Wer länger wie 4 Monate Lieferzeit hat wird nochmal zur Kasse gebeten !
Hallo Leute,
war eben gerade bei meinen 🙂 um ein paar Unterlagen abzugeben. Ich Fragte wieviel Geld ich überweisen soll ! und siehe da es waren ca. 200 € mehr wie im Vertrag vom 11.04.2009 Stand !
Grund angabe vom 🙂: Preisbindung gilt 4 Monate, und sie haben 4 Monate und 2 Wochen auf ihr Auto warten müssen und in der Zeit gab es eine Preiserhöhung von VW!
DAS HEIßT ZAHLEN !!! ( so langsam erklären sich auch die langen lieferzeiten )
der 🙂 sagte noch: hätten Sie das Auto nach 3 Monaten bekommen müßten Sie nichts nachzahlen!................ergo, wird langes warten noch mit NACHZAHLEN bestraft !
ich Finde das ganze Schei.................
Liebe grüße c-o-c-o
Beste Antwort im Thema
Ich denke, die Mehrheit der hier Schreibenden geht davon aus, dass es keine "gerichtsfeste" Grundlage dafür gibt, dass -c-o-c-o- mehr als in Bestellung und AB ausgewiesen zu zahlen hat.
Er wird es dem Freundlichen freundlich beibringen. 😉
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Halema
@rui21: Das ist auch korrekt, wenn die Lieferzeit weniger als vier Monate beträgt.
NEIN!! bin mir ganz sicher das mein Händler gesagt auch wenn die Lieferzeit länger ist dann zahle ich den alten Preis!!
als ich bestellt habe konnte er mir das nicht bestätigen zwei tage danach schon weil VW eine meldung heraus gegeben hatte!!
100 % SICHER!!!
da die ja auch schon bei bestellung wussten das es länger wie 4 monate dauert und damit VW sich net den ruf ruiniert haben die das so gemacht!!
Zitat:
Original geschrieben von rui21
NEIN!! bin mir ganz sicher das mein Händler gesagt auch wenn die Lieferzeit länger ist dann zahle ich den alten Preis!!Zitat:
Original geschrieben von Halema
@rui21: Das ist auch korrekt, wenn die Lieferzeit weniger als vier Monate beträgt.als ich bestellt habe konnte er mir das nicht bestätigen zwei tage danach schon weil VW eine meldung heraus gegeben hatte!!
100 % SICHER!!!
da die ja auch schon bei bestellung wussten das es länger wie 4 monate dauert und damit VW sich net den ruf ruiniert haben die das so gemacht!!
habe eben gerade mit VW Telefoniert ! wenn der Händler die Preiserhöhung von dir verlangt nach 4 Monaten, muss man die auch Zahlen ! ENDE
PS.: der VW mitarbeiter finedt es selber ungerecht das die leute die lange warten müssen noch zur Kasse gebeten werden.
Zitat:
Original geschrieben von rui21
NEIN!! bin mir ganz sicher das mein Händler gesagt auch wenn die Lieferzeit länger ist dann zahle ich den alten Preis!!Zitat:
Original geschrieben von Halema
@rui21: Das ist auch korrekt, wenn die Lieferzeit weniger als vier Monate beträgt.
Wenn DEIN Händler das nicht macht, dann freu dich. Jeder andere Händler darf das lt. Vertrag machen. Kannst ja auch mal lesen, was bei dir drin steht. Sind doch alles Standardverträge und eine mündliche Aussage hilft dir nicht weiter.
VW hat eine Preisgarantie für feste Altbestellungen ausgesprochen bis zum 31.12., d.h. den Händlern wird nur der alte Listenpreis fakturiert. Deshalb ist eine Preiserhöhung eigentlich nach BGB nicht zulässig, da nur Preiserhöhungen, die dem Händler selbst entstehen, durchgereicht werden dürfen. Wenn die AGBs etwas anderes sagen, sind sie in diesem Fall dann unzulässig, darauf muss man halt nur pochen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von GolfOcean
VW hat eine Preisgarantie ausgesprochen bis 31.12., d.h. den Händlern wird nur der alte Listenpreis fakturiert. Deshalb ist eine Preiserhöhung eigentlich nach BGB nicht zulässig, da nur Preiserhöhungen, die dem Händler selbst entstehen, durchgereicht werden dürfen. Wenn die AGBs etwas anderes sagen, sind sie in diesem Fall dann unzulässig, darauf muss man halt nur pochen.
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.
grüße c-o-c-o
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Klar steht es so im Vertrag und wir lesen ja auch alle das kleingedruckte :-)
Da kann dein Händler doch nix dafür, dass du den Vertrag nicht richtig bzw. komplett liest 🙄 Grad beim Kauf eines höherpreisigen Produkts, muss ja nicht mal ein Auto sein, empfiehlt sich das doch wohl umso mehr als eh schon bei einem kleineren Kaufbetrag...
Hallöchen,
habe am 08.04.2009 bestellt und am 04.09.2009 (in 14 Tagen) kann ich ihn abholen, brauche aber nicht mehr zu bezahlen.
Mein Händler hat mir gesagt, dass die Preisgarantie auch länger gilt, wenn die Verzögerung nicht beim Händler, sondern bei VW liegt.
Bei mir wäre die Preiserhöung bei 600 Euronen gewesen, da allein die Standheizung von 805,- auf 1200,- gestiegen ist.
Also alles richtig gemacht, günstigerer Preis, aber MJ 2010 inkl. Fußmatten und Verbandskasten-Warndreieck usw.
Gruß otti
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Da kann dein Händler doch nix dafür, dass du den Vertrag nicht richtig bzw. komplett liest 🙄 Grad beim Kauf eines höherpreisigen Produkts, muss ja nicht mal ein Auto sein, empfiehlt sich das doch wohl umso mehr als eh schon bei einem kleineren Kaufbetrag...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Klar steht es so im Vertrag und wir lesen ja auch alle das kleingedruckte :-)
ach du bist ja süß ! Ich kann dazu nur sagen das beim abschluß vom Vertrag 5 Monate Lieferzeit angegeben waren, und laut VW-Hotline die Preiserhöhungen IMMER anfang Juni kommen. Da hätte der 🙂 wenigstens darauf hinweisen können, oder findest du nicht ??
KLAR steht es im Vetrag ! ändert aber nichts an der ungerechtigkeit, das die leute die weniger wie 4 Monate warten müssen nichts nachzahlen und die anderen die schon sehr viel länger auf ihren neuen warten in die tasche greifen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Da kann dein Händler doch nix dafür, dass du den Vertrag nicht richtig bzw. komplett liest 🙄 Grad beim Kauf eines höherpreisigen Produkts, muss ja nicht mal ein Auto sein, empfiehlt sich das doch wohl umso mehr als eh schon bei einem kleineren Kaufbetrag...Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Klar steht es so im Vertrag und wir lesen ja auch alle das kleingedruckte :-)
Am schlimmsten sind die Handyverträge. Wundert mich schon, dass man beim Leasing nicht automatisch die Abnahme des nächsten Wagen garantiert, wenn man nicht drei Monate vorher gekündigt hat.
Sorry aber dieses "Tja, Pech gehabt, hättest du einfach den Vertrag gelesen!" geht mir echt aufn Zeiger!
Welcher Mensch liest denn heutzutage jeden Vertrag den er unterschreibt komplett durch.
Also ich gehöre wohl auch zu den Idioten die davon ausgehen das eine Firma wie VW schon einen fairen Vertrag aufgesetzt hat.
Aber das ich hier fast 7 Monate warte und dafür nochmal extra zur Kasse gebeten werden soll ist einfach lächerlich.
Anscheinend hat VW das auch erkannt und gegengesteuert (Etwas schrifltiches hierzu wäre in der Tat nicht schlecht); wenn nun der Händler meint die nicht vorhandene Preiserhöhung trotzdem durchzusetzen ist das einfach nur eine Frechheit!
Also wenn mir mein Händler damit kommt, dann gute Nacht!
🙂 lg lee
Zitat:
hast du da irgendetwas schriftlich mit der Preisgarantie von VW ? Würde gerne etwas in der Hand haben.
grüße c-o-c-o
Die Preisgarantie wurde in der Presse mit Zitaten des VW-Pressesprechers verkündet. In den Artikeln steht aber drin, dass die AGBs etwas anderes vorsehen können.
Doch wie gesagt, diese AGBs stehen dann auf tönernen Füßen, denn es gab ja keine Preiserhöhung für den Händler.
Schreib einfach eine Mail an VW und erkundige dich. Dann hast Du etwas schriftliches vom Konzern!
Und alles ist doch ganz einfach:
BGB § 315
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Hier steht doch deutlich (Abs. 3), dass der Händler die Billigkeit nachweisen muss. D.h. er müsste ein Schreiben von VW vorlegen, dass die Fakturierung für Dich nachträglich erhöht wurde. Irgendwelche Preislisten für Neuwagenbestellungen sind aufgrund dieser Pressemeldungen leider kein Beweis der Billigkeit!
Meine Herrn,
wegen 200 EUR wird hier rumgeheult, unglaublich, eure Armut kotzt mich an!
Vertrag nicht gelsen -> selbst schuld!
So würde ich schreiben, wenn ich das schreiben würde, was ich im ersten Moment gedacht habe😠
So hört sich das dann in MT an:
Also an der Tatsache, dass es eine Preiserhöhung gab lässt sich wohl nicht rütteln.
Die Verträge sich sicherlich so gestrickt, dass diese nach Möglichkeit an den Kunden weitergegeben werden.
Da du nur 9% Rabatt rausgehandelt hast ist beim Händler ja noch Luft und bei meinem würde ich sagen entweder zahlt er das, oder ich bekomme Fußmatten in plüsch, gummi, was weiß ich, den ersten Service kostenlos usw. bis die 200 EUR aufgebraucht sind.
Ach ja, hier noch ein Presselink, der die Problematik der AGBs anspricht, aber leider nicht auf das BGB eingeht:
http://www.welt.de/.../...om-VW-kann-sich-Preiserhoehung-erlauben.html
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
ach du bist ja süß !
Ich wüsste nicht, dass wir uns näher kennen...😕
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
Ich kann dazu nur sagen das beim abschluß vom Vertrag 5 Monate Lieferzeit angegeben waren, und laut VW-Hotline die Preiserhöhungen IMMER anfang Juni kommen. Da hätte der 🙂 wenigstens darauf hinweisen können, oder findest du nicht ??
Wenn ihm der Kunde es wert ist, könnte er drauf hinweisen. Oder aber, der schlaue Kunde fragt nach, wenn er so etwas eh schon weiß...
Zitat:
Original geschrieben von -c-o-c-o-
KLAR steht es im Vetrag ! ändert aber nichts an der ungerechtigkeit, das die leute die weniger wie 4 Monate warten müssen nichts nachzahlen und die anderen die schons ehr viel länger auf ihren neuen warten in die tasche greifen müssen.
Wieso ist das ungerecht? Es steht doch jedem frei, einen Vertrag nach seinem Willen abzuschliessen. Und wenn im Vertrag 4 Monate drin steht, dann haben sich auch beide Parteien daran zu halten. Da es ist es doch nur logische Konsequenz, dass man eben zur Zahlung verpflichtet ist nach 4 Monaten. Und das weiß man auch bei Vertragsabschluss, sofern man richtig liest. Wenn man das nicht will, dann darf man so einen Vertrag auch nicht abschliessen oder muss mit seinem Händler eine Lösung dafür finden.
Zitat:
Original geschrieben von rußwolke7
Meine Herrn,
wegen 200 EUR wird hier rumgeheult, unglaublich, eure Armut kotzt mich an!Vertrag nicht gelsen -> selbst schuld!
So würde ich schreiben, wenn ich das schreiben würde, was ich im ersten Moment gedacht habe😠
So hört sich das dann in MT an:
Also an der Tatsache, dass es eine Preiserhöhung gab lässt sich wohl nicht rütteln.
Die Verträge sich sicherlich so gestrickt, dass diese nach Möglichkeit an den Kunden weitergegeben werden.
Da du nur 9% Rabatt rausgehandelt hast ist beim Händler ja noch Luft und bei meinem würde ich sagen entweder zahlt er das, oder ich bekomme Fußmatten in plüsch, gummi, was weiß ich, den ersten Service kostenlos usw. bis die 200 EUR aufgebraucht sind.
Methoden, die nur dazu dienen die Marge zu erhöhen, ohne dass der Händler mehr Kosten hat, sollte man als Kunde nicht dulden, auch wenn es "nur" um 200 Euro geht!