Wer kennt sie: Leitpfostenmessgeräte

Ja, sowas gibt es, und zwar nicht nur zur Geschwindigkeitsmessung aber nun auch (zumindest bei mir im Umfeld) zur Lärmmessung.
Ich fuhr die Tage abends ne Runde, vor mir ein Auto und im Halbdunkel (ca. 18:30 bei ca 50kmh) von rechts gehen auf einmal die Lampen an. Um genau zu sein eine rote LED-Schrift "zu laut". Habe mich erschrocken, denn das Ding war vor einer Woche noch nicht da.
Fand das irgendwie vollkommen unpassend, und im Grunde schon ein (negativer) Eingriff in den Straßenverkehr. Man kann doch nicht einfach so starke Lampen "zünden". Bin umgedreht und habe mir das brandneue Teil mal angeschaut.
Wer kennt die Dinger und hat da evtl. auch schon mal jemand gegen geklagt oder sich beschwert?
Denn meines Erachtens will man damit bewusst die lauten Fahrer (wohl eher die Moppedfahrer laut diversen Zeitungsberichten) abschrecken.

Na dann mal los mit der Diskussion.

Leitpfostenmessgerät
111 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Oktober 2021 um 10:35:47 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 06. Okt. 2021 um 10:17:46 Uhr:


Genau so, wie ein MB AMG nicht mehr im Sport + Programm in der Innenstadt fahren darf.

Warum sollte er das nicht dürfen


§1 Abs.1 Pkt.2 StVO
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aus dem Grunde haben viele Innenstädte (Thema Poser) dazu die Auffassung, dass die Betätigung der Auspuffklappen, Sport+ oder wie auch immer das deaktiviert wird, nicht zulässig in dem jeweiligen Bereich ist. (StVO)

Das ist auch richtig so !
Ich wünsche mir daher auch mal Verkehrskontrollen an der Hauptstraße, die bei mir am Wohngebiet vorbeiführt.
Das ist aktuell einfach nicht mehr auszuhalten.
Die Hauptstraße selbst ist von 22:00 bis 6:00 Uhr mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" auf 30 begrenzt.
Jucken tut das aber nur die Wenigsten, die da entlang fahren.
Grad an den Wochenenden am Abend ist es besonders schlimm... da wird die Hauptstraße zur Rennstrecke und die PS-starken Motoren werden voll durchgetreten. Dann Fuß vom Gas und dann geht das nervige und hässliche Geknalle und Geröhre los, dann tritt man wieder aufs Gas und die Lärmbelästigung beginnt von vorne.

Das sind aber Fahrzeuge aus allen Tuning-Bereichen. Sowohl der Billigtuningheimer ist da genauso dabei, der nur wegen dem Krach einen anderen Auspuff montiert hat, als auch die ganzen MB AMG, Audi S und RS, Porsche usw.

Hier wäre es mal angebracht, zu kontrollieren und solche Fahrzeuge an Ort und Stelle aus dem Verkehr zu ziehen.

Ein nettes kleines Schwarzwaldstädtchen hat am Ortsausgang, dem Anfang einer sehr beliebten Biker-Strecke (ansteigend, kurvig und mit Aussicht) eine Radarsäule installiert. Man berichtet, es sei dort nun durchaus leiser geworden.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:09:53 Uhr:


Ein nettes kleines Schwarzwaldstädtchen hat am Ortsausgang, dem Anfang einer sehr beliebten Biker-Strecke (ansteigend, kurvig und mit Aussicht) eine Radarsäule installiert. Man berichtet, es sei dort nun durchaus leiser geworden.

Die Ortschaft ist bekannt.
Darüber wurde ja schon oft im Fernsehen berichtet.

Ich habe das Thema um die Raserei auch schon mehrfach beim Ordnungsamt gemeldet.
Habe sogar den schriftlichen Antrag der Stadt beim Landratsamt hier bei mir, mit der Durchführung nächtlicher Geschwindigkeitskontrollen.
Mir ist aber soweit gar nichts bekannt, daß Nachts jemals geblitzt wurde.

Oh... da würden sehr viele für mehrere Monate laufen oder sogar zur MPU marschieren.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Oktober 2021 um 10:08:04 Uhr:


Nur, hat hier das Zulassungsrecht nichts mehr mit dem öffentlichen Recht zu tun.

Genau so, wie ein MB AMG nicht mehr im Sport + Programm in der Innenstadt fahren darf.

Dazu würden mich mal entsprechende Gerichtsurteile interessieren.

Wenn man dem Halter/Fahrer nicht nachweisen kann, daß er z.B im Stand absichtlich den Motor hochdrehen läßt, passiert ihm GAR NIX, solange das Fzg. dem Serienstand entspricht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Oktober 2021 um 10:08:04 Uhr:



Die werden sich schon was einfallen lassen, bswp. bei 105dB(A) Vorbeifahrgeräusch gibt es ein Foto 😁

Na und, sollen sie fotografieren. Da gilt dasselbe wie oben: wenn das Fzg. im Serienstand ist und man nicht mutwillig hochdreht, kommt da ebenfalls NIX nach.

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@nogel

Zu Deiner Enttäuschung:
Aber die STVO und auch die STVZO sprechen da leider eine andere Sprache.

Es bedarf keiner großen Beweise um dem Fahrer nachweisen zu können, daß Er gegen Lärmschutzauflagen verstoßen hat.
Und zwar völlig unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Serienzustand sich befindet oder nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:39:35 Uhr:


@nogel

Es bedarf keiner großen Beweise um dem Fahrer nachweisen zu können, daß Er gegen Lärmschutzauflagen verstoßen hat.

😕😕😕

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:40:35 Uhr:



😕😕😕

Danke für die Bestätigung !

Das war keine "Bestätigung", sondern der dezente Hnweis, daß dein seltsamer Kommentar nur Verwunderung und Staunen auslöst.

Seit wann sind keine "Beweise" erforderlich um eine Ordnungswidrigkeit/Straftat zu ahnden?

Wäre mir neu.

Wenn du solche wirren Thesen aufstellst, solltest du sie zumindest erläutern......

Ich habe noch kein Schild entdecken können "Verbot für Fahrzeuge ab XYZ dB".

Entspricht ein Fahrzeug dem Serienzustand, so darf es im Rahmen der StVO vollständig genutzt werden. Ist das Fahrzeug zugelassen ist der Lärm bis zur eingetragenen Lautstärke erlaubt.

Dass man sich nicht wie der letzte Depp verhalten muss und die Gänge voll ausdreht, sollte aber trotzdem jedem klar sein.
Wohne selbst an einem Ortsausgang, rechtlich kann man wenig machen.

Es gelingt meist im Gegentiel leider nur sehr schwer, eine Lärmbelästigung auch wirklich nachzuweisen. Sicher, wenn das Fahrzeug gemessen wird und schon per se zu laut ist. Aber wenn einer nur unangemessen aufgedreht hat - vergiss es.

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:14:45 Uhr:


Das war keine "Bestätigung", sondern der dezente Hnweis, daß dein seltsamer Kommentar nur Verwunderung und Staunen auslöst.

Seit wann sind keine "Beweise" erforderlich um eine Ordnungswidrigkeit/Straftat zu ahnden?

Wäre mir neu.

Wenn du solche wirren Thesen aufstellst, solltest du sie zumindest erläutern......

Gibt auch Leute, die eine gewisse logische Denkweiße besitzen. Somit ist es auch nicht nötig für Dich die "wirren Thesen" näher zu erläutern.

Wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs einfach mal so aus Spaß bei Nacht (wie z.B. bei mir im Lärmschutzbereich) aufs Gas steigt und die 8-Zylinder kurz hochjubeln lässt (Er braucht dabei noch nicht mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten) verstößt Er schon gegen die STVO.
Gleiches gilt, wenn man im ersten Gang bei 5000 Touren im nächtlichen Lärmschutzbereich fährt.

Das interessiert den Richter in dem Fall nicht, ob das Fahrzeug der Serie entspricht oder nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:27:41 Uhr:


Das interessiert den Richter in dem Fall nicht, ob das Fahrzeug der Serie entspricht oder nicht.

Da hast du mit Sicherheit einen Link zum entsprechenden Urteil zu?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:16:04 Uhr:


Es gelingt meist im Gegentiel leider nur sehr schwer, eine Lärmbelästigung auch wirklich nachzuweisen. Sicher, wenn das Fahrzeug gemessen wird und schon per se zu laut ist. Aber wenn einer nur unangemessen aufgedreht hat - vergiss es.

Das ist aber ein Punkt der beim Thema "Lärmschutz" vermeidbar ist.
Und wenn da bei einer Anzeige zwei Nachbarn das gleiche Aussagen, daß der Motor hochgedreht wurde, reicht das schon.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:34:50 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:16:04 Uhr:


Es gelingt meist im Gegentiel leider nur sehr schwer, eine Lärmbelästigung auch wirklich nachzuweisen. Sicher, wenn das Fahrzeug gemessen wird und schon per se zu laut ist. Aber wenn einer nur unangemessen aufgedreht hat - vergiss es.

Das ist aber ein Punkt der beim Thema "Lärmschutz" vermeidbar ist.
Und wenn da bei einer Anzeige zwei Nachbarn das gleiche Aussagen, daß der Motor hochgedreht wurde, reicht das schon.

Nein, das tut es spätestens dann nicht, wenn nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (für den es vielleicht der Behörde bzw. dem zuständigen Mitarbeiter tatsächlich reicht) vor Gericht verhandelt wird.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2021 um 12:34:50 Uhr:


Und wenn da bei einer Anzeige zwei Nachbarn das gleiche Aussagen, daß der Motor hochgedreht wurde, reicht das schon.

Um welche Drehzahl zu hoch wurde denn der Motor hochgedreht.... das sollte schon beziffert werden können.

Würde ich behaupten, dass du gerade vor 5 Minuten den Motor deines Wagens hochgedreht hast, ohne Grund, brauche ich dann Beweise für diese Aussage, oder zahlst du freiwillig? Oh, dein Rasenmäher ist übrigens auch zu laut.....

Ich und andere Anwohner haben das Spiel durch am Ortsausgang. Es waren immer wieder die gleichen Deppen, die den Motor erstmal ausgedreht haben. Keine Chance. Das Problem lösten wir dann anders.

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