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Wer kennt sie: Leitpfostenmessgeräte

Themenstarteram 5. Oktober 2021 um 20:20

Ja, sowas gibt es, und zwar nicht nur zur Geschwindigkeitsmessung aber nun auch (zumindest bei mir im Umfeld) zur Lärmmessung.

Ich fuhr die Tage abends ne Runde, vor mir ein Auto und im Halbdunkel (ca. 18:30 bei ca 50kmh) von rechts gehen auf einmal die Lampen an. Um genau zu sein eine rote LED-Schrift "zu laut". Habe mich erschrocken, denn das Ding war vor einer Woche noch nicht da.

Fand das irgendwie vollkommen unpassend, und im Grunde schon ein (negativer) Eingriff in den Straßenverkehr. Man kann doch nicht einfach so starke Lampen "zünden". Bin umgedreht und habe mir das brandneue Teil mal angeschaut.

Wer kennt die Dinger und hat da evtl. auch schon mal jemand gegen geklagt oder sich beschwert?

Denn meines Erachtens will man damit bewusst die lauten Fahrer (wohl eher die Moppedfahrer laut diversen Zeitungsberichten) abschrecken.

Na dann mal los mit der Diskussion.

Leitpfostenmessgerät
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111 Antworten

Tsja, das resultiert aus den ganz Knallbüchsen mit klappen Auspuff, Fehlzündungen und der ganze Mist.

 

Man hat ganz einfach bei der EU Gesetzgebung gepennt.

Hätte man natürlich nicht zulassen dürfen.

 

Nun wehren sich eben auch die Anwohner, zumindest scheint das die Antwort auf Beschwerden zu sein.

 

Es wird auch in Zukunft Lärmblitzer geben. So wird genau wie bei erhöhter Geschwindigkeit, dann bei erhöhtem Lärm geblitzt.

Grenzwerte müssen sicher noch sondiert werden, nach den Sondierungen der Regierung. :rolleyes:

Und wenn man nochmal umdreht kommt dann bestimmt: "Immer noch zu laut" :D

Themenstarteram 5. Oktober 2021 um 20:42

Zitat:

@Wikinger0815 schrieb am 5. Oktober 2021 um 22:39:45 Uhr:

Und wenn man nochmal umdreht kommt dann bestimmt: "Immer noch zu laut" :D

ne, da kam nix mehr. Alleine war ich wohl zu leise.

am 5. Oktober 2021 um 21:34

Was soll das helfen?

Messen, anhalten, Kiste stilllegen, Taxi anbieten.

Das wären Lösungen, die etwas bewirken.

Die Problematik liegt viel tiefer

 

Einfach nur "zu laut" gibt's ja nicht. Sondern in den Fzg Papieren stehen Werte für Standgeräusch und Fahrgeräusch. Und gesetzlich limitiert ist nur (!) letzteres.

 

Und die Messung des Fahrgeräuschs erfordert einen relativ aufwendigen Meßaufbau an einer geeigneten Stelle, ohne Bebauung, mehrere Fahrten mit bestimmter Geschwindigkeit im entsprechenden Gang, usw., ohne auf Details einzugehen.

 

Falls man also wirklich Lärm-Blitzer installieren wollte, müßte man auffällige Fahrzeuge danach zum TÜV bestellen um eine gerichtsfeste Messung zu machen, am besten sofort, ehe der Halter irgendwelche Umbauten rückgängig macht.

Zitat:

@bigtuni schrieb am 5. Oktober 2021 um 22:20:03 Uhr:

Wer kennt die Dinger und hat da evtl. auch schon mal jemand gegen geklagt oder sich beschwert?

Starte doch mal eine Unterschriftenaktion und reiche die bei der örtlichen Polizeidienststelle ein, die leiten das dann entsprechend weiter.

Gruß Metalhead

So ein Teil steht hier bei uns am Rursee auch. Beliebte Motorradrennstrecke im Naturschutzgebiet mit vielen Unfällen. Da liegen die Gründe für die Aufstellung schon auf der Hand.

 

Mit dem PKW bekomm ich es gar nicht hin, das Schild zu "aktivieren". Mit dem LKW, schwer beladen und Gänge voll ausgedreht schon. Das ist dann schon ein ziemlicher Lärm. Also die Auslöseschwelle ist nicht unbedingt gering...

 

Wenn man die Warnung auslöst, sollte man sich wirklich Gedanken um seine "Lärmemission" machen, ob Abgasanlage und Fahrweise wirklich nötig sind.

 

So sinnlos sind die Schilder nicht.

Lärmbelästigung ist ja m. E. auch subjektiv zu bewerten und nicht nur von der Phonhöhe.

Dumpfe 1-, 2- oder 8-Zylinder sind für mich eher ein Ohrenschmaus als schrille 2-Takter.

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Oktober 2021 um 07:00:17 Uhr:

Die Problematik liegt viel tiefer

Einfach nur "zu laut" gibt's ja nicht. Sondern in den Fzg Papieren stehen Werte für Standgeräusch und Fahrgeräusch. Und gesetzlich limitiert ist nur (!) letzteres.

Und die Messung des Fahrgeräuschs erfordert einen relativ aufwendigen Meßaufbau an einer geeigneten Stelle, ohne Bebauung, mehrere Fahrten mit bestimmter Geschwindigkeit im entsprechenden Gang, usw., ohne auf Details einzugehen.

Falls man also wirklich Lärm-Blitzer installieren wollte, müßte man auffällige Fahrzeuge danach zum TÜV bestellen um eine gerichtsfeste Messung zu machen, am besten sofort, ehe der Halter irgendwelche Umbauten rückgängig macht.

Deine Intention kann ich verstehen.

Nur, hat hier das Zulassungsrecht nichts mehr mit dem öffentlichen Recht zu tun.

Siehe auch Österreich. Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis dürfen auf gewissen Strecken einfach nicht mehr fahren, weil diese zu laut sind.

Genau so, wie ein MB AMG nicht mehr im Sport + Programm in der Innenstadt fahren darf.

Das "beißt" sich natürlich, man kauft ein legales Fahrzeug, und darf es nicht mehr überall fahren. :rolleyes:

Die werden sich schon was einfallen lassen, bswp. bei 105dB(A) Vorbeifahrgeräusch gibt es ein Foto :D

Hier ein Beispiel:

https://www.tourenfahrer.de/.../

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Oktober 2021 um 10:08:04 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Oktober 2021 um 07:00:17 Uhr:

Die Problematik liegt viel tiefer

Einfach nur "zu laut" gibt's ja nicht. Sondern in den Fzg Papieren stehen Werte für Standgeräusch und Fahrgeräusch. Und gesetzlich limitiert ist nur (!) letzteres.

Und die Messung des Fahrgeräuschs erfordert einen relativ aufwendigen Meßaufbau an einer geeigneten Stelle, ohne Bebauung, mehrere Fahrten mit bestimmter Geschwindigkeit im entsprechenden Gang, usw., ohne auf Details einzugehen.

Falls man also wirklich Lärm-Blitzer installieren wollte, müßte man auffällige Fahrzeuge danach zum TÜV bestellen um eine gerichtsfeste Messung zu machen, am besten sofort, ehe der Halter irgendwelche Umbauten rückgängig macht.

Genau so, wie ein MB AMG nicht mehr im Sport + Programm in der Innenstadt fahren darf.

Warum sollte er das nicht dürfen?

Naja, das Spiel mit den Auspuffgeräuschen, um es mal fast wertfrei zu sagen, gibt es ja fast so lange, wie es den automobilen Individualverkehr gibt. Nur haben die Auswüchse wohl tatsächlich zugenommen. Hat man früher noch selber und im Bewusstsein der Illegalität die Dämpfer und Rohre manipuliert, werden die akustischen Gestaltungsmöglichkeiten heute ab Werk angeboten. Die Frage ist halt immer, ob man zur Selbstdarstellung andere unbedingt belästigen muss.

Zitat:

@HorstGr schrieb am 6. Oktober 2021 um 08:51:39 Uhr:

Lärmbelästigung ist ja m. E. auch subjektiv zu bewerten und nicht nur von der Phonhöhe.

Dumpfe 1-, 2- oder 8-Zylinder sind für mich eher ein Ohrenschmaus als schrille 2-Takter.

Nein, Lärm ist Lärm und für die Gesundheit spielt das keine Rolle.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 06. Okt. 2021 um 10:17:46 Uhr:

Genau so, wie ein MB AMG nicht mehr im Sport + Programm in der Innenstadt fahren darf.

Warum sollte er das nicht dürfen

§1 Abs.1 Pkt.2 StVO

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aus dem Grunde haben viele Innenstädte (Thema Poser) dazu die Auffassung, dass die Betätigung der Auspuffklappen, Sport+ oder wie auch immer das deaktiviert wird, nicht zulässig in dem jeweiligen Bereich ist. (StVO)

am 6. Oktober 2021 um 8:54

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 6. Oktober 2021 um 10:28:55 Uhr:

Zitat:

@HorstGr schrieb am 6. Oktober 2021 um 08:51:39 Uhr:

Lärmbelästigung ist ja m. E. auch subjektiv zu bewerten und nicht nur von der Phonhöhe.

Dumpfe 1-, 2- oder 8-Zylinder sind für mich eher ein Ohrenschmaus als schrille 2-Takter.

Nein, Lärm ist Lärm und für die Gesundheit spielt das keine Rolle.

Lautgemachte Vierzylinder und Motorräder produzieren Lärm, ein gut gemachter V8 kann Musik :-)

Messgeräte und ein großer Teil der Bevölkerung können das leider nicht unterscheiden, die kennen nur "laut" und differenzieren nicht weiter.

Zitat:

Die Frage ist halt immer, ob man zur Selbstdarstellung andere unbedingt belästigen muss.

Nicht pauschalisieren. Guter (!) Klang an meinem Auto soll mich freuen, für andere werde ich nicht extra Gas geben. Kann mich daher auch auf außerorts beschränken. Leider verhalten sich manche Leute anders.

Zitat:

Aus dem Grunde haben viele Innenstädte (Thema Poser) dazu die Auffassung, dass die Betätigung der Auspuffklappen, Sport+ oder wie auch immer das deaktiviert wird, nicht zulässig in dem jeweiligen Bereich ist. (StVO)

Das würde ich unterstützen, aber selbst bei einem unverzüglichen Anhalten durch Polizeibeamte wird sich kaum nachweisen lassen, welche Klappenstellung gerade vorher geschaltet war?

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