Wer zahlt kostenvoranschlag bei Unfall??
Hallo
habe heut bei Bmw einen Kostenvoranschlag erstellen lassen,und davon 10 % an Bmw bezahlt.
zahlt die gegnerische Versicherung mir die 10 % wieder zurück??
18 Antworten
ich denke mal dass es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist...
aber ich hab ja das Gutachten nicht in irgendwelcher Werkstatt machen lassen sondern direkt bei Bmw .... also wenn sie das auch nicht akzeptieren dann weis ich auch nicht weiter...dann werde ich wirklich einen Rechtsanwalt beauftragen..
zahlen müssen sie so oder so,mir ging es mehr darum ob sie auch die kosten für den kostenvoranschlag übernehmen die ich selbst bezahlt habe..
sind 10% vom schaden was ich an Bmw abgedrückt habe
@uzzi222
alles richtig gemacht!!! So muss eine Schadensregulierung laufen😉
Als erstes IMMER, und damit meine ich auch IMMER!, die Polizei rufen! Selbst bei kleinen Bagatellschäden.
Dann zur Dekra und ein Gutachten erstellen lassen, für dieses Gutachten zahlt ihr nichts, dafür unterschreibt ihr eine Abtretungserklärung.
Mit diesem Gutachten dann zum Anwalt, NIE selber mit der Versicherung Kontakt aufnehmen!!!!!! Den anwalt zahlt auch die gegnerische Versicherung.
Jetzt ist nur noch warten angesagt bis das Geld ohne Rumärgerei mit der Versicherung auf eurem Konto ist. Für sowas ist schließlich der Anwalt da, wofür er ja auch bezahlt wird.
Diese Vorgehensweise ist anzuwenden wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, und der Unfallverursacher feststeht und im Unfallbericht durch die Polizei verwarnt wurde. Deshalb IMMER die Polizei rufen, dann gibts auch im Nachhinein nichts mehr dran zu rütteln. Viele erzählen nämlich nachher eine ganz andere Story um sich aus der Verantwortung zu drücken. Im Zweifel bekommt man dann bei unklarer Sachlage eine Teilschuld bzw. jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Habe schon etliche nichtverschuldete Unfälle auf diese Art abgerechnet und spreche aus Erfahrungf das dies die beste Lösung ist. Ein einziges mal gab es Probleme, Gutachten war von einem "Hinterhofgutachter" und offensichtlich zu hoch was die Schadenssumme anbetraf. Aber selbst dort konnte ich mich mittels Anwalt mit der Versicherung einigen und habe noch eine gute Summe rausgeholt.
Aus diesem Grund nur noch zur Dekra, da gibts bei den Versicherungen keine Einwände.
ich mußte damals mein Dekra Gutachten selber vorstrecken, habe es dann aber natürlich von der geg. Versicherung wieder bekommen. Vielleicht hat sich da ja auch was geändert - ist schon
3,5 Jahre her. KVA hätte ich bei BMW garnicht gemacht sondern gleich einen Gutachter von denen, kostet aber so 500-600,- hätte ich damals auch selber vorstrecken müssen.
... und dabei immer bedenken, es zahlt eben nicht die gegnerische Versicherung.
Zahlen tun ganz alleine die Kunden und kein anderer.
Jeder EUR, der in Gutachter und Rechtsanwälte investiert werden muss, wird am Jahresende zu einer Prämienerhöhung führen.
Wer also solche Tipps gibt, der ist Mitschuld an den stetig steigenden Prämien...
Wo steckt das Problem, wenn ich einfach nur meinen Unfallschaden in der Fachwerkstatt reparieren lasse, den Ersatzwagen, ggfs. Schmerzensgeld, eine Wertminderung und Kostenpauschale erstattet bekomme?
Die meisten Versicherungen sind bei den vorgenannten Positionen eher grosszügig als knauserig, weil sie wissen, dass sie das sowieso bezahlen müssen und mit externem Gutachter und Rechtsanwalt kommen leicht noch 1.000,- bis 2.000,- EUR zum eigentlichen Schaden hinzu und da versucht man dann schon eher mal den Geschädigten mit einer kleinen Überzahlung zufrieden zu stellen als in einen Rechtsstreit zu geraten.
Think about it...
Beste Grüße