wer verbraucht am wenigsten???
da ich umziehe brauche ich einen neuen wagen (mind.30 jahre alt). bisher war mir der verbauch egal aber nun habe ich jeden tag 80 km zu fahren. also: wer verbaucht am wenigsten, was sind eure erfahrungen?
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Zitat:
und jetzt stellt Mark sich hin, treibt die Politiker mit seinen unüberlegten Äusserungen auch zu einer Verschärfung beim H,-
Glaubst Du das hier liest jemand von denen und nimmt es ernst? Wer das plant, braucht dafür hier nicht zu lesen.
Zitat:
DONNERSCHLAG ENTBLÖDET SICH NICHT, GENAU DAS AUCH NOCH EXPRESSIS VERBIS VON DEN POLITIKERN ZU FORDERN!!!!
Was ist gegen ein Gesetz einzuwenden, daß sich auch dem Laien ohne (nachträgliche!) höchstrichterliche Urteile erschließt?
Zitat:
ES HANDELT SICH HIER UM EINE HÖCHSTRICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG, UND DIE IST IM WORTLAUT EINDEUTIG UND FÜR ALLE BINDEND!!! Donnerschlag, Deine Überlegungen zu diesem Urteil lassen jedem normal denkenden Menschen und erst recht einem Juristen die Haare zu Berge stehen.
Freut mich, wenn ich wenigstens etwas in die Höhe treiben kann. Aber im Ernst, wäre das Gesetz präzise definiert, müsste man solche Überlegungen gar nicht erst anstellen. Es ist doch wie in anderen Bereichen auch, wenn der Gesetzgeber irgendwann merkt, daß Lücken entstanden sind, die zu seinem Nachteil (oder dem anderer) gereichen, bessert er eben nach und erreicht idealerweise irgendwann das Ziel, daß er ursprünglich im Auge hatte.
Zitat:
HAbt Ihr Euch schon mal überlegt, dass Ihr mit Euren halbgaren Überlegungen GENAU DIE VERSCHÄRFUNGEN durch den Gesetzgeber forciert, die Ihr nachher lautstark beklagt. Ihr habt doch auch die Verschärfungen der 07 als Gemeinheit des Gesetzgebers verflucht -
Also ich kann mit der neuen 07er Regelung leben, sie ist vielleicht nicht optimal, aber das war sie vorher auch nicht. Eben weil die Ursprungsformulierung zu schwammig war, wurde ja zum Leidwesen Vieler nachgebessert. Genau das steht uns ja beim H-Kennzeichen auch schon bevor. Ich hatte mich ja eigentlich schon drauf gefreut, aber wird wohl nix. Muss ich mit leben.
Aber nun back to Topic.
Politiker haben besseres zu tun, als hier zu lesen.
Diese "Höchstrichterliche Entscheidung" basiert auf Annahmen, welche nachweislich NICHT eingetroffen sind.
Diese Höchstrichterliche Entscheidung betrifft NICHT die Frage, ob es erlaubt ist mit dem Auto jeden Tag rum zu fahren, sondern die Frage ob ein Behinderter ein auf ein H-Kennzeichen zugelassenes KFZ ebenfalls steuerbegünstig bekommt, und NEIN, er bekommt es nicht, da diese Zulassung einen anderen Zweck hat als die Steuerbefreiung.
DAS IST DIE ENTSCHEIDUNG.
Der Rest ist nur eine Urteilsbegründung und einer Urteilsbegründung aus einem VOLLKOMMEN ANDEREN Sachverhalt zu entnehmen, dass man das Fahrzeug nicht im Alltag fahren darf, halte ich für sehr weit hergeholt.
Im Gesetz steht auch dass es eine Straftat ist, jemanden zu ermorden und nicht nur dass man sich "ordentlich benehmen soll".
So ein Verbot ist aber über die von mir angesprochene Nutzung nicht existent.
Mfg, Mark
Moin,
Donnerschlag ... DAS ist nicht verboten. Du darfst mit deinem Auto mit H-Kennzeichen AUCH zur Arbeit fahren. Aber das darf halt NICHT den Hauptteil der Nutzung ausmachen. Fährst du mit deinem Oldie halt im Jahr 10 mal zur Arbeit, ist das NICHT DER Hauptzweck der Nutzung, wenn du das Fahrzeug ansonsten zu Veranstaltungen nutzt. Und wenn du die Zeit und die Musse hast, an 5 Veranstaltungen jede Woche teilzunehmen ... dann ist das auch völlig in Ordnung, da du das Fahrzeug ja ZWECKGEBUNDEN einsetzt. Und aus diesem Grund gibt es auch keine 5000 km Begrenzung. Stell dir mal vor, du nimmst an der Trofeo Baleares teil, fährst mit deinem Auto auf eigener Achse nach Spanien, wieder zurück und fährst da dann noch die Rally mit ihren 500 km. Alles völlig im Sinne des Gesetzestextes, aber du wärst ganz schnell über den 5000 km. Also die km-Begrenzung ist hier nicht sinnvoll gewesen, weil sie dem Sinn des H-Kennzeichens ja konträr laufen täte.
Es geht hier in dem Gesetzestext eben um folgendes : prophylaktisch Missbrauch vorzubeugen, indem man festlegt, das das Auto zwar keine direkte Fahrlimitierung hat, aber dem Halter die PFLICHT auferlegt wird, sein Auto weisungsgemäß einzusetzen. Hier wird mal das gemacht, was alle fordern ... die Verantwortung dem Bürger zu übergeben ... und alle versuchen es so auszulegen, das sie alles machen dürfen.
@Mark ... das Urteil war wichtig, nicht aus dem Grund, das die H-Kennzeichen Regeln definiert werden mussten, wenn du den Passus aus der STVZO genauer durchliest, wirst du feststellen, das die Richter diesen NICHT INTERPRETIERT haben, sondern als Begründung verwendet haben, warum man keine Steuerermäßigung gewähren kann. Der Passus der STVZO ist nicht einen Deut interpretiert worden. Die Fragestellung in dem Verfahren war ... kann auf das H-Kennzeichen eine (weitere) steuerliche Ermäßigung gewährt werden. Und das NEIN hier hat eben einen Grund : Die steuerliche Ermäßigung soll schwerstversehrten die Mobilität erhalten bzw. ermöglichen. Und DA das H-Kennzeichen nicht die Mobilität garantieren soll, ist das nicht möglich. Exakt so wie ICH und wie es die STVZO aussagen und nicht so wie du es sehen willst. Merke : Hier wurde nicht das H-Kennzeichen, sondern die Besteuerung verhandelt.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Donnerschlag
Nun wurde diese 5000km Regelung ja wohl nicht durchgesetzt, man kann ja Vieles beabsichtigen, aber wenn man es nicht umsetzt, bleibt es doch letztendlich nichtig.
Wie wäre es dann mit einem eifrigen Kulturgut-Pfleger, der 5xmal die Woche auf Veranstaltungen, Treffen etc. fährt? Das wäre ja auch schon eine 'regelmäßige' und keine 'gelegentliche' Nutzung mehr.
Und wieso kann man kein Kulturgut pflegen, indem man damit zur Arbeit oder Einkaufen fährt? Schließlich wird auch dabei das Fahrzeug der Öffentlichkeit zur Schau gestellt und in das Bewusstsein gerufen, nichts anderes wird auch bei Veranstaltungen und Treffen gemacht.
Wenn der Gesetzgeber das Gesetz so oder so verstanden haben will, dann soll er es auch so aufschreiben.
Naja, meiner Ansicht ist das alles sehr wage definiert!
Jeder hat mit seiner Auslegung ein Stück weit Recht.
In meinen Augen ist die Pflege des Kulturgutes, also der Erhalt, nicht Kilometerabhängig. Indem, dass ich einen Oldie besitze, erhalte ich schon einen Teil. Hinzu kommt die Pflege, Wartung und Reparatur. Dient auch zum Erhalt. Dass eine mehrbenutzung einen höheren Verbrauch von Verschleißteilen zur Folge hat, ist klar. Dadurch wird der Erhalt aber in keinster Weise eingeschränkt.
Ich denke auch, dass der Staat kein Interesse an einer Kilometerbeschränkung hat, da er sowieso Steuern bekommt. Oldiebesitzer haben eh meist einen Alltagswagen, der auch Steuern bringt. Nur Versicherungen haben hier ein Interesse.
KEINE MOBILITÄTSFÖRDERUNG bezieht sich NUR auf den Fall, dass ich kein anderes Mobil zur Fortbewegung habe und der Oldie mein einziges Bewegungsmittel darstellt.
Die Einschränkung, mit dem "zur Arbeit" fahren, wie von Rotherbach geschildert, ist hinfällig. Möchte mal wissen, wo ihr mit euren Fahrzeugen so rumfahrt!??? Nur zu Treffen??
Kann mir keiner erzählen! Wenn ich zum Einkaufen, in den nächsten Biergarten, oder nur bei schönstem Wetter eine Ausfahrt mache, dann dient dies ja auch nicht vornehmlich dem Erhalt des Kulturgutes!!!
So wie Rotherbach und 3.0CS das auslegen, hab ich zwar ein H-Kennzeichen, darf aber nur wie mit nem roten 07er Kennzeichen herumfahren.
Auch wäre eine Fahrt nach Spanien mit Teilnahme an einer Rally NICHT ZWECKGEBUNDEN, wo dient das bitte dem Erhalt???
Klar sollte ein Oldie mit H-Kennzeichen nicht als reines Nutz und Lastauto hergenommen und verschlissen werden, aber wer will es mir denn verübeln, wenn ich bei diesem schönen Aprilwetter fast jede Fahrt im Oldie zurücklege und die Leute sich freuen, dass wieder ein Oldie unterwegs ist!?
(seht das mal alles nicht sooo eng!!)
mfg woita
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Zitat:
wenn ich bei diesem schönen Aprilwetter fast jede Fahrt im Oldie zurücklege und die Leute sich freuen, dass wieder ein Oldie unterwegs ist!?
Genau das SEHE ICH als Pflege des Kulturgutes und damit dass man jeden Tag zur Arbeit fährt, pflegt man dieses Kulturgut.
Mfg, Mark
Ich sehe das so wie Mark!
Ich verstehe die H-Regelung so, dass die alten autos finanziell gefördert werden, um damit den Haltern das erhalten der Fahrzeuge im Straßenverkehr zu erleichtern. und der eigendliche Zweck eines automobils (auto-von selbst, mobil, beweglich 😉 ) ist nunmal das fahren. und wenn ich (ich hab nur meinen H-Käfer) damit bei regenwetter zur schule fahre, bei sonnenwetter an den baggerteich ode rum nen kumpel zu ebsuchen, dient das der erhaltung des fahrzeugs, denn ich bewege das fahrzeug, es bekommt keine standschäden und wenn was gemmalt geh ich halt bei und repariere es..... DAS ist für mich nutzung im sinne des H, auch wenn ich nur 3-4 treffen besuchenw erde dieses jahr
AUTOS SIND ZUM FAHREN DA!
und damit schönen tag noch^^
Moin,
Nein ... Es ist vieles einfacher und anders als beim 07er Kennzeichen, aber der GRUNDZWECK des Kennzeichens ist der GLEICHE ! Du DARFST mal zum einkaufen fahren, du darfst MAL zur Eisdiele fahren, du darfst MAL zur Arbeit fahren. Du darfst es gemäß des Gesetzestextes nur nicht ANDAUERND machen, da es DAFÜR nicht gedacht ist. Und ich denke, das man DAMIT sehr gut leben kann, denn selbst der Ausflug zum Nürburgring ist ja erlaubt, du sollst es nur nicht ausschließlich als Alltagsauto verwenden.
Schrubst du mit deinem Oldie 30.000 km als Geschäftswagen runter ... können die dir Grundlegend das Kennzeichen wegnehmen und die Steuern nachfordern, denn dann dient die Zulassung nicht mehr dazu ein Kulturgut zu fördern, sondern (möglichst billig) MOBILITÄT zu gewährleisten, denn DANN muss es herkömmlich zugelassen werden. Das H-Kennzeichen ist nichts weiter als eine Subvention, die an gewisse Regeln gebunden ist.
Und genau das ist die Aussage der STVZO und eines der höchsten deutschen Gerichte. Und IHR zieht diese Aussagen in Zweifel ??? Damit würdet Ihr in JEDEM Rechtsstreit gewaltig auf die Schnauze fallen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen ist die juristische Lage hier sehr klar. Offen ist nur die FAKTISCHE Durchführung, hier hapert es. Ich halte diese Verordnungslage nämlich nicht für DURCHFÜHRBAR. Es ist bis auf in Ausnahmen NICHT MÖGLICH (!) den Rechtsverstoss nachzuweisen (jedenfalls nicht mit legalen verfassungsgemäßen Möglichkeiten).
Vater Staat geht es beim H-Kennzeichen nicht darum, das DU billig durch die Gegend fahren kannst, sondern es geht Vater Staat darum, das das Kulturgut Auto in ALLEN Facetten erhalten bleibt, und die höheren Erhaltungskosten durch einen Steuerbonus abgemildert werden. Denn ansonsten bleiben ja fast nur Sportwagen über *fg*
Und hier zeigt Ihr gerade den Konflikt auf, den der Gesetzgeber hat. Der Gesetzgeber legt die VERANTWORTUNG im Umgang mit dem H-Kennzeichen in EURE HAND, weil er schreibt : VORWIEGEND, und sagt nicht : Du darfst das ... das ... das und du darfst das das das und das nicht. Und IHR legt das ohne offenbar auch nur im geringsten zu wissen, wie Juristen ticken nach gutdünken auf. Ihr seit diejenigen die blöd aus der Wäsche guggen wenn es hart auf hart geht, und diese Einstellung mit der Verantwortung so fahrlässig umzugehen ... stellt immer eine Gefahr dar, das der Gesetzgeber zu EUREM Nachteil nachbessert. Ist er der Meinung das MACHEN zu müssen, dann wird im Gesetzestext drinstehen ... Darf NUR in die Werkstatt und NUR zu anerkannten Veranstaltungen verwendet werden.
Von DAHER denkt darüber nach, was Ihr da für ein Privileg in den Händen haltet (Ist euch das überhaupt KLAR ???) und geht damit verdammt nochmal VERANTWORTUNGSBEWUSST um. Das H-Kennzeichen entbindet euch NICHT von allen möglichen Pflichten. Niemand sagt ... du darfst deinen Kumpel nicht besuchen, völlig OK, das erlaubt dir die STVZO. Nur machst du das 350 mal im Jahr ... dann erlaubt sie das nicht mehr.
MFG Kester
Ein Zitat von der Homepage des Tüv-Süd:
Ohne Worte!Zitat:
Sie nennen einen BMW 02, einen Mercedes SL oder eine NSU Max Ihr Eigen? Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) ausstatten, dann können Sie es ohne Einschränkungen verwenden und zahlen einen Jahres-Steuersatz von 46,02 € für Motorräder und 191,73 € für alle anderen Fahrzeuge.
Edit:
Ähm, nochwas!
@ Rotherbach,
woher hast du eigentlich den Artikel 1c) in §23???
Ich finde nur das hier:
Zitat:
§23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Wie auch immer, eins ist ja wohl Fakt: Wer mit seinem Oldie täglich zur Arbeit oder zum regelmäßigen Einkaufen in den Supermarkt fährt ist ja wohl eh die absolute Oberflachpfeife, ob´s nun erlaubt ist oder nicht.
Ich kenne KEINEN aus meinem Oldie-Bekanntenkreis der überhaupt auch nur auf die Idee kommen würde sowas zu tun bzw sowas sich und seinem Baby anzutun. Insofern halte ich diese Diskussion irgendwo für müßig
autos sind zum fahren da, ich kenne keinen der so spießig ist und nicht jeden tag mit seinem oldi zur arbeit fährt, bloß weils regnet. wenn er weggerostet ist und wirklich nichts mehr zu schweißen geht, kommt halt nen neuer. es gibt wichtigeres als ersetzbare, materielle dinge.
hat nichts mit "spießig" zu tun sondern mit Wertschätzung für sein Auto. Mein Kleiner ist mir für sowas zu schade, als daß ich ihn vor aller Öffentlichkeit zum Einkaufswagen degradiere. Ich bleibe bei meiner Behauptung
Hi!
Was soll man denn mit seinem Oldie eigentlich vernünftigerweise tun, ausser ihn in den Sommermonaten auch für Alltagsfahrten zu nutzen...?
Ungeachtet dessen, dass auch ich vom TÜV darauf hingewiesen worden bin, dass das H-Kennzeichen keine normale Alltagsnutzung vorsieht, frage ich mich, was man denn sonst mit der Karre anstellen soll?
Fahrt Ihr jedes Wochenende auf Treffen und lasst den Oldie ansonsten stehen?
Ich fahre auf vielleicht ein Treffen im Jahr und ansonsten fahre ich an jedem schönen Tag im Sommer, an dem ich keine Lust auf das Motorrad habe, mit dem Oldie. Dafür ist er da. Und das ist natürlich Alltagsnutzung, denn ich werde kaum abends das Alltagsauto abstellen und dann noch eine sinnfreie Spritztour mit dem Oldie machen. Nein, ich nutze den Oldie ganz normal im Sommer und fertig.
Ich meine auch nicht, dass dies etwas mit Mißbrauch der dem Bürger in diesem Falle an die Hand gegebenen Freiheit zu tun hat. Vielmehr ist ein Oldie in wie ich vermute 99% der Fälle ein 2. oder 3. Wagen, der Halter bezahlt also ohnehin KfZ-Steuern für ein Alltagsauto. Ein vernünftiges Alltagsauto kostet ohnehin mindestens die Summe an Steuern wie ein H-Oldie. Daher hält sich mein schlechtes Gewissen diesbezüglich in Grenzen.
Grüße,
Mathias
Moin,
Woita ... verstehst du es immer noch nicht ?! Es ist NICHTS verboten ... also gibt es keine NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN, eine NutzungsEINSCHRÄNKUNG ist ein VERBOT ! Du darfst mit deinem Auto zum einkaufen fahren etc.pp. Es DARF NUR NICHT DER HAUPTZWECK des FAhrzeuges sein. Du darfst es schlicht und EINFACH nicht IMMER machen !!!
Zitat stammt aus der STVZO, Stand 01.03.2006, welche in näherer Zukunft durch die entsprechenden neuen Verordnungen ersetzt wird, bzw. ersetzt ist. Abgelöst ab 1.3.2007 durch §2, Nr.22 der FZV; Zitat : "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"; Ist also beinahe wörtlich übernommen worden.
@Matze ... dagegen spricht auch nichts. Du darfst den Oldie ja nutzen, nur nicht als ausschließliche Gewährleistung der Mobilität.
Wie schon gesagt ... Ihr werdet vor Gericht mit eurer Argumentation auf die Schnauze fallen ... wenn euch jemand was beweisen kann.
MFG Kester
Tja, Kester, das Problem ist aber weiterhin, dass auch wenn du behauptest es steht klaar drin, es nicht klaar drin steht.
Es steht nur "zur vornehmlichen Pflege bla bla bla".
Es steht nicht drin "kein Alltagsgebrauch" oder "Gelegentliche Nutzung".
Hätte man das verbieten wollen, hätte man es doch genau so klaar reingeschrieben wie beim H-Kennzeichen. Dann hätte man ein Alltagsfahrzeug vorgeschrieben, oder man hätte geschrieben "zur gelegentlichen Nutzung".
Dies behauptest du ja, steht da aber nicht drinnen. Auch wenn du behauptest das stünde klaar geregelt drinnen, es steht trotzdem nicht drinnen. So viel Deutsch kann ich noch.
Du interpretierst das so aus, und andere interpretieren das anders, wie sie es gerade brauchen.
Diese höchstrichterliche Entscheidung über den Steuervorteil für Behinderte auf H-Kennzeichen hat übrigends der Bundesfinanzhof gefällt.
Eine Entscheidung über das Kennzeichen im Sinne von kriegen, nicht kriegen oder Strafe zahlen, würde aber nicht dem Bundesfinanzhof, sondern dem Bundesgerichtshof obliegen.
Ob dieser dann der Meinung des BFH in einer ganz anderen Sache folgt, wage ich zu bezweifeln, zumal in der BFH Entscheidung, welche ja nun auch schon älter ist, davon ausgegangen wird, dass diese Frage beim nächsten Gesetzesupdate richtig gestellt wird. Auch dies ist nicht passiert. Der BFH basiert mit seiner Entscheidung also auf einer Annahme über etwas was in Zukunft passiert, die Zukunft ist eingetroffen und die Annahme war offensichtlich falsch.
Weiterhin gibt es zig Urteile zu 07er Kennzeichen und Missbrauch von 07er Kennzeichen. Glaubst du nicht, dass wenn ein H-Kennzeichen so missbraucht werden könnte, was es zweifellos wird, hätte schon irgendein Kleingärtner seinen Nachbarn angezeigt ? Dann gäbe es dazu ein Urteil, es gibt aber dazu einfach kein Urteil, weil es nicht verboten ist und daher nie zu einer Anklage kam.
Mfg, Mark
Zitat:
Du darfst mit deinem Auto zum einkaufen fahren etc.pp. Es DARF NUR NICHT DER HAUPTZWECK des FAhrzeuges sein.
Und ich sage dann, darf man doch, weil ich den alltäglichen Gebrauch als Pflege und zur Schau Stellung des Kulturgutes sehe und damit DASS ich jeden Morgen zum Bäcker fahre, den Zweck erfüllt sehe.
Und eine Auslegung von dem, wie sich diese Kulturgutpflege gestalten soll, gibt es bisher nicht.
Rein fiktiv, bin ja Toastbrotesser, Mark