Antriebsform der Zukunft..

Zumindest sollten mehr wie die 350 Euro Entschädigung rausspringen, denn die Tankrechnungen ersetzt keiner und der Service ist bei mir sowieso enthalten im Leasing. Je nach Umgang mit dem Problem wird dann in 3 Jahren entschieden welche Marke geleast wird...und natürlich auch entsprechend die Bekanntschaften und Freunde informiert.

Zitat:

@FordLader schrieb am 19. September 2020 um 22:04:30 Uhr:

Ich habe ja schon die These vertreten, dass Hersteller hier mitlesen.

Es schauen aber auch andere Medien, Fachleute und Multiplikatoren im weitesten Sinne mit rein.

Ein Beispiel:

https://www.kfz-rueckrufe.de/ford-spannt-geduldsfaden/8193/

Wir sind in einem öffentlichen Forum. Jeder kann unsere Diskussionen verfolgen.

Hilft’s? Was kommt an?

In diesem Link steht ja auch, dass der Kuga auch über den Verbrennungsmotor nicht geladen werden darf.

Unser Fordhändler meinte eigentlich nur kein Laden an der Ladesäule. Weiß da jemand was genaueres?

Was muss man tun um diesen 350 € Gutschein zu bekommen oder schickt Ford den automatisch an die Fahrteughalter raus? Hat schon irgendjemand diesen Gutschein bekommen?

Zitat:

@Monchen504 schrieb am 20. September 2020 um 07:58:10 Uhr:

 

In diesem Link steht ja auch, dass der Kuga auch über den Verbrennungsmotor nicht geladen werden darf.

Unser Fordhändler meinte eigentlich nur kein Laden an der Ladesäule. Weiß da jemand was genaueres?

Dein Händler hat recht.

Zitat:

Was muss man tun um diesen 350 € Gutschein zu bekommen oder schickt Ford den automatisch an die Fahrteughalter raus? Hat schon irgendjemand diesen Gutschein bekommen?

Den Gutschein bekommst du übern Händler, bzw direkt von ihm ausgehändigt. Der Händler bekommt ihn als pdf zum ausdrucken von Ford.

Wie kommst du darauf, dass der Händler recht hat? Das hat er nicht. Im Rückruf steht ganz klar das man ausschließlich im "EV-Auto" Modus fahren darf. Also nicht im "EV-Laden"

Zitat:

@RalfCux schrieb am 20. September 2020 um 08:36:41 Uhr:

Zitat:

@Monchen504 schrieb am 20. September 2020 um 07:58:10 Uhr:

 

In diesem Link steht ja auch, dass der Kuga auch über den Verbrennungsmotor nicht geladen werden darf.

Unser Fordhändler meinte eigentlich nur kein Laden an der Ladesäule. Weiß da jemand was genaueres?

Dein Händler hat recht.

Zitat:

@RalfCux schrieb am 20. September 2020 um 08:36:41 Uhr:

Zitat:

Was muss man tun um diesen 350 € Gutschein zu bekommen oder schickt Ford den automatisch an die Fahrteughalter raus? Hat schon irgendjemand diesen Gutschein bekommen?

Den Gutschein bekommst du übern Händler, bzw direkt von ihm ausgehändigt. Der Händler bekommt ihn als pdf zum ausdrucken von Ford.

Auch im EV-Auto Modus ist es möglich, ein paar km in den Akku zu laden, wenn man auf Sport stellt. Bei der Frage war ich davon ausgegangen, das dass Laden direkt über Steckdose gemeint war - und das ist z.Z. natürlich nicht erlaubt. Wohl aber das fahren als "Vollhybrid". Hatte ich wohl irgendwie verkehrt verstanden...

Themenstarteram 20. September 2020 um 10:18

Wir haben als PHEV-Kunden zusammengefasst im Wesentlichen doch zwei Anliegen:

1. Eine auf Langfristigkeit/Langzeit-Nutzung angelegte Behebung der Mängel. Keine Wiederholung schneller, billiger Lösungen mehr (mit weiter auf Risiko und ggf. ein vierter Rückruf).

2. Eine Entschädigung für die Fahrer, die Aufwand mit Rückrufen schon hatten und nicht laden können; ebenso für diejenigen Kunden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (mindestens bis zum Zeitpunkt vor ca. drei Wochen - Brand in Wiesbaden) bestellt haben, als die weiterhin unzureichenden Nachbesserungen und die verzögerten Lieferzeiten bekannt wurden. Letztere sind spätestens dann als Privatkunden ohne MWSt.-Abzugsmöglichkeit erheblich mit betroffen, wenn Lieferung/Übergabe erst nach dem 31.12.2020 erfolgt, u. U. auch mit einem zusätzlichen Wertverlust-Abzug durch den Händler für ein angenommenes/anzunehmendes Fahrzeug.

Eine Entschädigung in Höhe von 350.- €, egal für welche der genannten Kunden-Gruppen, reicht hierfür bei Weitem nicht aus und geht auch als Gutschrift bei Vielen fehl, u. a. bei jenen, die einen Leasing-Vertrag mit inkludierter Wartung haben.

Dies scheint aus allen bisherigen Diskussionen der kleinste gemeinsame Nenner zu sein.

Wer sich hierin unter Punkt 2. nur zum Teil wiederfindet, sei aufgerufen, sich mit den anderen solidarisch zu zeigen, wie die anderen es dann auch für ihn tun.

Falls ich hier etwas übersehen habe, bitte gerne ergänzen.

So viel fürs erste.

Ich würde dann im weiteren Verlauf eine konkretisierte Wunschliste/Forderungsliste zu 1. und 2. vorschlagen, zu der jeder beitragen kann.

Mein Vorschlag wäre, hier Stimmen zu sammeln und dies dann Ford direkt zukommen zu lassen.

Wer’s nicht probiert, hat schon verloren.

Ich stimme obigem Kommentar zu 100% zu. Ich habe mein Fahrzeug im Juli bestellt und rechnete eigentlich nach seinerzeitiger Auskunft des FFH mit einer Auslieferung in der 3. Oktoberwoche.

Habe mich auch schon gefragt was ich mit einem Werkstatt Gutschein anfangen soll. Habe ein Flatrate Fahrzeug. Alle Inspektionen und 4 Jahre Garantie mit in der Miete. Es dürften also keine weiteren Kosten mehr anfallen. Die sollen mal lieber Tankgutscheine rausrücken. Fahre normalerweise nur elektrisch, reine Kurzstrecken. Pro 100km kostet es mich 5€ mehr wenn ich mit Benzin fahre.

Wer ein Auto bestellt und keinen verbindlichen Liefertermin vereinbart, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Mögliche Liefertermine beruhen auf Lieferzeiten anderen gleicher Modelle. Sind aber nur geschätzte Angaben. Darum wird euch euer Händler bestimmt gesagt haben, dass das Auto "voraussichtlich" da und dann geliefert wird.

Wir warten und hoffen, dass unser Kuga noch dieses Jahr geliefert wird. Ein Kuga PHEV, der erste seiner Art mit offenlichtlichen Problemen und dann noch mitten in einer von Corona geprägten schwierigen Zeit.

Meine Kollegin hat "nur" einen einfachen Smart bestellt. In der ersten Juliwoche 2020. Ihr wurde ein voraussichtlicher Liefertermin im April 2021 genannt. Und den Smart gibts schon ne ganze weile als E-Auto. Das sind ganz andere Vorhersagen.

Da hat sie Glück gehabt, aktuell ist beim Smart bestenfalls Ende 2021 möglich, aber da hängt auch ein großes Fragezeichen. Da die E-Auto-Förderung mit 9000 Euro nur bis Ende 2021 läuft, kann man aktuell keinen Smart mehr ruhigen Gewissens bestellen.

Zum Kuga: ich denke allein aufgrund der Corona-Situation haben wir alle mit dem Risiko bestellt, dass es unerwartete Verzögerungen geben kann. Das sollte der Händler auch offen erwähnt haben - dass jetzt sowas kam, war vielleicht nicht absehbar, aber ich sehe hier auch keinen Raum für Entschädigungsanspruch. Zumal niemand weiß, wie lang das dauert, vielleicht löst sich das im Oktober alles, der Rückstau wird aufgearbeitet und jeder bekommt sein Auto noch dieses Jahr. Da halte ich Spekulationen über geänderte Mehrwertsteuersätze usw. aktuell für unangebracht.

Themenstarteram 20. September 2020 um 21:44

Unter regulären Vertragsbedingungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Für niemanden hier!

Dies gilt für beide Kunden-Gruppen, für die Besteller und auch für die Besitzer im Falle von Rückrufen.

Weil auf die Kunden-Gruppe Besteller Bezug genommen und auf Lieferzeiten bei anderen Herstellern verwiesen wird:

Wenn bei anderen Herstellern längere Lieferzeiten genannt werden, dann kann man sich darauf einstellen. Das war beim Kuga nicht der Fall.

Es wurden bei Bestellung Zusagen über Lieferzeiten von 3-4 Monaten gemacht, teils mündlich, teils schriftlich.

Viele haben sich hierauf verlassen, auch auf die reduzierte MWSt. in 2020. Ein Aspekt, der für die meisten bei Bestellung/Vertragsabschluss nicht unwesentlich war.

Wenn es 2020 noch klappt, hat sich dieser Aspekt erledigt. Dies wollen jedoch weder die Händler noch Ford bestätigen. Warum soll man es dann in einer Wunschliste/einem Forderungskatalog ausschließen?

Corona war für die meisten weder bei Bestellung ein Thema, noch ist es dies jetzt bei den aktuellen Verzögerungen.

Auch sonstige, reguläre Lieferverzögerungen haben wir nicht.

Ford hat ein konstruktives Problem beim PHEV, welches seinen Ursprung lange vor Corona hat und welches die meisten anderen Hersteller, trotz PHEV Modellen, nicht haben.

Dieses, bei Ford verursachte, Problem sollte nicht auf Händler und Kunden abgewälzt werden; weder auf die Kunden-Gruppe Fahrer noch auf die Kunden-Gruppe Besteller.

Weil Corona im Zusammenhang mit Verständnis ins Spiel gebracht wurde:

Dafür hätte jeder Verständnis. Das ist/war aber bei den gegenwärtigen Lieferverzögerungen hier nicht das Thema, wie oben dargelegt und hier aus den Diskussionen entnommen. Wenn es ein Thema wäre, so würde ich für mich jedenfalls gerne auf eine Entschädigung verzichten, wenn ich wüsste, dass es den Arbeitern in Valencia zugute käme.

Wir wissen alle, dass es anders ist...

Die Aspekte unter 1. und 2. wurden aus den Diskussionen und überwiegenden Wortmeldungen hierzu zusammengetragen.

Es ist eine traurige

Angelegenheit, dass Ford so wenig Transparents bietet. Verweisen an den Händler.

Die Vorschläge sind klasse!

Für mich sind 350€ auch nichts. Mit 76 brauch‘ ich das Auto jetzt, nicht am Sarg! Eine Lösung muss her und ein Lieferdatum. Lieferung nach 31.12. zahlt Ford die MwSt, ich nicht!

Ferner muss man zurücktreten können, wenn die Lieferzeit zu weit weg ist.

Wegen Corona geht jetzt gar nicht, meiner wäre jetzt im Bau und ca. Ende Oktober ausgeliefert.

Darüber hinaus, sollte jeder individuell noch was herausschlagen. Gummiwannenmatten, Kofferraumwanne, Dachreling wenn man nicht bestellt hat, Winterkompletträder etc. .

So wie es bis jetzt läuft, geht das gar nicht, wir sind nicht Fordöddel. Bis jetzt weiss ich von meinem Händler nichts. Ford weigert sich, mir Auskunft zu geben!

Es ist unverschämt!

Ein Widerruf des Vertrages ist nach Händler -AGB unter bestimmter Voraussetzungen (in Lieferverzug setzen - nach 6 Wochen Überziehung zum geplanter Termin - plus angemessene Nachfrist von > 2 Wochen) möglich.

Auch wenn man es nicht vor hat, den Wagen abzulehnen, kann man vielleicht so mit dem Händler über den entstandenen Schaden verhandeln und Druck aufbauen. Machen das viele, wird Ford vielleicht kulanter werden, wenn die Händler den Druck weitergeben.

Themenstarteram 22. September 2020 um 8:58

@nordheide21244

Vielen Dank.

Das ist richtig und natürlich grundsätzlich für jeden individuell möglich.

Vertrags-Ansprechpartner und „Gegner“/gegnerische Partei im Streitfall zum Vertrag ist immer der Händler.

Leider ! Leider insbesondere in diesem speziellen Fall des PHEV...

Der Gedanke dieses Threads ist:

Direkt an Ford zu gehen, um genau das, wenn möglich, zu vermeiden:

-Auseinandersetzungen/Streitfälle mit den Händlern,

-geplatzte Verträge und beschädigte Werkstatt-Kunde-Beziehungen,

-Einzelkämpfer-Status für uns als Kunden in diesen Situationen.

Sicher gibt es Händler, die sich im bisherigen Verlauf nicht durch Kundenbezug hervorgetan haben.

Aber an den technischen Problemen von Ford/Mängeln beim PHEV trifft die Händler absolut genau so wenig Schuld wie die Kunden.

Hierfür könnte die Community genutzt werden.

Der vorgeschlagene Weg wäre im Interesse der Kunden (raus aus der Vereinzelung des Problems), im Interesse der Händler und letztlich auch im Interesse von Ford (es platzen ggf. weniger Verträge, Ford könnte verlorenes Vertrauen zurück gewinnen).

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