Sofern der 283er nicht gerade aus unterschiedlichen originalen und Aftermarketparts zusammengewürfelt wurde müsste man eigentlich um ein Leistungsgutachten herumkommen, sofern man belegen kann aus welchem Fahrzeug der Motor stammt. Anders wird es auch nicht gehandhabt, wenn einer der VW Jungs einen x-beliebiegen Fourbanger in in x-beliebiges Auto aus demselben Konzern umbauten.