Wer kennt sie: Leitpfostenmessgeräte

Ja, sowas gibt es, und zwar nicht nur zur Geschwindigkeitsmessung aber nun auch (zumindest bei mir im Umfeld) zur Lärmmessung.
Ich fuhr die Tage abends ne Runde, vor mir ein Auto und im Halbdunkel (ca. 18:30 bei ca 50kmh) von rechts gehen auf einmal die Lampen an. Um genau zu sein eine rote LED-Schrift "zu laut". Habe mich erschrocken, denn das Ding war vor einer Woche noch nicht da.
Fand das irgendwie vollkommen unpassend, und im Grunde schon ein (negativer) Eingriff in den Straßenverkehr. Man kann doch nicht einfach so starke Lampen "zünden". Bin umgedreht und habe mir das brandneue Teil mal angeschaut.
Wer kennt die Dinger und hat da evtl. auch schon mal jemand gegen geklagt oder sich beschwert?
Denn meines Erachtens will man damit bewusst die lauten Fahrer (wohl eher die Moppedfahrer laut diversen Zeitungsberichten) abschrecken.

Na dann mal los mit der Diskussion.

Leitpfostenmessgerät
111 Antworten

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:34:35 Uhr:



Da hast du mit Sicherheit einen Link zum entsprechenden Urteil zu?

Du beruhst Dich da mit Sicherheit auf diese Aussage hier:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:15:37 Uhr:


Entspricht ein Fahrzeug dem Serienzustand, so darf es im Rahmen der StVO vollständig genutzt werden. Ist das Fahrzeug zugelassen ist der Lärm bis zur eingetragenen Lautstärke erlaubt.

Komme doch mal bitte von dem Gedanken weg, den Ausdruck "Serienzustand" und "STVO" zu vermischen.
Wenn Du die beiden Begriffe trennst, kommst Du ganz von allein drauf.

Das habe Ich vorhin auch nogel versucht zu erklären... scheinbar sind die einfachsten Dinge zu "wirr" um das zu verstehen ?!

Versuchen wir es anders:
Abweichungen vom Serienzustand, bzw. vom eingetragenen Lärm sind unzulässig und werden sanktioniert.
Ist das Fahrzeug im Serienzustand, dann ist der einzige Angreifpunkt §1 oder §30 StVO.
Jetzt ist aber die ganz große Frage, was ist "unnötiger Lärm". Das ist ein so schwammiger Begriff, der nicht greifbar ist.

Jetzt sage ich, dass dein Fahrzeug mit 30dB viel zu laut ist und ich dadurch gestört werden. Wäre dies rechtlich greifbar, dürftest du dein Fahrzeug gar nicht mehr bewegen.
Unnötiges Hin- und Herfahren ist auch verboten. Nur fährt niemand ohne Zweck irgendwohin...und sei es nur um das Fahrzeug zu bewegen...schon ist es kein unnötiges Fahren mehr.

Lärm kann nur dann justiziabel geahndet werden, wenn er über bestimmte Grenzwerte hinaus emittiert wird. Die Grenzwerte sind fahrzeugspezifisch und stehen im Fahrzeugschein. Die Justiz braucht feste Zahlenwerte, die auch nachprüfbar sind. Alles andere hat vor Gericht keinerlei Bestand.
Eine gerenerelle Festlegung vom zulässigem Lärm, den ein Fahrzeugführer erzeugen darf, gibt es nicht.

"Serienzustand" und "StVO" wurden nicht vermischt. Der Serienzustand gibt vor, was nach StVO erlaubt ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:27:41 Uhr:



Gibt auch Leute, die eine gewisse logische Denkweiße besitzen. Somit ist es auch nicht nötig für Dich die "wirren Thesen" näher zu erläutern.

Wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs einfach mal so aus Spaß bei Nacht (wie z.B. bei mir im Lärmschutzbereich) aufs Gas steigt und die 8-Zylinder kurz hochjubeln lässt (Er braucht dabei noch nicht mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten) verstößt Er schon gegen die STVO.
Gleiches gilt, wenn man im ersten Gang bei 5000 Touren im nächtlichen Lärmschutzbereich fährt.

Abgesehen davon, daß Denkweise nichts mit einer Farbe zu tun hat: ich habe nichts anderes behauptet, sondern ich schrieb:

Zitat:

Wenn man dem Halter/Fahrer nicht nachweisen kann, daß er z.B im Stand absichtlich den Motor hochdrehen läßt, passiert ihm GAR NIX, solange das Fzg. dem Serienstand entspricht.

Es ging um die "wirre Behauptung" ein serienmäßiges Fahrzeug dürfe in gewisse Bereiche nicht einfahren und zur Sanktionierung einer solchen Tat bedürfe es auch nicht einmal Beweise.

Das ist und bleibt Unsinn

@WeissNicht und @Blubber-AWD haben es ja auch schon mehrfach versucht, dir zu erklären.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:55:35 Uhr:



Unnötiges Hin- und Herfahren ist auch verboten. Nur fährt niemand ohne Zweck irgendwohin...und sei es nur um das Fahrzeug zu bewegen...schon ist es kein unnötiges Fahren mehr.

Lärm kann nur dann justiziabel geahndet werden, wenn er über bestimmte Grenzwerte hinaus emittiert wird. Die Grenzwerte sind fahrzeugspezifisch und stehen im Fahrzeugschein. Die Justiz braucht feste Zahlenwerte, die auch nachprüfbar sind. Alles andere hat vor Gericht keinerlei Bestand.
Eine gerenerelle Festlegung vom zulässigem Lärm, den ein Fahrzeugführer erzeugen darf, gibt es nicht.

"Serienzustand" und "StVO" wurden nicht vermischt. Der Serienzustand gibt vor, was nach StVO erlaubt ist.

unnötiger Lärm durch unnötiges Hin- und Herfahren kommt vor...

das trifft v.a. auf die "Auto-Poser" zu und die werden z.B. in Frankfurt durch die AG KART regelmäßig kontrolliert und sanktioniert; wenn man zu oft -unnötig- hin- und herfährt, gilt der dabei enstehende Lärm auch eines serienmäßigen Fahrzeuges als Lärmbelästigung;

das ist auch ohne Grenzwerte justitiziabel, nur schwerer zu beweisen - da braucht es halt Zeugen....

behauptet z.B. ein Fahrer, er suche einen Parkplatz in Nähe (den er nicht so schnell findet), ist das evtl. ja durchaus plausibel.....

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Mir ist bis heute unerklärlich, wieso Umbauten, deren einziger Zweck die Erzeugung von mehr Krach ist, zulassungsfähig und eintragungsfähig sind (ebenso entsprechende Vorrichtungen in der Serie).

Zitat:

@situ schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:59:16 Uhr:


Mir ist bis heute unerklärlich, wieso Umbauten, deren einziger Zweck die Erzeugung von mehr Krach ist, zulassungsfähig und eintragungsfähig sind (ebenso entsprechende Vorrichtungen in der Serie).

Tja, angeblich, weil es der Markt erfordert. Mir ist das auch schleierhaft. Ich weiß auch nicht, was daran toll sein soll, wenn ein 150.000-Euro-Sportwagen schon fabrikneu klingt, als hätte er einen schweren Auspuffschaden.

Zitat:

@situ schrieb am 6. Oktober 2021 um 14:59:16 Uhr:


Mir ist bis heute unerklärlich, wieso Umbauten, deren einziger Zweck die Erzeugung von mehr Krach ist, zulassungsfähig und eintragungsfähig sind (ebenso entsprechende Vorrichtungen in der Serie).

Genau das ist mir ebenfalls bis heute ein Rätsel. Auch das Schubabschaltungsknallen, dass derzeit recht populär ist... das ist technisch keinerlei notwendigkeit, aber die Fahrzeuge sind damit zugelassen.

Meinen S8 hatte ich gekauft mit ausgebautem Vor- und Mittelschalldämpfer. Der Vorbesitzer hatte diese ausgebaut und die Klappen des ESD dauerhaft offen. Das Erste, was ich gemacht habe ist die Abgasanlage wieder auf Serienstand zu bringen. Mir war das Geböller einfach unangenehm.

Wenn mal mal einen echten Sportwagen hört, stellt man fest, dass diese im Serienzustand gar nicht so laut sind. Wieso manch Autofahrer meint, dass Lautstärke mit Leistung gleichzusetzen ist, erschliesst sich mir nicht. Leistung hört man am Klangbild, nicht an der Lautstärke.
Ein 1.6er VW-Motor mit "dicker Auspuffanlage" klingt nur laut, aber nicht nach Leistung.

Klappenanlagen haben bei Serienfahrzeugen schon einen Sinn. Dadurch kann das Fahrzeug im Stadtverkehr leise betrieben werden und dort, wo Lärmbelästigung weniger wahrscheinlich (auch auf der Autobahn kann Lärm störend sein) ist, kann dann die Leistung entfaltet werden. Bei meinem alten S8 gingen die Klappen erst bei 70km/h langsam auf und am 100km/h waren sie voll geöffnet. Im Stadtverkehr war der Wagen dann nicht lauter als ein Kleinwagen.

Ich genieße lieber ein leises Auto mit Leistung als ein Fahrzeug ohne Leistung mit Krach. Bei meinem BMW höre ich mehr das Tackern des Dieselmotors als dass ich den Endschalldämpfer höre.

Wenn man sich meine Fahrzeughistorie anschaut gehöre ich wohl nicht in die Kaegorie: Sonntagsschleicher ohne Spass am Auto. Aber Krach muss ich auch nicht haben.

In bekannten Städten wie Mannheim, teils auch in MA, LU, WO, RP, HP, KA, wird auch bei Serienfahrzeugen, welche unnötig im "Laut-Modus" unterwegs sind, sanktioniert.
Ebenfalls das unnütze hin- und herfahren.

§1 StVO wird da angezogen. Ob das immer gerichtsfest sein wird, sei dahingestellt.
Die meisten schlucken aber die Kröte, und haben eben "Stress" mit der Behörde, und genau das soll ja wirken.

Vorstellbar ist auch einfach eine Verschärfung mir Grenzwerten für gewisse Bereiche im BImSchG.
So wie es auch bei den "Umweltzonen" oder Einfahrverbote für gewisse Dieselfahrzeuge durchgesetzt wurde (35. BImSchV). Sind ja auch alles legale Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis, und dürfen trotzdem nicht überall einfahren!

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen "schlägt" dann die StVZO!

PS: auch in Nürnberg werden Fz.Führer mit legalen Fahrzeugen sanktioniert.
https://www.nordbayern.de/.../...t-jetzt-jagd-auf-auto-poser-1.8902596

Es geht ja nicht generell um die paar Poser, die irgendwo eine Ecke - meist in einer größeren Stadt - mit ihrer stehen gebliebenen Pubertät belästigen.

Am geplagtesten sind die Leute, die das Pech haben, nahe einer beliebten Rennstrecke zu wohnen.

Ich habe mal zugeschaut, wie Motorradfahrer rausgezogen wurden (de facto alle). Was machen die: Holen aus der Packtasche irgendwas (was wohl in den Auspuff gehört), basteln das wieder rein, zahlen ein paar EUR und das wars.

Weil sie das - wenn überhaupt - nur alle paar Jahre mal trifft, ändert das am Lärnterror rein gar nichts.

Ja, besonders lustig sind dann die, die nach dem Abnehmen des Helms auch die Ohrstöpsel rausnehmen. Weil ihnen sonst die eigene Kiste zu laut ist. Die wären meiner Meinung nach kein Fall fürs Ordnungs-, sondern fürs Gesundheitsamt (Abt. Psychiatrie).

Heute hat mich so ein Lärmfetischist auf der Bundesstraße überholt - außer Lärm hat der nichts produziert, keine Leistung und so beendete er das Überholmanöver (drei PKW, einen LKW) erst mitten in der Kurve, über die Sperrfläche und Abbiegespur der Gegenfahrbahn.

Zitat:

@situ schrieb am 6. Oktober 2021 um 16:31:14 Uhr:


Ich habe mal zugeschaut, wie Motorradfahrer rausgezogen wurden (de facto alle). Was machen die: Holen aus der Packtasche irgendwas (was wohl in den Auspuff gehört), basteln das wieder rein, zahlen ein paar EUR und das wars.

Das Ding nennt sich dB-Eater. Schön, dass die Leute es wenigstens dabei haben...da wäre man glatt versucht Vorsatz zu unterstellen. Schöner wäre es die Leute gleich wegen erloschener BE mit ein paar Punkten zu beglücken.

Nein, das ist niemals Vorsatz, das Ding ist immer gerade erst rausgefallen und sollte beim nächsten Parkplatz wieder eingesetzt werden.

Ein Bekannter von mir kam mit einer Truppe Harley-Fahrer vor einigen Jahren aus dem Alpenurlaub und kam ziemlich genau bis irgendwo in Bayern. Den Rest durften die meisten von ihnen mit der Bahn fahren und die jeweiligen Motorräder später mit Transporter abholen. Fahren dann erst wieder nach "Überarbeitung". Ich musste mir das Lachen verkneifen...

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:15:37 Uhr:


Dass man sich nicht wie der letzte Depp verhalten muss und die Gänge voll ausdreht, sollte aber trotzdem jedem klar sein.
Wohne selbst an einem Ortsausgang, rechtlich kann man wenig machen.

Dagegen kann man rechtlich schon einiges machen, allerdings ist das recht arbeitslintensiv, weil dazu Meßanlagen aufgestellt und bedient werden und für das Herauswinken der Fahrer zur Personalienfeststellung entsprechendes Personal vorgehalten werden muß. Kann daher mit dem verfügbaren Equipment immer noch punktuell realisiert werden.

Irgend wann kommt das werksseitig eingebaute Lärmmessgerät. Das warnt erst den Fahrer, dann speichert es den Tatbestand, reduziert den Lärmpegel und bei der nächsten Hauptuntersuchung wird die Prüfgebühr um das Bußgeld erhöht.

Ab 2022 soll laut EU der Fahrer auch von seinem Fahrzeug gewarnt werden, wenn er zu schnell fährt. Wird bestimmt toll, denke ich da an meinen Touareg mit "Verkehrszeichenerkennung", selbst da, wo meine Augen keines sehen, kriege ich heute schon Warnmeldungen und das ACC bremst automatisch ab.

Ein Arbeitskollege von mir fährt eine C6 Z06 mit 7L Hubraum und 512PS und fährt jeden morgen mit humaner Drehzahl bei uns am offenen Fenster vorbei. Die Karre hat auch eine Klappenanlage ab Werk, die jedoch erst bei relativ hoher Drehzahl aufmacht. Das Auto ist leise.

Unter anderem haben wir noch diverse andere "sportliche" Autos die jeden morgen auf den Parkplatz kommen.
Am lautesten ist hier der nagelneue Ford Fiesta ST Edition mit dem 1.5L Turbo und ein neuer BMW Z4. Dann gibts noch diverse Mustangs, i30n etc.. Im Vergleich zur Corvette alles Luftpumpen aber im Fahrgeräusch massiv unangenemer. Der Kunde will es halt so. Und da dürfte der Gesetzgeber mal richtig reingrätschen. Das ist für mich "unnötiger Lärm".

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