wer verbraucht am wenigsten???
da ich umziehe brauche ich einen neuen wagen (mind.30 jahre alt). bisher war mir der verbauch egal aber nun habe ich jeden tag 80 km zu fahren. also: wer verbaucht am wenigsten, was sind eure erfahrungen?
77 Antworten
Ich fahre einen Golf 1 D, recht laut und schwer zu lenken, da kein Servo.
Allerdings ist er sehr einfach zu parken, da ausgezeichnete Übersichtlickeit.
Er wird nur auf Kurzstrecken (12 km) eingetzt und braucht über 11 J. gemittelt 5,5l D, Extremwerte 5,1l und 6,5l.
Technisch ist er nahezu unkaputtbar, da nichts dran ist.
Ist er malaide, kann man ihn meistens selbst reparieren.
Wen die Simpeltechnik und mangelnde Sicherheit nicht stört, fährt damit sehr billig; zumindest bei entsprechender km-Leistung, sonst ist die Steuer zu hoch, trotz E1.
im nitfall kann man die g1 D meines wissens auf E2 umrüsten... ich guck nochmal nach^^ dann is halt das H futsch aber wenns dann billiger wird... wieso nicht?
Zitat:
im nitfall kann man die g1 D meines wissens auf E2 umrüsten... ich guck nochmal nach^^
Das wäre sehr nett, danke schon mal.🙂
Das H wäre nicht futsch bei nachgerüstetem KAtalysator. Im Anforderungskatalog des Tüv steht ganz klar drin, dass eine Katalysatorumrüstung ERLAUBT ist.
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Moin,
Naja ... im Grunde ist es völlig egal, welchen Oldie man dafür nimmt. Ist das Fahrzeug VORHER grundsaniert worden und befindet sich in technisch wie strukturell einwandfreiem Zustand macht dem Auto der Alltagsbetrieb rein gar nichts aus.
Ob es wegen des höheren Risikos für Unfälle und aufgrund der bei einigen Fahrzeugen haarsträubenden Teileversorgung sinnvoll ist ... muss dann jeder für SICH entscheiden.
Weiterhin bezweifel ich auch, das es Kostengünstig ist, denn auch wenn ich nur 200 Euro Steuern zahle, ist der Verbrauch gemessen an der Leistung sehr hoch, und man hat auch mit einigen weiteren Nachteilen wie Stillstandszeiten zu leben, da Teile in der Regel nicht beim Händler ums "Ecke" liegen, sondern eben meistens aufwändiger beschafft werden müssen.
Ich weiß auch nicht, was in diesem Fall z.B. gegen einen Kleinwagen von 2-3 Jahren spricht, da man dieses Auto ja nicht lieben muss, sondern es einfach als Nutzgegenstand sehen und auch behandeln kann. Im Endeffekt ist dies in der Abrechnung tendenziell sogar billiger. Weiterhin gibt es eine ausreichend HOHE Anzahl an Fahrzeugen, welche Kostenseitig und Teileseitig noch "aktuell" sind bzw. sich mit aktuellen Fahrzeugen messen können, aber trotzdem bereits einen "klassischen" Flair verbreiten, da würden mir z.B. BMW E30, E28, E34, Mercedes W201, W124, W126 aber auch Audi 80 und Audi 100 einfallen. Der Vorteil dieser Autos wäre, das sie als Benziner auch nicht von Fahrverboten betroffen wäre, da beinahe alle Benziner auf Euro2 hochrüstbar sind, die Kostengeschichte hält sich auch im Verbrauch in Grenzen, wer noch mehr sparen möchte, kann zur Gasanlage greifen, was prinzipiell auch bei deinem Vorhandenen Fahrzeug eine denkbare Alternative wäre, man muss diese Idee allerdings MÖGEN.
Die Idee mit dem Datsun Laurel oder einem Toyota Crown halte Ich persönlich zwar für sehr charmant ... aber diese Autos sind mittlerweile so selten, das es a sehr schwer werden dürfte ein BRAUCHBARES Exemplar aufzutreiben und B verflucht schwer ist, passende Ersatzteile zu bekommen.
Allerdings ist es richtig ... im Gesetz steht eindeutig drin, das ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen "Vornehmlich zur Pflege des Kraftfahrttechnischen Kulturgutes" einzusetzen ist. Das schließt eine DAUERHAFTE Alltagsnutzung aus. Das Risiko dabei erwischt zu werden ist zwar sehr niedrig ... aber diese Einschränkung gibt es SEHR WOHL, was man durchaus bedenken sollte.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von oldtimermicha
@marioE200: danke für die ausfühliche hochrechnung. mit mercedes hab ich auch schon geliebäugelt, aus dem von dir beschriebenen grund. werds mir mal durch den kopf gehen lassen.
@3.0CS: bei meiner oldtimer versicherung habe ich keine km begrenzung, fahre seit 5 jahren mit h-kennzeichen jeden tag. rechtlich ist das auch okay, denn einschränkungen gibts nur mit 07er. ein "alltagsfahrzeug" habe ich natürlich auch. trotzdem, danke für deine sorgen.
Zitat:
Das schließt eine DAUERHAFTE Alltagsnutzung aus.
Wo steht das?
Wo steht definiert, was eine vornehmliche Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes ist?
Moin,
Mark ... Ich habe es dir schon MEHRFACH aus der STVZO zitiert ... die Rechtsgrundlage ÄNDERT sich nicht, nur WEIL DU es nicht wahrhaben willst !
STVZO §23
(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage Vc zugeteilt
(Oldtimerkennzeichen).
Das heißt ... Alltagsnutzung ist nicht VERBOTEN, darf aber nicht den Hauptanwendungsgrund des Fahrzeuges darstellen. Fährst du im Jahr 10.000 km mit dem Fahrzeug ... und davon 8000 km zur Arbeit und zum einkaufen, wird das Fahrzeug VORNEHMLICH im Alltag eingesetzt.
MFG Kester
Quatsch, für 10.000km im Jahr brauch ich ca. 1/2h am Tag fahren...
Damit steht er dann theorethisch 23,5h am Tag rum.
Du zitierst weiterhin nur wieder den Spruch.
"Vornehmlich (überwiegend" zur Pflege . . .)
Es ist aber immer noch nirgends definiert, WAS die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes ist.
Ist das Putzen? Dann müsste man mehr als 12h am Tag putzen.
Ist das Waschen? Da freut sich der Waschanlagenbetreiber.
Ist das Fahren? Wer fährt so viel Auto?
Ich das nix tun? Prima, 23,5h, also überwiegend, tut das Auto am Tag nix.
Wo steht denn was das heißen soll?
Ein Gerichtsurteil dazu gibt es meines Wissens auch noch nicht, wenn doch kläre mich bitte auf.
Und bis es keine Gerichtsentscheid gibt, gibt es auch noch keine klaare Auslegung dieses Gesetzes. Wenn ich schreibe "kann man mit fahren soviel man will" ist das genau so eine Auslegung wie du schreibst wenn du sagst "kann man nicht 10.000km mit zum Bäcker im Alltag fahren".
Das eine ist meine Auslegung, das andere ist deine Auslegung, jeder hat seine Auslegung, aber etwas rechtsverbindliches Existiert noch nicht.
Dir Grundlage die existiert ist so allgemein und schwammig, das im Prinzip jeder Richter entscheiden kann, wie er will.
Ich sehe die Pflege des Kulturgutes darin, es bei ordentlichem Erhaltungszustandes weiterhin so ein zu setzen, wie es die letzten 47 Jahre eingesetzt wurde, nämlich als Alltagsfahrzeug im normalen Straßenverkehr.
Wenn es nur geputzt werden sollte, hätte man mir dafür sicher kein "Steuerbegünstigtes" Kennzeichen gegeben.
Mfg, Mark
Moin,
Mark ... unter NUTZUNG eines PKWs versteht der Gesetzgeber vermutlich ... FAHREN, also den BETRIEB des Fahrzeuges ... und nur das interessiert den Gesetzgeber. Und VORNEHMLICH heißt in dem Sinne, das die Nutzung des Fahrzeuges Erhalt und Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund dient und NICHT laufend damit zur Arbeit zu fahren. Denn ansonsten würde der Alltagsverkehr hier nämlich explizit aufgeführt werden.
Nur weil dir das Verständnis für juristische Formulierungen ganz offenbar fehlt, heißt das nicht, das du den Text interpretieren kannst wie du es für richtig hälst. Denn die Formulierung ist hier sehr klar, und bedarf ziemlich weniger Interpretation.
Das einzige was in diesem Fall SCHWIERIG ist, ist die Beweisführung, und daran wird es wohl auch überwiegend liegen, das es noch keine Urteile dazu gibt. Aber das sollte dich nicht dazu bringen, diese JURISTISCHE FORMULIERUNG, die in der Tat vergleichsweise eindeutig ist, zu negieren und ad absurdum zu führen.
MFG Kester
Lieber Mark,
da Du mich und meine mit Rotherbachs Aussage übereinstimmende Meinung ja auch schon so heftig kritisiert hast mische ich mich auch noch mal ein:
ENTGEGEN DEINER IMMER WIEDER VORGETRAGENEN BEHAUPTUNG,
es gebe kein Urteil zu der Frage der "überwiegenden Pflege des Kulturguts" gibt es sogar ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das dieses Thema damit verbindlich abschliesst:
Hier ein Link
Fazit dieses Urteils: ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist eben NICHT für den täglichen Transport gedacht.
Dass Du damit bisher nicht auf die Schnauze gefallen bist liegt einzig und allein daran, dass es für die Rennleitung eher aufwändig nachzuweisen ist, aber "noch nie erwischt" ist was anderes als "legal"!!!
Ich hoffe, Du beendest jetzt mal Deine sachlich falschen und andere verwirrenden Aussagen.
Zitat:
Und VORNEHMLICH heißt in dem Sinne, das die Nutzung des Fahrzeuges Erhalt und Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund dient und NICHT laufend damit zur Arbeit zu fahren.
Jetzt dichtest du aber richtig.
Nutzung des Fahrzeuges soll "Veranstaltungen mit kulturellem Hintergrund dienen" ?
Das steht SO nciht mal ANSATZWEISE im Gesetz.
Mfg, Mark
Bei deinem Link mit Textmarke 13 geht es um etwas ganz anderes, nämlich darum das ein Schwerbehinderter 50% weniger Steuern auf sein H-Kennzeichen zahlen wollte, weil er 50% KFZ-Steuerermäßigung als Schwerbehinderter bekommt.
Das wurde aber abgewiesen.
Also ein Gegenbeweis zu meiner Aussage, das die dargestellte Situation falsch ist, gibt es nicht.
Auch deine Aussage "dann wäre es ausdrücklich erlaubt" ist falsch und wiederspricht den Grundsätzen unserer Rechtssprechung.
Erlaubt ist nämlich nicht, was erlaubt ist, sondern was nicht verboten ist.
Sonst dürftest du nicht atmen, weil es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Im Umkehrschluss heist dass, wenn man vorgehabt hätte, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen aus dem Alltagsverkehr heraus zu halten, dann hätte der Gesetzgeber das auch so ins Gesetzbuch geschrieben, z.B. durch "gelegentlich Nutzung" oder "nicht alltägliche Nutzung"...
Aber "Vornehmlich zum Erhalt von [...]Kulturgut" ?
Wenn ein Oldtimer Vornehmlich als Gewerbsmäßige Arbeitsschlonte benutzt wird, dann beißt sich dass vieleicht mit aktueller Regelung, aber eine normale Benutzung beißt sich sicherlich nicht.
Mfg, Mark
Irgendwie bist Du beratungsresistent...
wenn Du meinen Link mal durchgelesen hättest, wäre Dir folgende Passage NICHT entgangen.
Ich zitiere für Dich noch mal und dann sollte dieses Thema durch sein:
Keine Mobilitätsförderung durch Oldtimer
Eine derartige Mobilitätsförderung komme den Oldtimerfahrzeugen, soweit für sie ein H-Kennzeichen beantragt wird, aber nicht zu. Dies Fahrzeuge dienten zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Der Gesetzgeber habe in Anlehnung an die Regelungen in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO in erster Linie Fahrzeuge im Auge gehabt, die an besonderen Veranstaltungen teilnehmen und damit nur zur gelegentlichen Verwendung und nicht zum täglichen Gebrauch gehalten würden. Hintergrund der erheblichen steuerlichen Förderung der in der Regel nicht schadstoffgeminderten Oldtimerfahrzeuge sei damit die Annahme des Gesetzgebers, dass diese Fahrzeuge im Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine erheblich niedrigere Laufleistung hätten. Dies werde auch durch die zunächst beabsichtigte Beschränkung der Jahresfahrleistung auf 5.000 Kilometer deutlich, die für die Erteilung des H-Kennzeichens in dem ersten Entwurf der Änderung der StVZO vorgesehen gewesen sei.
Zitat Ende.
Wie gesagt: Bundesfinanzhof und damit letztinstanzlich!
Nun wurde diese 5000km Regelung ja wohl nicht durchgesetzt, man kann ja Vieles beabsichtigen, aber wenn man es nicht umsetzt, bleibt es doch letztendlich nichtig.
Wie wäre es dann mit einem eifrigen Kulturgut-Pfleger, der 5xmal die Woche auf Veranstaltungen, Treffen etc. fährt? Das wäre ja auch schon eine 'regelmäßige' und keine 'gelegentliche' Nutzung mehr.
Und wieso kann man kein Kulturgut pflegen, indem man damit zur Arbeit oder Einkaufen fährt? Schließlich wird auch dabei das Fahrzeug der Öffentlichkeit zur Schau gestellt und in das Bewusstsein gerufen, nichts anderes wird auch bei Veranstaltungen und Treffen gemacht.
Wenn der Gesetzgeber das Gesetz so oder so verstanden haben will, dann soll er es auch so aufschreiben.
So, ich hab langsam keine Lust mehr, wenn Ihr es einfach nicht verstehen WOLLT:
1) ES HANDELT SICH HIER UM EINE HÖCHSTRICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG, UND DIE IST IM WORTLAUT EINDEUTIG UND FÜR ALLE BINDEND!!! Donnerschlag, Deine Überlegungen zu diesem Urteil lassen jedem normal denkenden Menschen und erst recht einem Juristen die Haare zu Berge stehen.
2) HAbt Ihr Euch schon mal überlegt, dass Ihr mit Euren halbgaren Überlegungen GENAU DIE VERSCHÄRFUNGEN durch den Gesetzgeber forciert, die Ihr nachher lautstark beklagt. Ihr habt doch auch die Verschärfungen der 07 als Gemeinheit des Gesetzgebers verflucht -
und jetzt stellt Mark sich hin, treibt die Politiker mit seinen unüberlegten Äusserungen auch zu einer Verschärfung beim H,-
UND DONNERSCHLAG ENTBLÖDET SICH NICHT, GENAU DAS AUCH NOCH EXPRESSIS VERBIS VON DEN POLITIKERN ZU FORDERN!!!!
Jungs, fasst Euch mal an den Kopf - merkt Ihr da noch was?
So, das musste mal raus, und ab jetzt mache ich in diesem thread nicht mehr mit - ich muss AN meinen Blutdruck denken. 😁
Gregor, der hofft, dass er seine 2 Oldies weiterhin bestimmungsgemäß zu den heutigen Konditionen fahren darf.